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   OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20   

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OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20 (https://dejure.org/2021,12928)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.2021 - 6 U 146/20 (https://dejure.org/2021,12928)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 6 U 146/20 (https://dejure.org/2021,12928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche; Öffentliche Zugänglichmachung einer Stellungnahme über Glyphosat; Begriff des sonstigen amtlichen Werkes

  • rechtsportal.de

    Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche; Öffentliche Zugänglichmachung einer Stellungnahme über Glyphosat; Begriff des sonstigen amtlichen Werkes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Glyphosat-Gutachten: Vorinstanz bestätigt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein "Zensurheberrecht" bei Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Glyphosat-Gutachten als amtliches Werk vom Urheberschutz ausgenommen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Zensururheberrecht - Durfte "FragDenStaat" Glyphosat-Gutachten veröffentlichen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 355
  • MMR 2022, 424
  • afp 2021, 236
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
    Aus der Wendung "soweit es der Informationszweck rechtfertigt" ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Bestimmung und bei der Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften für ihre Umsetzung über einen erheblichen Spielraum verfügen, der ihnen eine Interessenabwägung ermöglicht (BGH, Urt. v. 30.4.2020 - I ZR 139/15 -, juris, Tz 29 - Afghanistan Papiere II).

    Die bloße Ankündigung eines Tagesereignisses stellt noch keine Berichterstattung über das Ereignis dar, eine eingehende Analyse des Ereignisses ist jedoch nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 30.4.2020 - I ZR 139/15 -, juris, Tz. 33 - Afghanistan Papiere II, m.w.N.).

    Außerdem sprechen für eine Berichterstattung die Verwendung weiterführender Links und eine Einladung zur interaktiven Partizipation (s. BGH, Urt. v. 30.4.2020 - I ZR 139/15 -, juris, Tz 38 - Afghanistan Papiere II).

    Dabei ist auch die Mitteilung der Vorgeschichte und der Hintergründe des Tagesereignisses privilegiert, solange das aktuelle Geschehen im Vordergrund der Berichterstattung steht (BGH, Urt. v. 30.4.2020 - I ZR 139/15 -, juris, Tz. 40 - Afghanistan Papiere II).

    Dieses Merkmal setzt nach der Rechtsprechung des BGH das in Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG geregelte Erfordernis um, dass die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks in Verbindung mit der Berichterstattung über Tagesereignisse stehen muss (BGH, Urt. v. 30.4.2020 - I ZR 139/15 -, juris, Tz. 43 - Afghanistan Papiere II).

    Da keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das grundrechtliche Schutzniveau des Unionsrechts durch die von Art. 5 Abs. 1 S. 1 und 2 und Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechte des Grundgesetzes nicht gewahrt ist, sind diese in die Abwägung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der praktischen Konkordanz einzustellen (BGH, Urt. v. 30.4.2020 - I ZR 139/15 -, juris, Tz. 50, m.w.N. - Afghanistan Papiere II).

    Den von dem Beklagten dabei in Anspruch genommenen Grundrechten der Meinungs- und Pressefreiheit kommt ein besonders hoher Rang zu, weil die umfassende und wahrheitsgemäße Information der Bürger durch die Presse eine Grundvoraussetzung des Prozesses demokratischer Meinungs- und Willensbildung ist; diese Grundrechte gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, die - wie hier die mögliche Kanzerogenität eines weit verbreiteten Pflanzenschutzmittels - die Öffentlichkeit wesentlich berühren (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.2020 - I ZR 139/15 -, juris, Tz. 53 - Afghanistan Papiere; BVerfGE 71, 206, 220 - juris Rn. 47).

    Gerechtfertigt ist nach der Rechtsprechung des BGH damit auch eine etwaige Verletzung des Erstveröffentlichungsrechts, da die Schrankenregelung der Berichterstattung über Tagesereignisse anders als etwa die Schrankenregelung des Zitatrechts nicht auf veröffentlichte Werke beschränkt ist (s. BGH, Urt. v. 30.4.2020 - I ZR 139/15 -, juris, Tz. 63 m.w.N. - Afghanistan Papiere II).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne sind die Grundrechte auf beiden Seiten gegeneinander abzuwägen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 38 - Spiegel Online).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 185/03

