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   OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17   

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https://dejure.org/2019,53877
OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17 (https://dejure.org/2019,53877)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.06.2019 - 6 U 160/17 (https://dejure.org/2019,53877)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 6 U 160/17 (https://dejure.org/2019,53877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Sachdienlichkeit Abstandnahme von einem Urkundenprozess in Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 04.07.2012 - VIII ZR 109/11

    Abstehen vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
    Die Abstandnahme ist wie eine Klagänderung gemäß § 533 ZPO zu beurteilen und zulässig, wenn die Beklagten einwilligen oder das Gericht es für sachdienlich erachtet (BGHZ 189, 182, Leitsatz, BGH, NJW 2012, 2662, Leitsatz 1).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist für die Beurteilung der Sachdienlichkeit entscheidend, ob und inwieweit die Zulassung der geänderten Klage den Streit im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt, so dass sich ein weiterer Prozess vermeiden lässt (BGH NJW 2012, 2662, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Die Sachdienlichkeit kann jedenfalls nicht verneint werden, weil aufgrund der Klageänderung neue Parteierklärungen und ggf. Beweiserhebungen notwendig werden und die Erledigung des Prozesses verzögert wird (BGHZ 189, 182, zitiert nach juris, Tz. 42 f.; BGH NJW 2012, 2662, zitiert nach juris, Tz. 20 ff.).

    Soweit der BGH im Rahmen von § 533 Nr. 2 ZPO ausführt, dass das Berufungsgericht auch schriftsätzlich angekündigtes, entscheidungserhebliches Parteivorbringen berücksichtigen muss, das von dem erstinstanzlichen Gericht für unerheblich erachtet worden ist, auch wenn es im Urteilstatbestand keine Erwähnung gefunden hat (BGH NJW 2012, 2662, zitiert nach juris, Tz. 16), so betrifft dies nach Auffassung des Senats nur Parteivortrag bis zum Vorbehaltsurteil (nur insoweit ist der Vortrag Bestandteil der an den Senat gelangten Akte), nicht aber weiteren Parteivortrag im erstinstanzlichen Nachverfahren, der dem Senat weitgehend unbekannt ist.

    Sachdienlichkeit ist außerdem dann zu verneinen, wenn völlig neuer Streitstoff zur Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden kann (vgl. BGH NJW 2012, 2662, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZR 110/09

    Urkundenprozess: Zulässigkeit der Abstandnahme im Berufungsverfahren nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
    Die Abstandnahme ist wie eine Klagänderung gemäß § 533 ZPO zu beurteilen und zulässig, wenn die Beklagten einwilligen oder das Gericht es für sachdienlich erachtet (BGHZ 189, 182, Leitsatz, BGH, NJW 2012, 2662, Leitsatz 1).

    Die Sachdienlichkeit kann jedenfalls nicht verneint werden, weil aufgrund der Klageänderung neue Parteierklärungen und ggf. Beweiserhebungen notwendig werden und die Erledigung des Prozesses verzögert wird (BGHZ 189, 182, zitiert nach juris, Tz. 42 f.; BGH NJW 2012, 2662, zitiert nach juris, Tz. 20 ff.).

    Dies wäre aber nur auf Antrag möglich (vgl. BGHZ 189, 182, zitiert nach juris, Tz. 31; Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., Rn. 10; Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 596, Rn. 7).

  • OLG Hamburg, 19.02.2003 - 13 U 21/02

    Begründetheit einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung sämtlicher Anteile an

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
    Nach Auffassung des Senats haben die Beklagten die Echtheit der Urkunden in ausreichender Weise bestritten (vgl. zum Meinungsstand OLGR Hamburg 2003, 445, zitiert nach juris, Tz. 56).

    Das bedeutet, dass Augenscheinseinnahme, insbesondere in Form des Schriftvergleichs (§ 441 ZPO), und Vernehmung der beweisbelasteten Partei von Amts wegen (§ 448 ZPO) als Beweismittel nicht zuzulassen sind (vgl. OLGR Hamburg 2003, 445, zitiert nach juris, Tz. 57 - 61; Zöller/Greger, a.a.O., § 595, Rn. 7; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 595, Rn. 5; Prütting/Gehrlein/Hall, ZPO, 10. Aufl., § 595, Rn. 4; Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., § 595, Rn. 2; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 39. Aufl., § 595, Rn. 3; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 77. Aufl., § 595, Rn. 3; a.A. Becht NJW 1991, 1993 ff.; Braun in Münchener Kommentar, ZPO, 5. Aufl. § 595, Rn. 6).

