Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.08.2012 - I-6 U 14/12   

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https://dejure.org/2012,31354
OLG Hamm, 06.08.2012 - I-6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,31354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.08.2012 - I-6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,31354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. August 2012 - I-6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,31354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 7 Abs. 1 StVG; § 115 VVG
    Verkehrsunfall Pkw/Fußgänger, Vorrang des Fußgängers gegenüber abbiegendem Kfz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 254, StVO §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 3 S. 3
    Verkehrsunfall Pkw/Fußgänger, Vorrang des Fußgängers gegenüber abbiegendem Kfz

  • verkehrslexikon.de

    Zum Vorrecht des Fußgängers vor Kfz, die rechts abbiegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden Pkw mit einem die Straße überquerenden Fußgänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; StVO § 1 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 3 S. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden Pkw mit einem die Straße überquerenden Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Die Überquerung einer Strasse im Längsverkehr - Fußgänger vs. Kfz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ein querender Fußgänger genießt auch außerhalb förmlicher Fußgängerüberwege Vorrang vor Kraftfahrzeugen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern nötig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Passant vs. Pkw: Wer hat im Verkehr Vorrang?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 190
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 15/09

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2012 - 6 U 14/12
    Diese Pflicht besteht nicht nur gegenüber Fußgängern, die schon sichtbar sind, sondern auch dann, wenn mit solchen Fußgängern gerechnet werden muss (OLG Hamm NZV 2005, 94; LG Saarbrücken SVR 2011, 108).

    Von ihm ist, wie auch beim Betreten eines Fußgängerüberweges, wenigstens zu verlangen, dass er sich durch einen beiläufigen Blick nach den Seiten über die Verkehrslage vergewissert und bei erkennbarer Gefährdung abwartet (vgl. für einen durch Ampeln gesicherten Übergang BGH VersR 1966, 660; am Zebrastreifen BGH NJW 1982, 876; LG Saarbrücken SVR 2011, 108).

  • OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 U 38/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines abbiegenden PKW mit einem die Einmündung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2012 - 6 U 14/12
    Die Vorschrift begünstigt den entgegenkommenden oder gleichgerichteten Längsverkehr und räumt dem eine Straßeneinmündung querenden Fußgänger auch außerhalb förmlicher Fußgängerüberwege generell eine vorrangähnliche Stellung ein (Senat OLGR 1994, 196; OLG Hamm, 9. ZS, NZV 2005, 94; Hentschel/König/Dauer, StVR, 41. Aufl. 2011, § 9 StVO Rn. 43 m. w. N.).

    Diese Pflicht besteht nicht nur gegenüber Fußgängern, die schon sichtbar sind, sondern auch dann, wenn mit solchen Fußgängern gerechnet werden muss (OLG Hamm NZV 2005, 94; LG Saarbrücken SVR 2011, 108).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2012 - 6 U 14/12
    In die gem. § 287 ZPO vorzunehmende Bemessung der billigen Entschädigung hat der Senat die Doppelfunktion des Schmerzensgeldes, den Ausgleich für nicht-vermögensrechtliche Schäden sowie die Herbeiführung einer Genugtuung (vgl. BGHZ 18, 149f), einbezogen.
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2012 - 6 U 14/12
    Wegen der erheblichen Verletzung der Klägerin besteht die nicht entfernt liegende Möglichkeit einer künftigen Verwirklichung der Schadensersatzpflicht der Beklagten durch das Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Leiden (vgl. BGH VersR 1967, 256 m. w. N.).
  • KG, 09.04.1981 - 12 U 4629/80

