Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Erbringung zulässiger Rechtsdienstleistungen durch eine Schuldnerberatung bei Zwischenschaltung eines Rechtsanwalts
- webshoprecht.de
Zur Erbringung zulässiger Rechtsdienstleistungen durch eine Schuldnerberatung bei Zwischenschaltung eines Rechtsanwalts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit des Begehungsortes für unerlaubte Wettbewerbshandlungen; Bestimmung des Begehungsortes im Wettbewerbsrecht; Voraussetzungen von irreführender Werbung
- OLG Brandenburg
- Judicialis
InsO § 305; ; InsO § ... 305 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; ; UKlaG § 4; ; RBerG § 1; ; BGB § 138
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 5 § 8; RBerG § 1
Gewerbliche Schuldenregulierung als Rechtsberatung - Begehungsort einer irreführenden Werbeaussage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 17.10.2005 - 12 O 585/04
- OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01
Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05
Diese Tätigkeiten dienen im wesentlichen der Sachverhaltsermittlung und liefern die Grundlage für eine zutreffende Bewertung der wirtschaftlichen Situation des verschuldeten Verbrauchers (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531).Wie der weite Begriff der Rechtsbesorgung auszulegen ist, ist Ergebnis einer Abwägung der durch das RBerG geschützten Belange einerseits und der Berufsfreiheit des Einzelnen andererseits (BVerfG NJW 2002, 3531).
So hat denn auch das BVerfG es nicht für mit dem RBerG unvereinbar gehalten, dass ein gewerblicher Erbensucher mit seinen Auftraggebern vereinbart, dass, für den Fall, dass rechtliche Schritte einzuleiten sind, der Erbensucher einen Rechtsanwalt beauftragt und ihn bezahlt (BVerfG NJW 2002, 3531).
Auch erfordert die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Revisionsgerichts, weil seit der letzten höchstrichterlichen Entscheidung zur Schuldenregulierung (BGH NJW 1987, 3003) rund 20 Jahre vergangen sind und seitdem das Verbot unerlaubter Rechtsbesorgung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2002, 3531) eine neue Ausformung erfahren hat.
- BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85
Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05
Denn die gewerbliche Schuldenregulierung ist ihrer Natur nach darauf gerichtet und geeignet, konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten und zu verändern (BGH NJW 1987, 3003, Schuldenregulierung).Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Schuldenregulierung" (NJW 1987, 3003, das ist das dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.2.1985, 6 U 51/84 nachgehende Verfahren, auf das sich der Kläger beruft) angenommen, dass der Schuldenregulierer selbst unerlaubte Rechtsberatung erbringe, wenn er entweder selbst oder der Kunde auf seine Veranlassung hin einem bestimmten Rechtsanwalt beauftragt.
Auch erfordert die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Revisionsgerichts, weil seit der letzten höchstrichterlichen Entscheidung zur Schuldenregulierung (BGH NJW 1987, 3003) rund 20 Jahre vergangen sind und seitdem das Verbot unerlaubter Rechtsbesorgung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2002, 3531) eine neue Ausformung erfahren hat.
- OLG Karlsruhe, 13.02.1985 - 6 U 51/84
Erlaubnispflicht; Schuldenregulierung; Geschäftsmäßige Schuldenregulierung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05
Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Schuldenregulierung" (NJW 1987, 3003, das ist das dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.2.1985, 6 U 51/84 nachgehende Verfahren, auf das sich der Kläger beruft) angenommen, dass der Schuldenregulierer selbst unerlaubte Rechtsberatung erbringe, wenn er entweder selbst oder der Kunde auf seine Veranlassung hin einem bestimmten Rechtsanwalt beauftragt.
- BGH, 04.12.1997 - VII ZR 177/96
Honorar für die Umwandlung eines Mietobjekts in Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05
Jedoch weist das Wettbewerbsrecht Besonderheiten auf, wonach in der Regel nur der Ort als Begehungsort angesehen werden kann, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinander treffen (BGH NJW 1998, 1228; OLG Köln NJW 2004, 2684). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01
Mindestverzinsung
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05
Ist eine Werbeaussage missverständlich, muss ein erheblicher Teil der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der Zielgruppe irregeführt werden (BGH GRUR 2004, 162, Mindestverzinsung, zitiert nach Juris). - OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03
Geltung des Rechtsberatungsgesetzes für Rechtsberatung aus dem Ausland
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05
Jedoch weist das Wettbewerbsrecht Besonderheiten auf, wonach in der Regel nur der Ort als Begehungsort angesehen werden kann, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinander treffen (BGH NJW 1998, 1228; OLG Köln NJW 2004, 2684). - BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98
TCM- Zentrum
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05
Dies ist zulässig (BGH WRP 2001, 400, TCM-Zentrum, zitiert nach Juris).
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06
Finanz-Sanierung
Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage auch mit dem Klageantrag zu 3 abgewiesen (OLG Brandenburg, Urt. v. 8.8.2006 - 6 U 122/05, [...]). - KG, 21.10.2011 - 5 U 56/10
Feststellungsklage auf Nichtbestehen eines Anspruchs auf Übertragung eines …
Auch eine konkludente Rechtswahl ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGH NJW 2009, 1205, Rn 19; LAG Hamm, Urteil vom 21. September 2006, 16 Sa 86/06; OLG Brandenburg, Urteil vom 8. August 2006, 6 U 122/05; Hohloch/Jaeger JuS 2000, 1133;… Wurmnest in: jurisPK-BGB, 5. Aufl., Art. 42 EGBGB, Rn 8;… Junker in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., Art. 42 EGBGB, Rn 12).
