Rechtsprechung
OLG Karlsruhe - 6 U 140/09 |
Anhängiges Verfahren
Kurzfassungen/Presse
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Vor Ergehen der Entscheidung:
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 224/09
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch der Versorgungskasse auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe - 6 U 140/09
Zu diesem Komplex hat der für das Versicherungsrecht zuständige 12. Zivilsenat bereits zwei Entscheidungen verkündet (12 U 1/10 und 12 U 224/09). - OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 1/10
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur …
Auszug aus OLG Karlsruhe - 6 U 140/09
Zu diesem Komplex hat der für das Versicherungsrecht zuständige 12. Zivilsenat bereits zwei Entscheidungen verkündet (12 U 1/10 und 12 U 224/09).
- OLG Köln, 11.11.2010 - 6 W 157/10
Wegfall der Wiederholungsgefahr bei modifizierter Unterlassungserklärung
Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung und damit für deren Eignung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Beziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind; ein unmittelbarer Rückgriff auf die Grundsätze, die - insbesondere unter dem Aspekt der Bestimmtheit - für die Auslegung eines in gleicher Weise formulierten vollstreckbaren Unterlassungstitels gelten, scheidet aus (BGH, GRUR 1992, 61, [62] = WRP 1991, 654 - Preisvergleichsliste; BGHZ 121, 13 = WRP 1993, 240 [241] - Fortsetzungszusammenhang; GRUR 1997, 931 [932] = WRP 1997, 1067 - Sekundenschnell; Senat, Urteil vom 29.01.2010 - 6 U 140/09;… Köhler / Bornkamm , a.a.O., Rn. 1.121). - OLG Köln, 10.11.2010 - 6 W 100/10
Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Verletzungsunterlassungsansprüchen
Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung und damit für deren Eignung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Beziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind; ein unmittelbarer Rückgriff auf die Grundsätze, die - insbesondere unter dem Aspekt der Bestimmtheit - für die Auslegung eines in gleicher Weise formulierten vollstreckbaren Unterlassungstitels gelten, scheidet aus (BGH, GRUR 1992, 61, [62] = WRP 1991, 654 - Preisvergleichsliste; BGHZ 121, 13 = WRP 1993, 240 [241] - Fortsetzungszusammenhang; GRUR 1997, 931 [932] = WRP 1997, 1067 - Sekundenschnell; Senat, Urteil vom 29.01.2010 - 6 U 140/09;… Köhler / Bornkamm , a.a.O., Rn. 1.121). - LG Dortmund, 29.10.2010 - 3 O 226/10
Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung durch gewinnunabhängige, darlehensweise …
Daher ist es gerechtfertigt, nur diesen Vertreter persönlich und nicht auch die übrigen Gesellschafter haften zu lassen (BGH, II ZR 387/02, Urteil vom 21.07.2003; vgl. OLG Stuttgart 6 U 140/09, Beschluss vom 22.12.2009).