Rechtsprechung
OLG Rostock, 16.07.2007 - 6 U 171/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Feuerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung eines leer stehenden Gebäudes; Brandfall als objektive Gefahrerhöhung; positive Kenntnis als Voraussetzung der Anzeigepflicht; Unverzüglichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufungsrücknahme nach gemäß § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO erteilten Hinweisen; Versicherungsansprüche aus einer Gebäudeversicherung wegen eines Brandschadens; Anforderungen an die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung; Abgrenzung des Falls der ...
- Judicialis
ZPO § 516 Abs. 3; ; ZPO § ... 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; VVG § 1 Abs. 1; ; VVG § 23; ; VVG § 23 Abs. 1; ; VVG § 24; ; VVG § 24 Abs. 1; ; VVG § 24 Abs. 1 Satz 1; ; VVG § 24 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 24 Abs. 2; ; VVG § 25; ; VVG § 25 Abs. 1; ; VVG § 25 Abs. 2; ; VVG § 26; ; VVG § 27; ; VVG § 27 Abs. 1; ; VVG § 27 Abs. 2; ; VVG § 28; ; VVG § 28 Abs. 1; ; VVG § 28 Abs. 2; ; VVG § 29; ; VVG § 30; ; AFB 87 § 6; ; BGB § 121 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AFB 87 § 6; VVG § 25; VVG § 27 Abs. 1; VVG § 28 Abs. 1
Nur ein nach außen tretender Verwahrlosungszustand eines leer stehenden Gebäudes begründet eine Gefahrerhöhung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung - Abgrenzung willkürliche und objektive Gefahrerhöhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1671
- VersR 2008, 72
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09
Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei …
(2) Soweit es um den Brand eines Gebäudes geht, begründet zunächst alleine das Leerstehen eines Gebäudes noch keine relevante Erhöhung der Brandgefahr (BGH, VersR 1982, 466. OLG Rostock, ZfS 2008, 35. HK VVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 22).
Rechtsprechung
OLG Köln, 13.04.2007 - 6 U 171/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG § 31 Abs. 5; Richtlinien 2001/29/EG Art. 3 l; sog. "Regio-Vertrag" zwischen Kabelnetzbetreibern und der VG Media
- Wolters Kluwer
Recht eines Hotelbetreibers zur Ausstrahlung von Fernsehprogrammen und Rundfunkprogrammen in den mit Fernsehempfängern ausgestatten Hotelzimmern aufgrund eines mit dem Kabelnetzbtreibers geschlossenen "Regio-Vertrages"; Übertragung der Rechte über die Ausstrahlung von ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Fernsehen in Hotelzimmern per Kabelnetz
Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2001/29/EG
- Judicialis
UrhG § 31 Abs. 5; ; Richtlinien 2001/29/EG Art. 3 l; ; sog. "Regio-Vertrag" zwischen Kabelnetzbetreibern und der VG Media
- rewis.io
- rechtsportal.de
Fernsehempfang in Hotelzimmern per Kabelnetz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Fernsehen in Hotelzimmern per Kabelnetz
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
- OLG Köln, 13.04.2007 - 6 U 171/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 305
- MMR 2008, 135 (Ls.)
- ZUM 2007, 749
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 07.12.2006 - C-306/05
DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …
Auszug aus OLG Köln, 13.04.2007 - 6 U 171/06
Wegen der - auch wirtschaftlich verwertbaren - Zugänglichmachung der Programme auf den hoteleigenen Geräten für die letztlich unübersehbar große Zahl der Hotelgäste stellt sich das Verhalten der Klägerin - vergleichbar der Verwendung einer Verteileranlage in Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern (BGH GRUR 94, 45, 46 f - "Verteileranlagen"; GRUR 94, 797 f - "Verteileranlage im Krankenhaus") - überhaupt als öffentliche Wiedergabe der Programme dar (EuGH GRUR 07, 225 - SGAE/Rafael).Die Position der Beklagten wird auch nicht durch die Entscheidung des EuGH vom 07.12.2006 in der Rechtssache C - 306/05 SGAE/Rafael (GRUR 07, 225) gestützt.
- LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
Auch für die negative Feststellungsklage gilt der fliegende Gerichtsstand
Auszug aus OLG Köln, 13.04.2007 - 6 U 171/06
I.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 2.8.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 3/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptausspruch wie folgt neu gefasst wird:. - BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91
Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten
Auszug aus OLG Köln, 13.04.2007 - 6 U 171/06
Wegen der - auch wirtschaftlich verwertbaren - Zugänglichmachung der Programme auf den hoteleigenen Geräten für die letztlich unübersehbar große Zahl der Hotelgäste stellt sich das Verhalten der Klägerin - vergleichbar der Verwendung einer Verteileranlage in Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern (BGH GRUR 94, 45, 46 f - "Verteileranlagen"; GRUR 94, 797 f - "Verteileranlage im Krankenhaus") - überhaupt als öffentliche Wiedergabe der Programme dar (EuGH GRUR 07, 225 - SGAE/Rafael). - BGH, 09.06.1994 - I ZR 23/92
"Verteileranlage im Krankenhaus"; Übertragung von Hörfunksendungen geschützter …
Auszug aus OLG Köln, 13.04.2007 - 6 U 171/06
Wegen der - auch wirtschaftlich verwertbaren - Zugänglichmachung der Programme auf den hoteleigenen Geräten für die letztlich unübersehbar große Zahl der Hotelgäste stellt sich das Verhalten der Klägerin - vergleichbar der Verwendung einer Verteileranlage in Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern (BGH GRUR 94, 45, 46 f - "Verteileranlagen"; GRUR 94, 797 f - "Verteileranlage im Krankenhaus") - überhaupt als öffentliche Wiedergabe der Programme dar (EuGH GRUR 07, 225 - SGAE/Rafael).
- BGH, 12.11.2009 - I ZR 160/07
Regio-Vertrag
Die Frage, ob der Regio-Vertrag das Kabelweitersenderecht an Hotels und in Hotelzimmer erfasst, kann daher von verschiedenen Berufungsgerichten unterschiedlich beantwortet werden (vgl. die von der Auslegung durch das Berufungsgericht abweichende Auslegung des Regio-Vertrags durch das OLG Köln GRUR-RR 2007, 305, 306 f. = ZUM 2007, 749). - OLG Hamm, 04.09.2007 - 4 U 38/07
Kabelweitersendung in Hotels
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13. April 2007 (6 U 171/06) zwischenzeitlich die Berufung der Klägerin und dortigen Beklagten, die diese Rechtsauffassung angegriffen hat, zurückgewiesen. - AG Berlin-Charlottenburg, 02.11.2007 - 238 C 268/07 Es geht also um die Weiterleitung der Programme an Besitzer von Empfangsgeräten, die die Sendung im privaten Kreis empfangen wollen (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 04. September 2007, Aktenzeichen 4 U 38/07, anderer Ansicht OLG Köln, Urteil vom 13. April 2007, Aktenzeichen 6 U 171/06).
- AG Berlin-Charlottenburg, 15.07.2009 - 215 C 17/09 Zur Begründung ihrer Ansicht haben die Beklagten lediglich wiederholt auf die Entscheidungen des LG Köln vom 02. August 2006 - 28 O 3/06 - und OLG Köln vom 13. April 2007 - 6 U 171/06 - verwiesen.
- AG Berlin-Charlottenburg, 23.11.2009 - 205 C 169/09 Eine öffentliche Wiedergabe liegt vor, wenn die von einem Kabelnetzbetreiber an ein Hotel herangeführten Programmsignale mittels einer hausinternen Verteileranlage an die in den Hotelzimmern befindlichen Geräte weitergeleitet werden (vgl. nur OLG Hamm. Urt. v. 4. Sept. 2007 - 4 U 38/07, GRUR 2007, 379, 380; OLG Köln, Urt. v. 13. April 2007 - 6 U 171/06, GRUR-RR 2007, 305; LG Potsdam, Urt. v. 15. Jan.