Rechtsprechung
OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 146/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur irreführenden Wirkung der Werbung "Doppelt so schnell wie normales DSL”
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Werbeverbot - Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbsrechtlichen Irreführung durch die Werbeaussage "doppelt so schnell wie normales DSL"
- kanzlei.biz
"Doppelt so schnell wie normales DSL" - aber nicht immer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 Abs. 1 S. 1; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Irreführung der Werbeaussage "doppelt so schnell wie normales DSL" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung mit dem Slogan "Doppelt so schnell wie normales DSL" irreführend
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
"Doppelt schneller" Internetzugang
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der "doppelt schnelle" Internetzugang
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
DSL-Werbung - Irreführende Werbung
- lto.de (Kurzinformation)
Werbung mit "doppelt schnellem" Internetzugang unzulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Werbung mit "doppelt schnellem" Internetzugang unzulässig
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
Werbeverbot für Unitymedia - Werbung mit "doppelt so schnellem" Internet zur Verbrauchertäuschung geeignet
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Doppelt so schnell wie normales DSL" - Werbeslogan eines Internetanbieters ist in mehrfacher Hinsicht irreführend
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Werbung mit doppelt so schnellem DSL wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Doppelt hält nicht immer besser
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Unity Media darf nicht mit doppelt schnellem" Internetzugang werben
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung: Unitymedia ist der Slogan "doppelt so schnell wie normales DSL" untersagt worden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbung doppelt so schnell wie normales DSL ist irreführend
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben - Werbeslogan in mehrfacher Hinsicht irreführend
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.06.2011 - 84 O 59/11
- OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 146/11