Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 19.02.2008

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 119/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,44223
LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 119/07 (https://dejure.org/2011,44223)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.12.2011 - L 6 U 119/07 (https://dejure.org/2011,44223)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - L 6 U 119/07 (https://dejure.org/2011,44223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 215 Abs 1 S 1 SGB 7, § 1150 Abs 2 S 1 RVO, § 1150 Abs 2 S 2 Nr 1 RVO, Anlage I Kap VIII I III Nr 1 EinigVtr, Anlage I Kap VIII I EinigVtr
    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall gem § 1150 Abs 2 S 2 RVO - gesellschaftliche Tätigkeit - Lehrling - vormilitärische Ausbildung - Lager der Gesellschaft für Sport und Technik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Vormilitärische Ausbildung in der DDR - Unfall eines Lehrlings - Entschädigung nach dem dritten Buch der RVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung - Unfall; Arbeitsunfall; Beitrittsgebiet; Arbeitsvertrag; Lehrvertrag; gesellschaftliche Tätigkeit; Sonderzuständigkeit; vormilitärische Ausbildung; betrieblicher Zusammenhang; Anerkennungsbescheid der Betriebsgewerkschaftsleitung; Verwaltungsakt; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz für vormilitärische Ausbildung in der DDR

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 119/07
    Dies folgt schon aus dem Text des § 1150 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 RVO, weil das Abstellen auf den Zuständigkeitsstichtag des 1. Januar 1991 gegenstandslos wäre, wenn über die Funktionsnachfolge zur Sozialversicherung beim FDGB jede frühere Zuständigkeit bei der Kenntnisnahme ausreichen würde (BSG, Urt. v. 19.12.00 - B 2 U 8/00 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 13/90

    Unfallversicherungsschutz bei Kur im firmeneigenen Kurheim

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 119/07
    Zwischen dem Verhalten zum Unfallzeitpunkt und dem Beschäftigungsverhältnis besteht eine sachliche Verbindung, der sog. innere Zusammenhang (vgl. BSG, Urt. v. 17. Okt. 1990 - 2 RU 13/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 5).
  • LSG Sachsen, 04.11.2013 - L 5 R 365/12

    Rentenversicherung; Anrechnung der Unfallrente auf die Altersrente; Sportunfall;

    Unfälle nach § 1 der Erweiterungs-VO 1973 waren zwar keine Arbeitsunfälle des Rechts der DDR, begründeten aber, wie ausgeführt, Ansprüche auf "Leistungen wie bei einem Arbeitsunfall" (zutreffend in diesem Zusammenhang bereits: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. Dezember 2011 - L 6 U 119/07 - JURIS-Dokument, RdNr. 25).

    Es liegt daher im Rahmen systematischer Stimmigkeit der bundesrechtlichen Regelungen, dass § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO an diese Begriffsbildung anknüpft (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. Dezember 2011 - L 6 U 119/07 - JURIS-Dokument, RdNr. 26).

  • SG Dresden, 16.07.2013 - S 5 U 345/11

    Qualifizierung eines Unfalls i.R.d. vormilitärischen Ausbildung der Gesellschaft

    Zur Untermauerung seines Anspruchs stützt er sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 01.12.2011 (Az.: L 6 U 119/07).

    Sie nimmt Bezug auf das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 01.12.2011 (Az.: L 6 U 119/07) und hält die Unfallkasse des Bundes für zuständig.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19

    Sportunfall DDR - Unfall bei gesellschaftlicher Tätigkeit - Bekanntwerden -

    Diese Art von Unfällen seien keine Arbeitsunfälle des Rechts der DDR, sondern begründeten lediglich Ansprüche auf "Leistungen wie bei einem Arbeitsunfall." Diese Unfälle seien jedoch nach Sinn und Zweck der etwas ungenau gefassten Norm des § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO ebenfalls als Versicherungsfall von der Überleitung in das bundesrepublikanische Recht der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst (hierzu ausführlich: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01. Dezember 2011 - L 6 U 119/07 -, Rn 25, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.02.2008 - 6 U 119/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10972
OLG Hamburg, 19.02.2008 - 6 U 119/07 (https://dejure.org/2008,10972)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2008 - 6 U 119/07 (https://dejure.org/2008,10972)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 6 U 119/07 (https://dejure.org/2008,10972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen Mitversicherer auf die Erstattung verauslagter Versicherungssteuer; Folgen des Nichtbestehens eines unentgeltlichen Auftragverhältnisses aufgrund einer Führungsklausel; Voraussetzungen für das Zustandekommen einer offenen Mitversicherung; Herleitung des ...

  • tis-gdv.de

    Verkehrshaftung/VKH, Versicherungsteuer, Italien

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 684; ; BGB § 713; ; BGB § 710 S. 1; ; BGB § 722; ; BGB § 735; ; BGB § 812; ; VersStG § 4; ; ZPO § 269 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 670; BGB § 677 ff.; BGB § 705 ff.
    Eine Führungsklausel in einem Konsortium mehrerer Versicherer wird erst nach Abschluss der Versicherungsverträge mit dem VN wirksam

  • rechtsportal.de

    BGB § 670; VersStG § 4
    Aufwandsersatzanspruch des führenden Versicherers nur beim Zustandekommen der Versicherungsverträge zur offenen Mitversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1249
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 24.04.2013 - XI R 7/11

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Qualifizierung sog. Führungsleistungen einer

    Nach ganz herrschender Meinung handelt es sich hierbei nicht um einen einheitlichen Versicherungsvertrag, sondern um eine Mehrzahl rechtlich selbständiger Verträge zwischen dem Versicherungsnehmer und dem jeweiligen Mitversicherer (vgl. z.B. Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts --OLG-- Hamburg vom 19. Februar 2008  6 U 119/07, Versicherungsrecht 2008, 1249, Rz 24; Urteil des OLG Celle vom 19. November 2009  8 U 238/08, Recht und Schaden 2010, 424, Rz 621; Franz, Betriebs-Berater 2011, 2141; Hofmann, a.a.O., § 5 Rz 21; Halbach in Langheid/ Wandt, a.a.O., § 77 Rz 7; Armbrüster in Prölss/Martin, a.a.O., Vorbemerkung zu § 77 Rz 4; Langheid in Römer/Langheid, a.a.O., § 77 Rz 7; Schaloske, Das Recht der so genannten offenen Mitversicherung, Diss., Berlin 2006, S. 69; nunmehr auch entgegen der Vorauflage Schnepp in Bruck/Möller, a.a.O., § 77 Rz 22).
  • BPatG, 30.09.2011 - 35 W (pat) 432/09
    Nachdem die Beschwerdegegnerin durch fristgemäße Vorlage einer den Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 GebrMG entsprechende Inlandsvollmacht vorgelegt hat, hat sie rechtzeitig die erforderliche Verfahrensvoraussetzung erfüllt, so dass - nachdem das Rechtsschutzbedürfnis bezüglich der verfahrensgegenständlichen Schutzansprüche 1 bis 8 im Hinblick auf das parallele Verletzungsverfahren (Az.: 7 O 210/05, LG Mannheim/AZ 6 U 119/07, OLG Karlsruhe) unstreitig besteht - für eine Verwerfung des Feststellungsantrags kein Raum ist.
  • BPatG, 18.08.2010 - 35 W (pat) 481/08
    Gegen dieses Urteil hat die Antragstellerin Berufung bei dem OLG Karlsruhe eingelegt (Az.: 6 U 119/07).
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