    Dauerschäden; Schmerzensgeld; Rente; Schmerzensgeldrente; Außergewöhnlich

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2012 - 6 U 14/12
    Der Fußgänger, besonders der entgegenkommende, darf zwar grundsätzlich auf die Beachtung des Vorrangs vertrauen, er darf aber nicht blindlings die Straße betreten (KG VRS 61, 328; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl. 2012, § 9 StVO Rn. 39; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 27 Rn. 289).
  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2012 - 6 U 14/12
    Die Genugtuungsfunktion tritt dabei hier - wie bei Verkehrsunfällen regelmäßig (KG NZV 2002, 230) - in den Hintergrund, da der Beklagten zu 1) ein grober Verkehrsverstoß nicht vorzuwerfen ist.
  • OLG Hamm, 20.06.1994 - 13 U 41/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2012 - 6 U 14/12
    Die Vorschrift begünstigt den entgegenkommenden oder gleichgerichteten Längsverkehr und räumt dem eine Straßeneinmündung querenden Fußgänger auch außerhalb förmlicher Fußgängerüberwege generell eine vorrangähnliche Stellung ein (Senat OLGR 1994, 196; OLG Hamm, 9. ZS, NZV 2005, 94; Hentschel/König/Dauer, StVR, 41. Aufl. 2011, § 9 StVO Rn. 43 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2013 - 9 U 118/12

    Haftungsquote bei der Kollision eines abbiegenden Fahrzeugs mit einer Fußgängerin

    Der Vorrang von Fußgängern gemäß § Abs. 3 Satz 3 StVO bzw. die vorrangähnliche Situation berücksichtigt, dass Fußgänger beim Überqueren einer Straße im Bereich einer Einmündung vor allem den querenden Verkehr beachten müssen, und sich nicht ohne Weiteres gleichzeitig nach schräg rückwärts orientieren können, um auf einbiegende Fahrzeuge zu achten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2012 - I-6 U 14/12 -, Rdnr. 22, zitiert nach [...]).

    (Vgl. insbesondere OLG Hamm, NZV 2005, 94 ; OLG München, DAR 2006, 394 ; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2010 - 13 S 15/09 -, zitiert nach [...]; OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2012 - I-6 U 14/12 -, zitiert nach [...]; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 12. Auflage 2012, Rdnr. 455 a; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 9 StVO , Rdnr. 43; Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, § 9 StVO , Rdnr. 288, 289; ebenso entgegen der inhaltlich nicht zutreffenden Zitierung des Beklagtenvertreters Greger, NZV 1990, 409, 410.).

    Vielmehr ist der abbiegende Fahrzeugführer schon dann zur Rücksichtnahme verpflichtet, wenn er mit der Möglichkeit rechnen muss, dass ein Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnte (vgl. OLG Hamm, NZV 2005, 94 ; OLG München a. a. O.; LG Saarbrücken a. a. O.; OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2012 - I-6 U 14/12 -, zitiert nach [...]; Zieres in Geigel a. a. O., § 9 StVO , Rdnr. 288; König in Hentschel/König/Dauer a. a. O.).

  • OLG Hamm, 17.12.2021 - 7 U 99/20

    Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

    Insofern kann jedenfalls ein qualifiziertes Verschulden in Form eines groben Verkehrsverstoßes Berücksichtigung finden (vgl. KG Berlin Urt. v. 1.10.2001 - 12 U 2139/00, Rn. 35, beck-online; OLG Hamm Urt. v. 6.8.2012 - 6 U 14/12, Rn. 29, juris; OLG Hamm Urt. v. 9.2.2018 - 7 U 68/16, Rn. 62, juris).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2016 - 12 U 160/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur des Schienbeinkopfs mit 2-wöchiger

    Den Entscheidungen des OLG Saarbrücken vom 04.12.2012 ( 4 U 219/11, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 32. Aufl., Nr. 499), des Landgerichts München I vom 19.01.2006 ( 19 O 4075/04, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, a.a.O., Nr. 32.493) und des OLG Hamm vom 06.08.2012 ( 6 U 14/12, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, a.a.O., Nr. 32.192) lagen neben der Schienbeinkopfknochenfraktur weitere Frakturen bzw. Verletzungen zugrunde.
  • LG Münster, 09.03.2017 - 8 O 34/16

