Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.10.2011

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26618
OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11 (Kart) (https://dejure.org/2014,26618)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.08.2014 - 6 U 116/11 (Kart) (https://dejure.org/2014,26618)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. August 2014 - 6 U 116/11 (Kart) (https://dejure.org/2014,26618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,26618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hinsichtlich der Regelungen beim Ausscheiden von Arbeitgebern

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 246 BGB, § 849 BGB, § 19 GWB, § 20 GWB, § 33 Abs 3 S 4 GWB vom 26.06.2013
    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Unwirksamkeit der duch satzungergänzenden Beschluss eingeführten Gegenwertregelung der VBL; Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der VBL durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hinsichtlich der Regelungen beim Ausscheiden von Arbeitgebern

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hinsichtlich der Regelungen beim Ausscheiden von Arbeitgebern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • steinpichler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit der VBL-Satzungsregelungen zum modifizierten Erstattungsmodell

Sonstiges

  • wkdis.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Sanierungsgeld: OLG Karlsruhe schmettert Gegenwertklagen der VBL ab

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
    a) Der Bundesgerichtshof hat nach Verkündung des landgerichtlichen Urteils die Auffassung des Landgerichts bestätigt, wonach § 23 Abs. 2 VBLS wegen der vollen Berücksichtigung von Versicherten ohne erfüllte Wartezeit bei der Berechnung des Gegenwerts sowie der Ausgestaltung des Gegenwerts als Einmalzahlung eines Barwerts den ausgeschiedenen Beteiligten gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist (BGHZ 195, 93 Rn. 37 ff. und 58 ff; BGH WuW/E DE-R 4037 Rn. 24 - VBL-Gegenwert).

    Da der ersatzlose Wegfall der Gegenwertregelung für die Beklagte eine unzumutbare Härte wäre, ist mit dem Bundesgerichtshof davon auszugehen, dass die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten, dass eine Neuregelung des Gegenwerts im Satzungsänderungsverfahren auch für bereits beendete Beteiligungen möglich sein soll (BGHZ 195, 93 Rn. 80; BGH, WuW/E DE-R 4037 Rn. 77 - VBL- Gegenwert).

    c) Diese Neuregelung darf allerdings den ausscheidenden Beteiligten nicht unangemessen benachteiligen (BGHZ 195, 93 Rn. 81).

    Ebenso wie § 23 VBLS 2001 (BGHZ 195, 93 Rn. 14 bis 24; BGH, WuW/E DE-R 4037 Rn. 17 -VBL- Gegenwert) unterliegen die mit der 18. Satzungsänderung geänderten Bestimmungen über die Erhebung des Gegenwerts der uneingeschränkten Inhaltskontrolle des § 307 BGB.

    Dieser Tarifvertrag ordnet eine unzulässige echte Rückwirkung an, soweit er zum 01.01.2001 rückwirkend in Kraft gesetzte Regelungen zum Gegenwert für Beteiligungen enthält, die - wie die hier streitgegenständliche Beteiligung - vor Abschluss dieses Änderungstarifvertrages beendet wurden (BGHZ 195, 93 Rn. 26 bis 29; BGH, WuW/E DE-R 4037 Rn. 19 - VBL-Gegenwert).

    (2) Während § 23 VBLS 2001 alternativlos eine Einmalzahlung des Gegenwerts vorsah und die Arbeitgeber dadurch unangemessen benachteiligte (BGHZ 195, 93 Rn. 58 ff.), haben Arbeitgeber wie die Klägerin, welche zwischen dem 01.01.2002 und dem 31.12.2012 ausgeschieden sind, gemäß Nr. 5 Satz 1 SEB alternativ zur Zahlung des bisherigen (um den Wert der verfallbaren Anwartschaften) verminderten Gegenwerts die Möglichkeit der Zahlung eines durch Neuberechnung zu einem einvernehmlich festzulegenden Stichtag, spätestens dem 31.12.2014, ermittelten Gegenwerts (Nr. 5 Satz 3 SEB) oder der Zahlung aufgrund des sog. Erstattungsmodells.

    Der Bundesgerichtshof hat die bisherige Gegenwertregelung deshalb für unangemessen erklärt, weil die Arbeitgeber den zu leistenden Ausgleich durch die Zahlung des Barwerts als Einmalzahlung zu erbringen hatten, ohne dass ihnen eine Alternative zur Verfügung stand (BGHZ 195, 93 Rn. 58 ff.).

