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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - I-6 U 132/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14142
OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - I-6 U 132/13 (https://dejure.org/2014,14142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.2014 - I-6 U 132/13 (https://dejure.org/2014,14142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 2014 - I-6 U 132/13 (https://dejure.org/2014,14142)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebots gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGH, Urt. v. 05. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05, NJW 2006, 47 ff./beck-online, Rz. 30).

    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof dieser Argumentationslinie in seiner bereits zitierten Grundsatzentscheidung vom 05. Oktober 2005 (VIII ZR 16/05) eine Absage erteilt und insofern ausgeführt, dass auch eine generelle Regelung in AGB, nach der eine Vertragspartei eine Garantie übernimmt, diese Regelung die Partei ebenfalls grundsätzlich unangemessen benachteiligt, weil sie den Vertragsgegner dem Risiko einer unübersehbaren Schadensersatzhaftung aussetzt (BGH a.a.O. Rn. 31 m.w.N.).

    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebots gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGH, Urt. v. 05. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05, NJW 2006, 47 ff./beck-online, Rz. 30).

  • LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 430/12

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. der Verwendung von bestimmten allgemeinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. September 2013 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 430/12) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des am 25.09.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 430/12) abzuweisen.

  • OLG Köln, 02.03.2011 - 6 U 165/10

    Paketdienste: Vertragsklausel, die eine Aushändigung von Postsendungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13
    All dies gebietet es, bei der Ausgestaltung des Verfahrens den wechselseitigen Interessen im Rahmen des jeweils Zumutbaren so weit wie möglich Rechnung zu tragen (so auch OLG Köln, Urt. v. 02. März 2011 - 6 U 165/10, BeckRS 2011, 04703).
  • BGH, 03.02.1986 - II ZR 201/85

    Prüfungsverbot des § 549 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) und internationale

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13
    Die aus den 80'er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammenden Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1983, 2773; NJW-RR 1986, 1311 zitiert nach Palandt/Grüneberg, § 305 Rn 37) können zu einer anderen Beurteilung schon deshalb nicht führen, weil sie aus einer Zeit stammen, in der AGB dem Verbraucher typischerweise vom Unternehmer in ausgedruckter Fassung ausgehändigt wurden, während es dem Verbraucher heutzutage technisch ohne weiteres möglich ist, die von ihm beim Lesen und Ausdrucken der AGB gewünschte Schriftgröße selbst zu wählen.
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13
    Dem steht nicht entgegen, dass sich die Abmahnung als in Bezug auf die Schriftgröße unberechtigt erwiesen hat, also nur teilweise berechtigt war (BGH, Urt. vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 348/06/juris Tz. 50).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13
    Die Wiederholungsgefahr, deren Wegfall zum Erlöschen des Anspruchs führt, da es sich um eine materielle Anspruchsvoraussetzung handelt, die aufgrund der Verwendung unwirksamer AGB vermutet wird (BGH NJW 2004, 1035), ist nicht dadurch widerlegt, dass die Beklagte ihre AGB geändert hat.
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 86/16

    Inhaltskontrolle für eine Formularklausel in einer

    Denn die Möglichkeit einer Erhebung dieses grundlegend in § 254 BGB geregelten Einwandes, um darüber die andernfalls bestehende Pflicht zum vollständigen Ersatz eines geltend gemachten Schadens oder Aufwandes in ein angemessenes Verhältnis zu bringen, wird gemeinhin zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gezählt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2014 - 6 U 132/13, juris Rn. 65; Erman/Roloff, BGB, 15. Aufl., § 307 Rn. 28; Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., § 309 BGB Rn. 42 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 33/17

    Rechtsfolgen der vertraglichen Übertragung eines Gesellschaftsanteils

    Mit Blick auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.04.2014 (I-6 U 132/13) seien die Einwände des Beklagten zur Schriftgröße der AGB nicht begründet.
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 113/15

    Schadensersatzprozess wegen Abhandenkommens einer Paketsendung im internationalen

