Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05   

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https://dejure.org/2005,1586
OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05 (https://dejure.org/2005,1586)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2005 - 6 U 17/05 (https://dejure.org/2005,1586)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 6 U 17/05 (https://dejure.org/2005,1586)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 3, 4 Nr. 11; GWB §§ 87, 97, 98, 101; VergabeVO §§ 2, 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung, ohne vorherige Ausschreibung Versicherungsverträge mit öffentlichen Auftraggebern abzuschließen, durch die die EU-Schwellenwerte überschritten werden; Vergabe von Sachversicherungen durch die öffentliche Hand; Verstoß gegen bindende Vergabevorschriften durch ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: kein in-house-Geschäft bei gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; GWB § 87; ; GWB § 97; ; GWB § 98; ; GWB § 101; ; VergabeVO § 2; ; VergabeVO § 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; GWB § 87; GWB § 97; GWB § 98; GWB § 101; VgV § 2; VgV § 4
    Keine Befreiung von Vergabevorschriften für einen VVaG mit bis zu 50 % in privater Hand befindlichen Vereinigungen als stimmberechtigten Mitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "In-House-Geschäft"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterliegt Abschluss von Kommunalversicherungen dem Vergaberecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterliegt Abschluss von Kommunalversicherungen dem Vergaberecht? (IBR 2005, 505)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 780
  • EuZW 2005, 637
  • GRUR-RR 2008, 376 (Ls.)
  • NZBau 2006, 69
  • VersR 2006, 91
  • VergabeR 2006, 105
  • ZfBR 2007, 54
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    Sie wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen und stützt sich ergänzend auf die Entscheidung der ersten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 11.01.05 in der Rechtssache C-26/03.

    So hat insbesondere der EuGH in seinen Entscheidungen vom 18.11.1999 in der Rechtssache C-107/98 ("U.") und vom 11.01.2005 in der Rechtssache C-26/03 entschieden, dass öffentliche Auftraggeber in engen Ausnahmefällen, in denen sie über ihre Vertragspartner eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über eine eigene Dienststelle, an die Vergabevorschriften nicht gebunden sind.

    In der Entscheidung vom 11.01.2005 in der Rechtssache C-26/03 hat der EuGH (Rz. 42, 46 ff) diese Rechtsprechung weitergeführt und bekräftigt, dass jede Ausnahme von der Geltung der die Vergabe betreffenden Richtlinie 92/50 eng auszulegen sei.

    Ohne Erfolg wendet der Beklagte ein, im Berufungsverfahren dürfe die erst nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils ergangene EuGH-Entscheidung in der Rechtssache C-26/03 nicht berücksichtigt werden, weil maßgeblich auf die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht abzustellen sei.

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    So hat insbesondere der EuGH in seinen Entscheidungen vom 18.11.1999 in der Rechtssache C-107/98 ("U.") und vom 11.01.2005 in der Rechtssache C-26/03 entschieden, dass öffentliche Auftraggeber in engen Ausnahmefällen, in denen sie über ihre Vertragspartner eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über eine eigene Dienststelle, an die Vergabevorschriften nicht gebunden sind.
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    Der BGH hat bereits in der Entscheidung "Abgasemissionen" (WRP 00, 1116, 1121) entschieden, dass ein Verhalten grundsätzlich nicht schon dadurch wettbewerbsrechtlich unlauter werde, dass es Vorteile aus einem vorangegangenen Verstoß gegen ein Gesetz ausnutze, das keinen unmittelbaren Marktbezug aufweise.
  • LG Köln, 21.10.2004 - 31 O 186/04

    GVV-Versicherung ohne Ausschreibung

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    1.) Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.10.2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 186/04 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (z.B. GRUR 03, 969 ff - "Ausschreibung von Vermessungsleistungen" und GRUR 04, 693 ff - "Schöner wetten") setzt die Bejahung der Störerhaftung allerdings die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten voraus.
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (z.B. GRUR 03, 969 ff - "Ausschreibung von Vermessungsleistungen" und GRUR 04, 693 ff - "Schöner wetten") setzt die Bejahung der Störerhaftung allerdings die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten voraus.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben, wobei es den Klageantrag geringfügig umformuliert hat (OLG Köln GRUR 2005, 780).
  • VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05

    Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung

    Der Nachprüfungsantrag sei im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit vor dem OLG Köln ­ Urteil vom 15.07.2005, 6 U 17/05- zu sehen.