    Dem Interesse der VBL an geringerem Verwaltungsaufwand hat der Bundesgerichtshof daher gegenüber den Interessen des ausscheidenden Beteiligten eine untergeordnete Bedeutung eingeräumt (BGHZ 195, 93 Rn. 66).

    Eine wegen ihres Inhalts unwirksame Bestimmung wird nicht dadurch wirksam, dass der Berechtigte davon nicht in vollem Umfang Gebrauch macht (BGHZ 195, 93 Rn. 71).

    Nicht anders als nach der früheren Satzungslage, nach der bei der Berechnung des Gegenwerts auch die entscheidenden Rechnungsgrundlagen feststanden und mit den für die Klägerin geltenden Rechnungsgrundlagen übereinstimmen, besteht jedoch das Risiko, dass sich die in die Berechnung eingestellten Annahmen - etwa zur Lebenserwartung, zur Anzahl und Lebensdauer der Nachkommen der Beschäftigten, zum Zinsniveau und zur Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von Renten in bestimmter Höhe - nicht als zutreffend erweisen und damit unter oder über dem tatsächlich benötigten Betrag liegen (vgl. zur früheren Satzung: BGHZ 195, 93 Rn. 64; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 869 Rn. 65; Gansel, VuR 2013, 109, 112).

    Auf Seiten des ausscheidenden Beteiligten besteht ein legitimes Interesse, die Zahlungen an die VBL auf ein notwendiges Maß zu begrenzen (vgl. BGHZ 195, 93 Rn. 48).

    Da die VBL diese Beträge erst für zukünftig fällig werdende Rentenleistungen benötigt, reicht insoweit aus, dass sichergestellt ist, dass eine Erstattung in der Zukunft zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt erfolgt (vgl. BGHZ 195, 93 Rn. 64; Gansel, VuR 2013, 109, 112).

    Da der VBL eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung stehen, eine ausreichende Insolvenzsicherung auch für einen über 80 Jahre dauernden Erstattungszeitraum vorzusehen, überwiegt das Interesse der Insolvenzsicherung nicht das Interesse der ausscheidenden Beteiligten, die Zahlungen an die VBL auf ein notwendiges Maß zu begrenzen (vgl. BGHZ 195, 93 Rn. 48).

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei einer gekündigten Beteiligung der Insolvenzschutz nicht ausreichen soll, den die VBL bisher bei einer ungekündigten Beteiligung selbst als ausreichend betrachtet hat (BGHZ 195, 93 Rn. 69).

    Da hier Raum für eine sinnvolle Neuregelung der Satzungsbestimmungen ist, ist es unerheblich, dass die derzeitige Satzungsregelung diese Möglichkeit nicht vorsieht (vgl. BGHZ 195, 93 Rn. 69).

  • BGH, 27.06.1968 - KVR 3/67

    Überläuferkartell

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
    Der Senat ist für die Beurteilung der hier erörterten Fragen hinreichend sachkundig (vgl. BGHZ 50, 357 Rn. 26; BGHZ 68, 23 Rn. 32 -Valium, zitiert nach juris).

    Im Hinblick auf die von beiden Parteien zitierte Entscheidungspraxis der Kommission kann der Senat seine Beurteilung auf eine breite Grundlage stützen (vgl. BGHZ 50, 357 Rn. 26, zitiert nach juris).

    Der Senat ist für die Beurteilung der hier erörterten Fragen hinreichend sachkundig (vgl. BGHZ 50, 357 Rn. 26; BGHZ 68, 23 Rn. 32 -Valium, zitiert nach juris).

    Im Hinblick auf die von beiden Parteien zitierte Entscheidungspraxis der Kommission kann der Senat seine Entscheidung auch hinsichtlich der räumlichen Marktabgrenzung auf eine breite Grundlage stützen (vgl. BGHZ 50, 357 Rn. 26, zitiert nach juris).

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
    Die VBL hat der Klägerin dadurch, dass sie sie zur Zahlung des Gegenwerts veranlasst hat, das Geld entzogen (vgl. BGH, NJW 2008, 1084 Rn. 4).

    Auch wenn der Schädiger den Geschädigten durch eine unerlaubte Handlung dazu bestimmt, ein Sache wegzugeben oder darüber zu verfügen, entzieht er sie ihm (BGH, NJW 2008, 1084 Rn. 4).

    Der Senat folgt insoweit der überwiegend vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach sich die Zinshöhe nach dem gesetzlichen Zinssatz gemäß § 246 BGB richtet (BGH, NJW 2008, 1084 Rn. 3; Sprau in Palandt, BGB, 73. Aufl. § 1; Rüßmann in jurisPK-BGB, § 849 BGB Rn. 4; Bueren aaO. S. 1060).

