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   OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 6 U 127/14   

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https://dejure.org/2015,31004
OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 6 U 127/14 (https://dejure.org/2015,31004)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.09.2015 - 6 U 127/14 (https://dejure.org/2015,31004)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. September 2015 - 6 U 127/14 (https://dejure.org/2015,31004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    §§ 670, 677, 683 BGB, § 24 MarkenG
    Erstattungsfähigkeit für Abmahnung nach Vorabinformation über beabsichtigten Parallelimport von Arzneimitteln

  • damm-legal.de

    Keine Kostenerstattung für Abmahnung des Parallelimporteurs nach Erhalt einer erforderlichen Vorabinformation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit für Abmahnung nach Vorabinformation über beabsichtigten Parallelimport von Arzneimitteln

  • kanzlei.biz

    Erstattungsfähigkeit der Abmahnung über Parallelimporte von Arzneimitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 670, 677, 683; MarkenG § 24
    Erstattungsfähigkeit von Kosten der Abmahnung eines Parallelimporteurs durch den Inhaber einer Arzneimittelmarke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten nach Vorabinformation über beabsichtigten Parallelimport von Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung für Abmahnung des Parallelimporteurs nach Erhalt einer erforderlichen Vorabinformation

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kostenpflichtige Abmahnung nach Vorabinformation treuwidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abmahnung durch einen Markeninhaber kann treuwidrig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abmahnung durch einen Markeninhaber kann treuwidrig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04

    Aspirin II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 6 U 127/14
    Der Erschöpfung unterliegt dabei grundsätzlich auch das Recht, die (Original-)Ware mit der Marke (neu) zu kennzeichnen oder die Marke auf der Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben (BGH GRUR 2008, 156 Rn. 15 [BGH 12.07.2007 - I ZR 147/04] - Aspirin II m.w.N.).

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH hängt dies von fünf Bedingungen ab (künstliche Marktabschottung; Originalzustand des Arzneimittels wird nicht beeinträchtigt; Verpackung weist sowohl den Originalhersteller als auch das umpackende Unternehmen aus; der Ruf der Marke wird nicht geschädigt; der Importeur muss den Markeninhaber vorab unterrichten und auf Verlangen ein Muster liefern; vgl. BGH GRUR 2008, 156 Rn. 15 [BGH 12.07.2007 - I ZR 147/04] - Aspirin II m.w.N.).

    aa) Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt (BGH GRUR 2008, 156 Rn. 26 [BGH 12.07.2007 - I ZR 147/04] - Aspirin II).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09

    RENNIE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 6 U 127/14
    Ein Schadensersatzanspruch aus § 14 VI MarkenG ist schon deshalb nicht gegeben, weil es an einer nachgewiesenen Verletzungshandlung fehlt (vgl. BGH GRUR 2011, 817, [BGH 10.02.2011 - I ZR 172/09] Rn. 25 - RENNIE).

    Aus der Ankündigung folgt daher eine Erstbegehungsgefahr (BGH GRUR 2011, 817, [BGH 10.02.2011 - I ZR 172/09] Rn. 30 - RENNIE; Ingerl/Rohnke, 3. Aufl., vor § 14-19, Rn. 99).

    Dabei muss der Markeninhaber jedenfalls den für die Überprüfung erforderlichen Kostenaufwand unabhängig davon in Kauf nehmen, ob die Musterpackung zu beanstanden ist oder nicht (vgl. BGH GRUR 2011, 817, [BGH 10.02.2011 - I ZR 172/09] Rn. 26 - RENNE).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 6 U 127/14
    Denn ein Umpacken der Ware durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers kann tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie begründen (vgl. EuGH GRUR 2007, 586 [EuGH 26.04.2007 - C 348/04] Tz. 15, 30 - Boehringer/Swingward II).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 133/13

    Zur Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 6 U 127/14
    Die die Erstbegehungsgefahr begründenden Umstände müssen die drohende Verletzungshandlung so konkret abzeichnen, dass sich für alle Tatbestandsmerkmale zuverlässig beurteilen lässt, ob sie verwirklicht sind (BGH GRUR 2015, 603 Rn. 17 [BGH 23.10.2014 - I ZR 133/13] - Keksstangen m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für

    Die Klägerin hat gegen die Beklagte Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von EUR 1.752,90. Als Anspruchsgrundlagen kommen der Schadensersatzanspruch nach § 14 VI MarkenG oder Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 670, 677, 683 BGB) in Betracht (Senat, GRUR 2016, 623 Rn. 14 - Retardtabletten).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 6 W 50/23

    Kein Rechtsmissbrauch bei Vorenthalten von Informationen im zweiseitig geführten

    Dem Markeninhaber ist es sogar verwehrt, die für die Prüfung notwendigen Kosten beim Parallelimporteur zu liquidieren (Senat, GRUR 2016, 623 - Retardtabletten).
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