Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 145/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14847
OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 145/17 (https://dejure.org/2018,14847)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.2018 - 6 U 145/17 (https://dejure.org/2018,14847)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 2018 - 6 U 145/17 (https://dejure.org/2018,14847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,14847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Gelegenheitsverkehrs mit Mietwagen mit der Aussage "Die clevere Alternative zum Taxi"

  • kanzlei.biz

    Werbung auf Mietwägen mit "Die clevere Alternative zum TAXI" zulässig

  • online-und-recht.de

    Werbeaussage "Die clevere Alternative zum TAXI" rechtlich zulässig

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Gelegenheitsverkehrs mit Mietwagen mit der Aussage "Die clevere Alternative zum Taxi"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine vergleichende Werbung im Sinne des UWG muss sich auf konkrete Mitbewerber beziehen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vorschrift über vergleichende Werbung in § 6 UWG bezieht sich nur auf Werbung mit Bezugnahme auf konkrete Mitbewerber

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewerbung des Gelegenheitsverkehrs mit Mietwagen mit "Die clevere Alternative zum TAXI" zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaussage "Die clevere Alternative zum TAXI" nicht irreführend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 30
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Bonn, 23.08.2017 - 12 O 42/17
    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 145/17
    Er beantragt, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23. August 2017, Az. 12 O 42/17, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel (§ 890 Abs. 1 ZPO) zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen mit der Angabe "Die clevere Alternative zum Taxi" zu werben, wie im Klageantrag eingeblendet.
  • OLG Köln, 18.02.2009 - 6 W 5/09

    Begriff der vergleichenden Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 145/17
    Bei einer generellen Bezugnahme wäre dies nur der Fall, wenn ein sehr überschaubarer Kreis an Konkurrenten mit dem betreffenden Produkt am Markt auftritt (OLG Köln, Urteil vom 6.2.2009 - 6 W 5/09 - GRUR-RR 2009, 181 - Test mit Prestige-Cremes), so dass der angesprochene Verkehr gewissermaßen diesen Konkurrenten als pars pro toto stets individuell identifiziert.
  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 44/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 145/17
    Dabei handelt es sich äußerstenfalls um eine Aufforderung zu einem grundsätzlich zulässigen Systemvergleich (vgl. BGH, GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose), indem der Verbraucher darauf hingewiesen wird, dass es Alternativen zum Taxigewerbe gibt.
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 145/17
    Das ist bei einem System- bzw. Warenvergleich, wie dem zwischen Mietwagen und klassischen Taxis, regelmäßig nur dann der Fall, wenn der Vergleich nicht nur auf die verglichene Produktgattung, sondern darüber hinaus auch auf einen konkreten Wettbewerber aus der Masse der diese Gattung anbietenden Leitungsgeber beziehbar ist (vgl. insoweit Entwurf eines Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, BT-Drucksache 14/2959, S. 10; BGH, GRUR 2002, 982, 983 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • LG Tübingen, 08.06.2004 - 20 O 7/04

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch eines Taxiunternehmers auf Unterlassung von

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 145/17
    Hierdurch unterscheide sich der vorliegende Fall auch von dem Slogan "Eine günstige Art Taxi zu fahren", den das LG Tübingen mit Urt. v. 8.6.2004 - 20 O 7/04 für unzulässig gehalten hat.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2018 - 6 U 169/17
    Eine Rechtsverletzung in Form eines Verstoßes gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sei insofern nicht zuletzt mit Blick auf die diametral gegensätzliche Entscheidung des gleichen Gerichts (LG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2017 - 36 O 48/16 = I-6 U 145/17), welches einen Verstoß gegen Treu und Glauben gerade verneint habe, anzunehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37531
LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17 (https://dejure.org/2021,37531)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.04.2021 - L 6 U 145/17 (https://dejure.org/2021,37531)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. April 2021 - L 6 U 145/17 (https://dejure.org/2021,37531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,37531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 2 SGB 4, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 2 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst c SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht - Studierende der Humanmedizin im Praktischen Jahr - unfallversicherungsrechtlicher Status - keine abhängige Beschäftigung

  • rechtsportal.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht - Studierende der Humanmedizin im Praktischen Jahr - unfallversicherungsrechtlicher Status - keine abhängige Beschäftigung

  • rechtsportal.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht - Studierende der Humanmedizin im Praktischen Jahr - unfallversicherungsrechtlicher Status - keine abhängige Beschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - praxisintegriertes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
    Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV ist mangels betrieblicher Berufsbildung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aber dann nicht gegeben, wenn die praktische Tätigkeit aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in die Hochschulbildung eingegliedert und deshalb als Teil des Studiums anzusehen ist (so zum praxisintegrierten dualen Studium ausdrücklich BSG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - B 12 R 4/08 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 11, im Anschluss an die Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 312/07 - juris; Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - NZA 2009, 435).

    Dass der Gesetzgeber als Reaktion auf das Urteil des BSG vom 1. Dezember 2009 (B 12 R 4/08 R - a.a.O.) durch das Vierte Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I, S. 3057) in den §§ 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III, 5 Abs. 4a) Satz 2 SGB V und 1 Satz 5 Nr. 2 SGB VI für Teilnehmer dualer Studiengänge in diesen Zweigen die Versicherungspflicht begründet hat, besagt nichts für die gesetzliche Unfallversicherung.

