Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09   

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https://dejure.org/2009,3076
OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09 (https://dejure.org/2009,3076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2009 - 6 U 130/09 (https://dejure.org/2009,3076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2009 - 6 U 130/09 (https://dejure.org/2009,3076)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Patentanwaltskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten; Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts in Kennzeichenstreitsachen

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Patentanwaltskosten

  • kanzlei.biz

    Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 140 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten; Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts in Kennzeichenstreitsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 140 Abs. 3 MarkenG
    Keine Erstattung der vorgerichtlichen Patentanwaltskosten bei markenrechtlicher Abmahnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Patentanwaltskosten bei markenrechtlicher Abmahnung nur im Ausnahmefall zu erstatten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten bei markenrechtlicher Abmahnung mangels Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Patentanwalts

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Vorgerichtliche Hinzuziehung des Patentanwalts muss erforderlich gewesen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 127
  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09
    Den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Thermoroll" (Urteil vom 26.2.2009 - I ZR 219/06; GRUR 2009, 888) unter Tz. 24 kann entnommen werden, dass der Bundesgerichtshofs ebenfalls zu dieser Ansicht neigt; jedoch enthält die Entscheidungsbegründung hierzu keine näheren Ausführungen.
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1998 - 6 U 36/98

    Schadensersatz aufgrund des Vertriebs von mit dem Schriftzug "REPLAY" versehenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09
    Diese Auffassung wird - zum Teil ohne nähere Begründung - von einigen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Karlsruhe, 26.8.1998 - 6 U 36/98; OLG Köln, 28.4.2006 - 6 U 222/05; OLG Hamburg, 19.7.2007 - 3 U 241/06; OLG Stuttgart, 9.8.2007 - 2 U 23/07) geteilt und ist auch in der Literatur (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Rdz. 61 zu § 140; einschränkend: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., Rdz. 53 zu § 140) auf Zustimmung gestoßen.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 6 W 185/06

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09
    Insoweit können die gleichen Grundsätze gelten wie bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Patentanwaltskosten in Wettbewerbssachen im Rahmen von § 91 I ZPO erstattungsfähig sind (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 20.9.2006 - 6 W 185/06; OLGR 2007, 147).
  • OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 241/06

    Erstattungsfähige Abmahnkosten in Kennzeichenstreitsachen - Nichtanwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09
    Diese Auffassung wird - zum Teil ohne nähere Begründung - von einigen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Karlsruhe, 26.8.1998 - 6 U 36/98; OLG Köln, 28.4.2006 - 6 U 222/05; OLG Hamburg, 19.7.2007 - 3 U 241/06; OLG Stuttgart, 9.8.2007 - 2 U 23/07) geteilt und ist auch in der Literatur (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Rdz. 61 zu § 140; einschränkend: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., Rdz. 53 zu § 140) auf Zustimmung gestoßen.
  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 2 U 23/07

    Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09
    Diese Auffassung wird - zum Teil ohne nähere Begründung - von einigen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Karlsruhe, 26.8.1998 - 6 U 36/98; OLG Köln, 28.4.2006 - 6 U 222/05; OLG Hamburg, 19.7.2007 - 3 U 241/06; OLG Stuttgart, 9.8.2007 - 2 U 23/07) geteilt und ist auch in der Literatur (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Rdz. 61 zu § 140; einschränkend: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., Rdz. 53 zu § 140) auf Zustimmung gestoßen.
  • OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02

    Markenrechtsstreit: Analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09
    Fraglich ist bereits, ob (noch) von einer "planwidrigen Regelungslücke" gesprochen werden kann, wenn der Gesetzgeber bei der Neugestaltung des Kennzeichenrechts durch das Markengesetz in Kenntnis des Problems die alte Vorschrift des § 32 V WZG im Ergebnis unverändert in das neue Gesetz (§ 140 V MarkenG a.F.) übernommen und keine ausdrückliche Erstreckung auf den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch vorgenommen hat (vgl. zu der gleichen Überlegung bei der Frage einer analogen Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Dringlichkeitsvermutung auf das Markenrecht Senat - 6 W 103/02 - GRUR 2002, 1096).
  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05

