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   OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 156/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9468
OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 156/02 (https://dejure.org/2002,9468)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2002 - 6 U 156/02 (https://dejure.org/2002,9468)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 6 U 156/02 (https://dejure.org/2002,9468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung für Nicht-Betriebsangehörige zur Teilnahme am Personaleinkauf; Einkaufsberechtigung für den Personalkauf; Erfordernis der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung oder einer Urteilsverfügung binnen einer Monatsfrist; Fehlen einer Vollziehungsmaßnahme; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 255 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 156/02
    Hierzu ist unverändert ganz herrschende und zutreffende Auffassung, dass die bloße Amtszustellung des Urteils eine derartige Vollziehung nicht darstellt (vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 55 Rz 42; Köhler-Piper, UWG, 3. Auflage, § 25 Rz. 60, 61, jew. m.w.N.; BGH GRUR 93, 415 f. - "Straßenverengung").
  • OLG Stuttgart, 29.11.1996 - 2 U 182/96
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2002 - 6 U 156/02
    Der von dem Antragsteller angeführten Gegenmeinung des OLG Stuttgart (WRP 97, 350,352) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    c) Soweit die Berufung - wie gerade ausgeführt - nach Rücknahme des Fristverlängerungsantrages tatsächlich (kurz) vor Ablauf der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist begründet worden ist, wäre selbst ein vollständiges Ausschöpfen dieser prozessualen Frist jedenfalls im Regelfall nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln nicht dringlichkeitsschädlich gewesen (OLG Köln v. 20.12.1996 - 6 U 204/96, NJWE-WettbR 1997, 176; v. 13.12.2002 - 6 U 156/02487, NJOZ 2003, 486, 488; v. 13.12.2002 - 6 U 156/02, BeckRS 2003, 1281 Rn. 11; offen BGH v. 01.07.1999 - I ZB 7/99, juris Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21

    Lehrer-Mobbing - Unterlassungsanspruch einer Lehrerin gegen eine Schülerin wegen

    Durch die nicht zugleich begründete Berufung hat die Verfügungsklägerin lediglich zum Ausdruck gebracht, dass sie hinsichtlich des Antragsteiles, mit dem sie vor dem Landgericht unterlegen war, in der nächsten Instanz ihre Rechte durchzusetzen beabsichtigt (OLG Köln WRP 2003, 541).
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