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   OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 6 U 166/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7515
OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 6 U 166/18 (https://dejure.org/2019,7515)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2019 - 6 U 166/18 (https://dejure.org/2019,7515)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2019 - 6 U 166/18 (https://dejure.org/2019,7515)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Beinbruch des Hundes beim Ballspiel nicht Werfer zurechenbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beinbruch des Hundes beim Ballspiel nicht Werfer zurechenbar

  • Wolters Kluwer

    Beinbruch des Hundes beim Ballspiel nicht Werfer zurechenbar

  • RA Kotz

    Beinbruch eines Hundes beim Ballspiel - Haftung Ballwerfer

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Werfer eines Balls für Verletzungen eines Hundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Beinbruch beim Ballspiel

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verletzung von Hund nach Sprung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verletzter Hund nach Ballspiel - Ex-Freundin verlangt 18.000 Euro Schadensersatz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verletzter Hund: Kein Schadensersatz für Tierhalterin nach dem Ballspielen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hund verletzt sich beim Ballspiel - Tierhalterin kann für ein so "unwahrscheinliches Ereignis" vom Ballwerfer keinen Schadenersatz verlangen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Beinbruch beim Ballspiel

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Ex-Freundin nach Ballspiel mit Hund

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beinbruch beim Ballspiel

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Beinbruch beim Ballspiel

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Ex-Freundin nach Ballspiel mit Hund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beinbruch als "gänzlich unwahrscheinliches Ereignis": Hundehalter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für Beinbruch eines jungen Hundes beim Ballspielen mit Drittem - Knochenbruch kann nicht adäquat-kausal auf Werfen des Balles zurückgeführt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 938
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.2006 - V ZR 239/05

    Anforderungen an die Beweisaufnahme bei Feststellung der Baulandqualität eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 6 U 166/18
    Über eine entsprechende Beweisanordnung gem. § 144 ZPO hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NJW-RR 2006, 1677 [BGH 22.09.2006 - V ZR 239/05] Rnr. 13).
  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62

    Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 6 U 166/18
    Eine entsprechende Reduzierung des Ermessens kann angezeigt sein, wenn der Richter bei der Beurteilung entscheidungserheblicher Vorgänge die Grenzen seines Wissens und seiner Erkenntnismöglichkeiten erreicht hat (BGH NJW 1962, 1770 (1771) [BGH 13.07.1962 - IV ZR 21/62] ; Stein/Jonas/Althammer Rnr. 8).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 6 U 166/18
    Beschränkt sich die Rolle des für die Selbstschädigung des Geschädigten zur Mitverantwortung herangezogenen Schädigers auf die Förderung des Entschlusses zu einem selbstgefährdenden Tun und die aktive Teilnahme an dem gefahrenträchtigen Unternehmen, so fehlt es an dem für die Haftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang (vgl. BGH NJW 1986, 1865 [BGH 21.01.1986 - VI ZR 208/84] ).
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 6 U 166/18
    Wenn das Berufungsgericht den objektiven Beweis- und Erklärungswert von Zeugenaussagen anders als das Erstgericht würdigt, ist die Wiederholung der Beweisaufnahme nicht erforderlich (BGH NJW 1998, 384 [BGH 08.09.1997 - II ZR 55/96] ).
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