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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.2018 - I-6 U 116/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12260
OLG Köln, 20.04.2018 - I-6 U 116/17 (https://dejure.org/2018,12260)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2018 - I-6 U 116/17 (https://dejure.org/2018,12260)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2018 - I-6 U 116/17 (https://dejure.org/2018,12260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • kanzlei.biz

    Auch Lacher müssen bezahlt werden: Fernsehsender darf Konkurrenz-Ausschnitte ("TV-Flops") nicht kostenfrei wiedergeben

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 24 Abs. 1, 87 Abs. 1, 95, 97, 101a UrhG

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unzulässige Nutzung von Fernsehsendungs- Ausschnitten - Top Flops

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1 ; UrhG § 87
    Vergütungspflicht für die Ausstrahlung von Ausschnitten von Fernsehbeiträgen verschiedener Sender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    TV Flops sind für andere Sender nicht kostenfrei

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    TV-Pannen anderer Fernsehsender dürfen nicht ohne weiteres kostenfrei von Konkurrenzsender ausgestrahlt werden- NDR Top Flops

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausstrahlung von Fernsehpannen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lizenzgebühr für witzige TV-Pannen: Konkurrenz darf sich nicht kostenlos lustig machen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    TV-Flops sind für andere Sender kostenpflichtig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    TV-"Top Flops" - Fernsehsender muss für die unkommentierte Ausstrahlung von Pannen anderer Sender Lizenzgebühr zahlen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    TV-Pannen-Ausschnitte anderer Fernsehsender müssen bei Nutzung bezahlt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht für die Ausstrahlung von Sequenzen von Fernsehbeiträgen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    "TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    TV Flops sind für andere Sender kostenpflichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig

Besprechungen u.ä.

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pannenshow Top Flops benötigt Rechte an einzelnen Clips

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 326
  • K&R 2018, 509
  • afp 2018, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 20.06.2022 - 42 S 231/21

    Berufsfotograf klagt gegen die Verwendung seines Bildes auf Facebook Account

    Dadurch sind keine wahrnehmbaren Unterschiede zwischen der Verwendung der Beklagten als möglicher Parodie und dem parodierten Werk zu erkennen und es fehlt somit an dieser notwendigen Voraussetzung für das Vorliegen der Schrankenbestimmung (vgl. hierzu OLG Köln, 20.04.2018, 6 U 116/17 - TV Pannenshow; LG Berlin, 02.11.2021, 15 O 551/19; OLG Hamburg, 28.04.2022, 5 U 48/05).
  • OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 124/17
    Die Zahlungen der Beklagten hat die Klägerin anteilig auf die Forderungen in dem Parallelverfahren, OLG Köln, Az. 6 U 116/17, verrechnet.
  • LG Berlin, 08.11.2021 - 16 O 301/20
    Hieraus folgt jedenfalls gemäß §§ 87 Abs. 4, 10 UrhG die Vermutung, dass die Klägerin Inhaberin der Rechte des Sendeunternehmens an dieser Reportage ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. April 2018 - 6 U 116/17 -, GRUR-RR 2018, 326 f, Rn. 85).
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   KG, 28.05.2019 - 6 U 116/17   

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KG, 28.05.2019 - 6 U 116/17 (https://dejure.org/2019,87982)
KG, Entscheidung vom 28.05.2019 - 6 U 116/17 (https://dejure.org/2019,87982)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 6 U 116/17 (https://dejure.org/2019,87982)
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KG, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - 6 U 116/17 (https://dejure.org/2019,87981)
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