    (3) Die Kammer verkennt nicht, dass die vorstehenden Ausführungen für die Beigeladene zu 1) weitreichende Konsequenzen haben können, zumal auch das OLG Köln mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 15.07.2005, 6 U 17/05, entschieden hat, dass Versicherungsverträge an einen Kommunalversicherungsverein, an dem noch private wirtschaftliche Unternehmen beteiligt sind, nicht ohne vorheriges Vergabeverfahren vergeben werden können.

  • VG Aachen, 03.11.2006 - 9 K 3236/04

    Stadt Aachen darf sich weiterhin um "Blaue Tonne" sorgen

    Sie ist nicht Mitglied des Systembetreibers, vgl. in diesem Zusammenhang OLG Köln, Urteil vom 15. Juli 2005 - 6 U 17/05 -, VergabeR 2006, 105.

    Ob Abweichendes zu gelten hat, wenn Ansprüche nicht gegen den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber geltend gemacht werden, vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 15. Juli 2005, a. a. O., oder sich das Klagebegehren zwar gegen diesen richtet, aber vertragliche Ansprüche, vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 18. September 2002 - 7 A 341/99 -, juris; VG Münster, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 5 L 728/04 -, juris, beziehungsweise die Überprüfung eines Verwaltungsaktes im Vordergrund stehen, vgl. Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 26. April 2005 - 6 K 223/02 -, NRWE, kann hier dahinstehen.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05   

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https://dejure.org/2005,17399
OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05 (https://dejure.org/2005,17399)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2005 - 6 U 17/05 (https://dejure.org/2005,17399)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2005 - 6 U 17/05 (https://dejure.org/2005,17399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 UWG, § 6 Abs 2 Nr 4 UWG, § 14 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG
    Wettbewerbsverstoß: geschäftliches Handeln bei Verkaufsangeboten auf einer Internet-Plattform; vergleichende Werbung in einem Verkaufsangebot; ergänzender zivilrechtlicher Markenschutz

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4; ; UWG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de

    Begriff des Unternehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 6 U 149/04

    Wettbewerbsverstoß beim Angebot von Markenplagiaten auf einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
    Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit eines Unternehmers im Sinne der genannten Vorschriften entspricht nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu sowie zu den nachfolgenden Erwägungen bereits GRUR-RR 05, 317) demjenigen des Handelns "im geschäftlichen Verkehr", wie er etwa im Markenrecht (§§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 2 MarkenG) Verwendung findet; für ein differenziertes Verständnis beider Begriffe bestehen - abgesehen von den damit verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten - keine zwingenden Gründe.

    Solche Umstände können etwa dann gegeben sein, wenn ein konkreter Anlass den privaten Charakter des vorübergehenden Verkaufs auch größerer Mengen von Gegenständen plausibel erscheinen lässt (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 05, 317).

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen zumindest die unmittelbar kennzeichnende Verwendung einer berühmten Marke für ein nicht vom Markeninhaber stammendes Erzeugnis in einem öffentlich verbreiteten, privaten Verkaufsangebot gegen § 826 BGB verstößt (was der erkennende Senat für den Regelfall ebenfalls ablehnt; vgl. GRUR-RR 05, 317).

  • OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 80/04

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Schmuckstücks im Internethandel mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
    Entscheidend ist im vorliegenden Zusammenhang vielmehr, ob das in Rede stehende Angebot im Rahmen einer planmäßigen, auf eine gewisse Dauer angelegten Verkaufstätigkeit erfolgt, die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände mit der Vornahme lediglich privater Gelegenheitsverkäufe nicht mehr zu erklären ist (vgl. bereits Senat GRUR 04, 1043, 1044 m.w.N.).

    Die in allen Angeboten verwendete Angabe "a la Cartier" ruft bei den angesprochenen Verkehrskreisen im Kontext der Beschreibung eine Assoziation zwischen "Cartier" und dem Angebot der Beklagten in der Weise hervor, dass diese Kreise den besonderen Ruf der von der Klägerin stammenden Erzeugnisse auf die von der Beklagten angebotenen Schmuckstücke übertragen (vgl. EuGH WRP 01, 1432, 1435, TZ 60 - Toshiba/Katun; BGH WRP 04, 739, 744 - Genealogie der Düfte; Senat GRUR 04, 1043).

