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   OLG Karlsruhe, 22.10.2014 - 6 U 152/13   

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https://dejure.org/2014,31966
OLG Karlsruhe, 22.10.2014 - 6 U 152/13 (https://dejure.org/2014,31966)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.10.2014 - 6 U 152/13 (https://dejure.org/2014,31966)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 6 U 152/13 (https://dejure.org/2014,31966)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Kachelmann darf Claudia D. nicht als "Kriminelle" bezeichnen

  • internet-law.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Was Kachelmann über seine Ex-Geliebte sagen darf und was nicht

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als "Kriminelle” bezeichnen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kachelmann darf Claudia G. nicht als "Kriminelle" bezeichnen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kachelmann durfte ehemalige Lebensgefährtin im Zusammenhang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht als Kriminelle bezeichnen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kachelmann durfte ehemalige Lebensgefährtin im Zusammenhang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen als Kriminelle bezeichnen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Jörg Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kachelmann durfte ehemalige Partnerin nicht als »Kriminelle« bezeichnen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kachelmann - Ex-Geliebte ist keine "Kriminelle"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kachelmann darf ehemalige Lebensgefährtin nicht als Kriminelle bezeichnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit Claudia D. Gegen Kachelmann wegen Unterlassung von Äußerungen - Kachelmann darf Exgeliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen

  • Telepolis (Pressemeldung, 30.10.2014)

    Wettermoderator durfte Ex-Freundin nicht "Kriminelle" nennen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Darf ein vom Vorwurf der Vergewaltigung Freigesprochener die Frau, die ihn angezeigt hat, als "Kriminelle" bezeichnen?

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Rechtsstreit Claudia D. gg. Kachelmann - wegen Unterlassung von Äußerungen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Aus für die "Kriminelle aus Schwetzingen"?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kachelmann darf Ex-Freundin nicht als Kriminelle bezeichnen

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Was Kachelmann über seine Ex-Geliebte sagen darf und was nicht

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Brandenburg, 24.06.2016 - 34 C 39/16
    Eine gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 185 StGB zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellt nämlich dann eine Meinungsäußerung dar, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind ( BVerfG , NJW 1999, Seiten 1322 ff.; OLG Koblenz , Beschluss vom 11.11.2014, Az.: 3 U 905/14, u.a. in: "juris"; OLG Karlsruhe , Urteil vom 22.10.2014, Az.: 6 U 152/13, u.a. in: "juris" ).

    Dementsprechend sind Werturteile von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG noch gedeckt, soweit sie nicht zugleich darauf gerichtet sind, die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal beleidigend sind ( OLG Koblenz , Beschluss vom 11.11.2014, Az.: 3 U 905/14, u.a. in: "juris"; OLG Karlsruhe , Urteil vom 22.10.2014, Az.: 6 U 152/13, u.a. in: "juris" ).

    Die Zulässigkeitsgrenze wird aber grundsätzlich - so wie hier auch - dann überschritten, wenn bei den Äußerungen nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, mithin die persönlichen Herabsetzung dieser Person angestrebt wird ( BVerfG , BVerfGE 82, Seite 272; BVerfG , NJW 1995, Seiten 3303 f.; BGH , NJW-RR 1995, Seite 301; BGH , NJW 2000, Seiten 1036 ff.; BGH , NJW 2005, Seiten 279 f.; OLG Koblenz , Beschluss vom 11.11.2014, Az.: 3 U 905/14, u.a. in: "juris"; OLG Karlsruhe , Urteil vom 22.10.2014, Az.: 6 U 152/13, u.a. in: "juris"; OLG Koblenz , Beschluss vom 12.07.2012, Az.: 2 U 862/06, u.a. in: "juris" ).

    Aufgrund dieser somit hier widerrechtlich erfolgten Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verfügungsklägers steht diesem dann aber auch gegenüber der Verfügungsbeklagten gemäß Art. 1 und 2 GG, §§ 823, 862 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB der hier nunmehr geltend gemachte quasinegatorische Unterlassungsanspruch dem Grunde nach zu ( BVerfG , NJW 2009, Seite 3357; BVerfG , BVerfGE 82, Seite 272; BVerfG , NJW 1995, Seiten 3303 f.; BGH , NJW-RR 1995, Seite 301; BGH , NJW 2000, Seiten 1036 ff.; BGH , NJW 2005, Seiten 279 f.; BAG , Urteil vom 08.02.1984, Az.: 5 AZR 501/81; OLG Koblenz , Beschluss vom 11.11.2014, Az.: 3 U 905/14, u.a. in: "juris"; OLG Karlsruhe , Urteil vom 22.10.2014, Az.: 6 U 152/13, u.a. in: "juris"; OLG Koblenz , Beschluss vom 12.07.2012, Az.: 2 U 862/06, u.a. in: "juris"; LG Köln , Urteil vom 14.07.2010, Az.: 28 O 403/10, u.a. in: IPRspr 2010, Nr. 230, Seiten 578 f. ), da die Verfügungsbeklagte ausdrücklich weiterhin behaupten, dass dies alles keine diffamierenden oder verleumderischen Äußerungen seien sondern sie nur "die Wahrheit" erzählen würden, so dass vorliegend die unmittelbare Gefahr besteht, dass die Verfügungsbeklagte weiterhin die Persönlichkeitsrechte des Verfügungsklägers auf diese Art und Weise verletzt.

  • LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17

    Antisemitische Meinungsäußerungen

    Voraussetzung für eine solche Berechtigung ist aber, dass die Auseinandersetzung noch aktuell ist und dass die "Gegenschlags-Äußerungen" sich als Verteidigung gegen die in diesem Zusammenhang erhobenen öffentlichen Vorwürfe darstellen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 U 152/13 - Rn. 64, juris).
  • LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16

    Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde

    Voraussetzung für eine solche Berechtigung ist, dass die Auseinandersetzung noch aktuell ist und dass die "Gegenschlags-Äußerungen" sich als Verteidigung gegen die in diesem Zusammenhang erhobenen öffentlichen Vorwürfe darstellen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 U 152/13 -, Rn. 64, juris).
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