Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - I-6 U 122/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Kreditgewährung unter Verstoß gegen das für Krankenkassen in § 220 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) normierte Kreditaufnahmeverbot; Schuldhafte Verletzung von Interessenwahrungspflichten, Schutzpflichten und Loyalitätspflichten; Klageänderung durch ...
- Judicialis
SGB V § 1; ; SGB V § ... 20 Abs. 1; ; SGB V § 220; ; SGB V § 220 Abs. 1; ; SGB V § 220 Abs. 1 S. 1; ; SGB V § 220 Abs. 2; ; SGB V § 222; ; SGB V § 222 Abs. 1; ; SGB V § 222 Abs. 5; ; SGB V § 222 Abs. 4 Satz 4 HS 1; ; SGB V § 222 Abs. 4 Satz 4 letzter HS; ; BGB § 31; ; BGB § 134; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 195 a. F.; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 3; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 241; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1, 2. Alt.; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 852 a. F.; ; GenG § 49; ; ZPO § 263; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 268; ; ZPO § 525; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 533 Nr. 1 2. Alt.; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; SGB IV § 69; ; SGB IV § 69 Abs. 2; ; StGB § 27; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1 2. Alt.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kreditaufnahmeverbot gesetzlicher Krankenkassen nach § 220 Abs. 1 Satz 1 SGB V kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kreditaufnahme durch gesetzliche Krankenkassen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 02.05.2006 - 9 O 618/04
- OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - I-6 U 122/06
Papierfundstellen
- WM 2008, 66
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85
Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
Die allgemeine Pflicht, einen Vertrag zu erfüllen und dabei auf die Interessen des anderen Teils Rücksicht zu nehmen, ist keine "Vermögensbetreuungspflicht" im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 33, 244, 250 f.). - BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06
Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen (BGH, NJW 2007, 1584, 1586 f.). - BGH, 15.07.1969 - NotZ 3/69
Beiträge zur Notarkammer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
Es trifft zwar zu, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts - wie die klagende Krankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V) - "nur im Rahmen des ihnen durch Gesetz oder Satzung zugewiesenen Aufgaben- und Wirkungsbereichs zu einem rechtswirksamen Handeln befugt" sind (BGHZ 20, 119, 124; 52, 283, 286; sog. "Ultra-Vires"-Lehre).
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
Die Bank trifft eine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Vertragspartners zu schützen und nicht zu beeinträchtigen (BGH, NJW 2006, 830, 833 f.). - BGH, 28.02.1956 - I ZR 84/54
Wirkungskreis juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
Es trifft zwar zu, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts - wie die klagende Krankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V) - "nur im Rahmen des ihnen durch Gesetz oder Satzung zugewiesenen Aufgaben- und Wirkungsbereichs zu einem rechtswirksamen Handeln befugt" sind (BGHZ 20, 119, 124; 52, 283, 286; sog. "Ultra-Vires"-Lehre). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
Wegen der uferlosen Weite dieses Tatbestandes stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung relativ strenge Anforderungen an die Vermögensbetreuungspflicht: Vorausgesetzt wird, dass die Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen den typischen und wesentlichen Inhalt des rechtlich begründeten oder faktisch bestehenden Treueverhältnisses bildet, also dessen Hauptgegenstand und nicht eine bloße Nebenpflicht ist (BGHSt 1, 186, 188 f.; 22, 190, 191). - BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98
Begriff der Erledigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
a) Der von der Klägerin vorgenommene Übergang von der Feststellungsklage nebst Hilfsanträgen sowie kumulativem Zahlungsantrag in erster Instanz zur zusammenfassenden Leistungsklage im Berufungsantrag zu 1.) ist - soweit er nicht auf eine Haftung der Beklagten wegen angeblicher Verhinderung ihrer Sitzverlegung von O-Stadt nach XY-Stadt gestützt wird - gemäß §§ 264 Nr. 2, 525 ZPO nicht als Klageänderung anzusehen (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 283), so dass es weder auf eine Zustimmung der Beklagten noch darauf ankommt, ob die Klageänderung gemäß § 533 Nr. 1 2. Alt., Nr. 2 ZPO für sachdienlich erachtet und auf Tatsachen gestützt werden kann, die der Senat seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat. - BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