    Das Berufungsgericht hat in dem Zurückweisungsbeschluss vom 2. Januar 2012 in Übereinstimmung mit seiner Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. März 2007 - 18 U 163/06, juris Rn. 6 f.; Urteil vom 10. April 2014 - 6 U 132/13, juris Rn. 72) unbeanstandet entschieden, dass die Regelung in den dem streitgegenständlichen Transportauftrag zugrunde liegenden Beförderungsbedingungen der Beklagten mit Stand 2007.
  • BGH, 25.01.2017 - I ZR 113/15

    Internationaler Straßengüterverkehr: Wirksamkeit einer in einem Frachtvertrag

    Der Senat hat die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Berufungsgerichts vom 20. Mai 2015 vielmehr deshalb entsprechend § 561 ZPO als unbegründet angesehen, weil er die vom Berufungsgericht mehrfach und zuletzt im Beschluss vom 10. April 2014 - 6 U 132/13, juris Rn. 72 vertretene Auffassung als zutreffend angesehen hat, die von der Beklagten in der Nummer 10 ihrer Allgemeinen Beförderungsbedingungen verwendete Ersatzzustellungsklausel sei gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.
  • LG Köln, 15.05.2019 - 26 O 343/18
    Denn bei Verletzungen des Bestimmtheitsgebots besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der Verwender die ihm eingeräumte Gestaltungsmacht unangemessen einsetzt und der Kunde mangels Verständlichkeit der Klausel ihm zustehende Rechte gar nicht geltend macht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2014, 6 U 132/13).
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Rechtsprechung
   KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55671
KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13 (https://dejure.org/2016,55671)
KG, Entscheidung vom 01.03.2016 - 6 U 132/13 (https://dejure.org/2016,55671)
KG, Entscheidung vom 01. März 2016 - 6 U 132/13 (https://dejure.org/2016,55671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Klausel über Versicherung einer fingierten Schreibtischtätigkeit zu 90 %

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Bestimmung des versicherten Berufs in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Bestimmung des versicherten Berufs in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit der Bestimmung des versicherten Berufs in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf

    Auszug aus KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13
    Charakteristisch für eine "gestellte" Bedingung ist die Einseitigkeit ihrer Auferlegung durch den Verwender und der Umstand, dass die Gegenseite mit der betreffenden Regelung derart konfrontiert wird, dass sie auf ihre Ausgestaltung keinen Einfluss hat (BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 67/09 -, NJW 2010, 1131, juris-rz. 12, 18).

    Diese kann dann gegeben sein und der Annahme einer gestellten und damit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung entgegen stehen, wenn auch das Einbringen eigener Alternativvorschläge (mit der Aussicht auf eine Berücksichtigung) möglich ist (BGH, Urteil vom 17.02.2010 a.a.O., juris-rz. 18).

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03

    Beschränkung der Erstattung von Aufwendungen für Psychotherapie in der privaten

    Auszug aus KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist deshalb nur der enge Leistungsbereich der Leistungsbeschreibung, ohne dessen Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann, kontrollfrei, während Bestimmungen, die nach ihrem Wortlaut und erkennbarem Zweck das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, inhaltlich zu überprüfen sind (BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 -, VersR 2004, 1037, juris-rz.

    Eine solche Gefährdung liegt aber jedenfalls dann vor, wenn mit der Begrenzung der Leistung der Vertrag ausgehöhlt werden kann und damit der Versicherungsvertrag in bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (BGH, Urteil vom 19. November 1997 - IV ZR 348/96 -, VersR 1998, 175, Rn. 11; Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 257/03 -, VersR 2004, 1037, juris-rz. 14).

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13
    9; BGH, Urteil vom 13. Juli 1994 - IV ZR 107/93 -, NJW 1994, 2693, juris-rz.

    Diese hat bei der vom Einzelfall losgelösten abstrakten Wirksamkeitsprüfung im Unterlassungsverfahren außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 13. Juli 1994 - IV ZR 219/93 -, RuS 1994, 363, juris-rz. 13).

