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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11066
OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06 (https://dejure.org/2007,11066)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2007 - 6 U 13/06 (https://dejure.org/2007,11066)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2007 - 6 U 13/06 (https://dejure.org/2007,11066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 2 Nr 6 UWG, § 144 Abs 1 ZPO
    Unlauterer Wettbewerb: "Offene" Imitationswerbung für Parfumimitationen durch Verwendung von an das nachgeahmte Markenparfum angenäherten Bezeichnungen und Ausstattungsmerkmalen

  • Judicialis

    BGB § 242; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 125; ; UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 6; ; ZPO § 144

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit von § 6 Abs. 2 Nr. 6 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Nachahmung der Duftnote eines Markenparfums; Einstufung von Merkmalen des Nachahmungserzeugnisses als "offene" Imitationswerbung; Einwilligung in die Löschung einer Wortmarke; Durchführung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Dabei kann dahinstehen, ob an dem Erfordernis, das Auskunftsbegehren auf den Zeitraum ab der ersten bekannt gewordenen Verletzungshandlung zu beschränken (vgl. BGH GRUR 88, 307, 308 - Gaby; GRUR 95, 50, 54 - Indorektal/Indohexal), festzuhalten ist.
  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 164/88

    "Versäumte Meinungsumfrage"; Erforderlichkeit eines Meinungsforschungsgutachtens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Da demoskopische Gutachten hohe Kosten verursachen, zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen und zudem stets mit besonderen Risiken verbunden sind, liegt es im Interesse der beweisbelasteten Partei, einen entsprechenden Beweisantrag nur zu stellen, wenn es ihr wirklich unerlässlich erscheint (vgl. BGH GRUR 90, 1053, 1054 f. - Versäumte Meinungsumfrage).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Unbegründet ist die Berufung dagegen, soweit die Klägerin zu 1) mit ihrem Antrag auch Auskunft über der erzielten Gewinn verlangt, da Angaben hierüber zur Schadensberechnung bei Kennzeichenverletzungen regelmäßig nicht erforderlich sind (vgl. BGH GRUR 06, 419, 420 - Noblesse - sowie Ingerl/Rohnke, Markengesetz, Rdz. 138 vor §§ 14-19 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03

    Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Untersagt ist dabei nicht jeglicher Hinweis, der es dem Verkehr in Verbindung mit einem "Übersetzungscode" ermöglicht, den Bezug zu einem Markenparfum herzustellen, sondern nur eine "offene" Imitationswerbung (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats GRUR-RR 04, 359, 361 - Markenparfum).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Der Begriff der (vergleichenden) Werbung, zu dem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. GRUR 02, 354, 355 Tz. 31 - Toshiba/Katun) grundsätzlich jede Äußerung in einer beliebigen Form zählt, kann auch nonverbale Mitteilungen erfassen (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., Rdz. 28 zu § 6).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Dabei kann dahinstehen, ob an dem Erfordernis, das Auskunftsbegehren auf den Zeitraum ab der ersten bekannt gewordenen Verletzungshandlung zu beschränken (vgl. BGH GRUR 88, 307, 308 - Gaby; GRUR 95, 50, 54 - Indorektal/Indohexal), festzuhalten ist.
  • OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05

    Erkennen des jeweiligen Dufts durch den gewerblichen Abnehmer aufgrund einer

    § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG verbietet - ergänzend zum Rufausnutzungstatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG insbesondere in Bezug auf nicht sonderrechtsfähige Produktmerkmale wie den Duft von Markenparfüms - nach alledem nur eine aus der Werbung selbst deutlich erkennbare Imitationswerbung, deren Unlauterkeit sich aus der werblichen Ausbeutung des mit der Marke verbundenen Prestigewertes ergibt; dagegen ist das Verbot nicht darauf gerichtet, den an sich zulässigen Vertrieb nachgeahmter Produkte faktisch zu unterbinden (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; WRP 2007, 1372 [1374] - Imitation des Markenparfums; Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 265 ff., 270, 278; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 6 Rn. 81 f.).

