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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04   

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https://dejure.org/2005,487
OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,487)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Keine Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Werbung mit Telefonanrufen in Haushalten

  • nomos.de PDF, S. 29

    Telefonwerbung belästigt Versicherungsnehmer unzumutbar

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Telefonisches Versicherungsangebot

    §§ 3 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

  • kanzlei.biz

    Voraussetzungen Telefonwerbung bei Verbrauchern

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 7 II Nr. 2

  • hessen.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 7 Abs. 2 Nr. 2
    Einwilligung für Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Telefonmarketing und Versicherungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbeanrufe - Kunden dürfen nicht ungefragt zu Werbezwecken angerufen werden

  • heise.de (Pressebericht, 24.08.2005)

    Keine Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telefonmarketing und Versicherungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbsrecht: Unerlaubte Telefonwerbung gegenüber Kunden; Konkludente Erklärung der Einwilligung in Telefonwerbung; Anforderungen an die konkludente Erklärung einer Einwilligung; Zulässigkeit der Telefonwerbung eines Versicherungsunternehmens bei seinen ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Telefonwerbung ist belästigend

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Sparkassenversicherung -, Telefonwerbung im vorhandenen Kundenstamm, Anruf bei VN, Privatpersonen, Verbraucher, konkludente Einwilligung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unternehmens-Werbeanrufe bei eigenen Kunden

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Einwilligung in Telefonwerbung

  • loh.de (Kurzinformation)

    Einwilligung in Telefonwerbung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Voraussetzungen und Grenzen für Telefonanrufe eines Versicherers bei Versicherungsnehmern

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässiger Werbeanruf einer Versicherung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung belästigt Versicherungsnehmer unzumutbar

  • beck.de (Leitsatz)

    Telefonisches Angebot des Versicherers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmens-Werbeanrufe bei eigenen Kunden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonwerbung ist unzumutbare Belästigung und wettbewerbswidrig - OLG Frankfurt a.M. hält Telefonwerbung auch bei bereits bestehendem Versicherungsverhältnis für unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.8.2005)

    Versicherungen dürfen Kunden nicht mit Werbeanrufen belästigen

Besprechungen u.ä.

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unmöglichkeit des Telefonmarketings

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1400
  • MDR 2006, 41
  • GRUR 2005, 964
  • MMR 2006, 40
  • K&R 2005, 519
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04
    Auch unter Geltung des alten Rechts (§ 1 UWG a.F.) war es jedoch nach der Rechsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 95, 220 - Telefonwerbung V - m.w.N.) anerkannt, dass Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen zulässig ist, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat.
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01

    Entscheidung über gestellten Hilfsantrag bei Erledigung des Hauptantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04
    Hierin liegt eine die Begehungsgefahr begründende Berühmung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 03, 1138, 1139 - Buchreihen zum Sammeln - m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06

    Unerbetene Telefonwerbung: Einwilligung in Telefon- oder Telefaxwerbung bei

    d) Einwilligung ist das ausdrückliche oder auch konkludent vorliegende Einverständnis des Adressaten (OLG Frankfurt GRUR 2005, 964 [dort zur Telefonwerbung bezüglich des zur Telefaxwerbung insoweit identischen Tatbestandsmerkmales]; Köhler a.a.O. § 7, 72 i.V.m. 43 und 51; Ohly a.a.O. § 7, 46; Ubber a.a.O. § 7, 162).

    Dementsprechend ist auch das sog. Nachbearbeiten von Kunden, die etwa von einem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben und nach den Gründen für den Widerruf befragt werden, nicht von dem ursprünglichen Einverständnis gedeckt (OLG Frankfurt GRUR 2005, 964/965; Köhler a.a.O. § 7, 53; Ohly a.a.O. 46; vgl. auch Thüringer OLG a.a.O. [juris Tz. 34]).

    Entgegen der Wertung der Klägerin ist auch bei Vorliegen des Tatbestandes des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG die weitere Kontrolle an allen Tatbestandsmerkmalen des § 3, mithin auch der Bagatellgrenze, erforderlich (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 7, 70; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 2005, 964, 965).

  • OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08

    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten telefonischen Angebots des Abschlusses

    In der Angabe der Telefonnummer bei Vertragsschluss ohne nähere Erläuterung liegt keine konkludente Einwilligung, wenn der Anruf ein Ergänzungsangebot betrifft (zum Verstoß gegen § 7 II Nr. 2 UWG in derartigen Fällen bei privaten Versicherungsunternehmen vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 = GRUR 2005, 964f).

    Insofern ist die Situation nicht anders als bei Kunden privater Versicherungsunternehmen, die im Rahmen des § 6 VVG ebenfalls zur Beratung ihrer Versicherungsnehmer verpflichtet sind und bei denen in der Angabe der Telefonnummer ohne weitere Erläuterungen auch keine konkludente Einwilligung in Anrufe zu Änderungs- oder Ergänzungsangeboten liegt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 = GRUR 2005, 964f).