Wegen der uferlosen Weite dieses Tatbestandes stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung relativ strenge Anforderungen an die Vermögensbetreuungspflicht: Vorausgesetzt wird, dass die Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen den typischen und wesentlichen Inhalt des rechtlich begründeten oder faktisch bestehenden Treueverhältnisses bildet, also dessen Hauptgegenstand und nicht eine bloße Nebenpflicht ist (BGHSt 1, 186, 188 f.; 22, 190, 191). - Drs-Bund, 07.03.2003 - BT-Drs 15/525
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
Auch hier geht der Gesetzgeber ausweislich der Begründung davon aus, dass "die Darlehen zurückgezahlt werden" (BT-Drucks. 15/525, S. 139). - BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
Haushaltsrecht und Tarifrecht - Tarifkündigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
Dass es sich dabei ausschließlich um haushaltsrechtliches Innenrecht ohne Außenwirkung handelt, ist bei der Vorschrift des § 69 Abs. 2 SGB IV, der bestimmt, dass bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Versicherungsträger sicherzustellen hat, dass er die ihm obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen kann, bereits höchstrichterlich entschieden worden (BAG, DB 1985, 394 f.; BSGE 55, 277 ff.). - BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82
Tarifangestellte der AOK - Gewährung von Fahrtkostenerstattung - Sicherstellung …
- OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09
Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
Die Hemmung der Verjährung ist allein auf den rechtshängig gemachten Teil des entstandenen Schadens beschränkt (BGH; Urteil vom 19.11.1997, XII ZR 281/9, NJW 1998, 1303; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2007, I-6 U 122/06, WM 2008, 66/70).Die Hemmung der Verjährung ist allein auf den rechtshängig gemachten Teil des entstandenen Schadens beschränkt (BGH; Urteil vom 19.11.1997, XII ZR 281/9, NJW 1998, 1303; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2007, I-6 U 122/06, WM 2008, 66/70).
- OLG Köln, 13.08.2014 - 13 U 128/13
Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft wegen des …
Allein die Existenz dieses Erlass zeigt, dass Geschäfte mit Zinsderivaten zur Zinssicherung bzw. Optimierung der Zinsbelastung grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Gemeinde gehören und nur die Ausgestaltung der Verträge im Einzelfall bestimmten Vorgaben genügen muss, um dem Haushaltsrecht gerecht zu werden (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.9.2007 - 6 U 122/06, WM 2008, 66 zum Kreditaufnahmeverbot in § 220 Abs. 1 SGB V).Die Annahme eines Beratungsverschuldens hätte also zur Folge, dass die Gemeinde das mit der Anlageentscheidung verbundene Risiko im Nachhinein auf das beratende Kreditinstitut abwälzen könnte (…vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 11.5.2009 - 4 U 92/08, WM 2009, 1082;… OLG Frankfurt, Urt. v. 4.8.2010 - 23 U 230/08, juris Rn. 45; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.9.2007 - 6 U 122/06, WM 2008, 66 - Hinweis auf das Kreditaufnahmeverbot nach §§ 220 Abs. 2 S. 1, 222 SGB V; OLG Dresden, Beschl. v. 10.2.2004 - 8 U 2225/03, WM 2004, 1278 - Hinweis auf stiftungsrechtliche Verpflichtungen).
- BSG, 03.03.2009 - B 1 A 1/08 R
Eine Krankenkasse darf nicht 100 Millionen Euro ihrer Betriebsmittel …
Eine Kreditaufnahme ist den KKn grundsätzlich nicht gestattet (so auch: Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 13.2.1998 - L 4 B 431/97.Kr-VR, juris, RdNr 52; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.9.2007 - I-6 U 122/06, 6 U 122/06, WM 2008, 66; Böttiger in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Stand: Juni 2008, § 220 SGB V RdNr 2, § 222 RdNr 2; Brandts/Wirth/Held, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, Stand: Februar 2009, § 69 SGB IV RdNr 13a; Gaßner/Bonmann, NZS 2009, 15 f; Gerlach, in: K. Hauck/Noftz, SGB V, Stand: Februar 2009, K § 222 RdNr 7, 8;… Hänlein, in Kruse/Hänlein, LPKSGB V, 2. Aufl 2003, § 222 RdNr 1; Hasfeld in: jurisPK-SGB V, Stand: 1.8.2007, § 220 RdNr 22, 27; K. Peters in: Kasseler Komm, Sozialversicherungsrecht, Stand: Oktober 2008, § 222 SGB V RdNr 3; Rixen, VSSR 2004, 241 ff; Schnapp/Rixen, BKR 2006, 360 ff; Schneider in: Wannagat, SGB V, Stand: Februar 2008, § 222 RdNr 6 ff; von Sivers, WM 2004, 1760, 1763).
