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   OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 147/03   

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https://dejure.org/2004,5609
OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 147/03 (https://dejure.org/2004,5609)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.2004 - 6 U 147/03 (https://dejure.org/2004,5609)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 2004 - 6 U 147/03 (https://dejure.org/2004,5609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines TV-Werbespots; Anspruch auf Unterlassen des Aussendens eines Werbespots im Fernsehen; Zulässigkeit eines einen Leistungsvergleich beinhaltenden Werbespots; Herabsetzung der Leistung eines Anbieters durch einen Leistungsvergleich ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 5
    Zur Frage der durchschnittlichen Aufmerksamkeit der Zuschauer beim Betrachten von Fernsehwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 128
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 147/03
    Denn ein auf das Verbot der konkreten Verletzungsform gerichteter Antrag ist schon dann in vollem Umfang begründet, wenn die konkrete Verletzungsform eine einzige konkrete Wettbewerbswidrigkeit enthält; es kommt nicht darauf an, ob die Verletzungshandlung im übrigen wettbewerbsgemäß oder wettbewerbswidrig ist (vgl. BGH, WRP 2001, 400, 403 -...).
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 147/03
    Dies bedeutet, daß der Grad seiner Aufmerksamkeit je nach dem Gegenstand der Werbung verschieden sein kann (BGH, WRP 2004, 735, 737 - Dauertiefpreise m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 6 U 266/12

    Aufklärungserfordernisse bei Werbung mit Testergebnis; irreführende

    Wie der Senat schon in früheren Entscheidungen klargestellt hat, ist die durchschnittliche Aufmerksamkeit von Zuschauern beim Betrachten von Fernsehwerbung eher gering (vgl. Senat GRUR-RR 2005, 128).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2005 - 6 W 107/05

    Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Widerlegung des Verfügungsgrunds

    Da die Antragstellerin auch nicht zu erkennen gegeben hat, dass die sieben Einzelaussagen etwa in einer bestimmten Reihenfolge zur Begründung des beantragten Verbots der Gesamtwerbung herangezogen werden sollten, stand es dem Landgericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 01, 400 - TCM-Zentrum; vgl. auch Senat GRUR-RR 05, 128) frei, auf welche dieser Aussagen es das Verbot der Gesamtwerbung stützen wollte.
  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2012 - 8 O 136/12
    Im Unterschied zur schriftlichen Werbung besteht bei der Fernsehwerbung auch keine Gelegenheit, sich einzelne Werbeaussagen nochmals genauer vor Augen zu führen (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2005, 128).
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