Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 03.04.2017

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.2017 - I-6 U 152/16   

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https://dejure.org/2017,21935
OLG Köln, 28.04.2017 - I-6 U 152/16 (https://dejure.org/2017,21935)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2017 - I-6 U 152/16 (https://dejure.org/2017,21935)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2017 - I-6 U 152/16 (https://dejure.org/2017,21935)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • kanzlei.biz

    Handelsrechtliche Publizitätspflicht von Kapitalgesellschaften keine Marktverhaltensregel

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; UWG § 3 a
    Wettbewerbswidrigkeit der Nichteinhaltung der Publizitätspflicht nach §§ 325 ff. HGB

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Publizitätspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Die versteckte Leistungsverfügung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Handelsrechtliche Publizitätspflicht keine Marktverhaltensregelung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verletzung der handelsrechtlichen Publizität ist doch kein Wettbewerbsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 1048
  • NZG 2017, 992
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.12.1997 - C-97/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Aus dem Urteil des EuGH vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-97/96 (Daihatsu-Entscheidung) ergibt sich, daß gesellschaftsrechtliche Publizitätsvorschriften nicht nur dem Schutz der Gesellschafter und Gläubiger, sondern der Unterrichtung aller dienen, die Interesse an der finanziellen Situation der Gesellschaft haben.

    Im Einzelnen ist darauf hinzuweisen, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Beschluss vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-97/96 (Daihatsu-Entscheidung) festgestellt hat, dass gesellschaftsrechtliche Publizitätsvorschriften nicht nur dem Schutz der Gesellschafter und Gläubiger, sondern der Unterrichtung aller dienen, die Interesse an der finanziellen Situation der Gesellschaft haben.

    Die Vielzahl der Gesetzesänderungen nach der vom Landgericht angeführten EuGH-Entscheidung (Rs. C-97/96, NJW 1998, 129 - Daihatsu ) zeigt auch, dass der Gesetzgeber mehrfach die Möglichkeit gehabt hätte, eine effektive Durchsetzung durch einen wettbewerbsimmanenten Rechtsschutz zu eröffnen.

  • OLG Köln, 08.03.1991 - 2 Wx 1/91

    Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsgeldfestsetzung; Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Die Publizitätspflichten dienten insbesondere dem Schutz der Gläubiger und der übrigen Teilnehmer am Wirtschaftsleben, die so einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse erhielten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 08. März 1991 - 2 Wx 1/91 -, BB 1991, 1748).

    Als Zweck des Gesetzes ist mit dem Landgericht Bonn der Schutz der Gläubiger und der übrigen Teilnehmer am Wirtschaftsleben anzunehmen (s.o.; OLG Köln, Beschluss vom 08. März 1991 - 2 Wx 1/91 -, BB 1991, 1748).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Diese liegt vor bei Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker ).
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Auch zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass eine Norm dann den Interessen der Mitbewerber dient, wenn sie die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung schützt (BGH GRUR 2010, 654, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • OLG München, 14.09.1995 - 29 U 3707/95
    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Die Beantwortung der Frage, ob der Antragsteller den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung oder den einer Leistungsverfügung begehrt, hängt nicht vom Wortlaut, sondern von der einheitlichen Zielrichtung des Antrages ab (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OLG München, Urteil vom 14. September 1995 - 29 U 3707/95 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Beim Verfügungsgrund handelt es sich nach h. M. um eine besondere Form des Rechtsschutzbedürfnisses für das Eilverfahren, mithin eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung und nicht um ein Element der materiellen Begründetheit (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15 -, juris, Rn. 85; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 940, Rn. 4; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12, Rn. 3.12).
  • BGH, 06.06.2018 - VIII ZR 247/17

    Verbandsklage eines Verbraucherschutzvereins gegen ein

    Aus dem von der Revision der Beklagten angeführten Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 28. April 2017 - 6 U 152/16, juris Rn. 27) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 15 U 18/23

    "Digitale Mautvignetten"

    Umgekehrt ist die Schwelle für die darzulegende Notlage höher anzusetzen, wenn die Rechtslage nicht zu Gunsten des Antragstellers zweifelsfrei ist und / oder eine Verweisung auf die Geltendmachung von Schadensersatz zumutbar ist (s. dazu auch OLG Köln GRUR 2017, 1048 Rn. 26 - Dampfreinigungsgeräte; OLG Frankfurt a.M. MMR 2011, 181, 182; LG Hamburg GRUR-RS 2022, 26049. Rn. 124 - 126; Huber in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Auflage 2023, § 940 Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 28.06.2023 - 9 U 1947/22

