Weitere Entscheidung unten: KG, 27.07.2016

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.05.2016 - I-6 U 13/16   

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https://dejure.org/2016,25506
OLG Hamm, 30.05.2016 - I-6 U 13/16 (https://dejure.org/2016,25506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2016 - I-6 U 13/16 (https://dejure.org/2016,25506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - I-6 U 13/16 (https://dejure.org/2016,25506)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    StVG §§ 7, 17 StVO, 37 Abs. 2, Nr. 1, S. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Lkw mit einem Mofa-Roller des Gegenverkehrs

  • bussgeldsiegen.de

    Achtung - Beim Umschalten einer Ampel von Grün auf Gelb besteht Anhaltepflicht!

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Gelblichtverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lichtzeichenanlage; Wechsel von Grün- auf Gelblicht; Haltelinie

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Lkw mit einem Mofa-Roller des Gegenverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ampel von Grün auf Gelb - Anhalten vor der Ampel ist Pflicht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn die Ampel von Grün auf Gelb schaltet, muss man anhalten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gelbe Ampel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ampel von Grün auf Gelb - Anhalten ist Pflicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wechsel von Grün auf Gelb - Anhalten vor der Ampel ist Pflicht!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ampel von Grün auf Gelb - Anhalten vor der Ampel ist Pflicht

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm urteilt im Berufungsverfahren zu einem Unfall auf Kreuzung mit Ampel

  • versr.de (Kurzinformation)

    Ampel von Grün auf Gelb - Anhalten vor der Ampel ist Pflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kollision im Kreuzungsbereich bei gelber Lichtzeichenanlage kein unabwendbarer Verkehrsunfall

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn die Ampel von Grün auf Gelb wechselt - Wann muss man wo anhalten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gelblichtverstoß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ampel schaltet auf Gelb: Anhalten oder noch schnell über die Kreuzung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Schon bei gelb sollten Sie anhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn die Ampel von Grün auf Gelb springt - normale Bremsung auch bei Stand hinter Haltelinie Pflicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine freie Fahrt, auch wenn Haltelinie bereits überfahren wurde

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zu Verhaltenspflichten beim Lichtzeichenwechsel von grün auf gelb

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verhaltenspflichten beim Lichtzeichenwechsel von grün auf gelb

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    VERKEHRSrecht: Schon bei "gelb" sollten Sie anhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ampel von Grün auf Gelb: Anhaltepflicht?

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Ampel von Grün auf Gelb: Folgen bei Unfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 149
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2016 - 6 U 13/16
    Zum einen treffen auch Kreuzungsräumer besondere Sorgfaltsanforderungen im Hinblick auf die Beachtung des Querverkehrs, insbesondere dann, wenn sie damit rechnen müssen, dass der Querverkehr inzwischen durch Grünlicht freigegeben worden ist (vgl. BGH NJW 1971, 1407, 1409).
  • OLG Koblenz, 08.09.1997 - 12 U 1355/96

    Zum Vorrang des Kreuzungsräumers und zum Ersatz von fiktiven Verbringungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2016 - 6 U 13/16
    Unter diesen Umständen muss er sich wie ein sog. "unechter Nachzügler" behandeln lassen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1997, 481, 482; OLG Koblenz NZV 1998, 465) und darf sich nicht auf ein Vorrecht als Kreuzungsräumer berufen.
  • BGH, 06.05.1997 - VI ZR 150/96

    Abwägung der Verursachungsbeiträge bei Abbiegen an einem Grünpfeil

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2016 - 6 U 13/16
    Zwar kann dem Beklagten zu 1) nicht vorgeworfen werden, als Linksabbieger den Vorrang des Geradeausverkehrs nicht beachtet zu haben, denn die nach § 9 III 1 StVO für Linksabbieger geltende Regelung wird durch die Regelung in § 37 II Nr. 1 StVO verdrängt, wenn das Linksabbiegen durch einen grünen Abbiegepfeil als Bestandteil einer Lichtzeichenanlage geregelt ist (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1111, 1112).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2016 - 6 U 13/16
    Unabwendbar ist ein Unfall nur dann, wenn er auch durch äußerste mögliche Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können, wobei auf das Verhalten eines Idealfahrers - erheblich über dem Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinaus - unter Berücksichtigung aller möglichen Gefahrenmomente einschließlich der Erwartung erheblicher fremder Fehler abzustellen ist (vgl. BGH VersR 1992, 714).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1997 - 1 U 185/96