- SG Stuttgart, 26.11.2009 - S 16 KR 84/07
Finanzierung von Hilfen an notleidende Krankenkassen
Die Rechtsprechung habe diese Auffassung bestätigt (LG Düsseldorf, Urteil vom 2.5.2006, 9 O 618/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.9.2007, 6 U 122/06).Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.9.2007, I-6 U 122/06) an, das überzeugend begründet hat, dass ein Verstoß gegen das Kreditaufnahmeverbot, welches als haushaltsrechtliche Norm ausschließlich das Innenverhältnis der Krankenkassen regelt, nicht zur Unwirksamkeit des Kreditvertrages gem. §§ 134, 138 BGB führt (so auch SG Dortmund, Urteil vom 20.12.2007, S 12 KR 45/05; LG Düsseldorf, Urteil vom 2.5.2006, 9 O 618/04; a.A. bspw. Schnapp/Rixen, BKR 2006, 360 ff.).
- OLG Köln, 11.11.2015 - 13 U 159/13
Inanspruchnahme einer kommunalen Gebietskörperschaft aus einem Zins-Swap-Vertrag
Die Annahme eines Beratungsverschuldens unter diesem Aspekt hätte zur Folge, dass die Gemeinde das mit der Anlageentscheidung verbundene Risiko im Nachhinein auf das beratende Kreditinstitut abwälzen könnte (…vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 11.5.2009 - 4 U 92/08, WM 2009, 1082;… OLG Frankfurt, Urt. v. 4.8.2010 - 23 U 230/08; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.9.2007 - 6 U 122/06, WM 2008, 66 - Hinweis auf das Kreditaufnahmeverbot nach §§ 220 Abs. 2 S. 1, 222 SGB V; OLG Dresden, Beschl. v. 10.2.2004 - 8 U 2225/03, WM 2004, 1278 - Hinweis auf stiftungsrechtliche Verpflichtungen). - LG Wuppertal, 16.07.2008 - 3 O 33/08
Spekulationsverbot: kein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB, keine Geltung für …
Hinzu kommt, dass von der beklagten Bank weder erwartet werden konnte, dass sie über Kenntnisse des internen Haushaltsrechts der Klägerin verfügt, noch dass sie darüber besser informiert ist als die Klägerin selbst (vgl. OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.09.2007, I-6 U 122/06, juris-Rn. 33). - LG Köln, 12.03.2013 - 21 O 472/11
Schadensersatz einer Kommune aus Verletzung der Anlageberatungspflicht im …
Es kann bereits nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit dem grundsätzlichen Spekulationsverbot den Aufgaben- und Wirkungskreis der Kommunen einschränken wollte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2007, Az.: 6 U 122/06, Tz. 71, zitiert nach juris, zum Kreditaufnahmeverbot der gesetzlichen Krankenkassen). - LG Ulm, 22.08.2008 - 4 O 122/08
- OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 19/14
Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Umfang der Hemmung der …
Bei Schadensersatzansprüchen erstreckt sich die Hemmung nicht auf andere, nicht eingeklagte Schadensfolgen (…Palandt/ Ellenberger , a. a. O., § 204 Rn. 15; BGH , NJW 1998, 1303; OLG Düsseldorf, WM 2008, 66, 70). - OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 54/08
Zulässigkeit einer Teilklage bei Geltendmachung von mehreren …
Die vergleichbar gelagerte Problematik der fehlenden Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt wurde auch in der Entscheidung des 6. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (Az. I-6 U 122/06, WM 2008, 66 ff.; zur erstinstanzlichen Entscheidung durch das LG Düsseldorf siehe oben unter I. 1. a.) erörtert. - LG Köln, 13.08.2013 - 21 O 124/12
Schadenersatzbegehren einer Kommune wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die …
- LG Neuruppin, 05.09.2013 - 5 O 88/12
Kommunalrechtliches Spekulationsverbot und Anlageberatung zu Cross Currency Swap
- LG Frankfurt/Main, 29.04.2013 - 21 O 615/10
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung im Rahmen einer Kapitalanlage (hier: …
- LG Ulm, 22.08.2008 - 4 O 488/07
Rechtsprechung
KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung eines ehemaligen Notars; Inanspruchnahme der Notarkammer als Versicherungsnehmerin einer Vertrauensschadenversicherung; Ablehnung der Ansprüche durch die Berufshaftpflichtversicherung des Notars wegen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
VVG § 152; BNotO § 19; BNotO § 19a
Ansprüche des vor Inkrafttreten des § 19 a Abs. 2 S. 2 BNotO durch eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Notars Geschädigte gegen die Notarkammer - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.03.2004 - 84 O 58/03
- LG Berlin, 25.04.2006 - 7 O 494/05
- KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 211
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02
Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen …
Auszug aus KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
Aus den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur so genannten Voraussetzungsidentität (vgl. dazu BGH NJW-RR 2004, 676) folgt nichts Anderes.Die Bindungswirkung geht nicht weiter, als sie nach dem Zweck geboten ist, dass gegen den Versicherten aus den im Haftpflichtprozess festgestellten Gründen ein Haftpflichtanspruch besteht (BGH NJW-RR 2004, 676; VersR 1969, 928).
