Weitere Entscheidung unten: LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 139/12   

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https://dejure.org/2013,10756
OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 139/12 (https://dejure.org/2013,10756)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.2013 - 6 U 139/12 (https://dejure.org/2013,10756)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 2013 - 6 U 139/12 (https://dejure.org/2013,10756)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Verletzung der Marke "Ritter Sport" durch Vertrieb ähnlich ausgestatteter Schokoladenprodukte unter dem Markennamen "Milka"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3
    Verletzung der Marke "Ritter Sport" durch Vertrieb ähnlich ausgestatteter Schokoladenprodukte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Dreidimensionale Marke für eine Verpackungsform

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Marke "Ritter Sport" wird durch Vertrieb ähnlich ausgestatteter Schokoladenprodukte unter Bezeichnung "Milka" nicht verletzt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 30.03.2012 - 6 U 159/11

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Ritter Sport"-Schokolade und

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 139/12
    Sie ist von der Klägerin in dem beim Bundesgerichtshof zu I ZR 63/12 anhängigen Rechtsstreit 31 O 478/10 LG Köln = 6 U 159/11 OLG Köln auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatzfeststellung und Vernichtung in Anspruch genommen worden.

    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin setzt sich unter Vertiefung und Ergänzung ihres erstinstanzlichen Vorbringens eingehend mit der Bewertung des Landgerichts und den von diesem übernommenen Erwägungen des Senats in seinem Urteil vom 30.03.2012 - 6 U 159/11 - auseinander.

    Zu 31 O 478/10 LG Köln = 6 U 159/11 OLG Köln = I ZR 63/12 BGH geht die Klägerin mit verbal identischen Anträgen gegen drei (mit "und / oder" verbundene, also kumulativ und alternativ angeführte) Ausstattungsvarianten der 2 x 40 g Schokoladentafeln der Beklagten vor, die sich von den nunmehr (ebenfalls mit "und / oder") in den Klageantrag zu Nr. 1 1 aufgenommenen Ausstattungsvarianten nur in wenigen Bildelementen, dem verwendeten Textpaar ("Für Heute ! / Für Morgen !" und "Für Drinnen / Für Draußen" anstelle von "Für Mich / Für Dich", "Für Jetzt / Für Später" und "1. Halbzeit / 2. Halbzeit") und dem fehlenden rot unterlegten Hinweis "NEU" unterscheiden.

    Der vom Senat zu Grunde zu legende entscheidungserhebliche Sachverhalt entspricht - wovon im Rahmen ihrer materiellrechtlichen Argumentation auch die Klägerin ausgeht - vollständig der im Senatsurteil vom 30.03.2012 - 6 U 159/11 - behandelten Fallgestaltung.

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 139/12
    Maßgeblich ist, ob das ältere rechtshängige Verfahren nach Klagegrund und der konkreten Art des Rechtsschutzziels denselben Streitgegenstand betrifft (BGH, NJW 1989, 2064; vgl. zu § 322 Abs. 1 ZPO: BGH, GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 [Rn. 13 f.] - Leistungspakete im Preisvergleich).

    Um Unterschiede des Verbotsumfangs, wie sie bei einem auf ein generelles Verbot gerichteten und einem an der konkreten Verletzungsform orientierten engeren Antrag oder bei einer Begründung des Klagebegehrens mit verschiedenen Verletzungsaspekten hätten gegeben sein können (vgl. BGH, GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 [Rn. 19] - Leistungspakete im Preisvergleich), geht es ebenso wenig.

  • LG Köln, 30.06.2011 - 31 O 478/10

    Der Markeninhaber einer quadratförmigen Tafelschokolade hat gegen den Anbieter

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 139/12
    Sie ist von der Klägerin in dem beim Bundesgerichtshof zu I ZR 63/12 anhängigen Rechtsstreit 31 O 478/10 LG Köln = 6 U 159/11 OLG Köln auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatzfeststellung und Vernichtung in Anspruch genommen worden.

    Zu 31 O 478/10 LG Köln = 6 U 159/11 OLG Köln = I ZR 63/12 BGH geht die Klägerin mit verbal identischen Anträgen gegen drei (mit "und / oder" verbundene, also kumulativ und alternativ angeführte) Ausstattungsvarianten der 2 x 40 g Schokoladentafeln der Beklagten vor, die sich von den nunmehr (ebenfalls mit "und / oder") in den Klageantrag zu Nr. 1 1 aufgenommenen Ausstattungsvarianten nur in wenigen Bildelementen, dem verwendeten Textpaar ("Für Heute ! / Für Morgen !" und "Für Drinnen / Für Draußen" anstelle von "Für Mich / Für Dich", "Für Jetzt / Für Später" und "1. Halbzeit / 2. Halbzeit") und dem fehlenden rot unterlegten Hinweis "NEU" unterscheiden.

