Rechtsprechung
OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 166/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Die Werbung mit einem Testergebnis darf sich lediglich auf das tatsächlich getestete Produkt beziehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit einem Untersuchungsergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes Produkt
- kanzlei.biz
Testergebnis gilt nur für konkret getestetes Produkt und nicht für Produktabweichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit einem Untersuchungsergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes Produkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Werbung mit einem Testergebnis darf sich lediglich auf das tatsächlich getestete Produkt beziehen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung mit Testergebnis darf nur für konkretes getestetes Produkt und nicht für Produktvarianten erfolgen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Testergebnis für Matratze darf nicht für andere Größen verwendet werden
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Testergebnis gilt für geprüftes Produkt, nicht für Produktabweichungen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Mit Testergebnissen darf nur für das konkret geprüfte Produkt geworben werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit Testergebnis immer nur für konkret geprüftes Produkt erlaubt
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.10.2017 - 84 O 9/17
- OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 166/17
- BGH, 14.02.2019 - I ZR 84/18