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   OLG Köln, 21.12.2011 - I-6 U 118/11   

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https://dejure.org/2011,42657
OLG Köln, 21.12.2011 - I-6 U 118/11 (https://dejure.org/2011,42657)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2011 - I-6 U 118/11 (https://dejure.org/2011,42657)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - I-6 U 118/11 (https://dejure.org/2011,42657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Newton-Bilder"; Umfang der Einräumung von Rechten durch einen Fotokünstler; Zulässigkeit weiterer Verwertung einzelner Lichtbilder in Buchform; Umfang des Schutzes eines Sammelwerks

  • info-it-recht.de

    Anwendung der Zweckübertragungsregel (§ 31 Abs. 5 UrhG) bei der Verwertung von Lichtbildern in Buchform (hier: Verwertungsrechte eines Buchverlages)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Newton-Bilder"; Umfang der Einräumung von Rechten durch einen Fotokünstler; Zulässigkeit weiterer Verwertung einzelner Lichtbilder in Buchform; Umfang des Schutzes eines Sammelwerks

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Exklusivrechte an einem Sammelwerk (Kunstbuchband) umfassen nicht zwangsläufig auch Exklusivrechte an den enthaltenen einzelnen Bildern

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Umfang des Verwertungsrechts eines Buchverlages

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umfang des Verwertungsrechts eines Buchverlages

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbreitung von Bildmaterial kann durch Verlage nicht untersagt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bücherverlage dürfen Verbreitung von Bildmaterial nicht verhindern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwertungsrecht eines Buchverlages

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbreitung von Bildmaterial kann durch Verlage nicht untersagt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 325
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89

    Leitsätze

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11
    Eine Urheberrechtsverletzung an einem Sammelwerk, kann nur angenommen werden, wenn das als rechtsverletzend beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffes enthält, welche die Sammlung von Werken und Beiträgen als eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 4 UrhG ausweisen (BGH, GRUR 1982, 37 [39] - WK-Dokumentation; GRUR 1992, 382 [384] - Leitsätze).

    Nur wenn die Kombination der übernommenen Beiträge besondere Strukturen in deren Auslese und Anordnung aufweist und das Gewebe der persönlichen geistigen Schöpfung des Sammelwerkes erkennen läßt, kann eine Beeinträchtigung des Urheberrechts an einem Sammelwerk im Sinne des § 4 UrhG angenommen werden (vgl. BGH, GRUR 1990, 669 [673] - Bibelreproduktion; GRUR 1992, 382 [384] - Leitsätze).

    Die Wiedergabe von acht Leitsätzen finanzgerichtlicher Entscheidungen aus einer 63 Leitsätze umfassenden Sammlung ohne Feststellung besonderer die Auslese oder Anordnung dieser Entscheidungen kennzeichnenden Kriterien hat der Bundesgerichtshof (GRUR 1992, 382 [384] - Leitsätze) nicht als ausreichend angesehen.

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11
    Nach dieser Auslegungsregel haben die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird; die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte kann nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille wenigstens in den Begleitumständen und dem schlüssigen Verhalten der Beteiligten unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (st. Rspr., vgl. BGHZ 131, 8 = GRUR 1996, 121 [122] - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 = GRUR 1998, 680 [682] - Comic-Übersetzungen I; BGH, GRUR 2004, 938 f. = WRP 2004, 1497 - Comic-Übersetzungen III; auch BGH, GRUR 2011, 714 = WRP 2011, 913 [Rn. 20] - Der Frosch mit der Maske).

    Ohne die Verdienste der Klägerin als Verlag für Autorenfotografie im Allgemeinen und als Förderer des Fotokünstlers Helmut Newton im Besonderen zu schmälern oder die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ihr und dem Künstler in Frage zu stellen, erschiene eine so weitgehende Festlegung auf die Buchveröffentlichungen eines einzigen Verlages mit der Wahlfreiheit des Urhebers und seiner möglichst weitgehenden Beteiligung an der wirtschaftlichen Verwertung seiner Werke (vgl. BGH, GRUR 2011, 714 = WRP 2011, 913 [Rn. 19] - Der Frosch mit der Maske m.w.N.) nur schwer vereinbar.