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 241/95

    "Rolex-Uhr mit Diamanten"; Verletzung einer Marke durch Verwendung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
    Im vorliegenden Zusammenhang muss bei der Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang Marken über § 826 BGB ein ergänzender Schutz zuerkannt werden kann, die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung respektiert werden, dass Marken in ihrer Herkunftsfunktion grundsätzlich nur gegen eine unbefugte Benutzung im geschäftlichen Verkehr geschützt sind (vgl. auch BGH GRUR 98, 696 - Rolex-Uhr mit Diamanten).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
    Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit bzw. des Handelns im geschäftlichen Verkehr, an den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 04, 1287, 1291 - Internet-Versteigerung) keine hohen Anforderungen zu stellen sind, ist weit auszulegen.
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
    Die in allen Angeboten verwendete Angabe "a la Cartier" ruft bei den angesprochenen Verkehrskreisen im Kontext der Beschreibung eine Assoziation zwischen "Cartier" und dem Angebot der Beklagten in der Weise hervor, dass diese Kreise den besonderen Ruf der von der Klägerin stammenden Erzeugnisse auf die von der Beklagten angebotenen Schmuckstücke übertragen (vgl. EuGH WRP 01, 1432, 1435, TZ 60 - Toshiba/Katun; BGH WRP 04, 739, 744 - Genealogie der Düfte; Senat GRUR 04, 1043).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05

    Bei Jobsuche unfallversichert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. bereits Beschluss vom 03.06.2005 - 6 U 31/05) die Einordnung eines Angebots unter die vorgenannte Rubrik bereits für sich genommen eine Markenbenutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG darstellt; denn derjenige, der gezielt nach Schmuck unter der Rubrik "Cartier" sucht, erwartet im allgemeinen, dass ihm dort nur echter Schmuck dieser Marke angeboten wird.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
    Die in allen Angeboten verwendete Angabe "a la Cartier" ruft bei den angesprochenen Verkehrskreisen im Kontext der Beschreibung eine Assoziation zwischen "Cartier" und dem Angebot der Beklagten in der Weise hervor, dass diese Kreise den besonderen Ruf der von der Klägerin stammenden Erzeugnisse auf die von der Beklagten angebotenen Schmuckstücke übertragen (vgl. EuGH WRP 01, 1432, 1435, TZ 60 - Toshiba/Katun; BGH WRP 04, 739, 744 - Genealogie der Düfte; Senat GRUR 04, 1043).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
    Denn allein dadurch, dass der Verkäufer das Angebot in seinen geschäftlichen account eingestellt hat, hat er die geschäftliche Zielrichtung seines Handelns erkennbar nach außen treten lassen (vgl. hierzu BGH GRUR 02, 622, 624 - shell.de).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 54/04

    Markenverletzung: Handeln des Anbieters in einer ebay-Versteigerung "im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
    Zum andern ändert sie nichts daran, dass auf diese Weise private Verkaufsinteressen gebündelt werden und so ein vom Verkehr beachtetes Handelsvolumen erreicht wird, das ihm auf der Handelsplattform eBay eine besondere Beachtung verschafft, wie sie einem nur im Rahmen des eigenen privaten Interesses aktiven eBay-Mietglied nicht zuteil würde (vgl. Senat GRUR 04, 1042).
  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05
    Bei § 826 BGB handelt es sich seiner Natur nach um einen Auffangtatbestand, der solche schädigenden Handlungen erfassen soll, die zwar nicht zur Verletzung absolut geschützter Rechtsgüter (§ 823 Abs. 1 BGB) oder eines Schutzgesetzes im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB führen, die jedoch aufgrund besonderer Umstände als sittenwidrig zu qualifizieren sind, weil diese Umstände das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach allgemeinen moralischen Maßstäben und dem als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH VersR 01, 1431, 1432).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2004 - 6 W 128/04

    Markenrechtsschutz: Handeln im geschäftlichen Verkehr bei Angeboten über die

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