    Verkehrsunfall - Zusammenstoß zwischen Fußgänger und Fahrradfahrer

    Zwar wird das in § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO normierte Vorrecht der Fußgänger durch das allgemeine Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme gemäß §§ 1 Abs. 1, 11 Abs. 3 StVO eingeschränkt, weshalb sich Fußgänger wenigstens durch einen beiläufigen Blick zu den Seiten über die Verkehrslage vergewissern und bei erkennbarer Gefährdungslage warten müssen (vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016, § 9 Rn. 39; OLG Hamm, Urteil v. 06.08.2012, Az. 6 U 14/12, Rz. 25 -juris-), so dass ein Mitverschulden der Klägerin - die Behauptung des Beklagten, die Klägerin habe überhaupt nicht auf den Radweg und die dort befindlichen Fahrradfahrer geachtet, als wahr unterstellt - grundsätzlich denkbar wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.2012 - I-6 U 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35574
OLG Köln, 21.09.2012 - I-6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,35574)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2012 - I-6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,35574)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2012 - I-6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,35574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 181
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 11.01.2012 - 84 O 201/11

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz der getrennten Angabe von Fahrzeugpreis und

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.1.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 201/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptausspruch wie folgt neu gefasst wird:.
  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Das gilt auch für die in Rede stehenden Überführungskosten, also die Kosten, die der KfZ-Händler pauschal für den Transport des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager des Herstellers in seinen Betrieb aufwenden muss, weil der Verbraucher diese in der Sphäre des Händlers entstehenden Kosten als Bestandteile des Endpreises auffasst (vgl. schon BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis"; OLG Bremen, WRP 2008, 1606; KG, Entscheidung vom 4.9.2012, 5 U 103/11 [als Anlage BB 2 vom Kläger vorgelegt]; Köhler a.a.O., § 1 PAngV Rz. 18).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Ein anderes würde gelten, wenn die Höhe der Überführungskosten im Einzelfall unterschiedlich wäre und deswegen ein umfassender Endpreis noch nicht angegeben werden könnte (vgl. dazu näher Köhler a.a.O., Rz 19) oder dem Kunden freigestellt würde, das Fahrzeug bei dem Hersteller - oder einem Auslieferungslager - selbst abzuholen und so die Überführungskosten zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 1983, 658, 661 - "Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung"; Köhler a.a.O., Rz. 18).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte hierzu schließlich auf die Entscheidung "FrühlingsgeFlüge" (BGH GRUR 2004, 435).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Dies beruht auf dem Umstand, dass die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken ( nachfolgend: "UGP-RL" ) in ihrem Anwendungsbereich zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat (vgl. BGH GRUR 2008, 807, Rz. 17 - "Millionen-Chance" und a.a.O.).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Der BGH hat hierzu in der Entscheidung GRUR 2010, 652 Rz. 11 - "Costa del Sol" wiederholend ausgeführt, die genannten Bestimmungen seien deswegen Marktverhaltensregelungen, weil sie bestimmten, unter welchen Umständen und in welcher Weise ein Anbieter von Waren und Leistungen (End-)Preise anzugeben habe.
  • KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11

    Pkw-Werbung mit Preis zzgl. - bezifferten - Überführungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Das gilt auch für die in Rede stehenden Überführungskosten, also die Kosten, die der KfZ-Händler pauschal für den Transport des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager des Herstellers in seinen Betrieb aufwenden muss, weil der Verbraucher diese in der Sphäre des Händlers entstehenden Kosten als Bestandteile des Endpreises auffasst (vgl. schon BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis"; OLG Bremen, WRP 2008, 1606; KG, Entscheidung vom 4.9.2012, 5 U 103/11 [als Anlage BB 2 vom Kläger vorgelegt]; Köhler a.a.O., § 1 PAngV Rz. 18).
  • LG Hamburg, 21.08.2008 - 327 O 204/08

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführende Werbung durch die Angabe krankheitsbezogener

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
    Das gilt auch für die in Rede stehenden Überführungskosten, also die Kosten, die der KfZ-Händler pauschal für den Transport des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager des Herstellers in seinen Betrieb aufwenden muss, weil der Verbraucher diese in der Sphäre des Händlers entstehenden Kosten als Bestandteile des Endpreises auffasst (vgl. schon BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis"; OLG Bremen, WRP 2008, 1606; KG, Entscheidung vom 4.9.2012, 5 U 103/11 [als Anlage BB 2 vom Kläger vorgelegt]; Köhler a.a.O., § 1 PAngV Rz. 18).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der

    Das Berufungsgericht hat die im Berufungsverfahren auf die konkrete Verletzungsform beschränkte Klage als begründet angesehen (OLG Köln, WRP 2013, 192).
  • OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3188/13

