Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 25.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31302
OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11 (https://dejure.org/2012,31302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.09.2012 - 6 U 143/11 (https://dejure.org/2012,31302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. September 2012 - 6 U 143/11 (https://dejure.org/2012,31302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist auch bei nur indirektem Produktbezug unzulässig

  • openjur.de

    §§ 10, 7 HWG

  • Justiz Hessen

    § 7 HWG, § 10 HWG
    Produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • kanzlei.biz

    Produktbezogene Werbung auch ohne direkten Produktbezug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 7; HWG § 10
    Produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Zur Frage, wann eine Werbung den für die Anwendung von §§ 7 , 10 HWG erforderlichen (indirekten) Produktbezug auf ein bestimmtes, in der Werbung jedoch nicht genanntes Arzneimittel aufweist ("Pink Luna").

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Auch Arzneimittelwerbung ohne Namensnennung kann unzulässig sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch Arzneimittelwerbung ohne Namensnennung kann unzulässig sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Heilmittelwerbung ohne Heilmittel!? trickreiche Arzneimittelwerbung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.05.2011 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11
    Diesen Erwägungen stehen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in der Entscheidung vom 5.5.2011 (Rechtssache MSD/Merkle AG Az.: C-316/09 = GRUR 2011, 1160 ff.) nicht entgegen.
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11
    14 Wenn in einer Werbeaussage keine bestimmten Arzneimittel(namen) genannt werden, kann zwar erfahrungsgemäß nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Leser der Werbeaussage gleichwohl die Werbung für ein bestimmtes Arzneimittel entnehmen (BGH GRUR 1995, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 177/90

    Femovan - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Zweck der Förderung des Absatzes bestimmter Arzneimittel im Vordergrund der Anzeige steht und ihren Schwerpunkt bildet oder ob es nach dem Erscheinungsbild der Werbung im Wesentlichen um eine Vertrauens- (Image-, Firmen-)werbung geht oder allgemein um Hinweise auf die Notwendigkeit einer Inanspruchnahme von Beratung und Aufklärung (BGH GRUR 1992, 871, 872 - Femovan).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11 (Kart.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20879
OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11 (Kart.) (https://dejure.org/2012,20879)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.07.2012 - 6 U 143/11 (Kart.) (https://dejure.org/2012,20879)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 6 U 143/11 (Kart.) (https://dejure.org/2012,20879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Regelung zur Gegenwertzahlung durch ausgeschiedene Beteiligte; ergänzende Vertragsauslegung; Unternehmen im Sinne des Kartellrechts

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 224/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch der Versorgungskasse auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
    Der Senat hält an seiner in den Urteilen von Mitte Dezember 2011 zum Ausdruck gebrachten und vom 12. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe geteilten Rechtsauffassung fest (vgl. Urteile 6 U 130/10; 6 U 194/10; 6 U 116/10; 6 U 115/10; 6 U 114/10; 6 U 193/10, WuW DE-R 3478; 6 U 132/10; 6 U 131/10; 6 U 113/10; 6 U 110/10; Urteile des 12. Senats: 23.12.2010 - 12 U 1/10 - ZTR 2011, 160 und 12 U 224/09 - VersR 2011, 869).

    Dies hat, wie der 12 Senat des Oberlandesgerichts in seiner Entscheidung (VersR 2011, 869 juris Tz. 50 ff.) ausgeführt hat, zur Folge, dass ein Beteiligter, der in zurückliegenden Zeiträumen - möglicherweise durchgehend seit Beginn seiner Beteiligung - wegen eines hohen Rentenlastquotienten die Versorgung von Arbeitnehmern anderer Arbeitgeber mitfinanziert hat, die Chance auf einen Ausgleich dieser überdurchschnittlichen Belastung verliert, wenn er seine Beteiligung beendet und er gleichwohl im Rahmen der Gegenwertberechnung die Versorgungsleistungen für die über ihn versicherten Personen in vollem Umfang finanzieren muss.

    aa) Wie der Senat in seinen oben zitierten Entscheidungen bereits mehrfach ausgesprochen hat benachteiligt § 23 Abs. 2 VBLS einen ausscheidenden Beteiligten dadurch unangemessen benachteiligt, dass bei der Berechnung der Gegenwertforderung verfallbare Rentenanwartschaften in gleicher Weise wie unverfallbare Rentenanwartschaften berücksichtigt werden (ebenso der 12. Senat VersR 2011, 869 Juris Tz. 54 ff.).

    Ebenso wie der 12. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 2011, 869 Juris Tz. 85 ff.) dies in seiner Entscheidung zur Gegenwertzahlung im Abrechnungsverband Ost bereits ausgesprochen hat, sieht auch der erkennende Senat, dass der ersatzlose Wegfall der Regelung über die Folgen des Ausscheidens eines Beteiligten dem hypothetischen Parteiwillen nicht entsprechen würde.