  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87

    Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 139/12
    Maßgeblich ist, ob das ältere rechtshängige Verfahren nach Klagegrund und der konkreten Art des Rechtsschutzziels denselben Streitgegenstand betrifft (BGH, NJW 1989, 2064; vgl. zu § 322 Abs. 1 ZPO: BGH, GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 [Rn. 13 f.] - Leistungspakete im Preisvergleich).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 139/12
    Die Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin für ein erneutes Vorgehen im Klagewege trotz erstinstanzlicher Erlangung eines vorläufig vollstreckbaren Vollstreckungstitels im Vorprozess bestanden haben könnte, weil der Ausgang des Zwangsvollstreckungsverfahrens ungewiss war und eine Verjährung der auf Grund des erneuten Verstoßes geltend zu machenden wettbewerbsrechtlichen Ansprüche drohte (vgl. BGH, a.a.O. [Rn. 20] in Abgrenzung zu BGH, GRUR 2010, 855 = WRP 2010, 1035 [Rn. 23] - Folienrollos), stellt sich nicht, weil die Zulässigkeit der neuen Klage hier bereits an der fortdauernden Rechtshängigkeit desselben prozessualen Anspruchs in dem vorangehenden Verfahren scheitert.
  • OLG Köln, 06.06.2012 - 6 U 60/11

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 139/12
    Da sämtliche Ausstattungsvarianten sich mithin nur in für die rechtliche Beurteilung nebensächlichen Elementen (Akzidentien) unterscheiden, die erwähnten Unterschiede das Charakteristische der in Rede stehenden Verletzungshandlung völlig unberührt lassen und auch in Bezug auf den Zeitpunkt der Verletzungshandlungen keine relevanten Unterschiede zwischen den beiden Verfahren dargetan oder ersichtlich sind, kann füglich nicht bezweifelt werden, dass die mit der älteren Klage angegriffene konkrete Verletzungsform im Kern die gleiche ist wie diejenige der vorliegenden Klage zu Nr. 1. Damit liegt die vom Landgericht beschriebene und zutreffend als Änderung des Streitgegenstands bewertete Konstellation, dass es der Klägerseite nach ihrem Vorbringen auf bestimmte Merkmale einer abgebildeten Produktgestaltung ankommt, so dass das Hinzufügen oder Weglassen dieser Merkmale der antragsgegenständlichen Abbildung den Inhalt des Klagebegehrens betrifft (vgl. Senat, Urteil vom 06.06.2012 - 6 U 60/11 m.w.N.), im Streitfall gerade nicht vor.
  • EuGH, 24.03.2011 - C-552/09

    Ferrero / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 139/12
    Obwohl sich die Beurteilung beim erweiterten Schutz bekannter Marken im Hinblick auf den Grad der Ähnlichkeit von derjenigen bei der Feststellung einer Verwechslungsgefahr unterscheiden kann, ist die Art der Beurteilung dieselbe (EuGH, GRUR Int 2011, 500 [Rn. 53 f.] - TiMi KiNDERJOGHURT); beim Fehlen irgendeiner Ähnlichkeit zwischen der älteren Marke und der angegriffenen Marke reichen insofern weder die Bekanntheit oder Wertschätzung der älteren Marke noch die Identität oder die Ähnlichkeit der betroffenen Waren aus, um eine Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken und das Vorliegen einer gedanklichen Verknüpfung dieser Marken durch die beteiligten Verkehrskreise anzunehmen (EuGH, a.a.O. [Rn. 65]).
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,103155
LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12 (https://dejure.org/2014,103155)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.07.2014 - L 6 U 139/12 (https://dejure.org/2014,103155)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - L 6 U 139/12 (https://dejure.org/2014,103155)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4464/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12
    Bieten die Befunderhebungen keine hinreichend zuverlässige Grundlage für eine Überzeugungsbildung und fehlen andere verlässliche Faktoren für die Feststellung der Fortschreitung einer Gesundheitsstörung, geht nach allgemeinen Beweismaßstäben der fehlende Nachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen zu Lasten des Klägers (vgl. Urteil des Senats vom 27.03.2014 - L 6 U 4464/13).

