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   OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91   

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https://dejure.org/1992,1795
OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91 (https://dejure.org/1992,1795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1992 - 6 U 132/91 (https://dejure.org/1992,1795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1992 - 6 U 132/91 (https://dejure.org/1992,1795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aufgrund nicht ordnungsgemäßer Absicherung eines Pumpenschachtes; Absicherung einer Baustelle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 823; BGB § 840; BGB § 847
    Anforderungen an die Sicherung einer Baustelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des Bauherren und des Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht der Baubeteiligten (IBR 1992, 144)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 491
  • BauR 1992, 658
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Denn wegen der ungesicherten Absturzkanten befand sich die Baustelle am Unfalltag in einem nicht verkehrssicheren Zustand, der die Ausführung von Arbeiten in diesem Bereich nicht zuließ (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1973 - VI ZR 76/72, VersR 1974, 263, 264; OLG Hamm, VersR 1993, 491 f.).

    Trotz des dadurch bewirkten Gefahrbewusstseins auf Seiten der Streithelferin lag es nahe, dass sich ein Arbeiter in die Nähe der Gefahrenstelle begibt und aufgrund kurzfristiger Unaufmerksamkeit durch ein unbedachtes Verhalten zu Schaden kommt (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1973 - VI ZR 76/72, VersR 1974, 263, 264; vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74, VersR 1975, 812 f.; vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00, VersR 2002, 330; OLG Hamm, VersR 1993, 491 f.; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 E Rn. 383).

    Abgesehen davon war auch der Unternehmer verkehrssicherungspflichtig, der die ungesicherte Ebene hergestellt und damit die Gefahrenquelle geschaffen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 1996 - IX ZR 77/95, VersR 1997, 61, 63; OLG Hamm, VersR 1993, 491 f.).

    Waren mithin mehrere Unternehmen für die Sicherheit der Baustelle in dem fraglichen Bereich verantwortlich, so durfte der für die Bauüberwachung zuständige Beklagte zu 2 sich jedenfalls nicht ohne eine ausdrückliche und eindeutige Anweisung und ohne eine Kontrolle darauf verlassen, dass die Streithelferin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen würde (vgl. auch Senatsurteil vom 6. November 1973 - VI ZR 76/72, VersR 1974, 263, 264; OLG Hamm, VersR 1993, 491 f.; Staudinger/Hager, aaO).

  • OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02

    Schmerzensgeld nach Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Bauzaun

    Diese Pflicht bestand für die Beklagte als Unternehmerin solange fort, bis die Bauarbeiten beendet und die Baustelle vollständig und ordnungsgemäß geräumt war (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 491).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Rohbauunternehmers und des

    Ihre Verkehrssicherungspflicht hätte erst geendet, wenn die Sicherung der Gefahrenquelle von einem anderen tatsächlich und ausreichend übernommen worden wäre (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.02.1992, 6 U 132/91, BeckRS 1992, 30811127).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

    Zwar sind in die Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers auch Personen einzubeziehen, mit deren Erscheinen auf der Baustelle nach der Lebenserfahrung gerechnet werden muss (vgl. BGH, BauR 1997, 148, 150; OLG Hamm, BauR 1992, 658, 659).

    Abgesehen davon, dass er den unmittelbaren Arbeitsbereich ohnehin nicht betreten durfte, lag es auf der Hand, dass gerade dort Gefahren lauerten (OLG Hamm, BauR 1992, 658, 659).

  • OLG Braunschweig, 28.08.2014 - 8 U 179/12

    Nicht gesicherte Baustelle verlassen: Verkehrssicherungspflicht dauert fort!

    Wird eine Baustelle in nicht verkehrssicherem Zustand verlassen, so dauert die Verkehrssicherungspflicht des Sicherungspflichtigen so lange fort, bis ein anderer die Sicherung der Gefahrenquelle tatsächlich und ausreichend übernimmt (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 491).
  • OLG Hamm, 17.05.2001 - 6 U 145/00

    Verkehrssicherungspflichten und geschützte Personen auf Baustellen

    Gegenüber solchen unbefugten erwachsenen Personen genügt der pflichtige Bauunternehmer seiner Verkehrssicherungspflicht aber i.d.R. schon allein durch das Anbringen eines für jedermann lesbaren Hinweises, mit dem Unbefugten das Betreten der Baustelle untersagt wird (vgl. dazu BGH v. 11.12.1984 - VI ZR 292/82, MDR 1985, 396 = NJW 1985, 1078 = VersR 1985, 360 = BauR 1985, 237 m.w.N.; OLG Hamm v. 10.2.1992 - 6 U 132/91, OLGReport Hamm 1992, 229 = VersR 1993, 491; Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 823 Rz. 76).
  • OLG Hamm, 15.01.2004 - 6 W 69/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch unterlassene Winterwartung nach

    Andererseits kann aber auch ein nur beschränkter Verkehr eröffnet werden, also ein Verkehr nicht für die Allgemeinheit, sondern nur für einen bestimmten Kreis von Verkehrsteilnehmern (vgl. Senat VersR 93, 491; BGH VersR 85, 360).
  • OLG Koblenz, 18.08.1998 - 3 U 713/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Deckendurchbruch - Abdeckung durch undurchsichtige

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  • OLG Jena, 21.12.2005 - 4 U 803/04

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund eines frisch mit

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  • OLG Nürnberg, 11.02.2013 - 4 U 2428/12

    Haftung eines bayrischen Landkreises wegen Verkehrssicherheitspflichtverletzung:

    Eine konkludente Widmung des Parklatzes als öffentlicher Parkplatz scheidet jedenfalls außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes aus, da der Beklagte durch die Beschilderung sowohl die Funktion des Parkplatzes als Behördenparkplatz als auch die Öffnungszeiten der Behörde deutlich zum Ausdruck gebracht hat (beschränkte Verkehrseröffnung, vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1984, NJW 1985, 1078; BGH, Urt. v. 1.10.1968, VersR 1969, 37; OLG Hamm, Urt. v. 10.02.1992, VersR 1993, 491).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Schadensersatz wegen Fahrradunfall; Möglichkeit

  • OLG Köln, 06.02.1996 - 22 U 123/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Baugerüst

  • OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98

    Haftung bei Sturz von einem Baugerüst

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 22 U 169/99

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbauunternehmers nach Freigabe für den

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 22 U 33/94

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

  • LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10

    Vorliegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung bei quer über die Fahrbahn

  • OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

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