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
    Die Marktabgrenzung dient dem Ziel, die Wettbewerbskräfte zu ermitteln, denen die beteiligten Unternehmen ausgesetzt sind (BGHZ 156, 379, 384 - Strom und Telefon I; BGHZ 170, 299 Rn. 19 - National Geographic II).

    Dem ist durch das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität Rechnung zu tragen (BGHZ 170, 299 Rn. 19 - National Geographic II; Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft, ABl 1997 C 372, S. 5, Rn. 20).

    Das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität trägt nämlich der Erwägung Rechnung, dass ein die Verhaltensspielräume kontrollierender Wettbewerb von Anbietern ähnlicher Produkte ausgeht, die ihr Angebot kurzfristig umstellen können, um eine bestehende Nachfrage zu befriedigen (BGHZ 170, 299 Rn. 19 - National Geographic II; WuW/E DE-R 2538 Rn. 10 - Stadtwerke Uelzen).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
    Dies folgt bis zum 31.01.2006 aus Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und seit dem 01. Februar 2006 aus Art. 20 in Verbindung mit den Art. 23 bis 55 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (vgl. EuGH, Urt. v. 15.07.2010, Az. C-271/08, Slg. 2010, I-7091).

    Da bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Juli 2010 (Az. C-271/08, Slg. 2010, I-709) in Deutschland die Auffassung vorherrschte, dass diese Richtlinien auf Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht anwendbar sind, weil ihnen ein zwischen Sozialpartnern ausgehandelter Tarifvertrag zugrunde lag (vgl. EuGH aaO. Rn. 70), kann jedoch nicht angenommen werden und ist auch nicht vorgetragen, dass solche Ausschreibungen bis zum 15. Juli 2010 tatsächlich durchgeführt wurden.

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
    Die Klägerin hat nämlich unter anderem beantragt, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen, und damit zum Ausdruck gebracht, sie mache sich die Ausführungen des Landgerichts jedenfalls hilfsweise zu eigen (BGHZ 111, 158 Rn. 8 - zitiert nach juris; BGHZ 124, 370; NJW-RR 1991, 1127; MDR 2005, 645, 646; Vollkommer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 308 Rn. 7).

    Es wäre jedoch lebensfremd anzunehmen, sie wolle nicht wenigstens das behalten und verteidigen, was ihr das Landgericht zugesprochen hatte, nämlich die vom Landgericht zugesprochenen Zinsen in der zugesprochenen Höhe und für den zugesprochenen Zeitraum (vgl. BGHZ 111, 158 Rn. 8 - zitiert nach juris).

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
    Der Senat ist für die Beurteilung der hier erörterten Fragen hinreichend sachkundig (vgl. BGHZ 50, 357 Rn. 26; BGHZ 68, 23 Rn. 32 -Valium, zitiert nach juris).

    Der Senat ist für die Beurteilung der hier erörterten Fragen hinreichend sachkundig (vgl. BGHZ 50, 357 Rn. 26; BGHZ 68, 23 Rn. 32 -Valium, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
    Eine Rechtsnorm entfaltet echte Rückwirkung, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen", vgl. BVerfG, NJW 2010, 3629 Rn. 56; BVerfGE 127, 1, 18; BVerfGE 132, 302, 319; BGH, GRUR 2012, 496, Rn.57 - Das Boot).

    Da der Umfang der Forderung durch Anwendung des § 33 Abs. 3 GWB nachträglich abgeändert würde, da die Zinsen ab Schadenseintritt und damit seit dem 22.02.2005 zu zahlen wären, läge darin eine solche Rückbewirkung von Rechtsfolgen (vgl. für das Steuerrecht: BVerfGE 127, 1, 18; 127, 31, 48f.; 132, 302, 319).

  • BGH, 14.07.1994 - III ZR 174/92

    Staatshaftung wegen Ausschlusses eines Rechtsanwalts aus einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
    a) Nach den allgemeinen Regeln des intertemporalen Rechts - auf die mangels einer entsprechenden Übergangsregelung in § 131 GWB in der der Fassung der 7.GWB-Novelle zurückzugreifen ist - sind rechtsgeschäftlich wie auch gesetzlich begründete Schuldverhältnisse, soweit kein Dauerschuldverhältnis betroffen ist, nach dem Recht zu beurteilen, das zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses galt (vgl. BGHZ 10, 391, 394; 127, 57, 61; BGH Urt. v. 16.07.1998 - I ZR 44/96, MDR 1999, 556).