    Wartepflicht des außerhalb des Kreuzungskerns haltenden Nachzüglers

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2016 - 6 U 13/16
    Unter diesen Umständen muss er sich wie ein sog. "unechter Nachzügler" behandeln lassen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1997, 481, 482; OLG Koblenz NZV 1998, 465) und darf sich nicht auf ein Vorrecht als Kreuzungsräumer berufen.
  • OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 205/83
    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2016 - 6 U 13/16
    Dabei trifft die Beweislast diejenige Partei, die sich darauf beruft (vgl. OLG Schleswig VersR 1986, 977).
  • OLG Hamm, 08.07.2022 - 7 U 106/20

    Doppelte Rückschau; erhöhte Betriebsgefahr Motorrad; Schmerzensgeld;

    In die Abwägung nach § 17 Abs. 2, Abs. 1 StVG kann eine erhöhte Betriebsgefahr motorisierter Zweiräder aufgrund ihrer Beschleunigungsfähigkeit und Instabilität einzustellen sein, wenn diese - wie hier aber nicht - unfallursächlich geworden ist (in Fortschreibung zu OLG Hamm Urt. v. 30.5.2016 - 6 U 13/16, NJW-RR 2017, 149 = juris Rn. 38).

    Im Hinblick auf die bei motorisierten Zweirädern aufgrund ihrer Beschleunigungsfähigkeit und Instabilität grundsätzlich erhöhte Betriebsgefahr (vgl. OLG Hamm Urt. v. 30.5.2016 - 6 U 13/16, BeckRS 2016, 14528 Rn. 31) kann vorliegend nicht festgestellt werden, dass diese unfallursächlich geworden ist.

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Rechtsprechung
   KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,59593
KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16 (https://dejure.org/2016,59593)
KG, Entscheidung vom 27.07.2016 - 6 U 13/16 (https://dejure.org/2016,59593)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 6 U 13/16 (https://dejure.org/2016,59593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19a Abs 2 S 2 BNotO, § 67 Abs 3 Nr 3 BNotO
    Berufshaftpflichtversicherung: Voraussetzungen der Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers des Notars bei wissentlicher Pflichtverletzung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers

  • rechtsportal.de

    BNotO § 19a Abs. 2 S. 2; BNotO § 67 Abs. 3 Nr. 3
    Voraussetzungen der Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 306/04

    Hinweis- und Belehrungspflichten des Notars bei Übertragung eines

    Auszug aus KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16
    Denn ein insoweit maßgeblicher " erfahrener, pflichtbewusster und gewissenhafter Durchschnittsnotar" ( vgl. BGH ZNotP 2005, 351 - 354, zitiert nach juris, dort Rdz. 21 m.w.N.) hätte schon im Hinblick auf das Schriftformerfordernis in § 54 a Abs. 4 BeurKG allein aufgrund einer ihm nur mittelbar zugetragenen mündlichen Anweisung eine Auszahlung nicht veranlasst.
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16
    Durch diese notwendige Ergänzung des in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzips, wonach grundsätzlich im Haftpflichtprozess zu entscheiden ist, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer dem geschädigten Dritten gegenüber haftet (BGH a.a.O. Rdz. 10), wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die dieser zugrunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut in Frage gestellt werden können (so BGH a.a.O. unter Hinweis auf BGHZ 119, 276, 278).
  • OLG Köln, 22.09.2008 - 20 W 43/08