    Erstattung der Kosten des bei Abmahnung in Kennzeichenstreitsachen mitwirkenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09
    Diese Auffassung wird - zum Teil ohne nähere Begründung - von einigen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Karlsruhe, 26.8.1998 - 6 U 36/98; OLG Köln, 28.4.2006 - 6 U 222/05; OLG Hamburg, 19.7.2007 - 3 U 241/06; OLG Stuttgart, 9.8.2007 - 2 U 23/07) geteilt und ist auch in der Literatur (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Rdz. 61 zu § 140; einschränkend: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., Rdz. 53 zu § 140) auf Zustimmung gestoßen.
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 52/07

    Zur Erstattung von Rechts- und Patentanwaltskosten für Abschlusserklärung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09
    Nach erneuter Überprüfung hält der erkennende Senat an der dargestellten Auffassung nicht fest und schließt sich den Erwägungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 30.10.2007 - I-20 U 52/07 - an, wonach § 140 III MarkenG bei der Frage der Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten keine Anwendung finden kann.
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Die gegen die Teilabweisung ihrer Klage gerichtete Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 127).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - 2 U 54/11

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend die Verwendung

    Allerdings ergibt sich die Erstattungsfähigkeit für die vorgerichtliche Tätigkeit noch nicht aus § 143 Abs. 3 PatG, der für den hier in Rede stehenden materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht gilt (BGH GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II; OLG Düsseldorf InstGE 9, 35 - Patentanwaltskosten für Abschlussschreiben; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 127 - vorgerichtliche Patentanwaltskosten; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 640).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    Entscheidend ist die positive Kenntnis von der Schutzrechtsverletzung (Senat, Urt. v. 05.07.2012, Az.: I-2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174; GRUR-RR 2007, 219 - Kleinleistungsschalter), der die grob fahrlässige Unkenntnis (OLG Köln WRP 2011, 362; OLG Karlsruhe WRP 2010, 793) oder das bewusste Verschließen der Augen vor der Verletzungshandlung (OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker; Senat, Urt. v. 05.07.2012, Az.: I-2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 127 - Erste preisgünstige Alternative) gleichsteht (BeckOK PatR/Voß a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2011 - 3 U 1644/10

    Markenrechtsverletzung durch Verwendung der Wortmarke "Schneeflöckchen"

    Gegen eine analoge Anwendung sprechen sich das OLG Düsseldorf (MittdtschPatAnw 2008, 561) und das OLG Frankfurt (GRUR-RR 2010, 127) aus.
  • KG, 30.07.2010 - 5 U 161/08

    Vorprozessuale Patentanwaltskosten - Kostenerstattung patentanwaltlicher

    Die Vorschrift des § 140 Abs. 3 MarkenG gelangt auch bei der Mitwirkung eines Patentanwalts bei einer vorgerichtlichen Abmahnung zur Anwendung, sodass die hierdurch entstehenden Abmahnkosten in einer Kennzeichenstreitsache ohne Nachweis der Notwendigkeit der Mitwirkung zu erstatten sind, sofern ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach gegeben ist (Anschluss BGH, 26. Februar 2009, I ZR 219/06, GRUR 2009, 888 - Thermoroll; a.M. OLG Düsseldorf, 30. Oktober 2007, I - 20 U 52/07 InstGE 9, 35; OLG Frankfurt, 12. November 2009, 6 U 130/09, GRUR-RR 2010, 127) (Rn.5) .

    Nach insoweit ausschlaggebender Rechtsprechung gilt § 140 Abs. 3 MarkenG auch für die Mitwirkung des Patentanwalts vor Prozessbeginn bei einer Abmahnung (analog), sodass die vorprozessualen Abmahnkosten ohne Nachweis der Notwendigkeit der Mitwirkung zu erstatten sind, sofern - wie hier - ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach gegeben ist (vgl. BGH GRUR 2009, 888, Tz. 24 - Thermoroll; Senat v. 24.11.2009 - 5 U 174/07; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 371; OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343, 346; OLG Köln Magazindienst 2006, 1198, 1200; a.M. OLG Düsseldorf InstGE 9, 35; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 127 [n. rkr.]), was auch der Annahme einer Schadensminderungspflicht der Klägerin i.S. von § 254 BGB insoweit entgegensteht.