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13
    Der Bundesgerichtshof formuliert demgemäß in ständiger Rechtsprechung, dass Allgemeine Versicherungsbedingungen den Anforderungen des Transparenzgebots genügen, wenn sie die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers möglichst klar und durchschaubar darstellen und insbesondere die Nachteile und Belastungen so weit erkennbar werden, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03 - VersR 2005, 639, juris-rz. 15; ebenso: BGH, Urteil vom 04. März 2015 - IV ZR 128/14 -, VersR 2015, 571, juris-Rn. 14; BGH, Urteil vom 13. April 2005 - IV ZR 86/04 -, VersR 2005, 824 juris-Rn. 9).

    Abzustellen ist auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, der die Bedingungen aufmerksam durchsieht, dabei verständig würdigt und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03 -, VersR 2005, 639, juris-rz. 15; Römer a.a.O., Rn. 73).

  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Auszug aus KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13
    Dass dieses das entscheidende Kriterium ist, zeigt sich darin, dass der Bundesgerichtshof ein Stellen einer Klausel zur Vertragslaufzeit verneint, wenn die Gegenseite durch Ausfüllen einer Lücke in einem vorformulierten Text die Länge der Laufzeit bestimmen konnte - vorausgesetzt, dass der Gegenseite diese Entscheidungskompetenz auch verdeutlicht wird und eine Wahrnehmung dieses Entscheidungsspielraums nicht durch sonstige Hindernisse vereitelt wird (BGH, Urteil vom 06.12.2002 - V ZR 220/02 -, NJW 2003, 1313, juris-rz.

    Das spricht weder für noch gegen eine gestellte Bedingung (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2005 - a.a.O.; Urteil vom 06.12.2002 - V ZR 220/02 -, NJW 2003, 1313, juris-rz.

  • BGH, 17.10.2012 - IV ZR 202/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13
    Nach gefestigter Rechtsprechung ergibt sich aus einer vertraglichen Einbeziehung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Vergangenheit die tatsächliche Vermutung ihrer zukünftigen Verwendung bei Vertragsabschlüssen und ihrer Anwendung bei der Vertragsdurchführung (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2012 - IV ZR 202/10 -, NJW-RR 2013, 146, juris-rz. 29 m.N. seiner Rechtsprechung).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13
    Ohne eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr nur ausnahmsweise als widerlegt angesehen werden, wenn Umstände vorliegen, auf Grund derer nach allgemeiner Erfahrung mit einer Wiederverwendung sicher nicht gerechnet werden muss (BGH, Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10 -, NJW 2012, 3023, juris-rz. 80).
  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Zusatzklausel über die

    Auszug aus KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13
    Allerdings begründet eine Leistungsbegrenzung für sich genommen noch keine Vertragszweckgefährdung (BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 28/08, VersR 2009, 533, juris-rz. 19; Urteil vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09 -, VersR 12, 48, juris-rz. 23 f.).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Auszug aus KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13
    Allerdings begründet eine Leistungsbegrenzung für sich genommen noch keine Vertragszweckgefährdung (BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - IV ZR 28/08, VersR 2009, 533, juris-rz. 19; Urteil vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09 -, VersR 12, 48, juris-rz. 23 f.).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13
    Eine solche Gefährdung liegt aber jedenfalls dann vor, wenn mit der Begrenzung der Leistung der Vertrag ausgehöhlt werden kann und damit der Versicherungsvertrag in bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (BGH, Urteil vom 19. November 1997 - IV ZR 348/96 -, VersR 1998, 175, Rn. 11; Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 257/03 -, VersR 2004, 1037, juris-rz. 14).
  • BGH, 04.03.2015 - IV ZR 128/14

    Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) A. 2. 3. 2

  • BGH, 09.12.2015 - VIII ZR 349/14

    Formularmäßiger Gasbelieferungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine fingierte

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

  • BGH, 02.07.1987 - III ZR 219/86

    Verwendung einer unwirksamen Gerichtsstandsklausel

  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 219/93

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Laufzeit von Privathaftpflicht-

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95

    Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 103/04

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung eines Paketdienstes bei Verzicht auf

  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 86/04

    Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 07.01.2016 - L 6 U 132/13   

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https://dejure.org/2016,16463
LSG Sachsen, 07.01.2016 - L 6 U 132/13 (https://dejure.org/2016,16463)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.01.2016 - L 6 U 132/13 (https://dejure.org/2016,16463)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - L 6 U 132/13 (https://dejure.org/2016,16463)
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