Geboten ist die Bindungswirkung nur insoweit, als eine für die Entscheidung im Deckungsprozess maßgebliche Frage sich auch im Haftpflichtprozess nach dem vom Haftpflichtgericht gewählten rechtlichen Begründungsansatz bei objektiv zutreffender rechtlicher Würdigung als entscheidungserheblich erweist, also Voraussetzungsidentität vorliegt (BGH NJW-RR 2004, 676).
Sie können grundsätzlich keine Bindungswirkung herbeiführen (vgl. zur Verschuldensform: BGH NJW-RR 2004, 676, 677).
Zwischen der oben genannten und von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1998, 2537) und dessen Entscheidung vom 18. Februar 2004 (NJW-RR 2004, 676) besteht deshalb auch kein Widerspruch, denn die Entscheidungen betreffen andere Sachverhaltskonstellationen.
- BGH, 27.05.1998 - IV ZR 166/97
Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der …
Auszug aus KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
Zwar wären die Kläger wegen der Weigerung der Beklagten, entsprechende Ansprüche geltend zu machen, auch berechtigt, nunmehr direkt gegen den Versicherer vorzugehen (vgl. BGH NJW 1998, 2537, 2538).C) Bei der Vertrauensschadenversicherung gilt ebenfalls der Grundsatz, dass der vorangegangene Haftpflichtprozess zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger Bindungswirkung im nachfolgenden Deckungsprozess zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer entfaltet (vgl. BGH NJW 1998, 2537 m. w. Nachw.).
Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 27. Mai 1998 (vgl. NJW 1998, 2537) eine Bindungswirkung des Haftpflichturteils angenommen hat, in dem eine vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Notars bei einem Treuhandauftrag angenommen wurde, obwohl nur ein fahrlässiges Verhalten zur Begründung der Haftung des Notars hätte festgestellt werden müssen.
Denn der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung lediglich zur Bindungswirkung des Haftpflichturteils ausgeführt, dass die Schuldform des Vorsatzes bei der Frage der Haftung des Schädigers identisch ist mit der Definition des Versicherungsfalls, wie ihn § 1 der Bedingungen über die Vertrauensschadenversicherung regelt (vgl. BGH NJW 1998, 2537).
Zwischen der oben genannten und von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1998, 2537) und dessen Entscheidung vom 18. Februar 2004 (NJW-RR 2004, 676) besteht deshalb auch kein Widerspruch, denn die Entscheidungen betreffen andere Sachverhaltskonstellationen.
- BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94
Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer …
Auszug aus KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
Bei einer Vornahme der gebotenen Belehrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sich die Kläger beratungsgerecht verhalten hätten (vgl. BGH NJW 1995, 330, 332 m. w. Nachw.).Der Bundesgerichtshof hat bereits am 27. Oktober 1994 (vgl. BGH NJW 1995, 330 ff.) einen Rechtsstreit entschieden, dem ein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde lag.
Denn bereits in den zwei zitierten Entscheidungen (NJW 1995, 330 und 1996, 3009) hatte der Bundesgerichtshof es als ständige Rechtsprechung bezeichnet, dass der Notar bei einer ungesicherten Vorleistung, die nicht ohne weiteres erkennbar ist, nicht nur über die Folgen, die bei Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten eintreten werden, belehren muss, sondern dass er auch Wege aufzeigen muss, wie dieses Risiko vermieden werden kann.
- BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00
Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß
Auszug aus KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
Vielmehr ist sie dem Leistungsversprechen, das der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag gegeben hat, zu entnehmen (BGH NJW 2006, 289, 291; NJW-RR 2001, 1311; NJW 1993, 68).Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die ihr zu Grunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut überprüft werden können und müssen (BGH NJW 2006, 291; NJW-RR 2001, 1311; NJW 1993, 68).
