Rechtsprechung
OLG Köln, 07.03.2014 - I-6 U 160/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur unlauteren Nachahmung einer Handtasche, wenn deren wettbewerbliche Eigenart durch hohe Bekanntheit gesteigert ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kennzeichnung eines Produkts durch von außen nicht erkennbare Eigenschaften; Wirkungen eines in einem Mitgliedstaat der EU ergangenen Unterlassungstitels
- kanzlei.biz
Zur Herkunftstäuschung durch Nachahmung einer bekannten Handtasche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 9 a )
Kennzeichnung eines Produkts durch von außen nicht erkennbare Eigenschaften - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Nachahmerprodukte auf europäischen Märkten
- Jurion (Kurzinformation)
Wettbewerbliche Eigenart eines Produkts kann aufgrund hoher Bekanntheit gesteigert sein
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Nachahmung von Luxus-Handtaschen
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.06.2013 - 33 O 240/12
- OLG Köln, 07.03.2014 - I-6 U 160/13
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 85/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 287
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
"Le-Pliage"-ähnliche Taschen dürfen nicht verkauft werden
Die wettbewerbliche Eigenart muss sich nicht notwendigerweise auf ein bestimmtes Produkt beziehen, sondern kann sich auch aus den übereinstimmenden Merkmalen verschiedener Exemplare einer Modellreihe ergeben (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287, 289;… Köhler /Bornkamm, a. a. O.).Nach den vorgenannten Maßstäben kommt den Taschen der Modellreihe "M" eine hochgradige wettbewerbliche Eigenart zu (…OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287; OLG Frankfurt, WRP 2013, 1227; LG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014 - 14c O 83/13 und LG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2014 - 14c O 186/13).
Maßgebend ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (oder sonstigen Marktteilnehmers), der sich für das Produkt interessiert (BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287;… Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 9.42).
Durch die bestehenden Unterschiede in Details der Taschen wird die Gefahr einer Herkunftstäuschung nicht beseitigt (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287).
Denn in Bezug auf Handtaschen besteht eine weitreichende Gestaltungsfreiheit und -möglichkeit (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287).
- OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14
Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche
Zum anderen wurde - wie dem Verfügungsbeklagten aus eigener Anschauung bekannt ist - die hohe Relevanz des vorgenannten Artikels für die Annahme der wettbewerblichen Eigenart der Tasche "LE PLIAGE" auch in einer früheren gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu einem geringfügig anderen Modell des Verfügungsbeklagten angenommen (…siehe Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 07.06.2011, Anlage Ast 11.6, S. 10, 2. Abs.; zuletzt ebenso OLG Köln GRUR-RR 2014, 287 - Le Pliage).Daran hat das OLG Köln in einer neueren (nicht rechtskräftigen) Entscheidung (GRUR-RR 2014, 287 - Le Pliage) ausdrücklich festgehalten.
Die durch die oben erwähnten Gestaltungselemente bedingte Gesamtanmutung der Tasche "Le Pliage" ist gerade die einer sportlichen und funktionalen, gleichzeitig aber modernen, chicen und hochwertigen Tasche, welche zwar den Gebrauchswert altbekannter geräumiger und faltbarer Einkaufstaschen erreicht, ohne indes deren antiquiert wirkendes Erscheinungsbild zu übernehmen (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287 - Le Pliage).
Eine sich in der konkreten Kaufsituation auswirkende unmittelbare Verwechslung kann aber auch daher rühren, dass der interessierte Käufer eine Tasche der Verfügungsklägerin zunächst bei ihrem Gebrauch im allgemeinen Verkehr wahrgenommen hat und er sodann in einem Modell des Verfügungsbeklagten, welches ihm in einem Geschäft begegnet, wiederzuerkennen glaubt (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287, 291 - Le Pliage).
