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   OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 150/97   

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https://dejure.org/1998,4591
OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 150/97 (https://dejure.org/1998,4591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.1998 - 6 U 150/97 (https://dejure.org/1998,4591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 6 U 150/97 (https://dejure.org/1998,4591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Einsatzfahrzeuge - Sonderrechte

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Abstand beim Anfahren - Seitenabstand - Sicherheitsabstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 1 § 4 Abs. 1 § 38
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Einsatzfahrzeugs bremsendes Fahrzeug

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 464
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1991 - 1 U 129/90
    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 150/97
    Sobald aber ein Verkehrsteilnehmer ein Einsatzhorn hört, darf er, um dem Gebot des § 38 StVO entsprechen zu können, in einen Kreuzungsbereich nur einfahren, wenn er zuvor abgeklärt hat, daß das Wegerechtsfahrzeug von dort nicht kommen kann (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1992, 489; OLG Hamm, VersR 1997, 1547 (1548)).
  • OLG Hamm, 13.12.1996 - 9 U 143/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei Rot in die Kreuzung einfahrenden

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 150/97
    Sobald aber ein Verkehrsteilnehmer ein Einsatzhorn hört, darf er, um dem Gebot des § 38 StVO entsprechen zu können, in einen Kreuzungsbereich nur einfahren, wenn er zuvor abgeklärt hat, daß das Wegerechtsfahrzeug von dort nicht kommen kann (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1992, 489; OLG Hamm, VersR 1997, 1547 (1548)).
  • KG, 28.06.2012 - 22 U 56/12

    Zur Haftung beim grundlosen Bremsen nach Ampelstart bei Grün

    Es ist anerkannt, dass der gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 StVO in der Regel einzuhaltende Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage im geballten Großstadtverkehr nicht gefordert werden kann (so schon die amtliche Begründung zu § 4 Abs. 1 StVO, zitiert etwa bei König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 4 StVO Rn. 2, 11; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 1998, 6 U 150/97, Juris Rn. 12; Senat, Urteil vom 10. September 2007, 22 U 224/06, Juris Rn. 6).
  • AG Krefeld, 08.03.2022 - 4 C 29/21

    Verkehrsunfall - Auffahren auf ein Fahrzeug an einer Ampel

    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Sicherheitsabstand auf Grund der Regelvermutung des § 4 Abs. 1 S. 1 StVO bei dem verkehrsbedingten Warten an einer Ampelanlage verringert werden darf (OLG Hamm v. 04.06.1998 - 6 U 150/97 - juris, Rn. 12.).

    Jedoch muss mit der Verringerung des Sicherheitsabstandes eine erhöhte Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft des Abstandspflichtigen einhergehen (OLG Hamm v. 04.06.1998 - 6 U 150/97 - juris, Rn. 13.).

  • AG Ravensburg, 06.03.2012 - 5 C 1347/11

    Auffahrunfall im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Fahrstreifenwechsel

    Der von der Beklagten geltend gemachte Verstoß des Klägers gegen den erforderlichen Sicherheitsabstand gemäß § 4 StVO ist vorliegend nur von untergeordneter Bedeutung, da das vorliegende Unfallereignis unstreitig im Zusammenhang mit dem Anfahren einer grün geschalteten Ampelanlage im Zusammenhang steht, so dass nach allgemeinen Grundsätzen in der Rechtsprechung ein geringerer Abstand gerechtfertigt war (OLG Hamm NZV 1998, 464).
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