    Berfung eines Herstellers für Nahrungsergänzungsmittel als Verfügungsbeklagte

    Des Weiteren besteht vorliegend ein Verfügungsgrund (vgl. insoweit zur Qualifikation als Sachurteilsvoraussetzung OLG Köln, NZG 2017, 992, 993, Rdnr. 19; OLG Stuttgart, NJW-RR 2016, 932, 933, Rdnr. 72; Köhler/Bornkamm/Feddersen-Köhler/Feddersen, a.a.O., § 12, Rdnr. 2.12, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9972
OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16 Kart (https://dejure.org/2017,9972)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2017 - 6 U 152/16 Kart (https://dejure.org/2017,9972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Stromkonzession

  • rechtsportal.de

    EnWG § 1
    Anforderungen an die Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Stromkonzession

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Effizienz vor Preisgünstigkeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Willkür bei erheblicher Übergewichtung der Effizienzgesichtspunkte gegenüber Preisgesichtspunkten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Verfügung erlassen: Geplante Stromnetzvergabe an Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG in der nördlichen Ortenau gestoppt

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um Stromnetzvergabe in mehreren Gemeinden der nördlichen Ortenau am 03.04.2017

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Diskriminierungsfreier Wettbewerb bei Stromkonzessionsvergabeverfahren notwendig! (VPR 2017, 1012)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Effizienz vor Preisgünstigkeit? (VPR 2017, 185)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
    Im Übrigen sei die relative Bewertungsmethode in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs Stromnetz Berkenthin (BGHZ 199, 289 Rn. 4) nicht beanstandet worden.

    Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind zwar gemäß § 134 BGB i.V. mit § 19 Abs. 1 GWB nichtig (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 72 und 101 - Stromnetz Berkenthin).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG in ihrem Gebiet gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 35 ff. - Stromnetz Berkenthin und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 51 - Stromnetz Homberg).

    Der Zweck des Gesetzes, einen Wettbewerb um das Netz zu erreichen, lässt weitere Auswahlkriterien, die weder konzessionsabgabenrechtlich zulässige Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Wegenutzung noch die Ausrichtung des Netzbetriebs auf die Ziele des § 1 EnWG betreffen, nicht zu (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 47 - Stromnetz Berkenthin).

    Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 KAV, welcher ebenfalls den Vorwurf eines Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. § 46 EnWG begründete (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 47 - Stromnetz Berkenthin), liegt deshalb insoweit nicht vor.

    Es hat dabei zu Recht als Orientierungshilfe für eine sachgerechte Gewichtung den Musterkriterienkatalog der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg herangezogen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 84 - Stromnetz Berkenthin).

    Soweit die Klägerin geltend macht, dass im Musterkriterienkatalog der niedersächsischen Landeskartellbehörde danach differenziert werde, welches Wertungsverhältnis zwischen den großen Aspekten der "Kriterien nach § 1 Abs. 1 EnWG" einerseits und den "sonstigen kommunalfreundlichen Kriterien mit sachlichem Bezug zum Konzessionsvertrag" andererseits bestehe und dies übertragen auf den Streitfall bedeute, dass ein Aufschlag von mindestens 10 Bewertungspunkten vorzunehmen sei, verkennt sie, dass auch der Musterkriterienkatalog der niedersächsischen Landeskartellbehörde lediglich eine Orientierungshilfe darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 84 - Stromnetz Berkenthin).

    Die Musterkriterienkataloge sollen zwar lediglich als Orientierungshilfe dienen (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 84 - Stromnetz Berkenthin).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in die Regulierung der Netzentgelte der Effizienzwert des Netzbetreibers bereits einfließt (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, aaO. Rn. 87 - Stromkreis Berkenthin).

    Der Gemeinde darf die in § 1 EnWG verfolgten Ziele auch dadurch verfolgen, dass sie nach Konzessionsvergabe sich auf vertragsrechtlicher Grundlage Einflussmöglichkeiten wie Mitwirkungs- und Konsultationsrechte verschafft (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 52 - Stromnetz Berkenthin).

    Auch bei der Anreizregulierung findet stets ein relativer Maßstab Anwendung, der durch die vergleichsweise effizientesten Netzbetreiber gebildet wird (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 38 - Stromkreis Berkenthin).

    Die Beklagte hat bei der Formulierung und Gewichtung der Auswahlkriterien einen Spielraum (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/13, BGHZ 199, 289 Rn. 48 - Stromnetz Berkenthin).

