Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.02.2012

Rechtsprechung
   KG, 27.08.2013 - 6 U 173/11   

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https://dejure.org/2013,47488
KG, 27.08.2013 - 6 U 173/11 (https://dejure.org/2013,47488)
KG, Entscheidung vom 27.08.2013 - 6 U 173/11 (https://dejure.org/2013,47488)
KG, Entscheidung vom 27. August 2013 - 6 U 173/11 (https://dejure.org/2013,47488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsverwalterhaftung bei Vermietung unter Marktmiete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Objekt weit unter Wert vermietet: Zwangsverwalter muss Schaden ersetzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 27.09.2011 - 4 O 143/09

    Feststellung der Schadenersatzpflichtigkeit des Zwangsverwalters gegenüber der

    Auszug aus KG, 27.08.2013 - 6 U 173/11
    LG Berlin, 27.09.2011 - 4 O 143/09 .

    das Urteil des Landgerichts Berlin - Aktenzeichen 4 O 143/09 - vom 27.09.2011 abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62330
OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11 (https://dejure.org/2012,62330)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2012 - 6 U 173/11 (https://dejure.org/2012,62330)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 6 U 173/11 (https://dejure.org/2012,62330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 UWG, § 4 Nr 7 UWG
    Gerichtliche Überprüfbarkeit herabsetzender Äußerungen in Anwaltsschriftsätzen über den gegnerischen Anwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfbarkeit herabsetzender Äußerungen in Anwaltsschriftsätzen über den gegnerischen Anwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11
    Dies ist im Rahmen der bei § 4 Nr. 7 UWG vorzunehmenden Interessenabwägung regelmäßig unlauter (vgl. BGH GRUR 2012, 74, Tz. 37 - Coaching-Newsletter).
  • OLG Hamburg, 12.11.1996 - 2 Ss 42/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11
    Ein solcher Vorwurf hat mit sachlicher Auseinandersetzung und der Wahrung von Parteirechten nichts mehr zu tun (vgl. dazu OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 103).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11
    Danach sind bei der Ausführung von Parteirechten innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens auch ehrverletzende Äußerungen als Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) grundsätzlich privilegiert und von einer zivilrechtlichen Verfolgung durch Ehrenschutzklage ausgeschlossen (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1251, 1253; Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 10, Rn 31 m. w. N.).
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11
    Die Durchsetzung individueller Ansprüche auf Ehrenschutz ist ausnahmsweise dann möglich, wenn ein Bezug der Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, wenn diese Äußerungen auf der Hand liegend falsch sind oder wenn sie sich als eine unzulässige Schmähung darstellen (BGH MDR 2008, 332, 333 - bei juris Tz. 17).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11
    Der Vorwurf rechtswidrigen Verhaltens (z.B. betrügerisch) ist grundsätzlich als Werturteil anzusehen (vgl. BGH WRP 2009, 631 Tz 15 - Fraport-Manila-Skandal; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., Rn 8.16 zu § 4 UWG).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12

    Unzulässige Schmähkritik sowie unlautere Herabsetzung eines anderen Anwalts in

    Wie der Senat schon in der Eilentscheidung vom 23.2.2012 (6 U 173/11) dargelegt hat, kommt es dafür allein darauf an, ob es dem Beklagten bei seiner Kritik am Kläger (objektiv) ausschließlich darum ging, die Interessen seiner Mandanten zu verfolgen, und der Angriff auf den Kläger daher nur einen Reflex darstellte, oder ob es ihm auch darum ging, seine Position als Verbraucherschutzanwalt zu Lasten des Klägers zu verbessern.
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