    Fehlende Einberechnung des Service-Entgelts in der Kreuzfahrtwerbung

    Daher genügt es nicht - wie im Streitfall geschehen -, einen Teilpreis zu nennen und einen weiteren Betrag anzugeben, den der Kunde hinzurechnen muss, um den Endpreis zu ermitteln (vgl. Köhler/Bornkamm a.a.O., § 1 PAngV Tz. 15 unter Hinweis auf OLG Köln WRP 2013, 192 Tz. 8; vgl. ferner BGH GRUR 1999, 762, 763 - Herabgesetzte Schlussverkaufspreise; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 1 PAngV Tz. 48 zur mangelnden leichten Erkennbarkeit des Endpreises im Falle eines Warenangebots, wenn die Ware selbst nicht mit dem Endpreis gezeichnet ist, dieser vielmehr erst durch einen zusätzlichen Rechenvorgang ermittelt werden muss ).
  • LG Essen, 15.05.2014 - 41 O 45/13
    Denn diese fallen obligatorisch an, es ist dem Kunden nicht etwa freigestellt, das Fahrzeug selbst abzuholen und so Überführungskosten zu vermeiden (vgl. z. B. OLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Aktenzeichen 6 U 14/12).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58824
OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2017,58824)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.2017 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2017,58824)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2017,58824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,58824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12
    Damit diese Bestimmung so erfolgen kann, dass die Ziele des Art. 1 des Auslegungsprotokolls erreicht werden, ist zunächst unter Berücksichtigung von Beschreibung und Zeichnungen der technische Sinngehalt zu ermitteln, der dem Wortlaut des Patentanspruchs aus fachmännischer Sicht beizumessen ist (BGHZ 189, 330 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung).

    Zwar ist ein buchstäbliches Verständnis der Patentansprüche nicht zur Erfassung des geschützten Gegenstands geeignet, andererseits darf der Schutzgegenstand aber auch nicht durch Verallgemeinerung konkreter, im Anspruch angegebener Lösungsmittel erweitert werden (BGHZ 189, 330, Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung).

    Der Patentanspruch hat vielmehr Vorrang gegenüber der Beschreibung (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I; BGHZ 172, 88, 97 = GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGHZ 189, 330 Rn. 22 - Okklusionsvorrichtung).

  • BGH, 21.04.2015 - X ZR 74/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Patentfähigkeit einer rückstrahlenden Folie;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12
    Im Rahmen des Nichtigkeitsberufungsverfahrens gegen den deutschen Teil des Klagepatents hat der Bundesgerichtshof mit Urt. v. 21.04.2015 (X ZR 74/13) das Klagepatent insoweit für nichtig erklärt, soweit sein Gegenstand über die nachfolgende Fassung des Patentanspruchs 1 hinausgeht:.

    Zur Lösung des Problems schlägt das Klagepatent im aufrechterhaltenen Patentanspruch 1 eine Folie mit folgenden Merkmalen vor (nach der Merkmalsanalyse des Bundesgerichtshofs im Nichtigkeitsverfahren, Urt. v. 21.04.2015, X ZR 74/13):.

    Hinzu kommt, dass jedenfalls die Druckschrift WO 99/37470 (Anl. K 6) bereits Gegenstand des ersten Nichtigkeitsverfahrens gewesen ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.04.2015, X ZR 74/13 Rn. 54 ff.).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12
    Der Patentanspruch hat vielmehr Vorrang gegenüber der Beschreibung (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I; BGHZ 172, 88, 97 = GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGHZ 189, 330 Rn. 22 - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12
    Der Patentanspruch hat vielmehr Vorrang gegenüber der Beschreibung (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I; BGHZ 172, 88, 97 = GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGHZ 189, 330 Rn. 22 - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12
    Der Patentanspruch hat vielmehr Vorrang gegenüber der Beschreibung (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I; BGHZ 172, 88, 97 = GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGHZ 189, 330 Rn. 22 - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07