    Zwar mag bei Endabnehmern und Wiederverkäufern von Parfümwaren eine gewisse Sensibilität dafür unterstellt werden können, dass Hersteller solcher Waren aus dem Bereich des Niedrigpreissegments den Versuch unternehmen könnten, durch die Ausstattung ihrer Erzeugnisse Hinweise auf die damit imitierte Duftnote eines Markenparfüms zu geben (vgl. OLG Frankfurt / M., WRP 2007, 1372 [1375] - Imitation des Markenparfums).

  • KG, 28.08.2012 - 5 U 48/06
    Ohne das Wissen, dass und welcher dieser Düfte nachgeahmt worden ist, lässt sich ein solches Produkt kaum sinnvoll bewerben und mit Erfolg vertreiben (vgl. dazu auch OLG Frankfurt WRP 2007, 1372, 1375, was insoweit nicht Gegenstand der Beanstandungen in BGH GRUR 2010, 343, Tz. 23 ff. - Oracle - war).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19158
OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 13/06 (https://dejure.org/2006,19158)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 (https://dejure.org/2006,19158)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 6 U 13/06 (https://dejure.org/2006,19158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassung des Angebotes eines Regalsystems für den Ladenbau wegen Nachahmung eines Systems; Schadensersatzanspruch wegen vermeidbarer betrieblicher Herkunftstäuschung sowie unangemessener Ausbeutung bzw. Beeinträchtigung der Wertschätzung von Regalsystemprodukten; ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 13/06
    Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 a UWG verankert sind, können Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verwechslung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; BGH WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen).
  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 13/06
    Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 a UWG verankert sind, können Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verwechslung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; BGH WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 13/06
    Grundsätzlich ist das Interesse der Abnehmer schützenswert, auf ein zur "Original"-Ware kompatibles Konkurrenzprodukt ausweichen zu können, weil dieses z.B. billiger oder schneller lieferbar ist (vgl. BGH GRUR 2000, 521, 525 - "Modulgerüst").
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 13/06
    Auch wenn Einzelelemente dem für den Ladenbau geeigneten vorbekannten Formenschatz entstammen mögen, schließt dies nicht aus, dass die Kombination vorhandener Elemente zu einer eigenständigen, neuartigen und deshalb im wettbewerbsrechtlichen Sinne eigenartigen Form führen kann (vgl. BGH GRUR 2006, 79 - Jeans).
  • LG Köln, 16.12.2005 - 81 O 89/04
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 13/06
    Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin wird das am 16.12.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 89/04 - teilweise abgeändert.
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 13/06
    Auch eingedenk des Umstandes, dass es für die Frage der Herkunftstäuschung nur auf die Situation in der Werbung und/oder beim Kauf ankommt (vgl. BGH GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III), reicht es nicht aus, wenn die Beklagte auf den Verpackungen, in denen die Regalteile ausgeliefert werden, ihre eigenen Unternehmenskennzeichen anbringt.
  • OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 152/10

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Herkunftstäuschung;

    Während einerseits - auch angesichts weiterer in den letzten Jahren auf den Markt drängender Nachahmungen - keine Rede davon sein kann, dass seine Merkmale inzwischen Allgemeingut geworden wären und das Programm seine Eigenart damit verloren hätte (vgl. BGH, GRUR 2007, 984 = WRP 2007, 1455 [Rn. 25] - Gartenliege), deuten andererseits seine vierzigjährige erfolgreiche Vermarktung, sein weiterhin vergleichsweise hoher Marktanteil von (nach Angaben der Klägerin) 30 % oder (nach Angaben der Beklagten) 50 % und seine aktive Verteidigung gegen Nachahmer (vgl. die aktenkundigen Verfahren 81 O 89/04 LG Köln = 6 U 13/06 OLG Köln; 84 O 124/08 LG Köln = 6 U 118/09 OLG Köln; 81 O 147/09 LG Köln = 6 U 139/10 OLG Köln) auf eine durch Verkehrsbekanntheit gesteigerte wettbewerbliche Eigenart hin.