    Jedenfalls bei fortbestehender Lärmexposition nimmt eine Lärmschwerhörigkeit vielmehr langsam zu, von einer Stagnation der Lärmschwerhörigkeit nach einer bestimmten Anzahl von Jahren, geschweige denn von einer Besserung, kann nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse nicht ausgegangen werden (vgl. Holstein, Hörprobleme bei Musikern, Diss. 2008, S. 25 ff, http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6446/pdf/Doktorarbeit Julia Holstein.pdf; Urteil des Senats vom 27.03.2014 - L 6 U 4464/13).

    Denn ein solch rapider Wechsel im Hörvermögen wie sie die Untersuchungen beim Kläger wiedergeben, ist bei unveränderter Lärmexposition mit einer lärmbedingten Genese zur Überzeugung des Senats nicht vereinbar (so auch Urteil des Senats vom 27.03.2014 - L 6 U 4464/13).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2013 - L 5 U 25/09

    Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung einer Berufskrankheit; Ermittlung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12
    Mit den im "Königsteiner Merkblatt" bzw. jetzt in der "Königsteiner Empfehlung" erläuterten Richtlinien wird eine weitgehende Gleichheit in der Bemessung des lärmverursachten Hörverlustes und eine möglichst objektive Beurteilung angestrebt (Urteil des Senats vom 22.05.2014 - L 6 U 3003/13; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.10.2013 - L 5 U 25/09 - juris).
  • LSG Bayern, 26.04.2001 - L 18 U 431/98

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer als Berufskrankheit anerkannten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12
    In Bezug auf die Beurteilung einer Lärmschwerhörigkeit bedeutet dies, dass bei einer nicht sicher möglichen Abgrenzung eines lärmunabhängigen Anteils der Schwerhörigkeit nach der Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung entschieden werden muss, ob die berufliche Lärmeinwirkung oder ein anderer Faktor die wesentliche Bedingung für die Entstehung der Schwerhörigkeit war (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.04.2001 - L 18 U 431/98 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 6 U 3003/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12
    Mit den im "Königsteiner Merkblatt" bzw. jetzt in der "Königsteiner Empfehlung" erläuterten Richtlinien wird eine weitgehende Gleichheit in der Bemessung des lärmverursachten Hörverlustes und eine möglichst objektive Beurteilung angestrebt (Urteil des Senats vom 22.05.2014 - L 6 U 3003/13; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.10.2013 - L 5 U 25/09 - juris).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12
    Bei der Anwendung dieser Beweismaßstäbe ist zu beachten, dass für die tatsächlichen Grundlagen der Wertentscheidung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung, soweit es sich nicht um den Kausalverlauf als solchen handelt, also insbesondere für Art und Ausmaß der schädigungsgeeigneten Einwirkung als wichtiges Kriterium für die Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität, der volle Nachweis zu erbringen ist (BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R - juris; zuletzt BSG, Urteil vom 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R - juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12
    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jede/s andere alltäglich vorkommende Ereignis oder Einwirkung zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG, Urteil vom 09.05.2005 - B 2 U 1/05 R; BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12
    Bei der Anwendung dieser Beweismaßstäbe ist zu beachten, dass für die tatsächlichen Grundlagen der Wertentscheidung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung, soweit es sich nicht um den Kausalverlauf als solchen handelt, also insbesondere für Art und Ausmaß der schädigungsgeeigneten Einwirkung als wichtiges Kriterium für die Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität, der volle Nachweis zu erbringen ist (BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R - juris; zuletzt BSG, Urteil vom 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R - juris).
  • LSG Berlin, 11.03.2003 - L 2 U 61/00

    Gewährung einer Verletztenteilrente wegen einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12
    Nur diese Bedingung gilt dann versicherungsrechtlich als Ursache der gesamten medizinisch nicht näher abgrenzbaren Schwerhörigkeit (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 11.03.2003 - L 2 U 61/00 - juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 6 U 139/12
    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jede/s andere alltäglich vorkommende Ereignis oder Einwirkung zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG, Urteil vom 09.05.2005 - B 2 U 1/05 R; BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.12.2015 - L 9 U 1946/15
    Übereinstimmung besteht, dass Ertaubung auch nach vielen Jahren sehr hoher Lärmbelastung durch eine chronische Lärmeinwirkung nicht entsteht (vgl. hierzu Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, S. 326, Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheiten-Verordnung, M 2301, S. 5, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2014, L 6 U 139/12, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.09.2008, L 6 U 76/04 unter Verweis auf Konetzke/Rehbohle/Heuchert, Berufskrankheiten, Gesetzliche Grundlagen zur Meldung, Begutachtung und Entschädigung, 2. Aufl., S. 77).
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