Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.12.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.01.1997 - 6 U 163/96   

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https://dejure.org/1997,5565
OLG Hamm, 23.01.1997 - 6 U 163/96 (https://dejure.org/1997,5565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.1997 - 6 U 163/96 (https://dejure.org/1997,5565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 6 U 163/96 (https://dejure.org/1997,5565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847 § 823 § 254; StVG § 7 § 9; StVO § 3 § 6
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs an einer Engstelle; Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädelbruch, schwerem HWS-Syndrom und vollständigem Verlust des Geruchsvermögens und Beeinträchtigung des Geschmacks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 934
  • NZV 1997, 479
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.12.1996 - 6 U 163/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7418
OLG Karlsruhe, 11.12.1996 - 6 U 163/96 (https://dejure.org/1996,7418)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.1996 - 6 U 163/96 (https://dejure.org/1996,7418)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 6 U 163/96 (https://dejure.org/1996,7418)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1016
  • GRUR 1997, 359
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 10.07.2012 - 5 W 248/11

    Honorarklage des Patentanwalts als Patentstreitsache

    Ob die Honorarklage eines Patentanwalts wegen seiner Mitwirkung in einer Patentstreitsache danach als Patentstreitsache anzusehen ist, ist streitig (Patentstreitsache bejahend: OLG Karlsruhe GRUR 1997, 359; OLG Naumburg GRUR-RR 2010, 402; Rogge/Grabinski in: Benkard, PatG, 10. Aufl., § 143, Rn 4 a.E. (entgegen der Vorauflage); Mes, PatG., 3. Aufl., § 143, Rn 4; Patentstreitsache verneinend: OLG Frankfurt GRUR-RR 2001, 199; Hansens RVGReport 2011, 247; vgl. weiter zum entsprechenden § 140 MarkenG: Fezer, MarkenG, 4. Aufl., § 143, Rn 6: Kennzeichenstreitsache bejahend; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 143, Rn 11: Kennzeichenstreitsache verneinend).

    Die Erwägung, dass bei Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem Patentanwalt häufig die gleichen patentrechtlichen Fragen als Vorfragen zu beantworten sind, über die im Verletzungsprozess zu entscheiden ist (vgl. hierzu OLG Karlsruhe GRUR 1997, 359; OLG Naumburg GRUR-RR 2010, 402), spricht nicht für eine andere Entscheidung.

  • OLG Naumburg, 26.07.2010 - 2 W 67/10

    Patentanwaltliche Honorarklage - Rechtsanwaltsvergütung: Honorarklage eines

    Diese Voraussetzung ist bei Honoraransprüchen aus patentanwaltlicher Tätigkeit erfüllt (so auch Kühnen a.a.O., § 143 Rn. 10, dort Ziffer 20; Anschluss an OLG Karlsruhe, Urteil v. 11. Dezember 1996, 6 U 163/96 - NJW-RR 1997, 1016 - hier zitiert nach juris, insbes.
  • LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08

    Beratungsfehler

    Insbesondere dann, wenn wie hier patent- bzw. gebrauchsmusterrechtliche Fragen, über die in gleicher Weise in einem Verletzungsprozess zu entscheiden wäre, als Vorfragen einer Streitigkeit aus einem Vertrag mit einem Patentanwalt zu klären sind, ist es im Hinblick auf den Zweck der Zuständigkeitskonzentration gerechtfertigt, die Streitigkeit als Patent- bzw. Gebrauchsmusterstreitsache anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1997, 359 - Patentanwaltspflichten).
  • LG Düsseldorf, 13.08.2002 - 4 O 226/01

    Honoraransprüche

    Ein solcher Zusammenhang ist bei Gebührenforderungen des Patentanwalts gegeben und rechtfertigt die Behandlung als Patentstreitsache, da es beim Streit um die Berechtigung der Gebührenforderung häufig um die Entscheidung patentrechtlicher Vorfragen gehen kann, wie sie in der Sache auch in einem Verletzungsverfahren zur Beurteilung gestellt sein können (vgl. auch OLG Karlsruhe GRUR 1997, 359; einschränkend OLG Frankfurt Mitt. 1977, 98, 100).
  • LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4a O 31/21

    Dosiervorrichtung

    Insbesondere dann, wenn wie hier gebrauchsmusterrechtliche Fragen, über die in gleicher Weise in einem Verletzungsprozess zu entscheiden wäre, Gegenstand der Prüfung sind, ist es im Hinblick auf den Zweck der Zuständigkeitskonzentration gerechtfertigt, die Streitigkeit als Patent- bzw. Gebrauchsmusterstreitsache anzusehen (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 30.10.2008 - 4a O 140/08, BeckRS 2012, 3668; vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1997, 359 - Patentanwaltspflichten).
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