    Schon das von der Beklagten eingewandte Kompatibilitätsinteresse belegt im Gegenteil eine solche Bekanntheit, da ein Interesse an kompatiblen Nachbauten erst entstehen wird, wenn der Hersteller des Originals eine gewisse Marktposition und sein Erzeugnis entsprechende Verbreitung erlangt hat (vgl. Senatsurteil vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 = 81 O 89/04 LG Köln).

    bb) Bei kompletten Regalsystemen für den Ladenbau wie dem der Klägerin ist (abweichend von einem modularen Baugerüst, bei dem ein Ersatz- und Ergänzungsbedarf durch ständig wechselnde Anforderungen und Anordnungen entsteht und das seiner Art nach erhöhtem Verschleiß ausgesetzt ist) schon eine Auslegung auf die fortlaufende Beschaffung kompatibler Ersatz- und Zusatzteile zweifelhaft (Senatsurteil vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 = 81 O 89/04 LG Köln).

  • LG Köln, 13.07.2010 - 81 O 147/09

    Wettbebewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Vertriebs eines

    Hierzu verweist die Klägerin auf Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgericht Köln (6 U 13/06).

    Das Oberlandesgericht Köln hat bereits in seinem Urteil vom 23.06.2006 (6 U 13/06) festgestellt, das das Regalsystem der Klägerin von Hause aus über wettbewerbliche Eigenart verfügt und ausgeführt:.

    Durch die von ihnen verfolgte Strategie, ein mit dem Regalteilen der Klägerin kompatibles und verbaubares Regalsystem anzubieten, wird die Bekanntheit des Systems der Klägerin offensichtlich, denn ein Interesse an kompatiblen Nachbauteilen entsteht erst dann, wenn der Hersteller des Originals eine gewisse Marktposition erlangt hat (so schon OLG Köln, Urteil vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 - S. 13 f.).

    Eine sich in der konkreten Kaufsituation auswirkende unmittelbare Verwechslung auch durch den fachkundigen Einkäufer kann auch daher herrühren, dass der Interessent Regale der Klägerin zunächst bei ihrem Gebrauch im allgemeinen Verkehr wahrgenommen und sodann in einem Modell der Beklagten zu 1), welches ihm in einem Angebot begegnet, wiederzuerkennen glaubt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 - S. 15).

    Der auf Rechnungslegung gerichtete Anspruch ist aus § 242 BGB in dem geltend gemachten Umfang begründet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 - S. 16 f.); der Anspruch auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung folgt aus § 9 UWG.

  • OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 139/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Vertriebs eines Regalsystems unter dem

    a) Wie der Senat in seinem das gleiche Regalsystem betreffenden Urteil vom 23.06.2006 (6 U 13/06 = 81 O 89/04 LG Köln) hat das Landgericht das klägerische Produktprogramm als wettbewerblich eigenartig angesehen.

    Wird der Verkehr die streitgegenständlichen Regale daher einerseits nicht als "Dutzendware" oder "Allerweltsprodukt" ansehen (vgl. BGH, GRUR 2007, 339 = WRP 2007, 313 [Rn. 26] - Stufenleitern), so spricht andererseits ihre unstreitig seit den 1970er Jahren andauernde Vermarktung und aktive Verteidigung gegen Nachahmungen (vgl. nur die aktenkundigen Entscheidungen in den Verfahren 81 O 89/04 LG Köln = 6 U 13/06 OLG Köln; 84 O 124/08 LG Köln = 6 U 118/09 OLG Köln; 84 O 116/09 LG Köln = 6 U 152/10 OLG Köln) für den Fortbestand und sogar für eine Steigerung der wettbewerblichen Eigenart.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 23.06.2006 (6 U 13/06 = 81 O 89/04 LG Köln) ausgesprochen und auch das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung sowie in den Urteilen der 4. Kammer für Handelssachen vom 24.06.2009 (84 O 124/08) und 11.08.2010 (84 O 116/09) angenommen hat, wird ein Interesse des Verkehrs an kompatiblen Nachbauten erst entstehen, wenn der Hersteller des Originals eine gewisse Marktposition erlangt hat.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 23.06.2006 (6 U 13/06 = 81 O 89/04 LG Köln) näher ausgeführt, warum bei dem Regalsystem der Klägerin - im Unterschied zu einem Baugerüst, das seiner Art nach ständigem Ergänzungsbedarf und Verschleiß durch neue Anforderungen und Anordnungen ausgesetzt ist - schon keine Auslegung auf entsprechende zusätzliche Beschaffungsmaßnahmen ersichtlich ist.