  • LG Düsseldorf, 13.08.2020 - 4b O 67/19
    Eines Patentanwalts bedarf es dabei insbesondere dann, wenn Tätigkeiten anfallen, die - wie hier - in das typische Arbeitsfeld des Patentanwalts gehören (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2010, 127 (128)), und die zu erörternden Probleme sowohl rechtlichen als auch technischen Sachverstand erfordern.
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Auch die angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt (GRUR-RR 2010, 127) betrifft einen etwas anders gelagerten Fall.
  • LG Düsseldorf, 29.09.2020 - 4b O 67/19
    Eines Patentanwalts bedarf es dabei insbesondere dann, wenn Tätigkeiten anfallen, die - wie hier - in das typische Arbeitsfeld des Patentanwalts gehören (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2010, 127 (128)), und die zu erörternden Probleme sowohl rechtlichen als auch technischen Sachverstand erfordern.
  • OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 6 U 107/10

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten für kennzeichenrechtliche Abmahnung

    4 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2011, 754 - Patentanwaltskosten II; ebenso bereits der erkennende Senat GRUR-RR 2010, 127) steht dem Markeninhaber ein Erstattungsanspruch für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und eines Patentanwalts zum Zwecke der Abmahnung nur dann zu, wenn der zunächst beauftragte Rechtsanwalt zusätzlichen Bedarf für die Erbringung der vom Bundesgerichtshof angesprochenen spezifischen patentanwaltstypischen Leistungen gesehen hat und deshalb ein Patentanwalt zu diesem Zwecke ergänzend hinzugezogen worden ist.
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 56/15

    Erstattung vorgerichtlich entstandener Patent- und Rechtsanwaltskosten; Unwahre

    Eines Patentanwalts bedarf es dabei insbesondere dann, wenn Tätigkeiten anfallen, die wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage in das typische Arbeitsfeld des Patentanwalts gehören (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2010, 127 (128)).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3342
OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09 (https://dejure.org/2010,3342)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.2010 - 6 U 130/09 (https://dejure.org/2010,3342)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 6 U 130/09 (https://dejure.org/2010,3342)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    "Culinaria" vs. "Coolinaria"

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch aufgrund Verwechslungsgefahr der Marken "Culinaria" und "Coolinaria"

  • kanzlei.biz

    "Culinaria" gegen "Coolinaria"

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 15 Abs. 2
    Verwechslungsgefahr der Marken "Culinaria" und "Cooliniaria"

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 14, 15 MarkenG
    Verwechslungsgefahr zwischen "Culinaria” und "Coolinaria”

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09
    Dabei genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung der Zeichen in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (GRUR 2008, 715 [Rn. 37] - idw; GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 [Rn. 21] - Heitec; GRUR 2008, 903 = WRP 2008, 1342 [Rn. 17] - Sierra Antiguo; vgl. auch BPatG, GRUR 2007, 154 - Chrisma / Charisma; Beschl. v. 21.04.2009 - 24 W[pat] 37/08 - Xxero / zero).

    Dieser zusätzliche Aussagegehalt der ersten Silbe des angegriffenen Zeichens führt beim gebotenen Vergleich des Gesamteindrucks der einander gegenüber stehenden Kennzeichen (vgl. BGH, GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 [Rn. 23] - Heitec; Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 18]) aber nicht dazu, dass die Verwechslungsgefahr beseitigt würde, zumal - ohne zergliedernde Betrachtungsweise - auch in begrifflicher Hinsicht eine erhebliche Ähnlichkeit mit dem Zeichen der Antragstellerinnen darin besteht, dass beide Zeichen auf den "kulinarischen" (der gehobenen Kochkunst zugeordneten) Charakter der darunter angebotenen Waren verweisen.

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass sich das Zeichen der Antragstellerinnen im Sinngehalt auf diese Bedeutung beschränkt und der Schutzbereich von an eine beschreibende Angabe angelehnten Zeichen grundsätzlich eng zu bemessen ist (BGH, GRUR 2003, 963 [965] = WRP 2003, 1353 - AntiVir / AntiVirus); denn der Schutzumfang ist zwar begrenzt, um die Ausdehnung des Ausschließlichkeitsrechts des Zeicheninhabers auf die beschreibende Angabe zu vermeiden, unterliegt aber keiner besonderen Beschränkung im Verhältnis zu anderen Bezeichnungen, die sich in ähnlicher Weise an den beschreibenden Begriff anlehnen oder ihn verfremden (BGH, GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 [Rn. 22] - Heitec), was bei der streitgegenständlichen Bezeichnung einer "kulinarischen", also Feinschmecker besonders ansprechenden Produktlinie von Tiefkühlkost als "Coolinaria" (im Unterschied zu der in BGH, Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 20 f.] behandelten Konstellation) eindeutig der Fall ist.