    Trägerplatte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12
    Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, dass die Benutzungshandlung des Herstellens den gesamten Schaffungsprozess des Erzeugnisses von Beginn an umfasse und nicht auf den letzten, die Vollendung herbeiführenden Schritt beschränkt werde (BGH GRUR 2009, 655 - Trägerplatte).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12
    Der Patentanspruch hat vielmehr Vorrang gegenüber der Beschreibung (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I; BGHZ 172, 88, 97 = GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGHZ 189, 330 Rn. 22 - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12
    Zur sachlichen Eingrenzung dieser vom Klagebegehren umfassten Handlungen kommt es typischerweise in erster Linie darauf an, aus welcher tatsächlichen Ausgestaltung eines angegriffenen Erzeugnisses oder Verfahrens sich nach dem Klagevortrag ergeben soll, dass das Erzeugnis oder Verfahren unter den mit der Klage geltend gemachten Patentanspruch subsumiert werden kann (BGH GRUR 2012, 485 Rn. 18 - Rohrreinigungsdüse II).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12
    Für das Verständnis eines Merkmals ist zumindest im Zweifel die Funktion entscheidend, die das einzelne technische Merkmal für sich und im Zusammenwirken mit den übrigen Merkmalen des Patentanspruchs bei der Herbeiführung des erfindungsgemäßen Erfolgs hat (BGHZ 194, 107 Rn. 27 - Polymerschaum).
  • LG Lübeck, 27.07.2011 - 2 O 63/11

    Wenn Anwälte gierig werden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 6 U 14/12
    das Urteil des Landgerichts vom 24.01.2012 - 2 O 63/11 - aufzuheben und die Klage abzuweisen, soweit ihr durch das Urteil stattgegeben, wobei die Abweisung auch im Hinblick auf den geänderten Klageantrag aus dem Schrifts.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52648
OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,52648)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,52648)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,52648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 GMV
    Bindung an Markeneintragung und Verfügungsgrund; markenmäßige Benutzung; Unterscheidungskraft einer Marke ("Be Happy").

  • Wolters Kluwer

    Bindung an Markeneintragung und Verfügungsgrund; markenmäßige Benutzung; Unterscheidungskraft einer Marke ("Be Happy").

  • rechtsportal.de

    EGV 40/94 Art. 9
    Bindung an Markeneintragung und Verfügungsgrund; markenmäßige Benutzung; Unterscheidungskraft einer Marke ("Be Happy")

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 6 U 215/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12
    Dagegen kann es im vorliegenden Zusammenhang grundsätzlich nicht Sache des Verletzungsgerichts sein, bei im Wesentlichen unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Grundlage die Richtigkeit der getroffenen Eintragungsentscheidung zu überprüfen und dabei die eigene Bewertung der Schutzfähigkeit einer Marke an diejenige der hierzu berufenen Eintragungsbehörde zu setzen (vgl. - zum Patentrecht - Senat GRUR-RR 2003, 263).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12
    Die Ausführungen zur Bestimmung des Streitgegenstands hat der Bundesgerichtshof in der inzwischen veröffentlichten Entscheidung "OSCAR" (Urteil vom 8.3.2012 - I ZR 75/10; juris-Tz. 32) bestätigt.
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob Ansprüche aus demselben Kennzeichenrecht wegen doppelidentischer Benutzung einerseits und verwechslungsfähiger Benutzung andererseits zwei verschiedene Streitgegenstände darstellen könnten, zwar noch nicht abschließend entschieden, aber jedenfalls "eher" verneint (vgl. GRUR 2011, 521 - TÜV I, Tz. 4; GRUR 2011, 1043 - TÜV II, Tz. 27).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12
    Zumindest wird dies nicht ohne einen gewissen Interpretationsaufwand geschehen, was jedoch nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. GRUR 2010, 228 - Audi; Tz. 56 f.) für die Unterscheidungskraft eines Werbeslogans ausreichen würde.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob Ansprüche aus demselben Kennzeichenrecht wegen doppelidentischer Benutzung einerseits und verwechslungsfähiger Benutzung andererseits zwei verschiedene Streitgegenstände darstellen könnten, zwar noch nicht abschließend entschieden, aber jedenfalls "eher" verneint (vgl. GRUR 2011, 521 - TÜV I, Tz. 4; GRUR 2011, 1043 - TÜV II, Tz. 27).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09