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2006 - 6 U 116/05

    Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzvereins gegen eine Änderung der

    Die vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 21. Juli 2005 - 6 U 175/04 - und OLG Bamberg vom 12. Oktober 2005 - 3 U 151/04 - betreffen anders gelagerte Sachverhalte.
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 2/10

    Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Eine Werbung per Telefon oder Fax gegenüber Verbrauchern ist gemäß §§ 3, 7 Abs. 2, 8 Abs. 3 UWG vorbehaltlich der Einwilligung des Verbrauchers unzulässig (OLG Stuttgart WRP 2007, 854; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 ff.), gleichgültig ob es sich um Werbung durch ein Versicherungsunternehmen handelt oder -wie hierum einen Energielieferanten.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04   

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https://dejure.org/2005,4919
OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,4919)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.01.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,4919)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,4919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek sicherbaren Anspruch bei fehlender Fertigstellung des Werkes; Bestimmung des Wertes der Leistungen des Unternehmers bei der Sicherungshypothek des Bauhandwerkers im einstweiligen Verfügungsverfahren; Bedeutung des ...

  • Judicialis

    BGB § 648; ; BGB § 286; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 935

  • rechtsportal.de

    Bauhandwerkersicherungshypothek - Feststellung des Werts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Mängeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek ermittelt? (IBR 2005, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1047
  • BauR 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Auch im Zuge der Erörterung der Sache im Verhandlungstermin konnte die Klägerin nicht glaubhaft machen, dass ihre bislang am Bauobjekt des Beklagten erbrachten Leistungen den Wert des Grundstücks des Beklagten um mehr als den bereits geleisteten Zahlbetrag erhöht hätten (§ 648 Abs. 1 S. 2 BGB iVm BGHZ 68, 180, 184 unter b aa).

    Allerdings ist zugunsten der Klägerin lediglich der einfache Mangelbeseitigungsbetrag anzusetzen, wie sich dies bereits aus der Entscheidung BGHZ 68, 180ff ergibt und was auch der allgemeinen Meinung entspricht (am deutlichsten: Voit in Bamberger/Roth BGB § 648 Rdnr. 17).

  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 360/85

    Leistungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Bei einem Pauschalvertrag sind die ggf. über die vertraglich vorgesehenen Maßnahmen hinaus erforderlichen Arbeiten vom Werkunternehmer unentgeltlich auszuführen (BGH BauR 1987, 207, 208 r.Sp. unter 2c).
  • OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 77/02

    Verspätetes Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln: Vorwurf der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Aufgrund der Besonderheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 135) war es nicht nachlässig, diesen Vortrag erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz vorzubringen.
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Das könnte - eventuell abgesehen von dem Fall, dass beide Verhandlungsseiten im Bauwesen bewandert sind - nur dann angenommen werden, wenn der Preis für die Leistungen der Klägerin aufgrund eines Leistungsverzeichnis ermittelt und anschließend pauschaliert worden wäre sowie feststünde, welche der Positionen des Leistungsverzeichnisses zur Gänze erbracht wurden (vgl. für das ähnliche Problem im Rahmen der Abrechnung nach § 649 BGB: BGH NJW 1996, 3270, 3271).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Dieser ist vom Leistungsverweigerungsrecht nicht betroffen, es richtet sich nämlich nur gegen Zahlungsansprüche (BGHZ 146, 24, 33 unter II aa).
  • KG, 05.01.2021 - 27 W 1054/20

    Architektenvertrag: Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30.03.2000 a.a.O.) wonach der Unternehmer gemäß § 650e S. 2 BGB Sicherung für seinen Werklohn nur in der Höhe erhalten sollte, in der die geleistete Arbeit dem Wert der vereinbarten Vergütung entspricht, ist die mangelhafte Leistung hinsichtlich der zu sichernden Werklohnforderung als nicht vollwertige Leistung angesehen und einer Teilleistung gleichgestellt, weshalb hinsichtlich der Mängel, zumal in Teilen unstreitig, ein Abzug für den Minderwert zu erfolgen hat (BGH a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2005 zu 6 U 175/04, zitiert nach juris, dort Rdz. 23/24), zumal auch die Frage der Nachbesserungsfähigkeit einzelner Mängel keine Rolle mehr spielt, nachdem das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung beendet worden ist.
  • OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer

    Soweit die Antragsgegnerin die Auffassung vertritt, dass das Tatbestandsberichtigungsverfahren im Streitfall "schlichtweg überflüssig" gewesen sei, kann ihr jedenfalls insoweit nicht gefolgt werden, als die Geltung der Präklusionsvorschriften im einstweiligen Verfügungsverfahren umstritten ist (vgl. z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.1.2005 - 6 U 175/04; OLG Hamburg, Beschluss vom 12.2.2007 - 5 U 189/06 - GRUR-RR 2007, 302, 304 - Titelseite; Urteil vom 19.4.2007 - 1 Kart U 5/06 - GRUR-RR 2008, 31, 32 - Exklusivitätsklausel; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.3.2005 - 11 U 64/04 - GRUR-RR 2005, 299, 301 - Online-Stellenmarkt; OLG Hamm, Urteil vom 11.5.2007 - 9 U 37/07 - OLGR Hamm 2007, 24, 25; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 925 Rn. 12; MünchKomm/Drescher, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 925 Rn. 12; Musielak/Huber, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 925 Rn. 10; Schote/Lührig, WRP 2008, 1281, 1285).
  • KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17