Es ist deshalb im Deckungsprozess nicht mehr möglich, eine andere schadensverursachende Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers zu Grunde zu legen als dies im Haftpflichtprozess geschehen ist (BGH NJW 2006, 291; NJW-RR 2001, 1311; NJW-RR 2002, 1539).
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91
Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei …
Auszug aus KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
Vielmehr ist sie dem Leistungsversprechen, das der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag gegeben hat, zu entnehmen (BGH NJW 2006, 289, 291; NJW-RR 2001, 1311; NJW 1993, 68).Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die ihr zu Grunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut überprüft werden können und müssen (BGH NJW 2006, 291; NJW-RR 2001, 1311; NJW 1993, 68).
Allerdings kann die Bindungswirkung des Haftpflichturteils auch hinsichtlich eines Risikoausschlusses Bindungswirkung zu Gunsten des Versicherers bewirken (vgl. BGH NJW 1993, 68, 69; VersR 1970, 1097).
- BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer …
Auszug aus KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
Denn nach § 256 ZPO kann zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage - abgesehen von der hier nicht in Betracht kommenden Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde - nur die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses sein (vgl. BGH NJW 2000, 2663, 2664 m. w. Nachw.).Zwar können auch einzelne, sich aus einem Rechtsverhältnis ergebende Rechte und Pflichten Gegenstand einer Feststellungsklage sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (vgl. BGH NJW 2000, 2280, 2281; NJW 2000, 2663, 2664, jeweils m. w. Nachw.).
- BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95
Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
Auszug aus KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
Einem Notar ist nicht in jedem Fall ein Vorwurf zu machen, wenn die Parteien eines Vertrages trotz ausreichender Belehrung über die Risiken einer ungesicherten Vorleistung gleichwohl eine solche Beurkundung wollen (vgl. BGH NJW 1996, 3009).Denn bereits in den zwei zitierten Entscheidungen (NJW 1995, 330 und 1996, 3009) hatte der Bundesgerichtshof es als ständige Rechtsprechung bezeichnet, dass der Notar bei einer ungesicherten Vorleistung, die nicht ohne weiteres erkennbar ist, nicht nur über die Folgen, die bei Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten eintreten werden, belehren muss, sondern dass er auch Wege aufzeigen muss, wie dieses Risiko vermieden werden kann.
- BGH, 19.03.2003 - IV ZR 233/01
Rückwirkende Anwendbarkeit des Ausschlussgrundes der wissentlichen …
Auszug aus KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
2) Zutreffend geht das Landgericht auch davon aus, dass die neue Fassung des § 19 a BNotO auf den vorliegenden Sachverhalt keine Anwendung findet, weil der Versicherungsfall sich vor dem 1. März 1999 ereignet hat (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1572).Auch ein rechtskräftiges Versäumnisurteil entfaltet Bindungswirkung (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1572, 1573 m. w. Nachw.) Die Kläger haben dem Beklagten zum Vorwurf gemacht, dass Salm den notariellen Vertrag fehlerhaft gestaltet habe.