  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79

    WK-Dokumentation

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11
    Eine Urheberrechtsverletzung an einem Sammelwerk, kann nur angenommen werden, wenn das als rechtsverletzend beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffes enthält, welche die Sammlung von Werken und Beiträgen als eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 4 UrhG ausweisen (BGH, GRUR 1982, 37 [39] - WK-Dokumentation; GRUR 1992, 382 [384] - Leitsätze).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11
    Nur wenn die Kombination der übernommenen Beiträge besondere Strukturen in deren Auslese und Anordnung aufweist und das Gewebe der persönlichen geistigen Schöpfung des Sammelwerkes erkennen läßt, kann eine Beeinträchtigung des Urheberrechts an einem Sammelwerk im Sinne des § 4 UrhG angenommen werden (vgl. BGH, GRUR 1990, 669 [673] - Bibelreproduktion; GRUR 1992, 382 [384] - Leitsätze).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11
    Nach dieser Auslegungsregel haben die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird; die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte kann nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille wenigstens in den Begleitumständen und dem schlüssigen Verhalten der Beteiligten unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (st. Rspr., vgl. BGHZ 131, 8 = GRUR 1996, 121 [122] - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 = GRUR 1998, 680 [682] - Comic-Übersetzungen I; BGH, GRUR 2004, 938 f. = WRP 2004, 1497 - Comic-Übersetzungen III; auch BGH, GRUR 2011, 714 = WRP 2011, 913 [Rn. 20] - Der Frosch mit der Maske).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11
    Nach dieser Auslegungsregel haben die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird; die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte kann nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille wenigstens in den Begleitumständen und dem schlüssigen Verhalten der Beteiligten unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (st. Rspr., vgl. BGHZ 131, 8 = GRUR 1996, 121 [122] - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 = GRUR 1998, 680 [682] - Comic-Übersetzungen I; BGH, GRUR 2004, 938 f. = WRP 2004, 1497 - Comic-Übersetzungen III; auch BGH, GRUR 2011, 714 = WRP 2011, 913 [Rn. 20] - Der Frosch mit der Maske).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11
    Nach dieser Auslegungsregel haben die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird; die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte kann nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille wenigstens in den Begleitumständen und dem schlüssigen Verhalten der Beteiligten unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (st. Rspr., vgl. BGHZ 131, 8 = GRUR 1996, 121 [122] - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 = GRUR 1998, 680 [682] - Comic-Übersetzungen I; BGH, GRUR 2004, 938 f. = WRP 2004, 1497 - Comic-Übersetzungen III; auch BGH, GRUR 2011, 714 = WRP 2011, 913 [Rn. 20] - Der Frosch mit der Maske).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11
    Soweit das Klagebegehren äußerst hilfsweise auch auf das vermeintlich wettbewerbswidrige Verhalten der Beklagten gestützt ist, das in der den Absatz der Klägerin behindernden Publikation eines ebenfalls Lichtbilder - und zwar zum Teil die gleichen Lichtbilder - von Helmut Newton enthaltenden Fotokunstbuchs liegen soll, in dem die Klägerin eine unlautere Nachahmung (§ 4 Nr. 9 UWG) ihrer eigenen Veröffentlichungen sieht, kann die Berufung damit ebenfalls nicht durchdringen: Wie schon das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kommt eine Anwendung der von der Klägerin angeführten lauterkeitsrechtlichen Regelung unter dem Aspekt der Behinderung nur ganz ausnahmsweise in Betracht (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 50 f.] - Handtaschen; GRUR 2008, 1115 = WRP 2008, 1510 [Rn. 32] - ICON; Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rn. 9.63 ff.).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11
    Soweit das Klagebegehren äußerst hilfsweise auch auf das vermeintlich wettbewerbswidrige Verhalten der Beklagten gestützt ist, das in der den Absatz der Klägerin behindernden Publikation eines ebenfalls Lichtbilder - und zwar zum Teil die gleichen Lichtbilder - von Helmut Newton enthaltenden Fotokunstbuchs liegen soll, in dem die Klägerin eine unlautere Nachahmung (§ 4 Nr. 9 UWG) ihrer eigenen Veröffentlichungen sieht, kann die Berufung damit ebenfalls nicht durchdringen: Wie schon das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kommt eine Anwendung der von der Klägerin angeführten lauterkeitsrechtlichen Regelung unter dem Aspekt der Behinderung nur ganz ausnahmsweise in Betracht (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 50 f.] - Handtaschen; GRUR 2008, 1115 = WRP 2008, 1510 [Rn. 32] - ICON; Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rn. 9.63 ff.).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11
    b) Der Wortlaut der Verträge, der den Vertragschließenden hiernach besonderen wichtig war, auf dessen Abfassung die mit Lizenzvereinbarungen vertraute Klägerin bewusst Einfluss nehmen konnte und von dem die Vertragsauslegung in erster Linie auszugehen hat (vgl. BGHZ 184, 128 = NJW 2010, 2422 [Rn. 33] m.w.N.), spricht - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat - nicht für, sondern gegen eine exklusive Rechtseinräumung an den einzelnen Fotografien.
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 197/07

    Concierto de Aranjuez

  • LG München I, 31.01.2018 - 37 O 17964/17

    Öffentliches Zugänglichmachen der Fotografien einer Ausstellung in einer Facebook

    Eine Urheberrechtsverletzung an einem Sammelwerk ist anzunehmen, wenn das als rechtsverletzend beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffes enthält, welche die Sammlung von Werken und Beiträgen als eine persönliche geistige Schöpfung i. S. des § 4 UrhG ausweisen (BGH GRUR-RR 2012, 325).
  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19

    Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig

    Der geistige Gehalt muss über die bloße Summe der Inhalte der Einzelwerke hinausgehen und eine eigene schöpferische Leistung ausweisen (Marquardt, in: Wandtke/Bullinger, a.a.O.; OLG Köln GRUR-RR 2012, 325, 328 - Newton-Bilder).
  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/1

    Beteiligung, Auslegung, Verwertungsgesellschaft, Urheberrecht, Leistungen,

    Der geistige Gehalt muss über die bloße Summe der Inhalte der Einzelwerke hinausgehen und eine eigene schöpferische Leistung ausweisen (Marquardt, in: Wandtke/Bullinger, a.a.O.; OLG Köln GRUR-RR 2012, 325, 328 - Newton-Bilder).
  • VGH Hessen, 11.10.2019 - 7 A 1364/17

    Ablieferungspflicht an Deutsche Nationalbibliothek

    Die beiden vom Oberlandesgericht Köln zu beurteilenden Verträge enthielten ausdrückliche Regelungen zu der Frage, welche Rechte bei dem Urheber verbleiben (Urteil vom 21. Dezember 2011 - I 6 U 118/11-, juris Rdnr. 13 und Urteil vom 19. Januar 2007 - 6 U 163/06,beck-online).
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