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   OLG Hamm, 29.11.1990 - 6 U 167/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9568
OLG Hamm, 29.11.1990 - 6 U 167/90 (https://dejure.org/1990,9568)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.1990 - 6 U 167/90 (https://dejure.org/1990,9568)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 1990 - 6 U 167/90 (https://dejure.org/1990,9568)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Beim Linksausschwenken beim Einfahren in ein Grundstück nach rechts trägt bei einer Kollision mit einem noch rechts Überholenden der Führer des ausschwenkenden Fahrzeugs einen Haftungsanteil von 70 %

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 268
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Kerpen, 03.02.2012 - 101 C 129/11

    Mithaftungsquote im Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beim Rechtsabbiegen des

    Dies erfordert eine ständige Beobachtung des entgegenkommenden und nachfolgenden Verkehrs und gilt in besonderem Maße dann, wenn der Vorrausfahrende, um richtig in das Grundstück einzufahren, einen Linksschwenker machen muss; für diesen Fall hat das OLG Hamm (Urteil vom 29.11.1990 -6 U 167/90-, zitiert nach JURIS) sogar angenommen, dass die Absicht, nach rechts abzubiegen, neben dem Blinken zusätzlich durch mehrmaliges Antippen der Bremse ("Stotterbremse") bereits in ausreichendem Abstand vor der Einfahrt angekündigt werden muss.
  • LG Köln, 18.03.2008 - 8 O 96/06
    Das Gericht bewertet daher den Mitverschuldensanteil, der der Klägerin zuzurechnen ist, mit 2/3 (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Urt. vom 29.11.1990 - 6 U 167/90 - NZV 1991, 268; OLG Saarbrücken, Urt. vom 10.02.1978 - 3 U 60/77 - VM 1978, 95).
  • AG Kamen, 16.12.2004 - 9 C 336/04
    Dabei kommt der Rückschaupflicht eine besondere Bedeutung zu, wenn sich der Rechtsabbieger zunächst zur Fahrbahnmitte hin einordnet (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 268).
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