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09
    Soweit der Europäische Gerichtshof im Rahmen der umfassenden Beurteilung aller vorgenannten Aspekte auch eine gegenseitige Neutralisierung insbesondere von klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit für möglich zu halten scheint (GRUR 2006, 237 [Rn. 20] - Picasso; GRUR 2006, 413 [Rn. 21 f.; 35] - Zihr / Sir; GRUR 2008, 343 [Rn. 32-37] - Bainbridge), berührt sich das mit der von den deutschen Gerichten bejahten Ausnahme von der Gleichwertigkeit der drei Wahrnehmungsbereiche in Fällen, wo einem oder auch beiden - nach Bild und/oder Klang an sich verwechslungsfähigen - Zeichen ein ohne weiteres erkennbarer konkreter Begriffsinhalt zukommt (BGH, GRUR 1992, 130 [132] = WRP 1992, 96 - Bally / BALL; WRP 1993, 694 [697] = NJW-RR 1993, 553 [555] - apetito / apitta; GRUR 2003, 1044 [1046] = WRP 2003, 1436 - Kellogg's / Kelly; Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 19; 21]).

    Dieser zusätzliche Aussagegehalt der ersten Silbe des angegriffenen Zeichens führt beim gebotenen Vergleich des Gesamteindrucks der einander gegenüber stehenden Kennzeichen (vgl. BGH, GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 [Rn. 23] - Heitec; Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 18]) aber nicht dazu, dass die Verwechslungsgefahr beseitigt würde, zumal - ohne zergliedernde Betrachtungsweise - auch in begrifflicher Hinsicht eine erhebliche Ähnlichkeit mit dem Zeichen der Antragstellerinnen darin besteht, dass beide Zeichen auf den "kulinarischen" (der gehobenen Kochkunst zugeordneten) Charakter der darunter angebotenen Waren verweisen.

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass sich das Zeichen der Antragstellerinnen im Sinngehalt auf diese Bedeutung beschränkt und der Schutzbereich von an eine beschreibende Angabe angelehnten Zeichen grundsätzlich eng zu bemessen ist (BGH, GRUR 2003, 963 [965] = WRP 2003, 1353 - AntiVir / AntiVirus); denn der Schutzumfang ist zwar begrenzt, um die Ausdehnung des Ausschließlichkeitsrechts des Zeicheninhabers auf die beschreibende Angabe zu vermeiden, unterliegt aber keiner besonderen Beschränkung im Verhältnis zu anderen Bezeichnungen, die sich in ähnlicher Weise an den beschreibenden Begriff anlehnen oder ihn verfremden (BGH, GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 [Rn. 22] - Heitec), was bei der streitgegenständlichen Bezeichnung einer "kulinarischen", also Feinschmecker besonders ansprechenden Produktlinie von Tiefkühlkost als "Coolinaria" (im Unterschied zu der in BGH, Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 20 f.] behandelten Konstellation) eindeutig der Fall ist.

  • BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05
    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09
    Dabei genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung der Zeichen in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (GRUR 2008, 715 [Rn. 37] - idw; GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 [Rn. 21] - Heitec; GRUR 2008, 903 = WRP 2008, 1342 [Rn. 17] - Sierra Antiguo; vgl. auch BPatG, GRUR 2007, 154 - Chrisma / Charisma; Beschl. v. 21.04.2009 - 24 W[pat] 37/08 - Xxero / zero).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09
    Soweit der Europäische Gerichtshof im Rahmen der umfassenden Beurteilung aller vorgenannten Aspekte auch eine gegenseitige Neutralisierung insbesondere von klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit für möglich zu halten scheint (GRUR 2006, 237 [Rn. 20] - Picasso; GRUR 2006, 413 [Rn. 21 f.; 35] - Zihr / Sir; GRUR 2008, 343 [Rn. 32-37] - Bainbridge), berührt sich das mit der von den deutschen Gerichten bejahten Ausnahme von der Gleichwertigkeit der drei Wahrnehmungsbereiche in Fällen, wo einem oder auch beiden - nach Bild und/oder Klang an sich verwechslungsfähigen - Zeichen ein ohne weiteres erkennbarer konkreter Begriffsinhalt zukommt (BGH, GRUR 1992, 130 [132] = WRP 1992, 96 - Bally / BALL; WRP 1993, 694 [697] = NJW-RR 1993, 553 [555] - apetito / apitta; GRUR 2003, 1044 [1046] = WRP 2003, 1436 - Kellogg's / Kelly; Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 19; 21]).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09
    Dabei genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung der Zeichen in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (GRUR 2008, 715 [Rn. 37] - idw; GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 [Rn. 21] - Heitec; GRUR 2008, 903 = WRP 2008, 1342 [Rn. 17] - Sierra Antiguo; vgl. auch BPatG, GRUR 2007, 154 - Chrisma / Charisma; Beschl. v. 21.04.2009 - 24 W[pat] 37/08 - Xxero / zero).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09
    Soweit der Europäische Gerichtshof im Rahmen der umfassenden Beurteilung aller vorgenannten Aspekte auch eine gegenseitige Neutralisierung insbesondere von klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit für möglich zu halten scheint (GRUR 2006, 237 [Rn. 20] - Picasso; GRUR 2006, 413 [Rn. 21 f.; 35] - Zihr / Sir; GRUR 2008, 343 [Rn. 32-37] - Bainbridge), berührt sich das mit der von den deutschen Gerichten bejahten Ausnahme von der Gleichwertigkeit der drei Wahrnehmungsbereiche in Fällen, wo einem oder auch beiden - nach Bild und/oder Klang an sich verwechslungsfähigen - Zeichen ein ohne weiteres erkennbarer konkreter Begriffsinhalt zukommt (BGH, GRUR 1992, 130 [132] = WRP 1992, 96 - Bally / BALL; WRP 1993, 694 [697] = NJW-RR 1993, 553 [555] - apetito / apitta; GRUR 2003, 1044 [1046] = WRP 2003, 1436 - Kellogg's / Kelly; Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 19; 21]).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09
    Soweit der Europäische Gerichtshof im Rahmen der umfassenden Beurteilung aller vorgenannten Aspekte auch eine gegenseitige Neutralisierung insbesondere von klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit für möglich zu halten scheint (GRUR 2006, 237 [Rn. 20] - Picasso; GRUR 2006, 413 [Rn. 21 f.; 35] - Zihr / Sir; GRUR 2008, 343 [Rn. 32-37] - Bainbridge), berührt sich das mit der von den deutschen Gerichten bejahten Ausnahme von der Gleichwertigkeit der drei Wahrnehmungsbereiche in Fällen, wo einem oder auch beiden - nach Bild und/oder Klang an sich verwechslungsfähigen - Zeichen ein ohne weiteres erkennbarer konkreter Begriffsinhalt zukommt (BGH, GRUR 1992, 130 [132] = WRP 1992, 96 - Bally / BALL; WRP 1993, 694 [697] = NJW-RR 1993, 553 [555] - apetito / apitta; GRUR 2003, 1044 [1046] = WRP 2003, 1436 - Kellogg's / Kelly; Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 19; 21]).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09
    Soweit der Europäische Gerichtshof im Rahmen der umfassenden Beurteilung aller vorgenannten Aspekte auch eine gegenseitige Neutralisierung insbesondere von klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit für möglich zu halten scheint (GRUR 2006, 237 [Rn. 20] - Picasso; GRUR 2006, 413 [Rn. 21 f.; 35] - Zihr / Sir; GRUR 2008, 343 [Rn. 32-37] - Bainbridge), berührt sich das mit der von den deutschen Gerichten bejahten Ausnahme von der Gleichwertigkeit der drei Wahrnehmungsbereiche in Fällen, wo einem oder auch beiden - nach Bild und/oder Klang an sich verwechslungsfähigen - Zeichen ein ohne weiteres erkennbarer konkreter Begriffsinhalt zukommt (BGH, GRUR 1992, 130 [132] = WRP 1992, 96 - Bally / BALL; WRP 1993, 694 [697] = NJW-RR 1993, 553 [555] - apetito / apitta; GRUR 2003, 1044 [1046] = WRP 2003, 1436 - Kellogg's / Kelly; Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 19; 21]).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09
    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass sich das Zeichen der Antragstellerinnen im Sinngehalt auf diese Bedeutung beschränkt und der Schutzbereich von an eine beschreibende Angabe angelehnten Zeichen grundsätzlich eng zu bemessen ist (BGH, GRUR 2003, 963 [965] = WRP 2003, 1353 - AntiVir / AntiVirus); denn der Schutzumfang ist zwar begrenzt, um die Ausdehnung des Ausschließlichkeitsrechts des Zeicheninhabers auf die beschreibende Angabe zu vermeiden, unterliegt aber keiner besonderen Beschränkung im Verhältnis zu anderen Bezeichnungen, die sich in ähnlicher Weise an den beschreibenden Begriff anlehnen oder ihn verfremden (BGH, GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 [Rn. 22] - Heitec), was bei der streitgegenständlichen Bezeichnung einer "kulinarischen", also Feinschmecker besonders ansprechenden Produktlinie von Tiefkühlkost als "Coolinaria" (im Unterschied zu der in BGH, Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 20 f.] behandelten Konstellation) eindeutig der Fall ist.
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09
    Soweit der Europäische Gerichtshof im Rahmen der umfassenden Beurteilung aller vorgenannten Aspekte auch eine gegenseitige Neutralisierung insbesondere von klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit für möglich zu halten scheint (GRUR 2006, 237 [Rn. 20] - Picasso; GRUR 2006, 413 [Rn. 21 f.; 35] - Zihr / Sir; GRUR 2008, 343 [Rn. 32-37] - Bainbridge), berührt sich das mit der von den deutschen Gerichten bejahten Ausnahme von der Gleichwertigkeit der drei Wahrnehmungsbereiche in Fällen, wo einem oder auch beiden - nach Bild und/oder Klang an sich verwechslungsfähigen - Zeichen ein ohne weiteres erkennbarer konkreter Begriffsinhalt zukommt (BGH, GRUR 1992, 130 [132] = WRP 1992, 96 - Bally / BALL; WRP 1993, 694 [697] = NJW-RR 1993, 553 [555] - apetito / apitta; GRUR 2003, 1044 [1046] = WRP 2003, 1436 - Kellogg's / Kelly; Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 102/07 - AIDA / AIDU [Rn. 19; 21]).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91

    Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt

  • OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10

    Verwechselungsgefahr bei Benutzung der Marke "Villa Culinaria" für

    aa) Der Senat hält an seiner bereits in früheren Verfahren vertretenen Ansicht fest (vgl. Urteil v. 18.06.2009, Az. 6 U 49/06 und Urteil vom 22.01.2010, Az. 6 U 130/09), dass der Marke "Culinaria" für Nahrungsmittel nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft zukommt, weil sich das Zeichen für die angesprochenen Verkehrskreise unschwer erkennbar an einen beschreibenden Begriff anlehnt (vgl. BGH GRUR 2010, 729 Tz. 27 - MIXI; BGH GRUR 2008, 100 Tz. 26 - Schuhpark).
  • LG Köln, 22.09.2010 - 84 O 20/09

    Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüber stehenden Zeichen "E" und "Villa

    1) Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Köln (Urteil der 31. Zivilkammer vom 22.03.2007 - 31 O 967/06; Urteil der 1. Kammer für Handelssachen vom 13.02.2009 - 81 O 130/06; Urteil der erkennenden Kammer vom 01.07.2009 - 84 O 48/09) sowie des Oberlandesgerichts Köln (Urteile vom 18.09.2009 - 6 U 46/09 - und vom 22.01.2010 - 6 U 130/09) fehlt dem Zeichen "E" für Waren des Nahrungs- und Genussmittelbereichs zwar nicht jede Unterscheidungskraft.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2011 - L 6 U 130/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,122914
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2011 - L 6 U 130/09 (https://dejure.org/2011,122914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.09.2011 - L 6 U 130/09 (https://dejure.org/2011,122914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. September 2011 - L 6 U 130/09 (https://dejure.org/2011,122914)
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