Soweit der Verfügungsbeklagte meint, das Landgericht habe bei der Ähnlichkeitsprüfung ausschließlich auf Produktmerkmale abgestellt, die gerade nicht die wettbewerbliche Eigenart von "Le Pliage" beträfen, und die vermeintlich tatsächlich allein auf die Herkunft der Tasche "Le Pliage" hinweisenden Merkmale (Applikation goldener Druckknopf; weiße Sichtnähte auf allen Applikationen) verfehlt nicht untersucht, noch seien letztere bei der angegriffenen Ausführungsform vorhanden, geht er ersichtlich von falschen Annahmen aus, da die wettbewerbliche Eigenart der Tasche "Le Pliage" gerade und allein durch die oben wiedergegebene Merkmalskombination begründet wird (vgl. zu den Nähten OLG Köln GRUR-RR 2014, 287, 290 - Le Pliage).
- OLG Hamm, 15.09.2020 - 4 U 177/19
Wettbewerbsrecht: Stopfaggregate
Unerheblich ist es, wenn das Original und die Nachahmung unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts von außen nicht erkennbar sind (Senat, Urteil vom 16.06.2015 - 4 U 32/14 = WRP 2015, 1374 - Le Pliage; OLG Köln GRUR-RR 2014, 287 (290), Köhler a.a.O. Rn. 3.37a).
- OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15
Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon
Diese Sichtweise wurde vom Senat sowie von weiteren Obergerichten mehrfach geteilt (vgl. die Entscheidung des Senats im parallelen einstweiligen Verfügungsverfahren: MarkenR 2015, 105; vgl. die Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Düsseldorf gemäß Anlage K 11.6; vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 287 - L.; vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2014, 34 - Falttasche und GRUR-RR 2015, 381- Falttasche; vgl. OLG Hamm BeckRS 2015, 15145).Die durch die oben erwähnten Gestaltungselemente bedingte Gesamtanmutung der "L." ist gerade durch das Element einer sportlichen und funktionalen, gleichzeitig aber modernen, chicen und hochwertigen Tasche geprägt, welche den Gebrauchswert altbekannter geräumiger und faltbarer Einkaufstaschen erreicht, ohne indes deren antiquiert wirkendes Erscheinungsbild zu übernehmen (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287 - L.).
Soweit der Beklagte meint, das Landgericht habe bei der Ähnlichkeitsprüfung ausschließlich auf Produktmerkmale abgestellt, die gerade nicht die wettbewerbliche Eigenart von "L." beträfen, und die vermeintlich tatsächlich allein auf die Herkunft der Tasche "L." hinweisenden Merkmale (Applikation goldener Druckknopf; weiße Sichtnähte auf allen Applikationen) verfehlt nicht untersucht, noch seien letztere bei der angegriffenen Ausführungsform vorhanden, geht er ersichtlich von falschen Annahmen aus, da die wettbewerbliche Eigenart der Tasche "L." durch die oben wiedergegebene Merkmals kombination begründet wird (vgl. zu den Nähten OLG Köln GRUR-RR 2014, 287, 290 - L.).
- OLG Köln, 05.05.2017 - 6 U 114/16 Die Berufung hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 07.03.2014 zurückgewiesen (6 U 160/13, GRUR-RR 2014, 287 ff.).
Hierzu hat es Bezug genommen auf das Urteil des Senats in der Sache 6 U 160/13 vom 07.03.2015.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 07.03.2014 (6 U 160/13) zu den identischen Taschen ausführlich Stellung genommen.
An den im Rahmen der Entscheidung dargelegten und in der angefochtenen Entscheidung eingeblendeten Gründen hält der Senat weiterhin fest und nimmt auf die angefochtene Entscheidung sowie die Entscheidung vom 07.03.2014 (6 U 160/13) Bezug, die der Beklagten als dortige Nebenintervenientin bekannt ist.
Soweit die Beklagte der Auffassung ist, bereits aufgrund des Herkunftshinweises "I" sei die Verwechslungsgefahr ausgeschlossen, kann auf das Urteil des Senats vom 07.04.2014 in der Sache 6 U 160/13 Bezug genommen werden.
- OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf …
Denn die wettbewerbliche Eigenart muss sich nicht notwendigerweise auf ein bestimmtes Produkt beziehen, sondern kann auch aus den übereinstimmenden Merkmalen verschiedener Exemplare einer Modellreihe hergeleitet werden, solange nicht nur Schutz für einzelne Stilmittel oder eine dem Sonderschutz nicht zugängliche Grundidee begehrt wird, sondern für konkrete Gestaltungsmerkmale, die jeweils allen Modellen der Reihe eigen sind und deren wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 27 - Handtaschen; OLG Köln, GRUR-RR 2013, 24, 25 - Gute Laune Drops; GRUR-RR 2014, 25, 27 - Kinderhochstuhl "Sit up"; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287 - Damenhandtasche). - LG Köln, 11.12.2019 - 84 O 198/19 Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; BGH, GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; BGH, GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 25, 26f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).
Dabei kann auch die als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungselemente eine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 26 - Jeans I; BGH, GRUR 2008, 1115 Tz. 22 - ICON; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2014, 34; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).
Der wegen wettbewerbswidriger Nachahmung in Anspruch Genommene hat die Marktbedeutung von Produkten darzulegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).
Maßgebend ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (oder sonstigen Marktteilnehmers), der sich für das Produkt interessiert (BGH, GRUR 2010, 1125 = WRP 2010, 1465 Tz. 32 - Femur-Teil; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).
- LG Köln, 11.09.2019 - 84 O 209/18 Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; BGH, GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; BGH, GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 25, 26f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).
Dabei kann auch die als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungselemente eine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 26 - Jeans I; BGH, GRUR 2008, 1115 Tz. 22 - ICON; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2014, 34; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).
Der wegen wettbewerbswidriger Nachahmung in Anspruch Genommene hat die Marktbedeutung von Produkten darzulegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).
Maßgebend ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (oder sonstigen Marktteilnehmers), der sich für das Produkt interessiert (BGH, GRUR 2010, 1125 = WRP 2010, 1465 Tz. 32 - Femur-Teil; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).
- LG Köln, 13.03.2019 - 84 O 238/18
Unterlassungsanspruch des Vertriebs von alkoholfreien Getränken in Standbeuteln …
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; BGH, GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; BGH, GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 25, 26f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).Dabei kann auch die als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungselemente eine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 26 - Jeans I; BGH, GRUR 2008, 1115 Tz. 22 - ICON; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2014, 34; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).
Maßgebend ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (oder sonstigen Marktteilnehmers), der sich für das Produkt interessiert (BGH, GRUR 2010, 1125 = WRP 2010, 1465 Tz. 32 - Femur-Teil; OLG Köln, Urteil vom 07.03.2014 - 6 U 160/13).
- LG Braunschweig, 01.08.2014 - 9 O 2249/13
Schutz eines eingetragenen Designs: Schutzumfang für einen Sneaker
Dabei ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (OLG Köln, AZ 6 U 160/13 abgedr.in BeckRS 2014, 07825; BGH GRUR 2013, 1052 Tz.18-Einkaufswagen III).