    Bauhandwerkersicherungshypothek vor Baubeginn

    Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat festgestellt, dass für einen Anspruch gemäß § 648 BGB auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek die Glaubhaftmachung der Darlegung der Werterhöhung des betroffenen Grundstücks erforderlich ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2005 - 6 U 175/04 -, juris Rn. 3) und dass sich der durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek sicherbare Anspruch bei fehlender Fertigstellung des Werkes nicht danach richtet, ob und in welcher Höhe Abschlagszahlungen vereinbart und fällig geworden sind, sondern danach, in welcher Höhe der Wert des Grundstücks durch die Bauleistungen erhöht wurde (a. a. O., juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 28.09.2012 - 19 U 129/12

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer

    Ist das Werk bereits abgenommen, so sind lediglich die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht der höhere Betrag des § 641 Abs. 3 BGB (zweifache Mängelbeseitigung) abzuziehen, da § 648 BGB nicht die Fälligkeit der Vergütungsforderung verlangt (vgl. OLG Stuttgart Urteil vom 25.01.2005 - 6 U 175/04, BeckRS 2005, 01319 unter II.2.a. = BauR 2005, 1047, 1049; Voit in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.08.2012, § 648 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 2 U 124/09

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligenVerfügung wegen

    Denn nach § 531 Abs. 2 ZPO, der grundsätzlich auch im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwenden ist (vgl. OLG Thüringen, OLG-NL 2004, 277; OLG Thüringen, GRUR-RR 2006, 283; Zöller/Gummer, ZPO, 27. Aufl., § 531 Rdnr. 1; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 925 Rdnr. 12; vgl. a. OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 135; OLG Stuttgart, OLGR 2005, 223 = BauR 2005, 605), sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in zweiter Instanz nur bei Vorliegen der in dieser Vorschrift unter Nr. 1 bis 3 aufgeführten Voraussetzungen zuzulassen, wobei vorliegend allein die Ausnahme des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO eingreifen könnte.
  • LG Frankfurt/Main, 24.05.2022 - 20 O 99/21
    Ein Anspruch der Verfügungsklägerin für erbrachte Leistungen nach einer Kündigung kann über § 650e BGB gesichert werden (OLG Brandenburg BeckRS 2002, 30255656; OLG Stuttgart NJOZ 2005, 1144); dies gilt nach der Auffassung des Gerichts auch für einen Anspruch auf § 648 BGB bei einer Kündigung für die nicht erbrachten Leistungen, sofern diese sich im Wert widerspiegeln (so wohl auch MüKo-BGB/Busche, 8. Aufl. 2020, § 650e, Rn. 22 unter Verweis auf KG Berlin NJW 2019, 14).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.04.2005 - 6 U 175/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17325
OLG Köln, 25.04.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,17325)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,17325)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,17325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2005 - 6 U 175/04
    1. Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 UWG verankert sind, können Ansprüche aus dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH WRP 2005, 88 - "Puppenausstattungen"; BGH GRUR 2004, 941, 943 = WRP 2004, 1498 "Metallbett" m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2005 - 6 U 175/04
    1. Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 UWG verankert sind, können Ansprüche aus dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH WRP 2005, 88 - "Puppenausstattungen"; BGH GRUR 2004, 941, 943 = WRP 2004, 1498 "Metallbett" m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2005 - 6 U 175/04
    Indes belegen gerade die von den Beklagten herangezogenen Beispiele des wettbewerblichen Umfeldes, dass es sich bei dem fraglichen Detail um ein zwar technisch bedingtes, dennoch aber willkürlich wählbares und austauschbares und deshalb wettbewerblicher Eigenart nicht entgegen stehendes Merkmal (vgl. hierzu BGH GRUR 2000, 521, 523 - "Modulgerüst") handelt.
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2005 - 6 U 175/04
    Insbesondere bei Maschinen und Geräten ist aber schon nach der Lebenserfahrung anzunehmen, dass eine deutlich sichtbar angebrachte Herstellerbezeichnung aus dem Bereich der Herkunftstäuschung herauszuführen vermag (vgl. BGH NJW 2002, 1332, 1334 - "Bremszangen"; BGH GRUR 1999, 751, 753 - "Güllepumpen").
  • LG Köln, 26.03.2004 - 81 O 198/03
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2005 - 6 U 175/04
    Die Akten des vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahrens der Parteien 81 O 198/03 LG Köln waren zu Informationszwecken beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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