    Bodenrichtwertsammlung

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
    Ist die Information weniger bedeutsam, wird die Abwägung in der Regel ergeben, dass die allgemeine Kenntnisnahme bereits durch eine erfolgte Veröffentlichung sichergestellt ist, ohne dass zusätzlich eine urheberrechtsfreie Verbreitung erforderlich wäre (BGH, Urteil vom 20.07.2006, I ZR 185/03, juris, Tz. 17 f.).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 228/15

    Volker Beck gegen Spiegel Online: EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
    Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt allein das urheberrechtspezifische Interesse des Urhebers, darüber zu bestimmen, ob er mit der erstmaligen Veröffentlichung den Schritt von der Privatsphäre in die Öffentlichkeit tut und sich und sein Werk damit der öffentlichen Kenntnisnahme und Kritik aussetzt (vgl. BGH GRUR 2017, 1027 Rn. 64 - Reformistischer Aufbruch I, m.w.N.).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
    Den von dem Beklagten dabei in Anspruch genommenen Grundrechten der Meinungs- und Pressefreiheit kommt ein besonders hoher Rang zu, weil die umfassende und wahrheitsgemäße Information der Bürger durch die Presse eine Grundvoraussetzung des Prozesses demokratischer Meinungs- und Willensbildung ist; diese Grundrechte gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, die - wie hier die mögliche Kanzerogenität eines weit verbreiteten Pflanzenschutzmittels - die Öffentlichkeit wesentlich berühren (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.2020 - I ZR 139/15 -, juris, Tz. 53 - Afghanistan Papiere; BVerfGE 71, 206, 220 - juris Rn. 47).
  • OLG Köln, 19.02.2021 - 6 U 105/20
    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
    So hat der Beklagte seine Texte mit weiterführenden Links versehen, u.a. auf einen Artikel von netzpolitik.org mit dem Titel "Zensururheberrecht: Bundesinstitut gab 88.000 Euro gegen Glyphosat-Berichterstattung aus", in dem es um das Gerichtsverfahren des Klägers gegen den MDR geht, das Gegenstand des Verfahrens vor dem Senat 6 U 105/20 gewesen war, und in dem sich der Kläger gestützt auf Urheberrecht gegen die Veröffentlichung der Zusammenfassung und das Addendum im Oktober 2015 gewandt hatte.
  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14

    Informationsanspruch gegenüber wissenschaftlichem Dienst des Bundestages -

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
    Ob auch schon die erste Gewährung des Informationszugangs nach dem IFG für die Annahme eines öffentlichen Werkes nach § 5 Abs. 2 UrhG ausreicht (§ 6 IFG greift jedenfalls für die Zeit davor und für die Urheberrechte Dritter, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.2015, 7 C 1/14, juris, Tz. 37, 42; BVerwG, Urteil vom 25.06.2015, 7 C 2/14, juris, Tz. 39 ff.; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 12 Rn. 16) oder § 6 IFG gegen eine solche Ansicht spricht, kann dahinstehen.
  • EuGH, 29.07.2019 - C-469/17

    Funke Medien NRW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
    Auf Grundlage der Entscheidungen des EuGH vom 29.07.2019 (C-469/17 - Afghanistan Papiere, Rn. 64 und C-516/17 - Volker Beck, Rn. 49) habe die Grundrechtsabwägung mit der Informations- und Pressefreiheit im Rahmen der Tatbestände der Schrankenregelungen stattzufinden.
  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
    Ob auch schon die erste Gewährung des Informationszugangs nach dem IFG für die Annahme eines öffentlichen Werkes nach § 5 Abs. 2 UrhG ausreicht (§ 6 IFG greift jedenfalls für die Zeit davor und für die Urheberrechte Dritter, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.2015, 7 C 1/14, juris, Tz. 37, 42; BVerwG, Urteil vom 25.06.2015, 7 C 2/14, juris, Tz. 39 ff.; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 12 Rn. 16) oder § 6 IFG gegen eine solche Ansicht spricht, kann dahinstehen.
  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20

    Zulässigkeit einer Nutzung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels

    Ob ein Sonderfall vorliegt, weil das Verwertungsrecht des Urhebers nur beschränkt wird, wenn das Werk bei einer Berichterstattung über Tagesereignisse im Verlauf des Tagesereignisses wahrnehmbar wird und nur soweit es durch den Zweck der Berichterstattung geboten ist (vgl. hierzu OLG Köln GRUR-RR 2021, 355 Rn. 53 - Fragdenstaat), kann im Streitfall offenbleiben.
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