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   OLG Köln, 12.02.2010 - I-6 U 127/09   

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https://dejure.org/2010,3044
OLG Köln, 12.02.2010 - I-6 U 127/09 (https://dejure.org/2010,3044)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.02.2010 - I-6 U 127/09 (https://dejure.org/2010,3044)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - I-6 U 127/09 (https://dejure.org/2010,3044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 151, 339 BGB; 8, 12 UWG
    Ist die Unterlassungserklärung zu eng gefasst, kann einstweilige Verfügung beantragt werden / Zweifel, ob kerngleiche Verstöße erfasst sind, gehen zu Lasten des Abgemahnten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 151, 339 BGB; 8, 12 UWG
    Keine Vertragsstrafe, wenn Unterlassungserklärung nicht vorher angenommen wurde

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur rechtsmissbräuchlichen Abmahnung

  • vsw.info PDF, S. 4 (Leitsatz)

    "Matratzen Härtetest" - Missbrauchseinwand - Auslegung von Unterlassungserklärungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
    Ein Vertragsstrafeanspruch kann nicht auf eine (einseitige) strafbewehrte Unterlassungserklärung für sich genommen gestützt werden, vielmehr setzt ein Vertragsstrafeversprechen gem. § 339 BGB eine vertragliche Vereinbarung voraus (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1477).

    "Verstöße", die zwischen der Abgabe der Unterlassungserklärung und deren erforderlicher Annahme erfolgt sind, lösen demgegenüber die Vertragsstrafe nicht aus (vgl. BGH GRUR 2006, 878 - "Vertragsstrafevereinbarung").

    Die Bestimmung des § 151 BGB macht nämlich nicht die Annahmeerklärung selbst, sondern nur ihren Zugang bei dem Vertragspartner entbehrlich (vgl. BGH GRUR 2006, 878, Rz 16 - "Vertragsstrafevereinbarung"; Palandt-Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 151 Rz 1 u. 2).

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
    Der ursprüngliche Antrag des Klägers war aber dahin auszulegen (vgl. für vergleichbare Fälle BGH GRUR 2004, 605, 607 - "Dauertiefpreise"; GRUR 2008, 702 - "Internetversteigerung III"), dass der Kläger als minus auch ein Verbot der irreführenden Werbung in der konkreten Verletzungsform, also unter Bezugnahme auf den auf Seite 3 dieses Urteils wiedergegebenen Internetauftritt, begehrt hat.
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09

    Rechtsmissbrauch durch paralleles Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
    Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG missbräuchlich und damit unzulässig, wenn das beherrschende, das wettbewerbsrechtliche Interesse überwiegende Motiv des Gläubigers sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2000, 1089 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 2001, 82; 84 - "Neu in Bielefeld I und II"; GRUR 2006, 243 [Rn. 16] - MEGA SALE; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2009, 183 f. - "Hauptsacheklage nach Widerspruch"; Harte/Henning/Bergmann, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 313; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
    Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG missbräuchlich und damit unzulässig, wenn das beherrschende, das wettbewerbsrechtliche Interesse überwiegende Motiv des Gläubigers sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2000, 1089 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 2001, 82; 84 - "Neu in Bielefeld I und II"; GRUR 2006, 243 [Rn. 16] - MEGA SALE; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2009, 183 f. - "Hauptsacheklage nach Widerspruch"; Harte/Henning/Bergmann, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 313; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
    Der ursprüngliche Antrag des Klägers war aber dahin auszulegen (vgl. für vergleichbare Fälle BGH GRUR 2004, 605, 607 - "Dauertiefpreise"; GRUR 2008, 702 - "Internetversteigerung III"), dass der Kläger als minus auch ein Verbot der irreführenden Werbung in der konkreten Verletzungsform, also unter Bezugnahme auf den auf Seite 3 dieses Urteils wiedergegebenen Internetauftritt, begehrt hat.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
    Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG missbräuchlich und damit unzulässig, wenn das beherrschende, das wettbewerbsrechtliche Interesse überwiegende Motiv des Gläubigers sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2000, 1089 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 2001, 82; 84 - "Neu in Bielefeld I und II"; GRUR 2006, 243 [Rn. 16] - MEGA SALE; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2009, 183 f. - "Hauptsacheklage nach Widerspruch"; Harte/Henning/Bergmann, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 313; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
    Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG missbräuchlich und damit unzulässig, wenn das beherrschende, das wettbewerbsrechtliche Interesse überwiegende Motiv des Gläubigers sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2000, 1089 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 2001, 82; 84 - "Neu in Bielefeld I und II"; GRUR 2006, 243 [Rn. 16] - MEGA SALE; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2009, 183 f. - "Hauptsacheklage nach Widerspruch"; Harte/Henning/Bergmann, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 313; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
    Die Übermittlung einer Unterlassungserklärung enthält nur dann einen stillschweigenden Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung, wenn die Unterlassungserklärung nicht bzw. nicht in einem wesentlichen Punkt von dem abweicht, was der Gläubiger verlangt hat (vgl. BGH GRUR 2002, 824 f - "Teilunterwerfung").
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
    Dazu wäre es erforderlich gewesen, dass die Beklagte gegenüber dem Kläger uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich erklärt hätte, weitere Verletzungshandlungen zu unterlassen (BGH GRUR 08, 815 - "Buchführungsbüro"; Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rz. 1.101) und insbesondere deutlich zu machen, dass über die ausdrücklich angesprochene konkrete Verletzungsform hinaus sämtliche Verstöße zur Unterlassung erklärt sein sollten, die - lediglich - in den Kernbereich des Verbotes fielen.
  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 11/22

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung

    Soweit eine Gegenansicht den Verzicht auf den Zugang der Annahme (§ 151 S. 1 BGB) auf diejenigen Fälle beschränken möchte, in denen der Schuldner fest mit der Annahme seiner Unterwerfungserklärung rechnen muss (OLG Köln GRUR-RR 2010, 339; in diesem Sinne wohl auch BGH GRUR 2002, 824, 825 - Teilunterwerfung), wäre auch nach dieser Auffassung § 151 S. 1 BGB einschlägig.
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