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 10/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
    Soweit der Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 c) SGB VII neben der Hochschulzulassung sowie dem Studienbezug der unfallbringenden Verrichtung voraussetzt, dass sie dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist und zu dieser in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Beziehung steht (BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 10/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 32; Urteil vom 26. September 1996 - 2 RU 12/96 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 36), betrifft dies nicht den Kreis der Versicherten, sondern (nur) die Frage des sachlichen Zusammenhangs des Unfalls mit der versicherten Tätigkeit im konkreten Einzelfall.
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 114/87

    Beitragspflicht von Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
    Die von den PJ-Studierenden bei der Klägerin absolvierten praktischen Ausbildungsabschnitte beinhalten - anders als etwa bei der zwei- oder einstufigen Juristenausbildung (siehe hierzu BSG, Urteil vom 3. Februar 1994 - 12 RK 6/91 - SozR 3-2940 § 2 Nr. 3; Urteil vom 21. Februar 1990 - 12 RK 12/87 - BSGE 66, 211; Urteil vom 20. September 1989 - 7 Rar 114/87 - BSGE 65, 281; Urteil vom 6. Oktober 1988 - 1 RA 53/87 - BSGE 64, 130) - auch keine als Beschäftigung geltende betriebliche Berufsbildung im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV.
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
    Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV ist mangels betrieblicher Berufsbildung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aber dann nicht gegeben, wenn die praktische Tätigkeit aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in die Hochschulbildung eingegliedert und deshalb als Teil des Studiums anzusehen ist (so zum praxisintegrierten dualen Studium ausdrücklich BSG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - B 12 R 4/08 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 11, im Anschluss an die Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 312/07 - juris; Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - NZA 2009, 435).
  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 12/96

    Versicherungsschutz eines Studenten bei Vorbesprechung für eine Praktikumsstelle

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
    Soweit der Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 c) SGB VII neben der Hochschulzulassung sowie dem Studienbezug der unfallbringenden Verrichtung voraussetzt, dass sie dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist und zu dieser in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Beziehung steht (BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 10/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 32; Urteil vom 26. September 1996 - 2 RU 12/96 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 36), betrifft dies nicht den Kreis der Versicherten, sondern (nur) die Frage des sachlichen Zusammenhangs des Unfalls mit der versicherten Tätigkeit im konkreten Einzelfall.
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
    Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV ist mangels betrieblicher Berufsbildung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aber dann nicht gegeben, wenn die praktische Tätigkeit aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in die Hochschulbildung eingegliedert und deshalb als Teil des Studiums anzusehen ist (so zum praxisintegrierten dualen Studium ausdrücklich BSG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - B 12 R 4/08 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 11, im Anschluss an die Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 312/07 - juris; Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - NZA 2009, 435).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
    Entscheidend sind die vertraglichen Verhältnisse der Beteiligten und deren tatsächlicher Vollzug im Sinne einer gelebten Rechtsbeziehung, in der es insbesondere auf die Entscheidungsbefugnis über die Einstellung, Entlassung und Verwendung der Arbeitskraft sowie den vom Arbeitserfolg Begünstigten ankommt (siehe nur BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 5, m.w.N.).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/87

    Unversorgtes Ausscheiden - Einstufige Juristenausbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
    Die von den PJ-Studierenden bei der Klägerin absolvierten praktischen Ausbildungsabschnitte beinhalten - anders als etwa bei der zwei- oder einstufigen Juristenausbildung (siehe hierzu BSG, Urteil vom 3. Februar 1994 - 12 RK 6/91 - SozR 3-2940 § 2 Nr. 3; Urteil vom 21. Februar 1990 - 12 RK 12/87 - BSGE 66, 211; Urteil vom 20. September 1989 - 7 Rar 114/87 - BSGE 65, 281; Urteil vom 6. Oktober 1988 - 1 RA 53/87 - BSGE 64, 130) - auch keine als Beschäftigung geltende betriebliche Berufsbildung im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV.
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 12/87

    Rechtspraktikant - Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
    Die von den PJ-Studierenden bei der Klägerin absolvierten praktischen Ausbildungsabschnitte beinhalten - anders als etwa bei der zwei- oder einstufigen Juristenausbildung (siehe hierzu BSG, Urteil vom 3. Februar 1994 - 12 RK 6/91 - SozR 3-2940 § 2 Nr. 3; Urteil vom 21. Februar 1990 - 12 RK 12/87 - BSGE 66, 211; Urteil vom 20. September 1989 - 7 Rar 114/87 - BSGE 65, 281; Urteil vom 6. Oktober 1988 - 1 RA 53/87 - BSGE 64, 130) - auch keine als Beschäftigung geltende betriebliche Berufsbildung im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV.
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 6/91

    CSSR - Beamtin auf Widerruf - Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17
    Die von den PJ-Studierenden bei der Klägerin absolvierten praktischen Ausbildungsabschnitte beinhalten - anders als etwa bei der zwei- oder einstufigen Juristenausbildung (siehe hierzu BSG, Urteil vom 3. Februar 1994 - 12 RK 6/91 - SozR 3-2940 § 2 Nr. 3; Urteil vom 21. Februar 1990 - 12 RK 12/87 - BSGE 66, 211; Urteil vom 20. September 1989 - 7 Rar 114/87 - BSGE 65, 281; Urteil vom 6. Oktober 1988 - 1 RA 53/87 - BSGE 64, 130) - auch keine als Beschäftigung geltende betriebliche Berufsbildung im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht