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   LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - L 6 U 158/14   

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https://dejure.org/2018,58774
LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - L 6 U 158/14 (https://dejure.org/2018,58774)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.10.2018 - L 6 U 158/14 (https://dejure.org/2018,58774)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - L 6 U 158/14 (https://dejure.org/2018,58774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 143 SGG, § 151 Abs 1 SGG, § 105 Abs 2 S 1 SGG, § 105 Abs 1 S 3 SGG, § 63 Abs 2 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Berufung wegen Fristversäumnis - Zustellung eines Gerichtsbescheids durch Empfangsbekenntnis - tatsächliches Zustellungsdatum: tatsächliche Kenntnisnahme des Zugangs - Unterzeichnung und Übersendung per Fax an das SG durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZB 39/05

    Beginn einer Rechtsmittelfrist bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - L 6 U 158/14
    Bei einer Zustellung durch Empfangsbekenntnis nach § 174 ZPO - wie vorliegend - ist Zustellungsdatum der Tag, an dem der Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks persönlich Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegennimmt (BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 18/14 R -, juris Rdnr. 18; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - I ZB 39/05 -, juris Rdnr. 7 m.w.N,; so auch BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009, B 14 AS 63/08 R, juris 3. Orientierungssatz und Rdnr. 13 m.w.N. bezogen auf die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 4 VwZG).

    Hinzukommen muss, dass der Empfangswille durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses, bei dem es sich um eine öffentliche Urkunde handelt, beurkundet wird (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - I ZB 39/05 -, juris Rdnr. 7).

    Ein nur innerlich gebliebener Vorbehalt des Zustellungsempfängers, das Schriftstück als (noch) nicht zugestellt zu behandeln, ist unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - I ZB 39/05 -, juris Rdnr. 9).

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - L 6 U 158/14
    Bei einer Zustellung durch Empfangsbekenntnis nach § 174 ZPO - wie vorliegend - ist Zustellungsdatum der Tag, an dem der Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks persönlich Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegennimmt (BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 18/14 R -, juris Rdnr. 18; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - I ZB 39/05 -, juris Rdnr. 7 m.w.N,; so auch BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009, B 14 AS 63/08 R, juris 3. Orientierungssatz und Rdnr. 13 m.w.N. bezogen auf die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 4 VwZG).

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes erbringt das datierte und unterschriebene Empfangsbekenntnis als öffentliche Urkunde Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R -, juris Rdnr. 12), sofern der zulässige Gegenbeweis nichts anderes ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1966, 9 RV 334/63, juris Rdnr. 8 bezogen auf die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 VwZG).

    Der Gegenbeweis ist geführt, wenn die von dem Empfangsbekenntnis ausgehende Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sind (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R -, juris Rdnr. 12; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.).

  • BSG, 23.03.1966 - 9 RV 334/63
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - L 6 U 158/14
    Als Tag der Zustellung ist der Tag anzugeben, an dem der Adressat von dem Zugang des Schriftstücks Kenntnis erlangt und sich entschließt, die Zustellung anzunehmen (BSG, Urteil vom 23. März 1966 - 9 RV 334/63 - SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG, juris Rdnr. 8).

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes erbringt das datierte und unterschriebene Empfangsbekenntnis als öffentliche Urkunde Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R -, juris Rdnr. 12), sofern der zulässige Gegenbeweis nichts anderes ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1966, 9 RV 334/63, juris Rdnr. 8 bezogen auf die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 VwZG).

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - L 6 U 158/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil des BGH vom 07. Juni 1990 - III ZR 216/89) werde in einem vergleichbaren Fall auf die Beweiskraft der im Empfangsbekenntnis eingetragenen Datierung abgestellt, da allein durch den Eingangsstempel des Gerichtes, der auf einen Tag vor dem Datum auf dem Empfangsbekenntnis lautete, der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnis nicht erbracht sei bzw. die Beweiskraft des Empfangsbekenntnis nicht vollständig entkräftet sei.

    Mit dem danach erbrachten Gegenbeweis der Unrichtigkeit des im Empfangsbekenntnis eingetragenen Datums der Zustellung liegt auch kein der Entscheidung des BGH (Urteil vom 07. Juni 1990 - III ZR 216/89) vergleichbarer Sachverhalt zugrunde, denn dort konnten die sich aus dem Absende- und Eingangsvermerk des eingegangenen Empfangsbekenntnisses ergebenden Zweifel an der Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis betreffend das Zustellungsdatum nicht bewiesen werden.

  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96

    Entkräftung des durch ein Empfangsbekenntnis erbrachten Beweises

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - L 6 U 158/14
    Der Gegenbeweis ist geführt, wenn die von dem Empfangsbekenntnis ausgehende Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sind (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08 R -, juris Rdnr. 12; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.).
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - L 6 U 158/14
    Bei einer Zustellung durch Empfangsbekenntnis nach § 174 ZPO - wie vorliegend - ist Zustellungsdatum der Tag, an dem der Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks persönlich Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegennimmt (BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 18/14 R -, juris Rdnr. 18; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - I ZB 39/05 -, juris Rdnr. 7 m.w.N,; so auch BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009, B 14 AS 63/08 R, juris 3. Orientierungssatz und Rdnr. 13 m.w.N. bezogen auf die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 4 VwZG).
  • BSG, 30.07.2019 - B 2 U 239/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. Oktober 2018 - L 6 U 158/14 - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - L 11 KR 1735/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zustellung eines Gerichtsbeschlusses durch

    Der Empfangswille ist durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses zu beurkunden (LSG Sachsen-Anhalt 18.10.2018, L 6 U 158/14, juris Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 24.04.2020 - 13 U 131/19

    Schienenverkehr: Schadensersatzanspruch gegen Vermieter gedeckter Güterwaggons

    Wegen des Inhalts des Gutachtens wird auf Bl. 256-282 der beigezogenen Akte des Landgerichts Hamburg zum Az. 403 HKO 123/13 (HansOLG 6 U 158/14) Bezug genommen.
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