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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 145/06   

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OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 145/06 (https://dejure.org/2006,5566)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.2006 - 6 U 145/06 (https://dejure.org/2006,5566)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 6 U 145/06 (https://dejure.org/2006,5566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    LFGB §§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 6 Abs. 1 Nr. 1a, 68; UWG § 4 Nr. 11; Richtlinie 2002/46 EG; BasisVO Art. 5, 6, 14; DiätVO § 7 b; EG-Vertrag Art. 28, 30

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inverkehrbringen eines Produktes des Nahrungsmittelergänzungssektors ohne die erforderliche Zulassung unter Zusetzung von Aminosäuren; Ermittlung wissenschaftliche Daten als Voraussetzung für die Verwendung vonVitaminen und Mineralstoffen; Verstoß des in § 6 Abs. 1 Nr. 1 ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 2; ; LFGB § 2 Abs. 3 S. 2; ; LFGB § 2 Abs. 3 Nr. 3; ; LFGB § 6; ; LFGB § 6 Abs. 1 Nr. 1 a; ; LFGB § 68; ; DiätVO § 7; ; DiätVO § 7 b I; ; DiätVO § 7 b II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnispflicht für Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Aminosäuren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mlmrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Aminosäuren in Nahrungsergänzungsmitteln nur bei entsprechender Erlaubnis zulässig

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-150/00

    Kommission / Österreich

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 145/06
    Wenn der EuGH in den zitierten Entscheidungen (Grenham und Abel, Urteil v. 5.2.2004, Az. C-95/01; Kommission/Österreich, Urteil v. 29.4.2004, Az. C-150/00) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als verletzt angesehen hat, so lassen sich die Erwägungen nicht auf den Streitfall übertragen, da in den genannten Entscheidungen die Europarechtskonformität einer Verwaltungspraxis und nicht - wie hier - einer gesetzgeberischen Maßnahme in Rede stand.

    In seinem Urteil vom 05.02.2004 in der Sache Kommission/Italien, Az. C-150/00 hat der EuGH allerdings festgestellt, dass die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 28, 30 EG mit einer gesetzlichen Regelung verstoßen hat, die das Inverkehrbringen von in anderen Mitgliedsstaaten rechtmäßig hergestellten und vertriebenen Nahrungsmitteln für Sportler der Verpflichtung zur Einholung einer vorherigen Genehmigung und der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens unterworfen hatte.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 145/06
    Selbst wenn man davon ausginge, dass die nationale Regelung eine "Maßnahme gleicher Wirkung" nach Art. 28 EG ist, weil sie geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern (vgl. EuGH GRUR Int. 1974, 467 - Dassonville), so muss eine solche Maßnahme hingenommen werden, soweit sie notwendig ist, um den in Art. 30 genannten Gründen gerecht zu werden.
  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 145/06
    Vielmehr hat der EuGH in dem Verfahren Kommission/Königreich Dänemark (Urteil v. 23-9-2003, Rs. C-192/01) ausdrücklich klar gestellt, dass es den Mitgliedstaaten grundsätzlich möglich ist, ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu erlassen, wenn beim gegenwärtigen Stand der Forschung noch Unsicherheiten bestehen.
  • EuGH, 05.02.2004 - C-95/01

    Greenham und Abel

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 145/06
    Wenn der EuGH in den zitierten Entscheidungen (Grenham und Abel, Urteil v. 5.2.2004, Az. C-95/01; Kommission/Österreich, Urteil v. 29.4.2004, Az. C-150/00) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als verletzt angesehen hat, so lassen sich die Erwägungen nicht auf den Streitfall übertragen, da in den genannten Entscheidungen die Europarechtskonformität einer Verwaltungspraxis und nicht - wie hier - einer gesetzgeberischen Maßnahme in Rede stand.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2095/02

    Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 145/06
    Schließlich lassen sich weder aus dem Urteil des OVG Münster vom (AZ. 13 A 2095/02 - OPC) noch aus der noch nicht in Kraft getretenen Anreicherungsverordnung Argumente herleiten, die die Ansicht der Beklagten stützen.
  • OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Untersagung des Inverkehrbringens von

    b) Zum ersten Punkt, nämlich dem noch nicht vollständig harmonisierten europäischen Zusatzstoffrecht , das noch Raum für ergänzende nationale Regelungen lässt, hat Teufer in seiner Anmerkung zur Entscheidung "Aminosäuren" des OLG Köln vom 8.12.2006 (ZLR 2007, 231) zu diversen Normen des Europäischen Rechts Einiges gesagt, auf das verwiesen werden kann (ZLR 2007, 236 ff).

    (aa) In der Entscheidung "Aminosäuren" haben das OLG Köln (ZLR 2007, 231, 235) und Teufer in seiner Urteilsanmerkung ( ZLR 2007, a.a.o., S. 239) u. a. unter Bezugnahme auf die Urteile des EUGH vom 23.09.2003 in der Rechtssache C-192/01 und vom 05.02.2004 in den Rechtssachen C-24/00 und C- 95/01 darauf verwiesen, dass der nationale Gesetzgeber im nicht harmonisierten Bereich Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe vorsehen könne, wenn eine solche Maßnahme aus zwingenden Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt ist und nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.

  • OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08

    Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem in Deutschland

    Die Klägerin verweist zur behaupteten Europarechtswidrigkeit auf das Urteil des OLG Köln ZLR 2007, 231 -"Aminosäuren" mit Anmerkung Teufer.
  • OLG Celle, 01.02.2007 - 13 U 195/06

    Wettbewerbswidrigkeit einer Fernsehwerbung für Sportwetten; Erlaubnis der

    Die Rechtslage, die dem Verbot zugrunde lag, war durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 11. Oktober 2001 - I ZR 172/99 - Sportwetten-Genehmigung, vom 14. März 2002 - I ZR 279/99 - Sportwetten - und vom 1. April 2004 - I ZR 317/01 - Schöner Wetten), des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 21. April 2006 - 6 U 145/06), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19/06) des OVG Lüneburg (Beschl. v. 17. März 2005 - 11 ME 369/03) und weiterer Oberverwaltungsgerichte (siehe die Fundstellen im Schriftsatz der Klägerin vom 15. Januar 2007, Seite 6) im Wesentlichen geklärt, auch soweit es um die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 geht.
  • LG Hamburg, 16.03.2010 - 312 O 300/09

    Unlauterer Wettbewerb durch Inverkehrbringen eines Tees mit Gingko-Blättern:

    Das OLG Hamburg hat sich in der Entscheidung Ginkgo-Tee (Anlage K 8, S. 6 ff.) hiermit auseinandergesetzt und ist - allerdings vorbehaltlich einer genaueren Prüfung im Hauptsacheverfahren - zu der Entscheidung gekommen, dass keine Europarechtswidrigkeit vorliegt (so auch OLG Köln, ZLR 2007, 231 - Aminosäuren) .

    Dies ist jedenfalls ein sachlich einleuchtender Grund (vgl. OLG Köln, Urt. v. 08.12.2006 - 6 U 145/06 - juris, Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 13 A 3308/03

    Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Kieselerde und Calcium;

    Dahinstehen kann, ob das in § 2 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 a LFGB enthaltene Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gegen Gemeinschaftsrecht, insbesondere gegen Art. 28, 30 EG verstößt, kritisch Meyer/Streinz, LFGB-BasisVO, Kommentar 2007, § 2 Rdnr. 30 ff.; Meyer/Reinhart, WRP 2005, 1347 (1449); Teufner, ZLR 2007, 577 (601), a.A. OLG L. , Urteil vom 8. Dezember 2006 - 6 U 145/06 -, LRE 54, 320 (Aminosäuren), oder sich als verfassungswidrig erweist, vgl. hierzu Danneker/Gorny/Höhn/Mettke/Preuß, LFGB, Kommentar, Stand September 2007, B 1, § 2 LFGB, Rdnr. 98ff., weil Kieselerde auch nach § 2 Abs. 3 Satz 2 LFGB kein den Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellter Stoff ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - 13 A 1901/11