- BGH, 17.07.2002 - IV ZR 268/01
Ausschluß des Versicherungsschutzes wegen wissentlicher Pflichtverletzung des …
Auszug aus KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
Es ist deshalb im Deckungsprozess nicht mehr möglich, eine andere schadensverursachende Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers zu Grunde zu legen als dies im Haftpflichtprozess geschehen ist (BGH NJW 2006, 291; NJW-RR 2001, 1311; NJW-RR 2002, 1539). - BGH, 30.09.1998 - IV ZR 323/97
Leistungsfreiheit des Versicherers in der Vertrauensschadensversicherung der …
Auszug aus KG, 24.11.2006 - 6 U 122/06
B) Die Vertrauensschadenversicherung soll zusammen mit der Einzelhaftpflichtversicherung (§ 19a BNotO), der Gruppenanschlussversicherung (§ 67 Abs. 2 Nr. 3 BNotO) und dem Vertrauensschadenfonds der Notarkammern für geschädigte Rechtsuchende den Vermögensschutz sicherstellen, den die Staatshaftung (Art. 34 GG) bei Amtspflichtverletzungen anderer Amtsträger schafft (BGH DNotZ 1999, 352, 354 m. w. Nachw.). - BGH, 28.09.2005 - IV ZR 255/04
Bindung des Gerichts des Deckungsprozesses an die Erkenntnisses im …
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage
- BGH, 30.10.1970 - IV ZR 1185/68
Anforderungen an die Auslegung eines Haftpflicht-Versicherungsvertrages - …
- BGH, 22.07.1969 - III ZR 215/66
Ersatzansprüche eines Fischereipächters wegen Einleitung schädigender Abwässer
- OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 4 U 22/10
Notarrecht: Aufwendungsersatzanspruch nach § 19a II 4 BNotO
Bei einer solchen Versicherung kann die versicherte Person, der Geschädigte, von der Notarkammer allein Einziehung und Weiterleitung der Versicherungsleistung beanspruchen (vgl. BGHZ 113, 151; BGHZ 139, 52, 58; KG VersR 2008, 211 ;… Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 6. Aufl., § 19a Rz. 20;… Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Kap. A. Rz. 210 ff.). - OLG Hamm, 05.06.2012 - 10 U 109/11
Auslegung eines Stiftungsgeschäfts hinsichtlich der Personen der …
Zwar können auch einzelne, sich aus einem Rechtsverhältnis ergebende Rechte und Pflichten Gegenstand einer Feststellungsklage sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (vgl. BGH NJW 2000, 2280, 2281; BGH v. 31.5.2000 - XII ZR 41/98, MDR 2000, 1004 = NJW 2000, 2663 [2664], jeweils m.w.N.; KG Berlin, KGR 2008, 267 f.; 2004, 551; OLG Koblenz, OLGR 2006, 788 f.). - OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 4 U 41/10
Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern: Anspruch der vorleistenden …
Durch das beschriebene gesetzliche Treuhandverhältnis hat die Klägerin als Geschädigte einen auch einklagbaren Anspruch gegen die Notarkammer auf Geltendmachung ihres Schadens bei der Vertrauensschadensversicherung (BGHZ 139, 52, 58; KG Berlin, VersR 2008, 211 ff).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 122/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Verjährung für Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ; Verjährungsbeginn bei Abmahnung des Verhaltens
- Wolters Kluwer
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; GVG § 95 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 823 Abs. 1; ; UWG § 11 Abs. 1
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1; UWG § 11 Abs. 1
Kurze Verjährung von 6 Monaten für Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus dem UWG - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 09.11.2006 - 51 O 117/06
- OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 122/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.1995 - I ZR 176/93
Kurze Verjährungsfrist - Verjährung
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 122/06
Die Verjährung für Unterlassungsansprüche nach dem UWG und für gleichzeitig wegen derselben Handlungen in Betracht kommende Ansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unterliegen gleichermaßen der kurzen Verjährung des UWG (BGH NJW 1995, 2788, zitiert nach Juris dort Nr. 11).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.05.2008 - 6 U 122/06 |
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 04.07.2006 - 2 O 360/05
- OLG Karlsruhe, 27.05.2008 - 6 U 122/06
- BGH, 08.09.2009 - X ZR 81/08
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2008 - L 6 U 122/06 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87
Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2008 - L 6 U 122/06
Nach den einschlägigen Diagnosesystemen besteht eine Anpassungsstörung, die nach den - diesen Kenntnisstand berücksichtigenden und deshalb überzeugenden - Ausführungen des vom SG gehörten Sachverständigen Dr O. in der Regel für 6 Monate, äußerstenfalls jedoch für einen Zeitraum von 2 Jahren nach dem Unfall als Unfallfolge angesehen werden kann (s auch Foerster [Hrsg], Psychiatrische Begutachtung 4. Aufl 2004 27.4.2 S 619, Foerster et al. MedSach 2007, 52 ff) und die - darauf hat der Sachverständige Dr O. aufmerksam gemacht - nach den zu beachtenden (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27 S 91) allgemeinen Bewertungsgrundsätzen der gesetzlichen UV die Erwerbsfähigkeit des Klägers in rentenberechtigendem Grad nicht gemindert hat (s nur Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche UV, Kommentar, Anhang 12 MdE-Erfahrungswerte zu Punkt 3 psychische Folgen: Anpassungsbeeinträchtigungen mit vegetativer Symptomatik 0 bis 10 vH). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2008 - L 6 U 122/06
Denn auch psychische Reaktionen können rechtlich wesentlich durch ein Unfallereignis verursacht werden (st Rspr, s zusammenfassend BSGE 96, 196 Rn 21 mwN).