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist jedoch zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession in jedem Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, aaO. Rn. 99, juris - Stromnetz Berkenthin).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG in ihrem Gebiet gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 35 ff. - Stromnetz Berkenthin und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 51 - Stromnetz Homberg).

    Das Diskriminierungsverbot gilt auch dann, wenn die Gemeinden die Nutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege zum Netzbetrieb Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften übertragen wollen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), was nach § 46 Abs. 4 EnWG grundsätzlich zulässig ist.

    Sie können sich in diesem Zusammenhang weder auf ein "Konzernprivileg" noch auf die Grundsätze des im Vergaberecht anerkannten "Inhouse-Geschäfts" berufen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Da es nach § 46 Abs. 4 EnWG den Gemeinden grundsätzlich möglich ist, das Wegerecht Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften zu übertragen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), ist die Gründung eines kommunal geprägten Beteiligungsunternehmens, an dem die Gemeinde beteiligt ist, für sich allein genommen kein Beleg für eine unsachliche und nicht den Zielen des § 1 EnWG entsprechende Vorfestlegung der Kommune zugunsten desselben im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (BKartA, 8. Beschlussabteilung, Beschl. v. 28.01.2015 - B 8 -175/11 Rn. 117; differenzierend: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Musterkriterienkatalog vom 06.09.2013, S. 10 f.; a.A. Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Gemeinden an Beteiligungsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionen im Strom- und Gasbereich vom 05.12.2011, Anlage ASt 31, S. 5).

    Dafür spricht auch, dass sich im Regelfall aus der Bevorzugung eigener Unternehmen keine Unbilligkeit der darin liegenden Behinderung Dritter herleitet (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 55 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Solche Klauseln stellen regelmäßig lediglich von allen Bietern zu erfüllende Teile der "Leistungsbeschreibung" dar und keine Qualitätskriterien, bei denen sich die Angebote der Bewerber differenzieren könnten (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn.74 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Bei der im Rahmen der Prüfung des kartellrechtlichen Behinderungsverbots gebotenen Gesamtwürdigung stellt ein gegen § 46 EnWG verstoßendes Auswahlverfahren eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber dar, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt wurden (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 54 - Stromnetz Heiligenhafen).

  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
    Für die relative Bewertungsmethode spricht, dass bei ihrer Anwendung keine Verschiebung der Gewichtung erfolgt, da der jeweils beste Bieter die bei dem jeweiligen Kriterium mögliche volle Punktzahl erhält (vgl. zur unzulässigen Verschiebung der Gewichtung: EuGH, Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn. 32 - TNS Dimarso; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 Rn. 55 - juris).

    Daran ändert auch nichts, dass der EuGH inzwischen klargestellt hat, dass aus dem Transparenzgebot keine Pflicht des öffentlichen Auftraggebers folgt, den potenziellen Bietern durch Veröffentlichung in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen die Bewertungsmethode zur Kenntnis zu bringen, anhand deren er eine konkrete Bewertung der Angebote hinsichtlich der zuvor in den Auftragsdokumenten festgelegten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung vornimmt (EuGH, Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn. 27 - TNS Dimarso).

    Soweit dieser Auffassung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs TNS Dimarso (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn.26) entgegengehalten wird (Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris; Schneevogl, jurisPR-VergR 2/2916 Anm. 1), kann offenbleiben, ob dem für das allgemeine Vergaberecht zu folgen ist.

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Es obliegt der Entscheidung der Parteien, ob sie die einstweilige Verfügung als dauerhafte Regelung hinnehmen oder aber ein Hauptsacheverfahren anstrengen wollen (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 38 f., juris).

    f) Entgegen der Auffassung der Klägerin und des OLG Brandenburg (Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 67, juris) genügt es für die Annahme einer nicht an den Zielen des § 1 EnWG orientierten Entscheidung nicht, wenn in der Gesamtschau aller Umstände durchgreifende Zweifel an der Neutralität der Beklagten bestehen.

  • OLG Celle, 23.02.2016 - 13 U 148/15

    Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
    Eine Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe unzulässig ist, ist aber nach der zu Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich ergangenen Rechtsprechung dann erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das beste Angebot ermittelt wird, und sie in Folge dessen auch von einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.06.2013 - Verg 8/13 Rn. 21, juris; OLG Celle, Beschl. v. 23.02.2016 - 13 U 148/15, Rn. 17, juris).

