Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - I-6 U 135/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9885
OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - I-6 U 135/09 (https://dejure.org/2010,9885)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2010 - I-6 U 135/09 (https://dejure.org/2010,9885)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2010 - I-6 U 135/09 (https://dejure.org/2010,9885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LFGB § 12 Abs. 1 Nr. 4; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Begriff der Verwendung gesundheitsbezogener Äußerungen Dritter im Bereich der Werbung für Lebensmittel

  • rechtsportal.de

    LFGB § 12 Abs. 1 Nr. 4; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Begriff der Verwendung gesundheitsbezogener Äußerungen Dritter im Bereich der Werbung für Lebensmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 6 U 135/09
    Auflösende Bedingungen dieser Art in einer Unterlassungserklärung sind jedenfalls solange als unbedenklich anzusehen, als sie - wie hier - nur einer sachgerechten Berücksichtigung von künftigen Veränderungen der Sach- und Rechtslage dienen und die wirksame außergerichtliche Unterbindung des beanstandeten Wettbewerbsverhaltens dadurch nicht in Frage gestellt wird (BGH GRUR 1997, 386, 390 = juris Rn 37 "Altunterwerfung II"; Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Auflage, Kap. 7 Rn 20, Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG Rn 1.129; jeweils m.w.N.).

    Dass eine auflösende Bedingung in einem derartigen Fall zulässig sein muss, ergibt sich bereits aus der Überlegung, dass durch die Unterlassungserklärung der abgemahnten Partei eine außergerichtliche Rechtsstellung verschafft werden soll, die derjenigen aus einem gerichtlich erstrittenen Vollstreckungstitel entspricht, wobei aber auch ein solcher Vollstreckungstitel bei einer späteren Änderung der Sach- oder Rechtslage mit Wirkung ex nunc mit einer Vollstreckungsgegenklage beseitigt werden könnte (BGH GRUR 1997, 386, 390 = juris Rn 36 f. "Altunterwerfung II").

    (1) Als bloßer Sonderfall einer Änderung der Sach- oder der materiellen Rechtslage grundsätzlich unbedenklich ist zwar auch noch eine solche Bedingung, die den Fortbestand einer Unterlassungserklärung daran knüpft, dass nicht die Sachbefugnis der abmahnenden Gegenpartei entfällt (BGH GRUR 1997, 386, 390 = juris Rn 37 "Altunterwerfung II" m.w.N.).

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 6 U 135/09
    Auch dann besteht nämlich die Gefahr, dass der Selbstmedikation Vorschub geleistet wird, was durch § 12 Abs. 1 LFGB gerade verhindert werden soll (BGH GRUR 1998, 493 = juris Rn 16 "Gelenk-Nahrung").
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 6 U 135/09
    Das Gleiche gilt auch für die von dem Kläger selbst in diesem Zusammenhang ebenfalls genannte Vorschrift des § 1 Nr. 4 UKlaV, aus der die Klagebefugnis außerdem auch schon vor ihrer Aufhebung durch das genannte Gesetz zu keiner Zeit abgeleitet werden konnte (BGH WRP 2007, 1088 = juris Rn 10 m.w.N.; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 8 Rn 3.30).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 6 U 135/09
    Es oblag ihnen daher im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht (BGH GRUR 2007, 890 = juris Rn 22 ff., 36 ff. "Jugendgefährdende Medien bei EBay"; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG Rn 2.16) etwaigen krankheitsbezogenen Äußerungen der Zuschauer in aktiver Weise wirksam entgegen zu treten (KG MD 2010, 154 = juris Rn 52).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 6 U 135/09
    a) Die - von Amts wegen zu prüfende (BGH GRUR 2007, 610 = juris Rn 14; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 8 UWG Rn 3.9 m.w.N.) - Prozessführungsbefugnis des Klägers ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.
  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel - Unterlassungsanspruch eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 6 U 135/09
    Im Rahmen einer Fernsehsendung mit Zuschauerbeteiligung kann es bereits genügen, wenn der Werbende es geduldet hat, dass im Rahmen einer reklamehaften Anpreisung seiner Produkte in dieser Sendung Werbeaussagen von anrufenden Zuschauern so einbezogen werden, dass bei den zuschauenden Verbrauchern der Eindruck entsteht, diese Werbeaussaussagen seien Teil der zu vermittelnden Werbeinformation (KG MD 2010, 154 = juris Rn 48; OLG Hamm, OLReport 2006, 52 = juris Rn 33 f.; OLG Hamm, Urt. vom 24. Oktober 2006 - 4 U 8/06 - = juris Rn 175; OLG Düsseldorf, MD 2008, 359, 360 = juris Rn 45 ff.).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 285/88

    Vertragsstrafe ohne Obergrenze - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 6 U 135/09
    Eine derartige Überlassung der Bestimmungsbefugnis für die Höhe der Vertragsstrafe an einen Dritten nach dem sog. (neuen) "Hamburger Brauch" entspricht auch im Hinblick auf die Überprüfungsmöglichkeit durch das zuständige Gericht der gesetzlich in § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB bereits ohnehin vorgesehenen Regelung (BGH MDR 1991, 215 = juris Rn 17 "Vertragsstrafe ohne Obergrenze" m.w.N.) und ist daher unbedenklich.
  • OLG Hamm, 11.09.2018 - 4 U 134/17

    Vertrieb von Kinesiologie Tapes

    Auch dann besteht nämlich die Gefahr, dass der Selbstmedikation Vorschub geleistet wird, was die entsprechenden Schutzvorschriften verhindern wollen (vgl. dazu: Senat, Urteil vom 10.02.2005 - 4 U 167/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2010 - 6 U 135/09 und Urteil vom 27.03.2007 - 20 U 118/06 - jeweils für Äußerungen angerufener Zuschauer in einer Werbesendung).

    Wer gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 18/04 , GRUR 2007, 890-896 -Jugendgefährdende Medien bei eBay, BGH Urteil vom 03.03.2016 - I ZR 140/14,GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei Amazon, Senat, Urteil. v. 10.02.2005 - 4 U 167/04, juris Rn. 36 OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.09.2010 - 6 U 135/09, juris Rn. 33; OLG Düsseldorf, Urteil.

  • LG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 O 482/13

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

    "Die Vorschriften des LFGB gelten nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1924/2006 weiter; hierzu hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 23. September 2010, I-6 U 135/09) in einem früheren vom Kläger gegen die Beklagte zu 1. geführten Rechtsstreit bereits ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht