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   OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 140/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8149
OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 140/19 (https://dejure.org/2020,8149)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2020 - 6 U 140/19 (https://dejure.org/2020,8149)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2020 - 6 U 140/19 (https://dejure.org/2020,8149)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführende Werbung für einen zahnärztlichen Notdienst; Zur Täuschung geeignete Angaben in einer Werbung; Auffassung der Verkehrskreise der Werbungsempfänger

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Irreführende Werbung für einen zahnärztlichen Notdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Irreführende Werbung von Zahnärzten - Werbung darf nicht den falschen Eindruck eines öffentlich-rechtlich organisierten Notdienstes erwecken

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung von Zahnärzten für den eigenen Notdienst - Angaben dürfen nicht den falschen Eindruck eines öffentlich-rechtlich organisierten Notdienstes erwecken

  • IWW (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung | Werbung von Zahnärzten darf nicht den falschen Eindruck eines öffentlich-rechtlich organisierten Notdienstes erwecken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbung mit dem zahnärztlichen Notdienst - auf der Internetseite

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Öffentlich-rechtlich organisierter Notdienst? Zu irreführender Werbung von Zahnärzten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Notdienst-Reklame - Zahnarzt-Webseite wirbt für das Angebot einer Privatpraxis, als handle es sich um den kassenärztlichen Notdienst

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für einen zahnärztlichen Notdienst

  • datev.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung von Zahnärzten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Werbung von Zahnärzten darf nicht Eindruck eines öffentlich-rechtlichen Notdienstes erwecken

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Internetauftritt einer Zahnarztpraxis gerügt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 812
  • GRUR-RR 2020, 276
  • MMR 2020, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 140/19
    Die Frage, welches irreführende Verhalten das von der Klägerin beantragte Verbot der Werbung rechtfertigen kann, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der für sich genommen hinreichend bestimmten Anträge (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 184/16, GRUR 2018, 203 - Betriebspsychologe).

    Deshalb entscheidet ein Gericht unter Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO über etwas anderes, als beantragt ist, wenn es seinem Urteilsspruch über einen Unterlassungsantrag einen anderen Klagegrund zugrunde legt als denjenigen, mit dem der Kläger seinen Antrag begründet hat (vgl. BGH, GRUR 2018, 203 - Betriebspsychologe).

    Unter diesen Voraussetzungen liegen auch bei einem einheitlichen Klageantrag mehrere Streitgegenstände vor (vgl. BGH, GRUR 2018, 203 - Betriebspsychologe).

    Wird ein Unterlassungsanspruch auf das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot gestützt, der durch die materiell-rechtliche Regelung des § 5 Abs. 1 UWG verselbständigt wird, ist für die Festlegung des Klagegrundes der maßgebliche Lebensvorgang mithin maßgeblich durch die Fragen bestimmt, durch welche - bereits erfolgte (Wiederholungsgefahr) oder in naher Zukunft bevorstehende und sich konkret abzeichnende (Erstbegehungsgefahr) - Angabe welcher konkrete Verkehrskreis angesprochen wird, welche Vorstellungen die Angabe bei diesem angesprochenen Verkehrskreis auslöst und ob diese Vorstellung unwahr ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 203 - Betriebspsychologe, mwN).

    Vielmehr ist in den Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (vgl. BGH, GRUR 2018, 203 - Betriebspsychologe, mwN).

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 40/97

    Notfalldienst für Privatpatienten - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 140/19
    Soweit eine Praxisgemeinschaft berechtigt sein muss, auf einen von ihr angebotenen Notdienst hinzuweisen, weil anderenfalls dieser nicht wirtschaftlich betrieben werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.1999 - I ZR 40/97, GRUR 1999, 1009 - Notfalldienst für Privatpatienten), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Es ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass zwischen einem von der kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst und einem von einer Praxis organisierten Notdienst ein zulässiges Wettbewerbsverhältnis besteht, so dass die Werbung für eine solche Praxis als zulässig angesehen worden ist (vgl. BGH, GRUR 1999, 1009 - Notfalldienst für Privatpatienten).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 140/19
    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf einem unrichtigen Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung der gesetzlichen Irreführungstatbestände jedoch grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2015 - I ZR 250/12, GRUR 2016, 406 - Piadina-Rückruf; Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 86/13, GRUR 2016, 741 - Himalaya Salz; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 5 Rn. 1.105).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2010 - 20 U 21/10

    Wettbewerbswidrigkeit des Betriebes einer Automaten-Videothek an Sonn- und

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 140/19
    Denn nach der Rechtsprechung etwa des OLG Düsseldorf fällt auch der Betrieb einer Automaten-Videothek unter die Vorschrift des § 3 Feiertagsgesetz NRW, weil es sich um eine öffentlich bemerkbare Arbeit handelt, die geeignet ist, die äußere Ruhe des Tages zu stören (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2010- 20 U 21/10, MMR 2011, 39).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 140/19
    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf einem unrichtigen Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung der gesetzlichen Irreführungstatbestände jedoch grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2015 - I ZR 250/12, GRUR 2016, 406 - Piadina-Rückruf; Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 86/13, GRUR 2016, 741 - Himalaya Salz; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 5 Rn. 1.105).
  • LG Köln, 28.05.2019 - 31 O 229/18
    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 140/19
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.05.2019 (Az. 31 O 229/18) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15

    Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 140/19
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Antragsgegner deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 194/15, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).
  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 272/03

    Zahnarztbriefbogen

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 140/19
    c) Die Klägerin ist gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktivlegitimiert (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2006 - I ZR 272/03, GRUR 2006, 598 - Zahnarztbriefbogen) und die angegriffene Darstellung auf der Internetseite ist eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG.
  • LG Karlsruhe, 16.02.2023 - 13 O 2/23

    Web-Archiv des Drittanbieters - Geschäftliche Werbehandlung durch nur noch in

    Insbesondere ist auf Suchmaschinenbetreiber hinzuwirken, da deren Cache häufig Beiträge im Internet noch verfügbar hält, die auf der Originalseite bereits seit längerem gelöscht worden sind (OLG Köln, GRUR-RR 2020, 276 Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.03.2020 - 16 U 140/19
    Az.: 6 U 140/19.
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