    Bestätigt wird dieses Ergebnis durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.1994 (NJW 1994, 2684).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
    Entscheidend ist, ob es sich nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (BGHZ 152, 10, 11f.; BGH, NZKart 2014, 151 Rn. 102 -Stromnetz Berkenthin - zitiert nach juris).

    Zwar ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dessen Vornahme nur einem Beteiligten verboten ist, in der Regel gültig (BGH, NZKart 2014, 151 Rn. 107 - Stromnetz Berkenthin).

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • KG, 01.10.2009 - 2 U 17/03

    Kartellschadensersatz: Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch

  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 181/52

    Prämiennachzahlung für Kraftfahrzeuge

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 224/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch der Versorgungskasse auf

  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

  • BGH, 05.03.2014 - IV ZR 102/13

    Feststellungsinteresse bei fehlender Relevanz der Feststellungsfrage für einen

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

  • BGH, 03.12.1964 - III ZR 141/64

    Verzinsung der Ersatzsumme

  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 191/81

    Geltendmachung von Verzinsung neben Nutzungsausfallentschädigung

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09

    Zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

  • BGH, 23.06.2009 - KVR 57/08

    Voraussetzung für eine Freistellung vom Verbot des Art. 81 Abs. 1 Vertrag zur

  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 212/10

    Eine unechte Abschnittsfinanzierung ist ein Darlehen mit "veränderlichen

  • EuG, 29.06.2012 - T-360/09

    Die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

  • BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12

    VBL-Versicherungspflicht - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst:

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • BGH, 25.07.2002 - III ZR 113/02

    Wirksamkeit eines mit einem Wohnungsvermittler abgeschlossenen Maklervertrages

  • OLG München, 01.06.1990 - 14 U 843/89

    Schadensersatzanspruch wegen Vertragspflichtverletzung eines Steuerberaters;

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Regelung zur

  • OLG Dresden, 06.10.2010 - 1 U 1809/09
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2018 - 6 U 120/16

    Rückzahlung von bereits geleisteten Gegenwertzahlungen bei Beendigung der

    (OLG Karlsruhe, WuW/E DE-R 4357 [juris Rdn. 170]; Urteil vom 27. August 2014 - 6 U 116/11 (Kart), juris Rdn. 154; vgl. BGHZ 199, 1 Rdn. 65 f - VBL-Gegenwert).

    Dieses Interesse ergebe sich bereits daraus, dass die Kläger zu 1. bis 12., 14. bis 17., 19. und 20. Zahlungen an die Beklagte geleistet haben und ihnen hieraus finanzielle Nachteile - entgangene Nutzungen oder Aufwendungen für die Beschaffung der entsprechenden Beträge - entstanden sein könnten (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 27. August 2014, Az.: 6 U 116/11 (Kart) Rdn. 175).

  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 6 O 464/14

    Entscheidungsform: Teilgrund- und Teilendurteil

    Da diese Bestimmung auf Altfälle (richtigerweise) keine Anwendung findet (vgl. BGH - VBL-Gegenwert, a.a.O., Rn. 72; OLG Karlsruhe (U.v. 27.08.2014 - 6 U 116/11 (Kart), juris, Leitsatz 5. i.V.m. Rn. 174 ff.), kommt eine Verzinsung nach § 33 Abs. 3 S. 4 und 5 GBW vorliegend nur bezogen auf die Beschaffungsvorgänge der Klägerin zu 1) ab Juli 2005 in Betracht, sprich bezüglich der Vorgänge (HEAG) 8 (Beschaffungsvorgang: ... ), (HEAG) 16 (Beschaffungsvorgang: ... ) und (HEAG) 17 (Beschaffungsvorgang: ... ), in Betracht.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Jahr 2014 auch schon einmal entschieden, dass sich die Verzinsung in Altfällen nach § 849 BGB richte (OLG Karlsruhe (U.v. 27.08.2014 - 6 U 116/11 (Kart), juris, Leitsatz 5. i.V.m. Rn. 178).