  • LG Hamburg, 29.08.2017 - 310 O 276/16
    Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Hamburg vom 29.8.2017, Geschäfts-Nr. 310 O 276/16, geändert:.

    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des am 29. August 2017 verkündeten Vorbehaltsurteils des Landgerichts Hamburg, Az. 310 O 276/16, die Klage abzuweisen.

  • BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65

    Wechselfälschung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
    Wenn gemäß § 595 Abs. 2 ZPO nur der Antrag auf Parteivernehmung in Betracht kommt, ist etwa eine Parteivernehmung von Amts wegen unzulässig (vgl. BGHZ 47, 95, zitiert nach juris, Tz. 10).
  • BGH, 10.02.2004 - XI ZR 36/03

    Wirkung eines Urkunden-Vorbehaltsurteils; Zulässigkeit des Bestreitens der

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
    Grundsätzlich ist der Urkundenprozess vorrangig; ein Vorbehaltsurteil kann bis zu einem gewissen Grad Bindungswirkung für das Nachverfahren entfalten (vgl. BGHZ 158, 69, zitiert nach juris, Leitsatz 1; vgl. auch die Darstellung bei Zöller/Greger, a.a.O., § 600, Rn. 19 und 25).
  • OLG Köln, 20.07.2017 - 11 U 107/16
    Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
    Das OLG Köln hat das auch dann angenommen, wenn ein neuer Streitstoff zunächst nur kursorisch angesprochen worden ist, dies noch erstmals konkret dargelegt werden muss und der Gegner nicht erwidert hatte (OLG Köln, Beschluss vom 20.7. 2017, 11 U 107/16, zitiert nach juris, Tz. 15 ff.).
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
    Das selbständige Garantieversprechen ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Verpflichtung zur Schadloshaltung übernommen wird, falls der garantierte Erfolg nicht eintritt (vgl. BGH NJW 1999, 1542, zitiert nach juris, Tz. 16).
  • BGH, 17.01.1973 - VIII ZR 48/71

    Gleichzeitiger Ablauf der Rechtsmittelverfahren im Urkundenprozess und im

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
    Insbesondere können im Nachverfahren ergangene Urteile hinfällig werden, wenn ein Vorbehaltsurteil nicht rechtskräftig, sondern geändert wird, weil beispielsweise die Klage im Urkundenprozess nicht statthaft war oder weil der dem Kläger obliegende Beweis nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln geführt werden konnte (BGH NJW 1973, 467, zitiert nach juris, Tz. 14).
  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06

    Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17
    Unabhängig davon, wie aussagekräftig ein Gutachten ist (hier ist die Echtheit der Unterschriften des Erblassers mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" angegeben worden), handelt es sich bei einem Gerichtsgutachten aber nicht um eine "Urkunde" im Sinne von § 595 Abs. 2 ZPO (vgl. generell BGH NJW 2008, 523, zitiert nach juris, Tz. 16), sondern um ein anderes Beweismittel (Beweis durch Sachverständige im Sinne von §§ 402 ff. ZPO).
  • BGH, 07.12.1981 - II ZR 187/81

    Gemischtsprachiger Wechsel

  • BAG, 25.08.2004 - 7 ABR 60/03

    Anwaltsgebühren - Vertretung widerstreitender Interessen

  • BGH, 08.01.2013 - VIII ZR 344/12

    Anspruchsverjährung: Neubeginn der Verjährung bei Anerkenntnis vor

  • OLG Koblenz, 29.11.2006 - 1 U 44/06

    Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch für Rechtsanwaltshonorar wegen

  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 241/14

    Anwaltsvertrag: Nichtigkeit bei Verstoß gegen das Verbot der Vertretung

  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 79/02

    Vereinbarkeit einer Maklertätigkeit mit dem Anwaltsberuf

  • BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11

    Verjährungshemmende Wirkung einer negativen Feststellungsklage

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2018 - 6 U 84/17

    Naturkosmetika - Unlauterer Wettbewerb beim Onlineverkauf von Kosmetikprodukten

    Die dagegen eingelegte Berufung der Beklagten hat der Senat mit Beschluss vom 11. April 2018 (6 U 160/17) auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.
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