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   OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14   

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OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14 (https://dejure.org/2015,10219)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2015 - 6 U 1211/14 (https://dejure.org/2015,10219)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 6 U 1211/14 (https://dejure.org/2015,10219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    YouTube-Sperrhinweis auf GEMA war wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Die früher von YouTube verwendeten GEMA-Sperrtafeln waren irreführend und verletzten die Rechte der GEMA

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    GEMA-Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 12.05.2015)

    Youtube-Hinweis auf GEMA war wettbewerbswidrig

Sonstiges

  • gema.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 526 (Ls.)
  • ZUM 2016, 56
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
    Die Angaben auf der Sperrtafel enthalten weder unwahre Tatsachenbehauptungen, noch ist deren Inhalt (im Gegensatz zu den mit Klageantrag 1. angegriffenen Sperrtafeln) unvollständig und von daher geeignet für die Annahme, dass der angesprochene Verkehr eigene, die Klägerin in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht in rechtswidriger Weise beeinträchtigende Schlussfolgerungen hinsichtlich des Aussagegehalts der streitgegenständlichen Sperrtafel anstellen würde (vgl. BVerfG NJW 2006, 206, 209 - "IM-Sekretär" Stolpe; BGH NJW 2006, 601, 603).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
    im Umfang dieses Senatsurteils, berechtigt war, können die Kosten der Abmahnung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG nur anteilig beansprucht werden (vgl. BGH GRUR 2010, 744 Tz. 50 - Sondernewsletter; Köhler/Bornkamm a. a. O., § 12 Rn. 1.96b).
  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 3/88

    Steuersparmodell

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
    Abgesehen davon, dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nicht begriffsnotwendig voraussetzt, dass die Wettbewerber in der gleichen Branche oder auf gleicher Wirtschaftsstufe tätig sind (vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 2 Rn. 100 und 102, jeweils m. w. N.), vielmehr hierfür grundsätzlich auch ausreichend ist, dass die unterschiedlichen Branchen angehörenden Parteien mit der konkret beanstandeten Wettbewerbshandlung versuchen, gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen (vgl. BGH a. a. O.; - nickelfrei, Tz. 30; BGH GRUR 2007, 978 Rn. 17 - Rechtsberatung und Haftpflichtversicherer, BGH GRUR 1990, 375, 376 - Steuersparmodell), ändert der Umstand, dass es sich bei der Klägerin um eine Verwertungsgesellschaft handelt, nichts an der Tatsache, dass sich die Parteien um einen (jedenfalls teilweise) identischen potentiellen Kundenkreisbewerben, nachdem es einem Rechtsinhaber grundsätzlich freisteht, ob er sein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ I9a UrhG) von der Klägerin wahrnehmen lassen möchte oder ob er dieses Nutzungsrecht einem Dritten wie der Beklagten einräumt.
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
    Bei - wie im Streitfall klägerseits geltend gemacht - Vorliegen einer unerlaubten Handlung im Inland (zu denen auch Wettbewerbsverstöße zählen, vgl. BGH, Urt. v. 12.03.2015 - I ZR 188/13 Tz. 11 - Uhrenankauf im Internet; - ROH WRP 2014, 548 Tz. 16 - englischsprachige Pressemitteilung; BGH GRUR 2008, 275 Tz. 18 - Versandhandel mit Arzneimitteln; BGH GRUR 2005, 431, 432 -HOTEL MARITIME; BGH GRUR 2005, 519 - Vitamin-Zell-Komplex; ÄM/er/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, Einl Rn. 5.54 m. w. N.; wobei insoweit ausreichend ist, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vorneherein ausgeschlossen werden kann, da das angerufene Gericht im Stadium der internationalen Zuständigkeit weder die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, noch die Begründetheit der Klage zu prüfen hat, vgl. BGH a. a. O. - HOTEL MARITIME, S. 432; Köhler/Bornkamm a. a. O., Einl UWG Rn. 5.54 unter Hinweis auf BGH GRUR 2013, 98 Tz. 50 - Folien Fischer/Ritrama - im Anwendungsbereich der VO (EG) 44/2001 (sog. Brüssel-I-VO)) leitet sieh die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte aus § 32 ZPO ab, dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung.
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
    b) Zur Beurteilung der Frage, ob in dem Verhalten eines Mitbewerbers die Herabsetzung eines Konkurrenten im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG (vgl. auch § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG) - als sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers, seines Unternehmens und/oder seiner Leistungen in den Augen der angesprochenen oder von der Mitteilung erreichbaren Verkehrskreise (vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 4 Rn. 7.12) - zu sehen ist, ist auf die Sichtweise des durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Adressaten der Äußerung, nicht dagegen auf die Sichtweise des betroffenen Mitbewerbers abzustellen, sei es durch wahre oder unwahre Tatsachenbehauptungen als auch durch Werturteile (vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 4 Rn. 7.13 unter Verweis auf BGH WRP 2012, 77 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH GRUR 2005, 609, 610 - Sparberaterin II; BGH GRUR 2002, 982, 984 - DIE "STEINZEIT IST VORBEI!"; Harte/Henning/..., UWG, 3. Aufl. 2013, § 4 Nr. 7 Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2014, 1114 Tz. 24, 32- nickelfrei; vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 2 Rn. 107, 109b) besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis,, an dessen Vorliegen im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen sind, nicht nur dann, wenn zwei Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen.
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
    b) Zur Beurteilung der Frage, ob in dem Verhalten eines Mitbewerbers die Herabsetzung eines Konkurrenten im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG (vgl. auch § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG) - als sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers, seines Unternehmens und/oder seiner Leistungen in den Augen der angesprochenen oder von der Mitteilung erreichbaren Verkehrskreise (vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 4 Rn. 7.12) - zu sehen ist, ist auf die Sichtweise des durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Adressaten der Äußerung, nicht dagegen auf die Sichtweise des betroffenen Mitbewerbers abzustellen, sei es durch wahre oder unwahre Tatsachenbehauptungen als auch durch Werturteile (vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 4 Rn. 7.13 unter Verweis auf BGH WRP 2012, 77 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH GRUR 2005, 609, 610 - Sparberaterin II; BGH GRUR 2002, 982, 984 - DIE "STEINZEIT IST VORBEI!"; Harte/Henning/..., UWG, 3. Aufl. 2013, § 4 Nr. 7 Rn. 17 m. w. N.).
  • EuGH, 25.10.2012 - C-133/11

    Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts -

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
    Bei - wie im Streitfall klägerseits geltend gemacht - Vorliegen einer unerlaubten Handlung im Inland (zu denen auch Wettbewerbsverstöße zählen, vgl. BGH, Urt. v. 12.03.2015 - I ZR 188/13 Tz. 11 - Uhrenankauf im Internet; - ROH WRP 2014, 548 Tz. 16 - englischsprachige Pressemitteilung; BGH GRUR 2008, 275 Tz. 18 - Versandhandel mit Arzneimitteln; BGH GRUR 2005, 431, 432 -HOTEL MARITIME; BGH GRUR 2005, 519 - Vitamin-Zell-Komplex; ÄM/er/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, Einl Rn. 5.54 m. w. N.; wobei insoweit ausreichend ist, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vorneherein ausgeschlossen werden kann, da das angerufene Gericht im Stadium der internationalen Zuständigkeit weder die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, noch die Begründetheit der Klage zu prüfen hat, vgl. BGH a. a. O. - HOTEL MARITIME, S. 432; Köhler/Bornkamm a. a. O., Einl UWG Rn. 5.54 unter Hinweis auf BGH GRUR 2013, 98 Tz. 50 - Folien Fischer/Ritrama - im Anwendungsbereich der VO (EG) 44/2001 (sog. Brüssel-I-VO)) leitet sieh die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte aus § 32 ZPO ab, dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung.
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
    Abgesehen davon, dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nicht begriffsnotwendig voraussetzt, dass die Wettbewerber in der gleichen Branche oder auf gleicher Wirtschaftsstufe tätig sind (vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 2 Rn. 100 und 102, jeweils m. w. N.), vielmehr hierfür grundsätzlich auch ausreichend ist, dass die unterschiedlichen Branchen angehörenden Parteien mit der konkret beanstandeten Wettbewerbshandlung versuchen, gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen (vgl. BGH a. a. O.; - nickelfrei, Tz. 30; BGH GRUR 2007, 978 Rn. 17 - Rechtsberatung und Haftpflichtversicherer, BGH GRUR 1990, 375, 376 - Steuersparmodell), ändert der Umstand, dass es sich bei der Klägerin um eine Verwertungsgesellschaft handelt, nichts an der Tatsache, dass sich die Parteien um einen (jedenfalls teilweise) identischen potentiellen Kundenkreisbewerben, nachdem es einem Rechtsinhaber grundsätzlich freisteht, ob er sein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ I9a UrhG) von der Klägerin wahrnehmen lassen möchte oder ob er dieses Nutzungsrecht einem Dritten wie der Beklagten einräumt.
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte (hinsichtlich derer § 513 Abs. 2 ZPO nicht eingreift, diese daher auch im Berufungsverfahren zu prüfen ist, vgl. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 35. Aufl. 2014, § 513 Rn, 3 unter Bezugnahme auf BGH NJW 2004, 1456) bestimmt sich nach den Regeln über die örtliche Zuständigkeit (vgl. BGH GRUR 1987, 172, 173 - Unternehmensberatungsgesellschaft).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 205/04

    Versandhandel mit Arzneimitteln

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04

    Sparberaterin II

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • LG München I, 25.02.2014 - 1 HKO 1401/13

    GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind missverständlich

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