- LG Köln, 30.04.2015 - 84 O 115/14
- LG Köln, 04.10.2016 - 33 O 61/15
Ansprüche wegen der unlauteren Nachahmung einer Handtasche
- OLG Köln, 21.07.2017 - 6 U 178/16
- LG Köln, 13.11.2019 - 84 O 250/18
Zur wettbewerblichen Eigenart von Jeans - Wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung
- LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 296/18
Ergänzender wettbewerbrechtlicher Leistungsschutz, Vermeidbare …
- LG Köln, 15.06.2016 - 84 O 2/16
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Handtaschenmodellen wegen unlauterer …
- LG Köln, 13.11.2019 - 84 O 249/18
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Berufung im Patentverletzungsverfahren: Erstreckung des Auskunftsanspruchs über die Herkunft patentverletzender Gegenstände auf Vorgänge im patentfreien Ausland; Aussetzung des Verletzungsverfahrens wegen erhobener Nichtigkeitsklage
- ra.de
- rechtsportal.de
PatG § 139; PatG § 140b; ZPO § 148
Umfang des Auskunftsanspruchs über die Herkunft patentverletzender Gegenstände - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang des Auskunftsanspruchs über die Herkunft patentverletzender Gegenstände
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Auskunft über die Herkunft patentverletzender Gegenstände erstreckt sich auf Vorgänge im patentfreien Ausland
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Auskunft über die Herkunft patentverletzender Gegenstände erstreckt sich auf Vorgänge im patentfreien Ausland
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 29.11.2013 - 7 O 290/12
- OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13
Papierfundstellen
- GRUR 2015, 665
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im …
Die Auskunft über den Herkunftsweg dient nämlich nicht der Vorbereitung des Rückrufsanspruchs, vielmehr soll die Auskunft den Rechtsinhaber in die Lage versetzen, den Weg der patentverletzenden Gegenstände nachzuvollziehen, um die Rechtsverletzung effektiv bekämpfen zu können (…vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 36 - juris - Parfümtestkäufe; Senat, Urt. v. 11.02.2015, 6 U 160/13 Rn. 58 - juris). - OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
Auslandszustellung: Voraussetzungen der Zustellung durch Aufgabe zur Post
Nach ständiger Praxis des Senats (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Februar 2015 - 6 U 160/13, juris Rn. 61) wäre sodann in einem erneuten Berufungsverfahren über eine Sachentscheidung des Landgerichts gegebenenfalls der Umstand, dass bereits ein vorläufig vollstreckbarer erstinstanzlicher Titel vorliegt, bei der zu treffenden Interessenabwägung zugunsten einer Aussetzung zu berücksichtigen, wobei allerdings die bloße Möglichkeit einer (verletzungsrelevanten) Vernichtung des Klagepatents nicht ausreichend ist. - OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18 Eine großzügigere Aussetzungspraxis besteht zwar im Berufungsrechtszug, wenn - wie hier - die Beklagte in erster Instanz verurteilt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Mitt 1997, 257 - Steinknacker; ebenso: OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.2.2015 - 6 U 160/13).
Daher kann in Anbetracht dieser Interessenlage der Verletzungsprozess eher ausgesetzt werden, wobei es auch hier nicht ausreicht, dass die Vernichtung des Klagepatents nur möglich ist, sondern sie muss wahrscheinlich sein (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; OLG Karlsruhe, Urteil v 11.2.2015 - 6 U 160/13).
- OLG Düsseldorf, 18.06.2020 - 15 U 65/19 Eine großzügigere Aussetzungspraxis besteht zwar im Berufungsrechtszug, wenn - wie hier - die Beklagte in erster Instanz verurteilt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf Mitt. 1997, 257 - Steinknacker; ebenso: OLG Karlsruhe, Urteil v 11.2.2015 - 6 U 160/13).
Daher kann in Anbetracht dieser Interessenlage der Verletzungsprozess eher ausgesetzt werden, wobei es auch hier nicht ausreicht, dass die Vernichtung des Klagepatents nur möglich ist, sondern sie muss wahrscheinlich sein (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; OLG Karlsruhe, Urteil v 11.2.2015 - 6 U 160/13).
- OLG Karlsruhe, 25.11.2020 - 6 U 104/18 Regelmäßig erforderlich, aber zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes für den Verletzungsbeklagten auch genügend ist es, den Rechtsstreit dann auszusetzen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Rechtsbestandsangriff nicht standhalten wird (vgl. BGHZ 202, 288 = GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten); die bloße Möglichkeit, dass das Klagepatent in einem verletzungsrelevanten Umfang noch für nichtig erklärt werden wird, reicht nicht aus (…Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 141 - Datenpaketverarbeitung; Urteil vom 11.02.2015, 6 U 160/13, Rn. 61;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. E Rn. 740).