    Wiederum kann der Bieter nicht im Voraus zuverlässig ermitteln, auf welche konkrete Leistung die Gemeinde Wert legen wird und wie die Angaben und angebotenen Konzepte insofern zueinander gewichtet werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2015 - Verg 28/14 Rn. 74, juris, OLG Celle, Beschl. v. 23.02.2016 - 13 U 148/15, NZBau 2016, 381 Rn. 22, juris).

    Hieraus kann wiederum nur geschlossen werden, dass die genannten Aspekte möglicherweise entscheidungsrelevant sind, nicht aber, wie diese gewertet werden könnten (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 23.02.2016 - 13 U 148/15 Rn. 25).

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2015 - 15 Verg 2/15

    Erstaufnahmeeinrichtung - Vergabeverfahren für ausgeschriebene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
    Für die relative Bewertungsmethode spricht, dass bei ihrer Anwendung keine Verschiebung der Gewichtung erfolgt, da der jeweils beste Bieter die bei dem jeweiligen Kriterium mögliche volle Punktzahl erhält (vgl. zur unzulässigen Verschiebung der Gewichtung: EuGH, Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn. 32 - TNS Dimarso; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 Rn. 55 - juris).

    Zum anderen ist die nach Ermittlung des Bestangebots vorzunehmende Bemessung des Abstands zum besten Angebot, je nachdem ob ein geringfügiger, deutlicher, großer Abstand oder sehr großer Abstand zum besten Angebot besteht, derart unbestimmt, dass - nicht zuletzt in Kombination mit der teilweise nicht hinreichend bestimmten Beschreibung der Erwartungen der Gemeinde - erheblicher Raum für objektiv willkürliche Bewertungen verbleibt (vgl. jeweils zur absoluten Bewertungsmethode: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 - Erstaufnahmeeinrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 24).

    Die Wertung der Gemeinde ist somit dahin zu kontrollieren, ob sie den von ihr definierten Maßstab der Bewertung tatsächlich angewandt hat, ob die Bewertung der Gemeinde auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage beruht und ob sie ihren Beurteilungsspielraum mit ihrer Wertungsentscheidung verletzt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 Rn. 30).

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13

    Gemeindliche Konzessionsvergabe für ein Energieversorgungsnetz: Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
    Der Senat hat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) rechtskräftig festgestellt, dass die Streithelferin gegen die Klägerin keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Stromverteilungsanlagen auf dem Gebiet der genannten Gemeinden hatte.

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Nachdem der Senat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) das erste Konzessionsverfahren der Beklagten und der Städte [A.], [G.] und [D.] sowie der Gemeinden [B.], [C.], und [E.] beanstandet hat, waren alle Gemeinden aufgerufen, zeitnah ein neues Konzessionsverfahren einzuleiten.

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
    Zum anderen ist die nach Ermittlung des Bestangebots vorzunehmende Bemessung des Abstands zum besten Angebot, je nachdem ob ein geringfügiger, deutlicher, großer Abstand oder sehr großer Abstand zum besten Angebot besteht, derart unbestimmt, dass - nicht zuletzt in Kombination mit der teilweise nicht hinreichend bestimmten Beschreibung der Erwartungen der Gemeinde - erheblicher Raum für objektiv willkürliche Bewertungen verbleibt (vgl. jeweils zur absoluten Bewertungsmethode: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 - Erstaufnahmeeinrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 24).

    Auch bei solchen Fallgestaltungen wird von einer Intransparenz des Bewertungsmaßstabs ausgegangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 31 und Rn. 34; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 Rn. 63, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16 Rn. 63, juris; a.A. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

    Zur Intransparenz von Bewertungskriterien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
    Auch bei solchen Fallgestaltungen wird von einer Intransparenz des Bewertungsmaßstabs ausgegangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 31 und Rn. 34; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 Rn. 63, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16 Rn. 63, juris; a.A. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris).

    Aufgrund dieser Angabe haben die Bieter im Voraus nicht zuverlässig ermitteln können, wie die konkret genannten Ausstattungsgegenstände zueinander gewichtet werden sollten und welche Erwartungen die Gemeinde bei der Gewichtung bzw. dem Vergleich der Angebote leiten (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, VergabeR 2016, 768 Rn. 55 - Tragwerksplanung).

  • BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15

    Beschwerde einer Gemeinde gegen Missbrauchsverfügung der Kartellbehörde wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
    Das Diskriminierungsverbot gilt auch dann, wenn die Gemeinden die Nutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege zum Netzbetrieb Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften übertragen wollen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), was nach § 46 Abs. 4 EnWG grundsätzlich zulässig ist.

    Da es nach § 46 Abs. 4 EnWG den Gemeinden grundsätzlich möglich ist, das Wegerecht Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften zu übertragen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), ist die Gründung eines kommunal geprägten Beteiligungsunternehmens, an dem die Gemeinde beteiligt ist, für sich allein genommen kein Beleg für eine unsachliche und nicht den Zielen des § 1 EnWG entsprechende Vorfestlegung der Kommune zugunsten desselben im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (BKartA, 8. Beschlussabteilung, Beschl. v. 28.01.2015 - B 8 -175/11 Rn. 117; differenzierend: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Musterkriterienkatalog vom 06.09.2013, S. 10 f.; a.A. Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Gemeinden an Beteiligungsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionen im Strom- und Gasbereich vom 05.12.2011, Anlage ASt 31, S. 5).

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

  • BGH, 07.10.2014 - EnZR 86/13

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit des

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

  • LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 20/16
  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

    Vergaberecht: Bieterauswahl im Verhandlungsverfahren; Anforderung an die Annahme

  • LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14

    Konzessionsvertraglicher Gesichtspunkt darf mit maximal 15% gewichtet werden

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2013 - 2 Kart 4/13

    Akteneinsichtsrecht eines Verfahrensbeteiligten kraft faktischer Hinzuziehung

  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

  • VK Bund, 21.10.2014 - VK 2-81/14

    Nachprüfungsverfahren: Vertrag zur Integrierten Versorgung (§§ 140 a - d SGB V)

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    (1) Allein der politische Wille zur Rekommunalisierung und die Gründung eines kommunalen Unternehmens zu dessen Umsetzung genügen nicht zur Begründung eines Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot und stellen kein Zeichen für eine unzulässige Vorfestlegung dar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 92, juris).

    (1) Bewirbt sich eine Kommune selbst um eine von ihr zu vergebende Konzession, so verlangt das materielle Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 98, juris; ähnlich BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, Rn. 39 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart) -, Rn. 40, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart -, Rn. 40, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) -, Rn. 50, juris (Revision anhängig); Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG -, Rn. 33, juris; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 109 ff., Rn. 135 f., juris).

    Danach muss vielmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können, dass die Gemeinde ihre Entscheidung nicht an den Zielen des § 1 EnWG ausgerichtet hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 104, juris).

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    (2) Ebenso wenig reicht die Gründung eines kommunalen Unternehmens zur Umsetzung politischer Rekommunalisierungsbestreben zur Begründung eines Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot aus und stellt auch kein Zeichen für eine unzulässige Vorfestlegung dar (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart, Rn. 92 nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2019 - 6 U 113/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im

    Die Erwägungen des Senats im Verfahren 6 U 152/16 Kart mit Urteil vom 3.4.2017 seien auf den hiesigen Streitfall nicht unmittelbar übertragbar.

    Die Klägerin meint, die Grundsätze einer objektiven Bewertungsmethode mit denen einer relativen Bewertungsmethode zu vermischen, ohne dies in nachvollziehbarer Weise transparent zu machen, verstoße nach der Rechtsprechung des Senats (Senat, Urteil vom 3.4.2017, 6 U 152/16 Kart) gegen das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot.

  • OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 17 U 3/19

    Anforderungen an das Verfahren der Konzessionierung von Leitungsrechten für den

    Der Schutzzweck des Trennungsgebotes ist für Personen, die nicht allein an der Auswahlentscheidung, sondern an dem die Entscheidung vorbereitenden Auswahlverfahren beteiligt sind, mit Rücksicht auf die dadurch mögliche Verfahrensgestaltung umfassender zu verstehen und nicht lediglich auf Teilnahmerechte an Gremiensitzungen zu beziehen, die unter Umständen für ein nur an der Auswahlentscheidung beteiligtes Organmitglied des Konzessionsgebers die Möglichkeit einer Interessenkollision begründen können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Januar 2020 - EnZR 99/18 - Gasnetz Leipzig, aaO, Rn. 29 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 11/17 Kart, juris Rn. 42; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart, juris Rn. 98).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

    Wie der Senat in den Parallelverfahren 6 U 152/16, 6 U 153/16 und 6 U 155/16 mit Urteil vom heutigen Tage entschieden hat, ist es jedenfalls willkürlich, Effizienzgesichtspunkte um mehr als das Doppelte höher zu gewichten als die Preisgünstigkeit.
  • OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?

    Jedoch müssen auch in diesem Fall der Seite 12 Geheimwettbewerb, der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Neutralitätsgebot gleichermaßen gewahrt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. April 2017 - 6 U 152/16).
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