    Bindungswirkung der Eintragung - Markenmäßige Benutzung - Rechtsmissbräuchliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12
    7 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (a.a.O., Tz. 20; Urteil vom 15.10.2009 - 6 U 106/09, juris-Tz. 5) wäre der Eilantrag allerdings wegen Fehlens eines Verfügungsgrundes zurückzuweisen, wenn mit der Nichtigerklärung der Verfügungsmarke unmittelbar zu rechnen wäre, der hierauf gerichtete Antrag der Antragsgegnerin also so große Erfolgsaussicht hätte, dass die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes aus der Verfügungsmarke nicht mehr in Betracht kommt.
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16

    Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster;

    Im vorliegenden Zusammenhang bedarf es auch nicht des Rückgriffs auf die Erwägungen, mit denen trotz Bindung des Verletzungsgerichts an die Eintragung eines Schutzrechts Zweifel an dessen Rechtsbeständigkeit zur Verneinung des Verfügungsgrundes führen können (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2003, 263 - mini-flexiprobe; Urteil vom 3.5.2012 - 6 U 14/12); denn eine Bindung des Verletzungsgerichts an die Registerlage besteht aus den genannten Gründen nicht.
  • OLG Frankfurt, 29.10.2015 - 6 U 96/15

    Markenverletzung: Unterscheidungskraft und Schutzumfang einer Marke mit

    Voraussetzung hierfür ist in aller Regel, dass der Nichtigkeitsantrag auf neue - durchgreifend erscheinende - tatsächliche oder rechtliche Argumente gestützt ist, die bei der Eintragungsentscheidung voraussichtlich nicht berücksichtigt worden sind (Senat vom 3.5. 2012 - 6 U 14/12 Tz. 7 bei juris).
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Rechtsprechung
   KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,83750
KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,83750)
KG, Entscheidung vom 20.04.2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,83750)
KG, Entscheidung vom 20. April 2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,83750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort; Führung des Kausalitätsgegenbeweises durch Benennung von Zeugen

  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort; Führung des Kausalitätsgegenbeweises durch Benennung von Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 28 Abs. 2 ; VVG § 28 Abs. 3 ; StGB § 142
    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12
    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer darstellt (vgl. BGH VersR 2000, 222 - 223, zitiert nach juris, dort Rdz. 9; OLG Karlsruhe NZV 2009, 43 - 45, zitiert nach juris, dort Rdz. 21; OLG Brandenburg, r+s 2007, 97 - 100, zitiert nach juris, dort Rdz. 6 m.w.N.; OLG München OLGR 1995, 230 - 231, zitiert nach juris, dort Rdz. 3).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungsobliegenheitsverletzung bei unerlaubtem

    Auszug aus KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12
    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer darstellt (vgl. BGH VersR 2000, 222 - 223, zitiert nach juris, dort Rdz. 9; OLG Karlsruhe NZV 2009, 43 - 45, zitiert nach juris, dort Rdz. 21; OLG Brandenburg, r+s 2007, 97 - 100, zitiert nach juris, dort Rdz. 6 m.w.N.; OLG München OLGR 1995, 230 - 231, zitiert nach juris, dort Rdz. 3).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12
    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer darstellt (vgl. BGH VersR 2000, 222 - 223, zitiert nach juris, dort Rdz. 9; OLG Karlsruhe NZV 2009, 43 - 45, zitiert nach juris, dort Rdz. 21; OLG Brandenburg, r+s 2007, 97 - 100, zitiert nach juris, dort Rdz. 6 m.w.N.; OLG München OLGR 1995, 230 - 231, zitiert nach juris, dort Rdz. 3).
  • OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Auszug aus KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12
    Darauf, dass dem Kläger der konkrete Wert eines Laternenmastes nicht bekannt war, kommt es entscheidungserheblich nicht an, denn notwendig und ausreichend im Sinne des § 142 StGB ist allein, dass ihm -wovon schon wegen des Schadensausmaßes an seinem PKW ausgegangen werden muss- bewusst war, dass es sich nicht mehr um eine bloße Bagatellbeschädigung handelte (vgl. dazu OLG Hamm NstRZ-RR 1997, 90 - 91; Köln NZV 2001, 526 , zitiert nach juris, dort Rdz. 8); zudem schließt das Nichterkennen infolge nachlässiger Nachschau die Annahme eines bedingten Vorsatzes nicht aus (OLG Köln aaO.).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit