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2015 - 12 U 451/14

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Gegenwertregelung

    Der Senat hält in Übereinstimmung mit dem Kartellsenat des OLG Karlsruhe (Urteil vom 27. August 2014 - 6 U 116/11, juris-Rn 105) daran fest, dass auch die neue Gegenwertregelung der uneingeschränkten Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterliegt, weil sie nicht tarifrechtlichen Ursprungs ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.10.2011 - I-6 U 116/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5398
OLG Hamm, 20.10.2011 - I-6 U 116/11 (https://dejure.org/2011,5398)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2011 - I-6 U 116/11 (https://dejure.org/2011,5398)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - I-6 U 116/11 (https://dejure.org/2011,5398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geschäftsführung ohne Auftrag, Verwaltungsträger, Privare, öffentlichrechtliche Pflichten, Polizei, Heilungskosten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 677, 683, 823, 831, LBG NW § 99 (a.F.), § 82 (n.F.)
    Geschäftsführung ohne Auftrag, Verwaltungsträger, Privare, öffentlich-rechtliche Pflichten, Polizei, Heilungskosten

  • Wolters Kluwer

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die ärztliche Abklärung von Gesundheitsschäden bei einem Brandereignis eingesetzter Polizeibeamter; Begriff der Gesundheitsbeschädigung und der Körperverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 683; BGB § 677
    Ersatzfähigkeit der Kosten für die ärztliche Abklärung von Gesundheitsschäden bei einem Brandereignis eingesetzter Polizeibeamter; Begriff der Gesundheitsbeschädigung und der Körperverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1088
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2011 - 6 U 116/11
    Die Annahme einer zivilrechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag der Verwaltung für den Bürger verbietet sich nicht einmal dann ohne weiteres, wenn die öffentliche Hand bei dem betreffenden Vorgang hauptsächlich zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten tätig geworden ist (BGH VersR 2007, 1707; BGH VersR 2004, 782; BGH NJW 1975, 47, 49; BGH NJW 1963, 1825; str., vgl. Staudinger-Bergman BGB 2006 Vor. §§ 677 ff. Rdn. 281 und MünchKomm-Seiler BGB 5. Aufl. Vor § 677 Rdn. 31).

    c) Ein Ausschluss des Anspruch nach den §§ 677, 683 BGB, weil besondere Bestimmungen das Verhältnis zwischen Geschäftsherrn und Geschäftsführer abweichend regeln (vgl. BGH VersR 2007, 1707; BGH VersR 2004, 782), ihn insbesondere zu unentgeltlichem Tätigwerden verpflichten (BGH NJW 1963, 1825, 1826), liegt nicht vor.

    Es ist dort keine Kostenfreiheit für polizeiliche Amtshandlungen bestimmt "soweit nichts anderes bestimmt ist" (anders als in BGH VersR 2004, 782).

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2011 - 6 U 116/11
    Unerheblich ist, ob Schmerzzustände auftreten oder eine tief greifende Veränderung der Befindlichkeit eingetreten ist (BGH NJW 2005, 2614; BGHZ 114, 284).

    Anders als in dem Fall BGHZ 114, 284, auf den sich das klagende Land bezieht, wo bereits das Tragen des HIV-Virus auch ohne Ausbruch der Krankheit als Gesundheitsbeschädigung angesehen wurde, war hier ein Verbleib von Giftstoffen im Körper der Beamten, welche eventuell zu einem späteren Zeitpunkt noch gravierendere Schäden hätten hervorrufen können, nicht feststellbar.

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2011 - 6 U 116/11
    Die Annahme einer zivilrechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag der Verwaltung für den Bürger verbietet sich nicht einmal dann ohne weiteres, wenn die öffentliche Hand bei dem betreffenden Vorgang hauptsächlich zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten tätig geworden ist (BGH VersR 2007, 1707; BGH VersR 2004, 782; BGH NJW 1975, 47, 49; BGH NJW 1963, 1825; str., vgl. Staudinger-Bergman BGB 2006 Vor. §§ 677 ff. Rdn. 281 und MünchKomm-Seiler BGB 5. Aufl. Vor § 677 Rdn. 31).

    c) Ein Ausschluss des Anspruch nach den §§ 677, 683 BGB, weil besondere Bestimmungen das Verhältnis zwischen Geschäftsherrn und Geschäftsführer abweichend regeln (vgl. BGH VersR 2007, 1707; BGH VersR 2004, 782), ihn insbesondere zu unentgeltlichem Tätigwerden verpflichten (BGH NJW 1963, 1825, 1826), liegt nicht vor.

  • BGH, 19.07.2007 - III ZR 20/07

    Erstattung der Kosten des Technischen Hilfswerks bei Einsatz zur Gefahrenabwehr

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2011 - 6 U 116/11
    Die Annahme einer zivilrechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag der Verwaltung für den Bürger verbietet sich nicht einmal dann ohne weiteres, wenn die öffentliche Hand bei dem betreffenden Vorgang hauptsächlich zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten tätig geworden ist (BGH VersR 2007, 1707; BGH VersR 2004, 782; BGH NJW 1975, 47, 49; BGH NJW 1963, 1825; str., vgl. Staudinger-Bergman BGB 2006 Vor. §§ 677 ff. Rdn. 281 und MünchKomm-Seiler BGB 5. Aufl. Vor § 677 Rdn. 31).

    c) Ein Ausschluss des Anspruch nach den §§ 677, 683 BGB, weil besondere Bestimmungen das Verhältnis zwischen Geschäftsherrn und Geschäftsführer abweichend regeln (vgl. BGH VersR 2007, 1707; BGH VersR 2004, 782), ihn insbesondere zu unentgeltlichem Tätigwerden verpflichten (BGH NJW 1963, 1825, 1826), liegt nicht vor.

  • AG Köln, 08.08.2001 - 141 C 5/01
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2011 - 6 U 116/11
    Allerdings muss man eine gewisse Erheblichkeit verlangen (vgl. MünchKomm-Wagner a.a.O. § 823 Rdn. 73; BeckOK-Spindler BGB § 823 Rdn. 30 unter Hinweis auf BGH NJW 1953, 1440 und BVerwG NJW 1972, 1726; AG Köln NJW-RR 2001, 1675), da leichteste Zustandsveränderungen im Rahmen der Bandbreite üblicher, alltäglicher körperlicher Befindlichkeiten, die gemeinhin nicht als "krank" oder Beeinträchtigung der Gesundheit oder des Körpers angesehen werden, eben noch kein von den normalen körperlichen Funktionen abweichender Zustand ist.
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2011 - 6 U 116/11
    Unerheblich ist, ob Schmerzzustände auftreten oder eine tief greifende Veränderung der Befindlichkeit eingetreten ist (BGH NJW 2005, 2614; BGHZ 114, 284).
  • OLG Köln, 13.08.2015 - 8 U 67/14

    Umfang der Aufsichtspflicht der Pflegeeltern

    Eine Gesundheitsschädigung und Körperverletzung liegt in jedem Hervorrufen eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes; unerheblich ist, ob Schmerzzustände auftreten oder eine tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1952 - II ZR 141/51, BGHZ 8, 243, zitiert juris Rn. 7 ff; vom 14. Juni 2005 - VI ZR 179/04, BGHZ 163, 209, zitiert juris Rn. 9; OLG Hamm, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 6 U 116/11, NJW 2012, 1088, 1089; jeweils mwN).
  • VG Köln, 24.11.2022 - 19 K 4406/20
    vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2011 - 6 U 116/11 -, juris Rn. 10; Sprau, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 823 Rn. 4.

    vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2011 - 6 U 116/11 -, juris Rn. 10; Sprau, in: Grüneberg, BGB.

  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

    Verletzung ist dabei jeder Eingriff in die körperliche Integrität oder Befindlichkeit, der zu einem von den normalen körperlichen Funktionen nicht nur unerheblich abweichenden Zustand führt (OLG Hamm, NJW 2012, Seite 1088, 1089).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 83/21

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen wegen der Erfassung sogenannter

    Bei fehlender Abgrenzungsmöglichkeit sind die Aufwendungen nach dem Gewicht der Interessen, dem Maß der Verantwortlichkeit sowie den Vorteilen zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn aufzuteilen (vgl. BGH, Urt. v. 18.9.1986 - III ZR 227/84, BGHZ 98, 235; BGH, Urt. v. 8.3.1990 - III ZR 81/88, NJW 1990, 2058; BGH, Urt. v. 15.12.1954 - II ZR 277/53, NJW 1955, 257; ebenso Thole in: BeckOGK, Stand 1.8.2021, § 683 BGB Rn. 30; Sprau, in: Grüneberg, 81. Auflage § 683 BGB Rn. 8, Schäfer, in: MüKo, § 683 BGB Rn. 33; vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 20.10.2011 - 6 U 116/11, NJW 2012, 1088).
  • OLG Hamm, 15.09.2015 - 9 U 178/14
    Damit ist in der Tat eine unfallbedingte Primärverletzung festgestellt, für die jeglicher - (wie hier) nicht nur ganz unerheblicher - Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit genügt und keineswegs eine Verletzung der Körperstruktur erforderlich ist (vgl. dazu allgemein nur BGH, NJW 2013, 3634; OLG Hamm, NJW 2012, 1088; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 823, Rdn. 4 m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht