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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3445
OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05 (https://dejure.org/2005,3445)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.10.2005 - 6 U 155/05 (https://dejure.org/2005,3445)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 6 U 155/05 (https://dejure.org/2005,3445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gebrauchtwagenkauf: Arglistige Täuschung über das Alter des Kraftfahrzeuges

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB
    Informationspflicht des Verkäufersüber das tatsächliche Alter des Fahrzeugs bei einer Zeitspanne von zweieinhalb Jahren zwischen dem Baujahr und der Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs; Arglistige Täuschung durch Verschweigen des wahren Alters des Pkw durch den Verkäufer

  • verkehrslexikon.de

    Arglistige Täuschung, wenn zwischen Herstellung und Erstzulassung eines Fahrzeugs eine Standzeit von 2 ½ Jahren liegt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Informationspflicht des Verkäufersüber das tatsächliche Alter des Fahrzeugs bei einer Zeitspanne von zweieinhalb Jahren zwischen dem Baujahr und der Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs; Arglistige Täuschung durch Verschweigen des wahren Alters des Pkw durch den Verkäufer

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 124

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 § 124
    Zeitspanne von zweieinhalb Jahren zwischen Baujahr und Erstzulassung - Informationspflicht des Verkäufers über das tatsächliche Alter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Abgestandenes Neufahrzeug

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Über Alter des Vorführwagens muss aufgeklärt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgestandenes Neufahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 630
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05
    Der Bundesgerichtshof vertritt bei Neuwagen die Auffassung, dass ein solcher nur dann vorliegt, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut wird, es keine durch eine längere Standzeit bedingte Mängel aufweist und zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen (vgl. BGH, NJW 2004, 160 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01

    Neuwagenkauf: Nutzungsvergütung nach Wandlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05
    Der Senat bemisst die Nutzungsvorteile in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 1998, 1586, 1587; OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1950, 1951; Palandt-Heinrichs, BGB, § 346 Rdn. 10 m.w.N.) mit 0, 5 % des gezahlten Kaufpreises je gefahrene 1.000 km.
  • OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften PKW; Fälligkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05
    Der Senat bemisst die Nutzungsvorteile in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 1998, 1586, 1587; OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1950, 1951; Palandt-Heinrichs, BGB, § 346 Rdn. 10 m.w.N.) mit 0, 5 % des gezahlten Kaufpreises je gefahrene 1.000 km.
  • OLG Braunschweig, 23.07.2015 - 9 U 2/15

    Lange Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung als Sachmangel eines

    Die zu einer mangelbegründenden Standzeit bei Gebrauchtfahrzeugen ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen lassen sich aufgrund der jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte nicht verallgemeinern ( Gewährleistungsanspruch bejaht : OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.06.2008 - 1 U 231/07: Herstellung 31 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 2 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger, Sachmangel bejaht; OLG Celle, Urteil v. 13.07.2006 - 11 U 254/05: Herstellung 23 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 9 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger als "Vorführwagen", Sachmangel bejaht; OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.05.2004 - 1 U 10/04: Herstellung 5 ½ Jahre vor Erstzulassung, dort indes arglistiges Verschwiegen; OLG Oldenburg, Urteil v. 28.10.2005 - 6 U 155/05: Herstellung 2 ½ Jahre vor Erstzulassung, wobei im konkreten Fall eine arglistige Täuschung bejaht und die Mangelhaftigkeit nicht explizit angesprochen worden ist; OLG Nürnberg, Urt. v. 21.03.2005 - 8 U 2366/04: Herstellung 13 Monate vor Erstzulassung, 600 km Laufleistung und 11 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf, dort aber unzutreffendes Modelljahr als Beschaffenheit vereinbart; Gewährleistungsanspruch und Sachmangel verneint : OLG Schleswig, Urteil v. 25.11.2008 - 3 U 39/07: Herstellung 14 Monate vor Erstzulassung, Erstveräußerung als "Lagerfahrzeugmodell"; OLG Braunschweig, Urteil v. 07.07.2005 - 2 U 128/04: Herstellung 27 Monate vor Erstzulassung, Verkauf als "Lagerfahrzeug"; KG Berlin, Beschluss v. 13.01.2011 - 8 U 97/10: Herstellung 14 ½ Monate vor Erstzulassung, Laufleistung 35.240 km bei Kauf durch dortigen Kläger).

    Für den Käufer eines Kraftfahrzeuges ist in der Regel zwar nicht (nur) das Datum der Erstzulassung, sondern auch das Alter von Interesse (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 28.10.2005 - 6 U 155/05, Rn. 3, dort zwar "Vorführwagen", was aber für die genannte allgemeine Überlegung keine Rolle spielte).

  • LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19

    Gekauft wie gesehen? Zur arglistigen Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf

    Weiter muss der Kläger im Wege des Vorteilsausgleichs die gezogenen Nutzungen herausgeben (vgl. § 818 1, 11 BGB; OLG Oldenburg, Urt . v. 28.10.2005 - 6 U 155/05, BeckRS 2006, 10197; OLG Braunschweig, Urt .
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07

    Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines

    Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2456) liegt in der Aufnahme des Datums der Erstzulassung in den Vertragstext die konkludente Vereinbarung, dass das Datum der Herstellung "jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht" (ebenso OLG Nürnberg NJW 2005, 2019; OLG Celle SVR 2006, 463; LG Bautzen, DAR 2006, 281; siehe auch OLG Oldenburg MDR 2006, 630).
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Rechtsprechung
   SG Halle, 22.03.2007 - S 6 U 155/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,67009
SG Halle, 22.03.2007 - S 6 U 155/05 (https://dejure.org/2007,67009)
SG Halle, Entscheidung vom 22.03.2007 - S 6 U 155/05 (https://dejure.org/2007,67009)
SG Halle, Entscheidung vom 22. März 2007 - S 6 U 155/05 (https://dejure.org/2007,67009)
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 6 U 155/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71284
LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 6 U 155/05 (https://dejure.org/2009,71284)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.12.2009 - L 6 U 155/05 (https://dejure.org/2009,71284)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - L 6 U 155/05 (https://dejure.org/2009,71284)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 6 U 155/05
    Voraussetzung der hier geltend gemachten Ansprüche ist demnach einerseits, dass zwischen dem Unfallereignis und einer nachgewiesenen Gesundheitsstörung entweder direkt oder vermittelt durch den Gesundheitserstschaden ein Ursachenzusammenhang im Sinne einer haftungsausfüllenden Kausalität nach § 8 Abs. 1 SGB VII besteht und dass andererseits durch arbeitsunfallbedingte Gesundheitsstörungen die MdE einen Grad um mindestens 20 vH erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 ff.; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, der zeitliche Verlauf, die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 6 U 155/05
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, der zeitliche Verlauf, die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 6 U 155/05
    Sie bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und sind die Basis für den Vorschlag, den der medizinische Sachverständige dem Gericht zur Höhe der MdE unterbreitet (siehe nur BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 RVO Nr. 8).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 6 U 155/05
    Dabei wird die MdE durch eine abstrakte Bemessung des Unfallschadens gebildet und beruht auf freier richterlicher Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung etablierten allgemeinen Erfahrungssätze aus der Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - Breithaupt 2003, 565 ff.; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 6 U 155/05
    Dabei wird die MdE durch eine abstrakte Bemessung des Unfallschadens gebildet und beruht auf freier richterlicher Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung etablierten allgemeinen Erfahrungssätze aus der Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - Breithaupt 2003, 565 ff.; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 6 U 155/05
    Voraussetzung der hier geltend gemachten Ansprüche ist demnach einerseits, dass zwischen dem Unfallereignis und einer nachgewiesenen Gesundheitsstörung entweder direkt oder vermittelt durch den Gesundheitserstschaden ein Ursachenzusammenhang im Sinne einer haftungsausfüllenden Kausalität nach § 8 Abs. 1 SGB VII besteht und dass andererseits durch arbeitsunfallbedingte Gesundheitsstörungen die MdE einen Grad um mindestens 20 vH erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 ff.; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
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