    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Versicherer bzw. hier gegenüber dem Vermieter im Sinne von Ziffer 8. der allgemeinen Vermietungsbedingungen darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1999, IV ZR 71/99, RuS 2000, 94; KG Berlin, Beschl. v. 20.4.2012, 6 U 14/12 - juris, m.w.N.; siehe auch OLG Brandenburg, RuS 2008, 187, zum alten Recht).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (Armbrüster, aaO, Rdnr. 200, m.w.N.), auch wenn viel dafür sprechen mag, dass das Verhalten des sich unerlaubt vom Unfallort entfernenden Versicherungsnehmers bedingt vorsätzlich auch darauf gerichtet ist, dem Versicherer einen Nachteil zuzufügen, weil hierfür u.U. genügen kann, dass der Versicherungsnehmer mit Regulierungsschwierigkeiten rechnet und durch sein Verhalten auf das Regulierungsverhalten des Versicherers Einfluss nehmen will, ohne dass eine Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht gegeben sein muss (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 20. April 2012, 6 U 14/12, juris; siehe auch Armbrüster, aaO, m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.04.2012 - 6 U 14/12   

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https://dejure.org/2012,54976
OLG Brandenburg, 17.04.2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,54976)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,54976)
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   OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 U 14/12   

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https://dejure.org/2012,54214
OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,54214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,54214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 2012 - 6 U 14/12 (https://dejure.org/2012,54214)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 6 U 215/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 U 14/12
    Dagegen kann es im vorliegenden Zusammenhang grundsätzlich nicht Sache des Verletzungsgerichts sein, bei im Wesentlichen unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Grundlage die Richtigkeit der getroffenen Eintragungsentscheidung zu überprüfen und dabei die eigene Bewertung der Schutzfähigkeit einer Marke an diejenige der hierzu berufenen Eintragungsbehörde zu setzen (vgl. - zum Patentrecht - Senat GRUR-RR 2003, 263).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09

    Bindungswirkung der Eintragung - Markenmäßige Benutzung - Rechtsmissbräuchliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 U 14/12
    6 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (a.a.O., Tz. 20; Urteil vom 15.10.2009 - 6 U 106/09, juris-Tz. 5) wäre der Eilantrag allerdings wegen Fehlens eines Verfügungsgrundes zurückzuweisen, wenn mit der Nichtigerklärung der Verfügungsmarke unmittelbar zu rechnen wäre, der hierauf gerichtete Antrag der Antragsgegnerin also so große Erfolgsaussicht hätte, dass die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes aus der Verfügungsmarke nicht mehr in Betracht kommt.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 U 14/12
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob Ansprüche aus demselben Kennzeichenrecht wegen doppelidentischer Benutzung einerseits und verwechslungsfähiger Benutzung andererseits zwei verschiedene Streitgegenstände darstellen könnten, zwar noch nicht abschließend entschieden, aber jedenfalls "eher" verneint (vgl. GRUR 2011, 521 - TÜV I, Tz. 4; GRUR 2011, 1043 - TÜV II, Tz. 27).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 U 14/12
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob Ansprüche aus demselben Kennzeichenrecht wegen doppelidentischer Benutzung einerseits und verwechslungsfähiger Benutzung andererseits zwei verschiedene Streitgegenstände darstellen könnten, zwar noch nicht abschließend entschieden, aber jedenfalls "eher" verneint (vgl. GRUR 2011, 521 - TÜV I, Tz. 4; GRUR 2011, 1043 - TÜV II, Tz. 27).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 6 U 114/09

    Erlaubte Benutzung einer fremden Marke als Museumsname ("Fabergé"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 U 14/12
    Eine Aussetzung des vorliegenden Eilverfahrens bis zur Entscheidung über den Nichtigkeitsantrag der Antragsgegnerin (Anlage B3) sieht Art. 104 I GMV nicht vor; sie wäre auch mit dem Charakter des Eilverfahrens unvereinbar (vgl. Senat, Urteil vom 14.1.2010 - 6 U 114/09, juris-Tz. 19).
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