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
    Die Beklagte räumt ein, dass sie keine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien i.S. von § 4 Abs. 2 TVG ist (vgl. auch BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 56).

    Das führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 190, 314 Tz. 49 ff.) und des Senats (Urt. v. 25.04.2012 - 6 U 74/10, Umdruck S. 21 ff.) sowie des 12. Senats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urt. v. 03.03.2009 - 12 U 81/08, abrufbar in Juris) dazu, dass die entsprechenden Regelungen in der VBLS keiner oder nur einer eingeschränkten Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.

    Der eigentümlichen Verzahnung von Tarifvertrag und Satzung, die bei solchen Einrichtungen besteht, trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, dass sie auch solche Regelungen der Satzungen, die auf Grundentscheidungen der Tarifpartner beruhen, nur einer eingeschränkten Kontrolle unterzieht (BGH WM 1986, 259; BGHZ 103, 370; 155, 132; 174, 127; BGH FamRZ 2010, 2065; BGH NVwZ-RR 2010, 689; BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 49ff.; BAG DB 2007, 2847).

    Das gilt schon deshalb, weil die Beklagte - eine Anstalt des öffentlichen Rechts - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 88ff.), der der Senat folgt, nicht als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts anzusehen ist.

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, handelt es sich bei der VBLS um Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (BGHZ 142, 103, Juris-Rn. 9ff.; BGHZ 174, 127, Juris-Rn. 30; s. auch BGH v. 29.09.2010 - IV ZR 8/10 Juris-Rn. 23, s. auch BVerfG NJW 2000, 3341, Juris-Rn. 21).

    Die Beklagte beruft sich auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHZ 174, 127.

    Die Deutung der Entscheidung BGHZ 174, 127 durch die Beklagte geht nach Auffassung des Senats zu weit.

    Der eigentümlichen Verzahnung von Tarifvertrag und Satzung, die bei solchen Einrichtungen besteht, trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, dass sie auch solche Regelungen der Satzungen, die auf Grundentscheidungen der Tarifpartner beruhen, nur einer eingeschränkten Kontrolle unterzieht (BGH WM 1986, 259; BGHZ 103, 370; 155, 132; 174, 127; BGH FamRZ 2010, 2065; BGH NVwZ-RR 2010, 689; BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 49ff.; BAG DB 2007, 2847).

  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
    Hierzu verweist die Beklagte auf das Urteil des BAG vom 21.11.2006 - 3 AZR 309/05 (dokumentiert bei Juris).

    Aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung ergibt sich vielmehr, dass nach Auffassung des BAG nur solche Bestimmungen der VBLS, auf die in einem Tarifvertrag verwiesen wird, dem für Tarifverträge geltenden, eingeschränkten Prüfungsmaßstab unterliegen, weil sie vom Geltungswillen der Tarifvertragsparteien umfasst sind (BAG v. 21.11.2005 - 3 AZR 309/05, Juris-Rn. 22ff. Der in Juris zu findenden Orientierungssatz 4 ist daher zu weitgehend formuliert).

  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
    Damit unterliegen die Bestimmungen der VBLS grundsätzlich der Inhaltskontrolle (BGH v. 14.01.2004 - IV ZR 56/03, VersR 2004, 453, Juris-Rn. 17).

    Werden aber die von den Arbeitgebern in Form von Umlagen erbrachten Beiträge sofort zur Finanzierung bestehender Leistungsansprüche verwendet, stehen sie anders als Pflichtbeiträge zur Finanzierung der späteren Leistungen an denjenigen, für den sie eingezahlt worden sind, nicht zur Verfügung (BGH VersR 2004, 453).

  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 8/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verstoß der Übergangsregelung über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, handelt es sich bei der VBLS um Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (BGHZ 142, 103, Juris-Rn. 9ff.; BGHZ 174, 127, Juris-Rn. 30; s. auch BGH v. 29.09.2010 - IV ZR 8/10 Juris-Rn. 23, s. auch BVerfG NJW 2000, 3341, Juris-Rn. 21).

    Der eigentümlichen Verzahnung von Tarifvertrag und Satzung, die bei solchen Einrichtungen besteht, trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, dass sie auch solche Regelungen der Satzungen, die auf Grundentscheidungen der Tarifpartner beruhen, nur einer eingeschränkten Kontrolle unterzieht (BGH WM 1986, 259; BGHZ 103, 370; 155, 132; 174, 127; BGH FamRZ 2010, 2065; BGH NVwZ-RR 2010, 689; BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 49ff.; BAG DB 2007, 2847).

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, handelt es sich bei der VBLS um Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (BGHZ 142, 103, Juris-Rn. 9ff.; BGHZ 174, 127, Juris-Rn. 30; s. auch BGH v. 29.09.2010 - IV ZR 8/10 Juris-Rn. 23, s. auch BVerfG NJW 2000, 3341, Juris-Rn. 21).

