Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - I-6 U 161/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Reiserecht - Unwirksame AGB-Klauseln zu Anzahlung und Rücktrittspauschalen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formularmäßige Vereinbarung einer Anzahlung von 30 % und von Rücktrittspauschalen bei Flugreisen in den AGB eines Reiseveranstalters
- kanzlei.biz
Vorleistungspflicht und Stornopauschalen bei Reisen
- verbraucherzentrale.nrw (Kurzinformation und Volltext)
Reisepreisanzahlungen von 30 % sowie Restpreisfälligkeit 40 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig
- reise-recht-wiki.de
Unterlassung der Benutzung unwirksamer AGB
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Vereinbarung einer Anzahlung von 30 % und von Rücktrittspauschalen bei Flugreisen in den AGB eines Reiseveranstalters
- rechtsportal.de
BGB § 307 Abs. 1 ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1
Formularmäßige Vereinbarung einer Anzahlung von 30 % und von Rücktrittspauschalen bei Flugreisen in den AGB eines Reiseveranstalters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unwirksame AGB-Klauseln zu Rücktrittspauschalen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anzahlung von 30 % des Reisepreises und Stornopauschalen bis 95 % in AGB eines Reiseveranstalters unwirksam
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anzahlung von 30 % des Reisepreises und Stornopauschalen bis 95 % in AGB eines Reiseveranstalters unwirksam
- blogspot.com (Leitsatz)
Anzahlungs- und Restreisepreisklausel / Stornopauschale in AGB-Kontrolle
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksamkeit von AGB bei Reiseverträgen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.11.2013 - 12 O 417/12
- OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - I-6 U 161/13
Papierfundstellen
- NJW 2015, 174
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen
Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Reiseveranstalter dafür, dass er die Stornopauschalen unter Beachtung dieser Kriterien des Gesetzes berechnet hat, wobei von Durchschnittswerten, deren Berechnung darzulegen ist, ausgegangen werden kann (BGH NJW-RR 1990, 114, 115; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 18499; OLG Rostock BeckRS 2013, 20274;… Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 39;… Tonner in MüKo BGB, 6. Auflage 2012, § 651i Rn. 20, 29;… Ebert in Schulze u.a., 8. Auflage 2014, § 651i Rn. 8).Gerade aufgrund der vorliegend sehr unterschiedlichen Reiseleistungen hätte es hier der Beklagten oblegen darzutun, warum der gewählte Durchschnittswert von 90% der Regelung des § 651 Abs. 3 BGB entspricht (vgl. ebenso OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 18499).
Denn der Verweis auf eine Branchenüblichkeit, der hier im Übrigen sowieso schon jede Beschäftigung mit dem konkreten Fall missen lässt, genügt nicht (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 18499).