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   OLG Frankfurt, 20.08.2009 - 6 U 146/08   

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https://dejure.org/2009,6576
OLG Frankfurt, 20.08.2009 - 6 U 146/08 (https://dejure.org/2009,6576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.08.2009 - 6 U 146/08 (https://dejure.org/2009,6576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. August 2009 - 6 U 146/08 (https://dejure.org/2009,6576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 9 UWG
    Wettbewerbsverletzung: Schutz eines Kaffeezubereiters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage durch den Beklagten einer negativen Feststellungsklage; Wettbewerbliche Eigenart eines Kaffeezubereiters

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage durch den Beklagten einer negativen Feststellungsklage; Wettbewerbliche Eigenart eines Kaffeezubereiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 9 a UWG
    Verwechselungsgefahr trotz Warnhinweis - "Dieser Kaffeezubereiter … sollte nicht mit Kaffeezubereitern anderer Unternehmen verwechselt werden.”

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr 9 UWG
    Rechtsschutzinteresse für negative Feststellungsklage kann auch bei Erhebung der Leistungsklage fortbestehen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2009 - 6 U 146/08
    Dagegen können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber frei austauschbar sind, eine wettbewerbliche Eigenart (mit) begründen (BGH, Urt. v. 21.09.2006 - I ZR 270/03 - GRUR 2007, 339 Tz 27 - Stufenleitern, m.w.Nachw.).

    Eine Herkunftstäuschung ist vermeidbar, wenn sie durch geeignete und zumutbare Maßnahmen verhindert werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH , Urt. v. 21.09.2006 - I ZR 270/03 - GRUR 2007, 339 Tz 43 - Stufenleitern m.w.Nachw.).

  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2009 - 6 U 146/08
    Soweit das Unterlassungsbegehren der Klägerinnen auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, ist die Klage zwar nur begründet, wenn das beanstandete geschäftliche Verhalten der Beklagten - wie dargelegt - zur Zeit der Begehung anlässlich der Messen im Februar 2007 und 2008 Unterlassungsansprüche begründet hat und diese Ansprüche auch auf der Grundlage der nunmehr geltenden Rechtslage gegeben sind (BGH, Urt. v. 09.06.2005 - I ZR 279/02 - GRUR 2005, 1061 - juris-Tz 23 - Telefonische Gewinnauskunft).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1987 - 13 A 858/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2009 - 6 U 146/08
    Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BGH, Urt. v. 22.02.1987 - I ZR 1987 - GRUR 1987, 637 - juris-Tz 12 - Parallelverfahren).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2009 - 6 U 146/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von dem allgemeinen Grundsatz, wonach das Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage entfällt, wenn Leistungsklage erhoben ist und diese - wie im vorliegenden Fall wegen der entsprechenden Erklärung der Klägerinnen in der Klageschrift - nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl.: BGH, Urt. v. 07.07.1994 - I ZR 30/92 - GRUR 1994, 846 - Parallelverfahren II), grundsätzlich dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Feststellungsrechtsstreit entscheidungsreif oder im Wesentlichen zur Entscheidungsreife fortgeschritten ist und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif ist (BGH, Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 17/03 - GRUR 2006, 217 - juris-Tz 12 - Detektionseinrichtung I).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2009 - 6 U 146/08
    Bei der Beurteilung der Übereinstimmung und Ähnlichkeit von Produkten ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung bei ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung beim Betrachter vermitteln, wobei eine Herkunftstäuschung ausscheidet, wenn der Verkehr auch bei geringer Aufmerksamkeit die Unterschiedlichkeit von Original und Nachahmung wahrnimmt (BGH, Urt. v. 11.01.2007 - I ZR 198/04 - GRUR 2007, 795, Tz 32 und 41 - Handtaschen; Hefermehl/ Köhler /Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rd 9.43 UWG).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2009 - 6 U 146/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von dem allgemeinen Grundsatz, wonach das Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage entfällt, wenn Leistungsklage erhoben ist und diese - wie im vorliegenden Fall wegen der entsprechenden Erklärung der Klägerinnen in der Klageschrift - nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl.: BGH, Urt. v. 07.07.1994 - I ZR 30/92 - GRUR 1994, 846 - Parallelverfahren II), grundsätzlich dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Feststellungsrechtsstreit entscheidungsreif oder im Wesentlichen zur Entscheidungsreife fortgeschritten ist und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif ist (BGH, Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 17/03 - GRUR 2006, 217 - juris-Tz 12 - Detektionseinrichtung I).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2009 - 6 U 146/08
    (BGH, Urt. v. 24.05.2007 - I ZR 104/04 - GRUR 2007, 984, 985).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2009 - L 6 U 265/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2009 - 6 U 146/08
    Gegenstand des Verfahrens ist zunächst der auf der Fachmesse Ambiente 2007 ausgestellte Kaffeezubereiter gemäß der Anlagen K 1 bis K 3; insoweit handelt es sich um das Hauptsacheverfahren zu dem Eilverfahren 2-03 68/07 und 3-08 O 115/07 bzw. 6 U 265/07.
  • OLG Frankfurt, 10.04.2014 - 6 U 87/13

    Irreführung durch markenrechtlichen Registrierungshinweis

    Das Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage entfällt, wenn Leistungsklage erhoben ist und diese nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (Senat, Urteil vom 20.8.2009 - 6 U 146/08 - Rn. 17, juris; BGH, Urt. v. 07.07.1994 - I ZR 30/92 - Parallelverfahren II).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2020 - 6 U 44/19

    Wettbewerbliche Eigenart eines Kaffebereiters - Nichtvorliegen einer Nachahmung

    Das ist im Übrigen gerichtsbekannt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.6.2020 - 6 U 66/19 ; Urteil vom 17.1.2019 - 6 U 205/17; Urteil vom 20.8.2009 - 6 U 146/08 , juris).
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