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16
    Dieser genügt - wenn es sich nicht schon um die Verletzung elementarer Amtspflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann (so: BGH a.a.O. LS. 2 und Rdz. 20; OLG Köln VersR 2009, 58 - 59, zitiert nach juris, dort Rdz. 7; Therstappen a.a.O. S. 184) - seiner Darlegungslast zunächst dadurch, dass er Anknüpfungstatsachen vorträgt, die als schlüssige Indizien für eine wissentliche Pflichtverletzung betrachtet werden können; Sache des Notars, hier des Klägers, wäre es sodann, im Rahmen einer sekundären Darlegungslast aufzuzeigen, warum die vorgetragenen Indizien den Schluss auf eine wissentliche Pflichtverletzung ausnahmsweise nicht zulassen (BGH a.a.O. LS. 2 und Rdz. 20).
  • BGH, 13.07.1959 - II ZR 37/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16
    Vielmehr ist der Versicherer auch dann leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer zwar weiß, dass er pflichtwidrig handelt, aber fest davon ausgeht, dass daraus kein Schaden entstehen wird (Diller a.a.O. Rdnr. 44 unter Hinweis auf BGH VersR 1959, 691).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 75/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16
    Diese Regelung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.06.2014 zu IV ZR 414/12, VersR 2014, 947 - 948, zitiert nach juris, dort Rdz. 16; Urteile vom 20.07.2011 zu IV 209/10, VersR 2011, 1264 - 1266, zitiert nach juris, dort Rdz. 9, und zu IV ZR 75/09, VersR 2011, 1261 - 1264, zitiert nach juris, dort LS. 1 und Rdz. 10) ihrem Schutzzweck nach jedoch einschränkend dahingehend zu verstehen, dass diese Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers der Höhe nach begrenzt ist durch die Regressansprüche, die er im Anschluss an eine solche Vorleistung gegenüber dem Vertrauensschadenversicherer geltend machen könnte (vgl. § 19a Abs. 2 S. 2 und 3 BNotO).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 180/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Vorleistungspflicht der

    Auszug aus KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16
    Aufgrund der Formulierung der fehlenden anderweitigen Ersatzmöglichkeit als negative Anspruchsvoraussetzung trifft die Darlegungs- und Beweislast für eine solche anderweitige Ersatzmöglichkeit, insbesondere durch eine Inanspruchnahme des Notars im Rahmen der Vollstreckung aus den Haftpflichturteilen, grundsätzlich den Geschädigten (BGH, Urteil vom 20.07.2011 zu IV ZR 180/10, VersR 2011, 1173 - 1177, zitiert nach juris, dort Rdz. 39), mithin vorliegend den Kläger, der die Freistellung von den Ansprüchen der Geschädigten begehrt.
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 209/10

    Berufshaftpflichtversicherung der Notare: Umfang der Vorleistungspflicht;

    Auszug aus KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16
    Diese Regelung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.06.2014 zu IV ZR 414/12, VersR 2014, 947 - 948, zitiert nach juris, dort Rdz. 16; Urteile vom 20.07.2011 zu IV 209/10, VersR 2011, 1264 - 1266, zitiert nach juris, dort Rdz. 9, und zu IV ZR 75/09, VersR 2011, 1261 - 1264, zitiert nach juris, dort LS. 1 und Rdz. 10) ihrem Schutzzweck nach jedoch einschränkend dahingehend zu verstehen, dass diese Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers der Höhe nach begrenzt ist durch die Regressansprüche, die er im Anschluss an eine solche Vorleistung gegenüber dem Vertrauensschadenversicherer geltend machen könnte (vgl. § 19a Abs. 2 S. 2 und 3 BNotO).
  • BGH, 11.06.2014 - IV ZR 414/12

    Notarhaftung wegen wissentlicher Pflichtverletzung: Voraussetzungen einer

    Auszug aus KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16
    Diese Regelung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.06.2014 zu IV ZR 414/12, VersR 2014, 947 - 948, zitiert nach juris, dort Rdz. 16; Urteile vom 20.07.2011 zu IV 209/10, VersR 2011, 1264 - 1266, zitiert nach juris, dort Rdz. 9, und zu IV ZR 75/09, VersR 2011, 1261 - 1264, zitiert nach juris, dort LS. 1 und Rdz. 10) ihrem Schutzzweck nach jedoch einschränkend dahingehend zu verstehen, dass diese Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers der Höhe nach begrenzt ist durch die Regressansprüche, die er im Anschluss an eine solche Vorleistung gegenüber dem Vertrauensschadenversicherer geltend machen könnte (vgl. § 19a Abs. 2 S. 2 und 3 BNotO).
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

    Auszug aus KG, 27.07.2016 - 6 U 13/16
    b) Im Hinblick darauf, dass es sich bei § 4 Ziffer 3 der Versicherungsbedingungen um einen Ausschlusstatbestand handelt, obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur notwendigen Überzeugung des Gerichts den Schluss auf die innere Tatsache "Wissentlichkeit" im Zeitpunkt der Pflichtverletzung tragen, dem Versicherer (BGH, Urteil vom 17.12.2014 zu IV ZR 90/13, VersR 2015, 181 - 182, zitiert nach juris, dort LS 1 und Rdz. 16; Sandkühler in Arndt-Lerch-Sandkühler, BNotO, 8. Auflage § 19a Rdnr. 58).
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