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   OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 168/04   

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https://dejure.org/2005,738
OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 168/04 (https://dejure.org/2005,738)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.2005 - 6 U 168/04 (https://dejure.org/2005,738)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 6 U 168/04 (https://dejure.org/2005,738)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    § 4 BDSG, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Verstoß gegen Bundesdatenschutzgesetz nicht abmahnfähig

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 BDSG, § 28 BDSG, § 4 Nr 2 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 2 Abs 1 UKlaG
    Wettbewerbswidrige Internetwerbung: Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit von Kindern durch Mitgliederwerbung für einen "Skoda-Autokids-Club"

Kurzfassungen/Presse (15)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Datenschutz - Jugendschutz - Wettbewerbsverstöße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Datenerhebung zu Werbezwecken bei Kindern über das Internet; Unlauteres Ausnutzen der geschäftlichen Unerfahrenheit der Kinder; Zulässigkeit von Fragen nach der Lieblingsautomarke und den Namen der Eltern; Betrieb eines Kinderclubs und die damit verbundene Datenerhebung ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Autokids-Club" - Autoproduzent wirbt im Internet Kinder als Mitglieder

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Internet-Datenerhebung von Minderjährigen wettbewerbswidrig

  • cr-online.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Sind Datenschutzverstöße abmahnfähig?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Datenschutz für Kinder - Datenerhebung ohne Einverständnis der Eltern -

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung gegenüber Kindern (Autokids-Club)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern durch Online-Datenerhebung

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Datenschutz bei Kindern

  • beck.de (Leitsatz)

    Skoda-Autokids-Club

  • beck.de (Kurzinformation)

    Datenschutz bei Internetangeboten an Kinder

  • aid24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Datenabfrage für Kinder- Clubmitgliedschaft ist unlautere Geschäftspraktik, wenn die Einwilligung zur Datenabfrage nicht eingeholt wird!

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Datenschutz bei Internet-Angeboten für Kinder

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Datenerhebung von Minderjährigen wettbewerbswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbswidrige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern durch Online-Datenerhebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1280
  • GRUR 2005, 785
  • FamRZ 2006, 267 (Ls.)
  • MMR 2005, 696
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 09.06.2004 - 5 U 186/03

    § 28 Abs.4 S.2 BDSG keine verbraucherschützende Norm

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 168/04
    Somit sind jedenfalls die allgemeinen Bestimmungen des BDSG keine verbraucherschützenden Normen (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2005, 32; OLG Düsseldorf, RDV 2004, 222; Wolter, CR 2003, 859, 862).

    Ob auch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 BDSG, die eine Datennutzung zu Werbezwecken regelt, keine verbraucherschützende Norm darstellt (so OLG Hamburg, OLGR 2005, 32; OLG Düsseldorf, RDV 2004, 222), kann im vorliegenden Fall dahinstehen, da der Kläger sein Unterlassungsbegehren nicht auf eine Verletzung von § 28 Abs. 4 BDSG gestützt hat.

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2004 - 7 U 149/03

    Datenschutz und Verbraucherschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 168/04
    Somit sind jedenfalls die allgemeinen Bestimmungen des BDSG keine verbraucherschützenden Normen (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2005, 32; OLG Düsseldorf, RDV 2004, 222; Wolter, CR 2003, 859, 862).

    Ob auch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 BDSG, die eine Datennutzung zu Werbezwecken regelt, keine verbraucherschützende Norm darstellt (so OLG Hamburg, OLGR 2005, 32; OLG Düsseldorf, RDV 2004, 222), kann im vorliegenden Fall dahinstehen, da der Kläger sein Unterlassungsbegehren nicht auf eine Verletzung von § 28 Abs. 4 BDSG gestützt hat.

  • OLG Nürnberg, 22.07.2003 - 3 U 1036/03

    Werbeschreiben an Kinder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 168/04
    Aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg (GRUR-RR 2003, 315), die das Rundschreiben einer Sparkasse an minderjährige Kunden betraf, die bei der Sparkasse bereits ein Sparkonto unterhielten, deren Daten der Sparkasse also bereits bekannt waren, ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    b) Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung steht dem Unterlassungsanspruch nach § 1 UKlaG nicht entgegen, dass § 4 Abs. 1 BDSG nicht als Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 UKlaG angesehen wird, weil die Vorschrift alle natürlichen Personen, aber nicht speziell Verbraucher schützt (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2005, 785, 786).
  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen

    154 § 28 Abs. 3 Satz 1, § 4a Abs. 1 BDSG sind Marktverhaltensvorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vergleiche OLG Karlsruhe, NJW 2012, 3312, juris Rn. 32ff; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 330, juris Rn. 27; OLG Köln, CR 2011, 680, juris Rn. 13; Köhler, am angegebenen Ort, § 4 Rn. 11.42; a. A. OLG München, GRUR-RR 2012, 395, juris Rn. 26ff; KG, 2. ZS/Kartellsenat, Beschluss vom 5. Oktober 2007, 2 W 1/07 Kart, Umdruck Seite 5; OLG Frankfurt, GRUR 2005, 785, juris Rn. 29).
  • KG, 21.03.2019 - 23 U 268/13

    Datenschutzerklärung von Google: Qualifizierung als Allgemeine

    Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass die Einhaltung des Datenschutzrechts durch öffentliche Stellen kontrolliert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 20.02.2004 - I 7 U 149/03) und private Verbraucherschutzvereine außer in den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 11 UKlaG nicht mit der Unterlassungsklage nach § 2 UKlaG gegen datenschutzwidrige Praktiken vorgehen können (vgl. u.a. OLG Frankfurt, OLG Frankfurt, Urteil vom 30.06.2005 - 6 U 168/04 = NJW-RR 2005, 1280).
  • OLG Hamm, 20.09.2012 - 4 U 85/12

    Verbraucherschutz: unzulässige Datenerhebung bei minderjährigen Verbrauchern

    Zwar gilt der Satz, dass dann, wenn die Datenerhebung gemäß § 28 BDSG gesetzlich zulässig ist, diese auch nicht unlauter ist (Köhler Bornkamm a.a.O. § 4 Rn 2.41; OLG G GRUR 2005, 785).

    Zunächst ist klarzustellen, dass die Erhebung von Daten bei Verbrauchern zur kommerziellen Werbung für sich allein nicht unlauter i.S.v. § 4 Nr. 2 UWG ist (Köhler/ Bornkamm a.a.O. Rn 2.41; OLG G GRUR 2005, 785).

  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16

    E-Scooter in Bussen? - Bundesverband fehlt die Klagebefugnis

    Damit schützt § 19 AGG alle natürlichen Personen, nicht aber speziell Verbraucher (vgl. OLG Düsseldorf, ZUM-RD 2004, S. 236 f.; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2005, S. 1280, 1281; jeweils zum Datenschutzgesetz).
  • LG Dortmund, 22.03.2012 - 18 O 129/11

    Zulässigkeit einer Datenerhebung bei Kindern und Jugendlichen zu Werbezwecken

    Zwar fallen unter § 4 Nr. 2 UWG auch Handlungen im Vorfeld konkreter Verkaufsförderungsmaßnahmen, so insbesondere auch die Datenerhebung bei Kindern und Jugendlichen zu Werbezwecken (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.06.2005, 6 U 168/04, zitiert nach Juris Rd. 31).
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   OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 6 U 168/04   

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https://dejure.org/2005,43094
OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 6 U 168/04 (https://dejure.org/2005,43094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2005 - 6 U 168/04 (https://dejure.org/2005,43094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 6 U 168/04 (https://dejure.org/2005,43094)
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Verfahrensgang

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   LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - L 6 U 168/04   

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https://dejure.org/2008,72660
LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - L 6 U 168/04 (https://dejure.org/2008,72660)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.11.2008 - L 6 U 168/04 (https://dejure.org/2008,72660)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. November 2008 - L 6 U 168/04 (https://dejure.org/2008,72660)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - L 6 U 168/04
    Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt - so die heutige Legaldefinition in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII, die auf die Jahrzehnte alte Definition in Rechtsprechung und Literatur zurückgeht (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, m.w.Nw.) und auch 1993 galt.

    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach erforderlich, dass die Verrichtung, die der Versicherte zur Zeit des Unfalls ausübt, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem von außen auf den Körper wirkenden Ereignis geführt hat (Unfallkausalität) und dass dieses Unfallereignis einen Gesundheits(erst)schaden verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).

    Gesichtspunkte hierfür sind Art und Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Verhalten des Versicherten nach dem Unfall, die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - a.a.O.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - L 6 U 168/04
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach erforderlich, dass die Verrichtung, die der Versicherte zur Zeit des Unfalls ausübt, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem von außen auf den Körper wirkenden Ereignis geführt hat (Unfallkausalität) und dass dieses Unfallereignis einen Gesundheits(erst)schaden verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).

    Darüber hinaus muss zwischen dem Unfallereignis und der als Unfallfolge geltend gemachten Gesundheitsstörung im Bereich des rechten Handgelenkes (Zustand nach operativer Gelenkversteifung wegen einer deutlichen Arthrose) - entweder direkt oder vermittelt durch den Gesundheitserstschaden - ein Zusammenhang im Sinne einer haftungsausfüllenden Kausalität bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 ff.).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - L 6 U 168/04
    Deshalb hat das Begehren des Klägers, welches er gemäß den §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zulässigerweise im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage verfolgen kann (siehe Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23), keinen Erfolg.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - L 6 U 168/04
    Gesichtspunkte hierfür sind Art und Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Verhalten des Versicherten nach dem Unfall, die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - a.a.O.).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - L 6 U 168/04
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach erforderlich, dass die Verrichtung, die der Versicherte zur Zeit des Unfalls ausübt, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem von außen auf den Körper wirkenden Ereignis geführt hat (Unfallkausalität) und dass dieses Unfallereignis einen Gesundheits(erst)schaden verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - L 6 U 168/04
    Deshalb hat das Begehren des Klägers, welches er gemäß den §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zulässigerweise im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage verfolgen kann (siehe Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23), keinen Erfolg.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2005 - L 6 U 168/04   

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https://dejure.org/2005,96851
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2005 - L 6 U 168/04 (https://dejure.org/2005,96851)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.04.2005 - L 6 U 168/04 (https://dejure.org/2005,96851)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. April 2005 - L 6 U 168/04 (https://dejure.org/2005,96851)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2005 - L 6 U 168/04
    Bei der Bewertung der MdE sind auch die von der Rechtsprechung und von dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze zu beachten, die zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind, aber Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in den zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis bilden (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 mwN).
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