Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012

Rechtsprechung
   KG, 04.05.2010 - 6 U 174/09   

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https://dejure.org/2010,7301
KG, 04.05.2010 - 6 U 174/09 (https://dejure.org/2010,7301)
KG, Entscheidung vom 04.05.2010 - 6 U 174/09 (https://dejure.org/2010,7301)
KG, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 6 U 174/09 (https://dejure.org/2010,7301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Abwendung einer Räumungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung: Berücksichtigung von Nutzungsentschädigungs- und Schadenersatzansprüchen des Vermieters im Rahmen des Anspruch auf Bewilligung der Auszahlung der Sicherheitsleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall einer Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gleichzeitig bezweckter Schuldner- (Mieter) und Gläubiger- (Vermieter) Schutz bei der zur Abwendung der Räumungsvollstreckung von dem Mieter hinterlegten Sicherheitsleistung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherheit; Umfang des Sicherungszwecks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 711 S. 1
    Verfall der Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwendung der Zwangsräumung: Umfang der geleisteten Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Räumung mit Sicherheitsleistung abgewendet - Wofür kann sie verwendet werden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweck einer Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsräumung (IMR 2010, 320)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1020
  • MDR 2010, 1016
  • NZM 2010, 438
  • ZMR 2010, 752
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11

    Haftung des Architekten: Schadensersatzpflicht bei Erhöhung der Kosten eines

    Das zwischen denselben Parteien insoweit vor dem 6. Zivilsenat geführte Parallelverfahren 6 U 174/09 endete mit einem Prozessvergleich über 90.000,00 Euro unter Kostenaufhebung.

    Dieser Preis lag - anders als im Parallelverfahren 6 U 174/09 - unstreitig unter den Gestehungskosten.

    Wie der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 20.08.2010 im Parallelverfahren 6 U 174/09 ausgeführt hat, gilt dies allerdings dann nicht mehr, wenn die Erhöhung der Kosten nicht nur zu einer Gewinnminderung, sondern von vornherein zu einem Verlust führt; in diesem Fall stellt der Verlust den Schaden dar.

  • OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15

    Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses eines Mietvertrages mit dem

    Nachdem die Parteien vor dem hiesigen Oberlandesgericht einen Vergleich im Verfahren 12 0 59/12 Landgericht Detmold = 5 U 83/12 OLG Hamm geschlossen und sich darin auf eine Räumung des Objekts zum 07.10.2012 geeinigt hatten, ist gerade der Fall eingetreten, für den die Sicherheit geleistet worden ist (vgl.KG Berlin MDR 2010, 1016 f; OLG Hamm, Rpfleger 1982, 354 und Landgericht Bielefeld Rpfleger 1993, 353), zumal in dem den Rechtsstreit beendenden Vergleich eine Vereinbarung über eine Nutzungsentschädigung nicht getroffen wurde.
  • AG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 33 C 3932/19

    Fristlose Mietvertragskündigung wegen Störung des Hausfriedens

    Bei der Sicherheitsleistung zur Abwendung der Räumung hält das Gericht eine Jahresnettomiete zuzüglich der Vollstreckungskosten für angemessen (vgl. Beschluss des KG Berlin vom 04.05.2010, Az. 6 U 174/09).
  • LG Limburg, 27.04.2018 - 1 O 303/17

    Fristlose Mietvertragskündigung wegen Hausfriedensstörung

    Denn bei der Höhe der Sicherheitsleistung sind neben den Verfahrenskosten auch etwaige Verzögerungsschäden aufgrund der verzögerten Räumung zu berücksichtigen (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 04.05.2010 - 6 U 174/09, NJW-RR 2010, 1020).
  • AG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 33 C 9/20

    Fristlose Mietvertragskündigung wegen Vermüllung der Wohnung

    Bei der Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistung wurden mögliche Kosten bei der Räumung der Wohnung (geschätzt) und mögliche Erfüllungs- und Verzögerungsschäden (12 Netto-Monatsmieten) berücksichtigt (vgl. KG NJW-RR 2010, 1020).
  • LG Magdeburg, 12.02.2013 - 11 O 895/12

    Berechtigung zur fristlosen Kündigung wegen Mietrückstands; Befreiung von der

    Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen für die Kosten auf § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, für die vorläufige Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Nr. 7, 709 S. 2, 711 ZPO (Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 708 Rn. 7; KG Berlin Beschluss v. 04.05.2010 - 6 U 174/09 - zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 30.12.2021 - 17 O 8/21

    Zutrittsverweigerung führt zur Kündigung!

    Die Höhe der Abwendungsbefugnis bezüglich der Räumung beläuft sich auf eine Jahresmiete brutto (2.427,60 Euro mtl.) zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung brutto (357,00 Euro mtl.), um einen möglichen Verzögerungsschaden für die mutmaßliche Zeitspanne zwischen der an sich mit Erlass des Räumungstitels möglichen Zwangsvollstreckung und der tatsächlichen Herausgabe zu kompensieren (vgl. KG NJW-RR 2010, 1020).
  • AG Hamburg, 25.07.2019 - 44 C 11/19

    Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug

    Die Höhe der Sicherheit zur Räumungsabwendung bemisst sich nicht nur nach den drohenden Kosten der Räumung, sondern darüber hinaus auch nach dem möglichen Erfüllungs- und Verzögerungsschaden der Klägerin; die Sicherheit steht der Klägerin sowohl als Sicherheit für die in dem Zeitraum zwischen Erlass des Räumungsurteils und der tatsächlichen Herausgabe des Wohnraums für eventuell nicht gezahlte Nutzungsentschädigung, als auch als Sicherheit für den durch Verletzung der Pflicht zur vollständigen und ordnungsgemäßen Herausgabe der Räumlichkeiten drohenden Schaden zur Verfügung (vgl. KG Berlin, WuM 2010, 585).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 174/09   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 174/09 (https://dejure.org/2012,125134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.02.2012 - L 6 U 174/09 (https://dejure.org/2012,125134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - L 6 U 174/09 (https://dejure.org/2012,125134)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen, 19.12.1996 - L 6 U 100/96
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 174/09
    Eine Hilfeleistung beginnt, sobald der Helfende nach außen erkennbar eine Handlung vornimmt, um den Entschluss, zu helfen, in die Tat umzusetzen (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1996 - L 6 U 100/96 -).
  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 80/76

    Ersatzpflicht - Nicht unfallbedingte Erkrankung - Hinzutreten einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 174/09
    Der Handelnde muss - aus seiner Sicht berechtigt - eine gefährliche Situation erkannt haben und - wesentlich - mit dem Entschluss, diese zu beseitigen, eine Person vor einer drohenden Gefahr für ihre Gesundheit oder gar ihr Leben zu bewahren, tätig geworden sein (vgl BSGE 44, 22/24; SGB VII-Komm/Kruschinsky § 2 Rn 655 mwN zur Rspr).
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