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    (2) Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Erwägungen in seinem Urteil vom 23. Juni 2006 in dem Verfahren 6 U 13/06 angenommen, bei dem Regalsystem der Klägerin sei ein Ergänzungsbedarf nicht ersichtlich.
  • OLG Köln, 03.11.2006 - 6 U 70/06
    Mit Urteil vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 - hat der Senat in einem gegen einen Mitbewerber der Parteien gerichteten Verfahren hierzu ausgeführt:.

    Der Senat hält auch in Ansehung des Vorbringens der Beklagten an der in seinem Urteil vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 - vertretenen Auffassung fest, dass der Vertrieb mit den Produkten der Klägerin (fast) identischer und mit diesen verwechslungsfähiger Regalteile nicht deshalb lauter ist, weil der Beklagten ein Kompatibilitätsinteresse zuzubilligen wäre.

  • OLG Köln, 09.12.2011 - 6 U 109/11

    Ansprüche auf Unterlassung des Vertriebs eines Regalsystems wegen vermeidbarer

    Wie von der Klägerin dargestellt (Schriftsatz vom 14.11.2008, S. 8 ff. = Bl. 52 ff. d.A.) und vom Senat mehrfach entschieden (Urteile vom 23.06.2006 - 6 U 13/06; vom 18.03.2011 - 6 U 139/10; vom 22.06.2011 - 6 U 152/10), ist im M. anders als bei modularen Baugerüsten mit ihren ständig wechselnden Anordnungen und ihrem erhöhtem Verschleiß eine Auslegung auf die fortlaufende Ersatzbeschaffung kompatibler Regalbauteile nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2010 - L 6 U 13/06   

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https://dejure.org/2010,68276
LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2010 - L 6 U 13/06 (https://dejure.org/2010,68276)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.04.2010 - L 6 U 13/06 (https://dejure.org/2010,68276)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. April 2010 - L 6 U 13/06 (https://dejure.org/2010,68276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,68276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2010 - L 6 U 13/06
    Sie bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und sind die Basis für den Vorschlag, den der medizinische Sachverständige dem Gericht zur Höhe der MdE unterbreitet (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 RVO Nr. 8; Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - Breithaupt 2003, 565 ff.; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2010 - L 6 U 13/06
    Sie bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und sind die Basis für den Vorschlag, den der medizinische Sachverständige dem Gericht zur Höhe der MdE unterbreitet (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 RVO Nr. 8; Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - Breithaupt 2003, 565 ff.; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2010 - L 6 U 13/06
    Sie bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und sind die Basis für den Vorschlag, den der medizinische Sachverständige dem Gericht zur Höhe der MdE unterbreitet (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 RVO Nr. 8; Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - Breithaupt 2003, 565 ff.; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R

    Berufskrankheit - Arbeitsunfall - Unfall - Lärmschwerhörigkeit - Knalltrauma -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2010 - L 6 U 13/06
    Bezogen auf eine berufliche Hörminderung sind bei der MdE-Bewertung die Empfehlungen für die Begutachtung der beruflichen Lärmschwerhörigkeit (Königsteiner Merkblatt, 4. Aufl. 1995, abgedruckt bei Mehrtens/B., Die Berufskrankheitenverordnung, Stand November 2008, M 2301, S. 6b ff.) maßgeblich, die den derzeitigen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 6/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 5; Mehrtens/B., a.a.O., M 2301, Rn. 6.1, S. 35).
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