Rechtsprechung
KG, 10.01.2006 - 6 U 122/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- rechtsportal.de
BGB § 123 § 142; VVG § 22
Arglistige Täuschung des Versicherers durch Angaben über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person "ins Blaue hinein" - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Arglist liegt auch bei "Angaben ins Blaue hinein" vor
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.08.2005 - 7 O 96/05
- KG, 10.01.2006 - 6 U 122/05
Papierfundstellen
- VersR 2007, 381
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 44/80
'Nur kleine Blechschäden' - § 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444 …
Auszug aus KG, 10.01.2006 - 6 U 122/05
Selbst bei gutem Glauben im Hinblick auf die Richtigkeit der eigenen Angaben liegt jedoch Arglist vor, wenn der Erklärende "ins Blaue hinein" objektiv unrichtige Angaben macht, ohne offen zu legen, dass es ihm an einer zuverlässigen Beurteilungsgrundlage fehlt (vgl. BGH NJW 2001, 2326, 2327; NJW 1980, 2460; NJW 1981, 1441). - BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00
Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln
Auszug aus KG, 10.01.2006 - 6 U 122/05
Selbst bei gutem Glauben im Hinblick auf die Richtigkeit der eigenen Angaben liegt jedoch Arglist vor, wenn der Erklärende "ins Blaue hinein" objektiv unrichtige Angaben macht, ohne offen zu legen, dass es ihm an einer zuverlässigen Beurteilungsgrundlage fehlt (vgl. BGH NJW 2001, 2326, 2327; NJW 1980, 2460; NJW 1981, 1441). - BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80
Begriff der arglistigen Täuschung
Auszug aus KG, 10.01.2006 - 6 U 122/05
Selbst bei gutem Glauben im Hinblick auf die Richtigkeit der eigenen Angaben liegt jedoch Arglist vor, wenn der Erklärende "ins Blaue hinein" objektiv unrichtige Angaben macht, ohne offen zu legen, dass es ihm an einer zuverlässigen Beurteilungsgrundlage fehlt (vgl. BGH NJW 2001, 2326, 2327; NJW 1980, 2460; NJW 1981, 1441).
- LG Tübingen, 26.05.2023 - 4 O 193/21
Leistungen aus einem Cyber-Versicherungsvertrag wegen eines …
Unkenntnis entlastet den Versicherungsnehmer nicht, wenn er im Bewusstsein seiner Unkenntnis "ins Blaue hinein" Angaben macht (OLG Hamm VersR 1990, 765; OLG München VersR 2000, 711, 712; OLG Koblenz VersR 2004, 849, 851; KG VersR 2007, 381, 382; OLG Frankfurt/M. ZfS 2009, 269;… OLG Saarbrücken VersR 2020, 91 (Ls.) = BeckRS 2019, 23766 Rn. 35; OLG Hamm VersR 2020, 538, 539). - OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18
1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung …
Denn für eine arglistige Täuschung genügt es, dass sich der Versicherungsnehmer der Kenntnis angabepflichtiger Umstände arglistig entzieht und "blindlings" wichtige Umstände verschweigt (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 U 55/16, NJW-RR 2018, 1510; KG VersR 2007, 381;… Langheid, in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 22 Rn. 8;… Rolfs in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 22 Rn. 22; allgemein BGH, Urteil vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03, NJW 2008, 644). - OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19
1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen, …
Denn für eine arglistige Täuschung genügt es, dass sich der Versicherungsnehmer der Kenntnis angabepflichtiger Umstände arglistig entzieht und "blindlings" wichtige Umstände verschweigt (Senat, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 89/18, VersR 2020, 91; KG VersR 2007, 381;… Langheid, in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 22 Rn. 8;… Rolfs in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 22 Rn. 22; allgemein BGH, Urteil vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03, NJW 2008, 644). - OLG Hamm, 02.08.2019 - 20 U 102/19
Leistungen aus einem Versicherungsvertrag
Für die Annahme eines arglistigen Verhaltens kann es ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer im Bewusstsein der eigenen Unkenntnis Angaben "ins Blaue hinein" macht (OLG München…, Urteil vom 30.11.1998 - 30 U 129/98, VersR 2000, 711, juris Rn. 62; KG Berlin, Beschluss vom 10.01.2006 - 6 U 122/05, VersR 2007, 381; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.07.2008 - 3 U 68/08, ZfS 2009, 269). - OLG Schleswig, 04.06.2020 - 16 U 133/19
Leistungen aus einer Pflegetagegeldversicherung; Anfechtung eines Vertrages wegen …
Der die Arglist begründende Vorwurf ist in dem Umstand zu erkennen, dass die Klägerin im Bewusstsein eigener Unkenntnis das Antragsformular "blind" unterzeichnet und damit die für sie erkennbare Vorstellung der Beklagten ausgenutzt hat, dass im redlichen Geschäftsverkehr Erklärungen "ins Blaue hinein" nicht abgegeben werden, der Erklärungsempfänger also darauf vertrauen kann, dass die Erklärung auf zuverlässiger Tatsachengrundlage abgegeben wurde (vgl. hierzu nur KG, Beschluss vom 10. Januar 2006, VersR 2007, 381 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Juli 2008, ZfSch 2009, 269) oder aber der Erklärende den Inhalt seiner Erklärung zur Kenntnis genommen hat und den Inhalt billigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 20 W 6/90, VersR 1990, 765 ).