    Verwendung der Aminosäure "Lysin" in rohen Fleischerzeugnissen zur Herstellung

    15/3657, S. 58 zu § 2 LFGB; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2010 - 3 M 434/10 -, juris, Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2006 - 6 U 145/06 -, juris, mit Anm. Teufer, in: ZLR 2007, 231, 236; VG Hamburg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 K 2003/08 -, juris, Rn. 37; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Kommentar Stand September 2013, Band II C 102 § 2, Rn. 13; Stallberg, Europarechtliche Grenzen des Verwendungsverbots für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe - Rechtliche Implikation der BGH-Urteile zu "Glucosaminsulfat", in: LMuR 2011, 1, 4; Dannecker/Gorny/Höhn/Mettke/Preuß, LFGB, Kommentar Stand November 2013, § 2 Rn. 102; BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 3 C 15.11 -, juris, offengelassen; a.A. BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - I ZR 123/09 -, juris; Meyer/Streinz, LFGB.
  • VG Hamburg, 19.01.2010 - 4 K 2003/08

    Alle Lebensmittelzutaten, einschließlich derjenigen von Nahrungsergänzungsmitteln

    Selbst wenn sich die Klägerin aber auf Art. 34 AEUV berufen könnte, ist die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LFGB in der hier vertretenen Auslegung zum Zweck des in Art. 36 AEUV explizit genannten Gesundheitsschutzes gerechtfertigt (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Köln, Urt. v. 8.12.2006, 6 U 145/06, juris; Teufer, ZLR 2007, 577 ; Preuß, ZLR 2008, 92 ; Oelrichs, ZLR 2009, 271 ; Reese/Stallberg, ZLR 2009, 137 ; anders Meyer, ZLR 2007, 770 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - 3 M 434/10

    Verbot des Inverkehrbringens eines Nahrungsergänzungsmittels

    Der Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittels wie des hier streitigen Produkts, das unter anderem die Aminosäure L-Tyrosin enthält, ohne Zulassung nach § 68 LFGB stellt damit grundsätzlich einen Verstoß gegen §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LFGB dar (vgl. OLG Köln, Urt. v. 08.12.2006 - 6 U 145/06 - juris).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06   

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LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06 (https://dejure.org/2009,71221)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.11.2009 - L 6 U 145/06 (https://dejure.org/2009,71221)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. November 2009 - L 6 U 145/06 (https://dejure.org/2009,71221)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06
    Dieser Beweisgrad ist erfüllt, wenn kein vernünftiger die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch noch zweifelt, wenn also das Gefühl des Zweifels beseitigt ist (siehe etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06
    Die näheren Einzelheiten zum Erlass der BKV regelt § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 sowie Abs. 6 SGB VII. Der Versicherungsfall einer in der Anlage zur BKV aufgelisteten BK setzt voraus, dass die Verrichtung der versicherten Tätigkeit eine belastende berufliche Einwirkung auf die Gesundheit bewirkt (Einwirkungskausalität) und diese Einwirkung die vom jeweiligen BK-Tatbestand erfasste Erkrankung wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2013 - L 3 U 362/09
    Während des vor dem Sozialgericht (SG) Hannover (S 22 U 167/03) geführten - und zwischenzeitlich durch Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2007 (L 6 U 145/06) rechtskräftig abgeschlossenen - Verfahrens leitete die Beklagte im August 2005 das Feststellungsverfahren bezogen auf eine BK Nr. 1315 der Anl 1 der BKV ein.
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