    Die Beklagte "verwendet" die Regelungen der VBLS als Vertragsbedingungen (BGHZ 142, 103, Juris-Rn. 13).

  • LG Mannheim, 28.08.2009 - 2 O 74/08

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Ergänzende Vertragsauslegung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
    Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 28. August 2009 - 2 O 74/08 - werden zurückgewiesen.

    auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 28.08.2009 (2 O 74/08) im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

  • EuGH, 12.09.2000 - C-180/98

    Pavlov

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
    Anders kann es sich verhalten, wenn die Finanzierung nach dem Kapitalisierungsprinzip erfolgt und sich die an die Versicherten gezahlten Leistungen ausschließlich nach der Höhe der von ihnen gezahlten Beiträge und den Erträgen der damit vorgenommenen Investitionen richten (EuGH Slg. 1995 I-4013 - Fédération Française des Sociétés d'Assurance, Slg. 1999, I-5751 - Albany; Slg. 1999 I-6025 - Brentjens; Slg. 2000 I-6451 - Pavlov).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
    Der eigentümlichen Verzahnung von Tarifvertrag und Satzung, die bei solchen Einrichtungen besteht, trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, dass sie auch solche Regelungen der Satzungen, die auf Grundentscheidungen der Tarifpartner beruhen, nur einer eingeschränkten Kontrolle unterzieht (BGH WM 1986, 259; BGHZ 103, 370; 155, 132; 174, 127; BGH FamRZ 2010, 2065; BGH NVwZ-RR 2010, 689; BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 49ff.; BAG DB 2007, 2847).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07

    Anspruch auf Überhangprovision

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 65/83

    Rechtsgrundlose Kündigung durch Auftraggeber; AGB: Weisungsrecht des

  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

  • BGH, 06.07.1994 - IV ZR 272/93

    Anpassung einer statischen Versicherungsrente aufgrund der Geldentwertung

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und

  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 7/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeitskontrolle für eine

  • EuGH, 21.09.1999 - C-115/97

    'Brentjens'''

  • EuGH, 16.11.1995 - C-244/94

    FFSA u.a. / Ministère de l'Agriculture und de la Pêche

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 12 U 81/08
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 1/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 6 U 193/10

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Inhaltskontrolle der

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der

    Darüber hinaus hat der Senat bereits mit Urteil v. 25.07.2012 (6 U 143/11, veröffentlicht in Juris) ausgeführt, dass eine wirksamen Änderung des Tarifvertrages durch den Änderungstarifvertrag Nr. 6 bereits daran scheitere, dass es an der nach § 311 BGB erforderlichen Zustimmung aller am Vertrag Beteiligten fehle.
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11

    VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II

    Darüber hinaus hat der Senat bereits mit Urteil v. 25.07.2012 (6 U 143/11, veröffentlicht in Juris) ausgeführt, dass eine wirksamen Änderung des Tarifvertrages durch den Änderungstarifvertrag Nr. 6 bereits daran scheitere, dass es an der nach § 311 BGB erforderlichen Zustimmung aller am Vertrag Beteiligten fehle.
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 U 94/18

    Gegenwertforderung der VBL gegen einen ausgeschiedenen Beteiligten

    Soweit die Beklagte in ihrer Klageerwiderung vom 31.07.2017 ihre Position durch die Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe gestützt sieht, ist zutreffend, dass dieser in seinem Urteil vom 25.07.2012 (6 U 143/11 Kart, juris Rn. 83 ff.) die Fehlbetragspauschale als die ausscheidenden Beteiligten unangemessen benachteiligend gewürdigt hat.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2015 - 12 U 202/11

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Gegenwertregelung für

    Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits mit Urteil vom 25.07.2012 (6 U 143/11, veröffentlicht in juris) ausgeführt, dass eine wirksame Änderung des Tarifvertrages durch den Änderungstarifvertrag Nr. 6 bereits daran scheitere, dass es an der nach § 311 BGB erforderlichen Zustimmung aller am Vertrag Beteiligten fehle.
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 31/11

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Abmeldung/Nichtanmeldung von

    Unabhängig von der Frage, inwieweit die Einzelheiten der in § 23 Abs. 2 VBLS vorgesehenen Berechnungsmethode letztlich Bestand haben werden (vgl. dazu Senatsurteile vom 14.12.2011, 6 U 193/10 (Kart.), WuW-E DE-R 3478, abrufbar in juris, sowie vom 25.07.2012, 6 U 143/11), dient diese Gegenwertforderung - soweit sie berechtigt ist - zur Finanzierung der Verpflichtung der Beklagten, die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des ausscheidenden Beteiligten, auf die diese auch gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch haben, trotz des Ausbleibens der Umlagezahlungen zu gewährleisten.
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