Rechtsprechung
OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 437 HGB, § 276 Abs 2 BGB, § 328 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Haftung für Kontaminierung des Frachtguts: Einbeziehung des Ladungsempfängers in den Umschlagvertrag zwischen Verfrachter und Entlader; deliktische Haftung des Entladers auf Grund fahrlässiger Eigentumsverletzung - rabüro.de
Zur Haftung für Verunreinigungen einer Schiffsladung nach der Löschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12
- OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
- OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
- BGH, 10.04.2014 - I ZR 100/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12
Schadenersatzanspruch: Übernahme der Kosten für die Lagerung und Behandlung mit …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.09.2012, Aktenzeichen 403 HKO 12/12, wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 27.09.2012 zum Aktenzeichen: 403 HKO 12/12 die Klage abzuweisen.
- BGH, 30.10.2008 - I ZR 12/06
Eingreifen der Vorschrift des § 437 Handelsgesetzbuch ( HGB ) bei Anwendbarkeit …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
Was den Anspruch der Beklagten nach § 437 HGB anbelangt, weist die Beklagte selbst darauf hin, dass dieser Anspruch nach herrschender Rechtsprechung (BGH TranspR 2009, 130) voraussetzt, dass der Hauptvertrag deutschem Recht unterliegt, was hier nicht der Fall ist.Soweit sich die Beklagte für ihre Auffassung, die Klägerin sei ihr aus dem Umschlag-/Terminalvertrag vertraglich verpflichtet, auf die Rechtsprechung des BGH stützt, nach der sich die Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger allein nach dem den Empfänger begünstigenden Unterfrachtvertrag richtet (BGH TranspR 2007, 425 (427), TranspR 2009, 130 (132), TranspR 2012, 456 (458)), ist diese Rechtsprechung vorliegend nicht einschlägig.
- BGH, 14.06.2007 - I ZR 50/05
Ansprüche des Empfängers von Transportgut gegen den Unterfrachtführer
Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
Soweit sich die Beklagte für ihre Auffassung, die Klägerin sei ihr aus dem Umschlag-/Terminalvertrag vertraglich verpflichtet, auf die Rechtsprechung des BGH stützt, nach der sich die Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger allein nach dem den Empfänger begünstigenden Unterfrachtvertrag richtet (BGH TranspR 2007, 425 (427), TranspR 2009, 130 (132), TranspR 2012, 456 (458)), ist diese Rechtsprechung vorliegend nicht einschlägig. - OLG Dresden, 25.08.1997 - 17 U 57/97
Versagung des Schadensersatzanspruchs infolge Verletzung der Warn- und …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
Soweit die Beklagte nicht nachvollziehen kann, dass der Senat für die Eigentumsverletzung eine "gewisse Einwirktiefe" fordere und diese im vorliegenden Fall auch noch verneine, nimmt der Senat zunächst auf seinen Hinweisbeschluss vom 27.02.2013 Bezug, mit dem er ausgeführt hat, dass auch ein hoher Verschmutzungsgrad nicht zu einer Eigentumsverletzung führt, wenn weder eine Einwirkung auf die Sachsubstanz noch eine ihr gleichstehende sonstige schädigende Einwirkung vorliegt (OLG Dresden, VersR 1999, 765). - BGH, 13.06.2012 - I ZR 161/10
Frachtgeschäft: Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger; Begriff …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
Soweit sich die Beklagte für ihre Auffassung, die Klägerin sei ihr aus dem Umschlag-/Terminalvertrag vertraglich verpflichtet, auf die Rechtsprechung des BGH stützt, nach der sich die Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger allein nach dem den Empfänger begünstigenden Unterfrachtvertrag richtet (BGH TranspR 2007, 425 (427), TranspR 2009, 130 (132), TranspR 2012, 456 (458)), ist diese Rechtsprechung vorliegend nicht einschlägig.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Haftung für Kontaminierung des Frachtguts: Einbeziehung des Ladungsempfängers in den Umschlagvertrag zwischen Verfrachter und Entlader
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12
- OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
- OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
- BGH, 10.04.2014 - I ZR 100/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77
Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
Die Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, das Landgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass ausreichende eigene Rechte Dritter genügten, die Schutzwirkungen eines Vertrages zu Gunsten dieses Dritten zu verneinen, obwohl der BGH (BGHZ 70, 327 (330)) inhaltsgleiche Ansprüche fordere.Denn wie dargelegt, hat die Beklagte diese eigenen inhaltsgleichen vertraglichen Ansprüche, weshalb für die Anwendung der Grundsätze des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte angesichts des Anliegens der höchstrichterlichen Rechtsprechung, eine uferlose Ausdehnung des Kreises der in den Schutzbereich eines Vertrages fallenden Personen zu vermeiden (BGH, Urteil vom 15.2.1978, Az.: VIII ZR 47/77, BGHZ 70, 370, Rn. 11, zitiert nach juris), kein Raum.
- BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09
Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Dritte demzufolge nicht schutzbedürftig, wenn ihm eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGHZ 133, 168, 173f; BGH MDR 2011, 222). - LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12
Schadenersatzanspruch: Übernahme der Kosten für die Lagerung und Behandlung mit …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.9.2012, Az.: 403 HKO 12/12, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
- BGH, 18.09.2001 - X ZR 196/99
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
Es reicht nicht aus, lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH NJW-RR 2002, 209, 210). - BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94
Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Dritte demzufolge nicht schutzbedürftig, wenn ihm eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGHZ 133, 168, 173f; BGH MDR 2011, 222). - OLG Dresden, 25.08.1997 - 17 U 57/97
Versagung des Schadensersatzanspruchs infolge Verletzung der Warn- und …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
Denn auch ein hoher Verschmutzungsgrad führt nicht zu einer Eigentumsverletzung, wenn weder eine Einwirkung auf die Sachsubstanz noch eine ihr gleichstehende sonstige schädigende Einwirkung vorliegt (OLG Dresden, VersR 1999, 765). - BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03
Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
So ist für die Schutzbedürftigkeit des Dritten etwa rechtlich unerheblich, ob dessen Vertragspartner finanziell in der Lage ist, die gegen ihn bestehenden Ansprüche zu erfüllen (BGH NJW 2004, 3630, 3632).
Rechtsprechung
OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 175/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.09.2012 - 31 O 88/12
- OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 175/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06
LIKEaBIKE
Auszug aus OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 175/12
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Intensität der Übernahme sowie den besonderen Umständen (st. Rspr.: BGH GRUR 2009, 79 Tz. 27 - Gebäckpresse; BGH GRUR 2009, 1073 Tz. 10 - Ausbeinmesser; BGH GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; BGH WRP 2010, 1465 Tz. 19 - Femur-Teil).b) Zur Bestimmung des Grades der wettbewerblichen Eigenart ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (BGH GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE).
Die Begründung von wettbewerblicher Eigenart ist nur dann aus Rechtsgründen ausgeschlossen, wenn das Gestaltungsmerkmal technisch zwingend ist (BGH GRUR 2010, 80 Tz. 27 m.w. Nachweisen - LIKEaBIKE).
Bei dieser Würdigung zu berücksichtigt, dass die Übernahme von Merkmalen, die dem freizuhaltenden Stand der Technik angehören und die - unter Berücksichtigung des Gebrauchszwecks, der Verkäuflichkeit der Ware sowie der Verbrauchererwartung - der angemessenen Lösung einer technischen Aufgabe dienen, grundsätzlich nicht wettbewerbsrechtlich unlauter sein kann (BGH GRUR 2010, 80, Tz. 27 - LIKEaBIKE; BGH GRUR 2007, 984 Tz. 35 - Gartenliege).
- BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04
Gartenliege
Auszug aus OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 175/12
Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH GRUR 2007, 984, 985 Tz. 16 - Gartenliege).Bei dieser Würdigung zu berücksichtigt, dass die Übernahme von Merkmalen, die dem freizuhaltenden Stand der Technik angehören und die - unter Berücksichtigung des Gebrauchszwecks, der Verkäuflichkeit der Ware sowie der Verbrauchererwartung - der angemessenen Lösung einer technischen Aufgabe dienen, grundsätzlich nicht wettbewerbsrechtlich unlauter sein kann (BGH GRUR 2010, 80, Tz. 27 - LIKEaBIKE; BGH GRUR 2007, 984 Tz. 35 - Gartenliege).
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06
Ausbeinmesser
Auszug aus OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 175/12
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Intensität der Übernahme sowie den besonderen Umständen (st. Rspr.: BGH GRUR 2009, 79 Tz. 27 - Gebäckpresse; BGH GRUR 2009, 1073 Tz. 10 - Ausbeinmesser; BGH GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; BGH WRP 2010, 1465 Tz. 19 - Femur-Teil).Für die Gefahr einer Herkunftstäuschung im weiteren Sinne reicht es aber aus, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt wird, es handele sich bei den Produkt des Nachahmers um eine neue Serie oder eine Zweitmarke des Originalherstellers oder es bestünden zumindest lizenz- oder gesellschaftsvertragliche Beziehungen zur Klägerin (BGH GRUR 2009, 1073 Tz. 15 - Ausbeinmesser).
- BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06
Gebäckpresse
Auszug aus OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 175/12
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Intensität der Übernahme sowie den besonderen Umständen (st. Rspr.: BGH GRUR 2009, 79 Tz. 27 - Gebäckpresse; BGH GRUR 2009, 1073 Tz. 10 - Ausbeinmesser; BGH GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; BGH WRP 2010, 1465 Tz. 19 - Femur-Teil). - BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08
Femur-Teil
Auszug aus OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 175/12
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Intensität der Übernahme sowie den besonderen Umständen (st. Rspr.: BGH GRUR 2009, 79 Tz. 27 - Gebäckpresse; BGH GRUR 2009, 1073 Tz. 10 - Ausbeinmesser; BGH GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; BGH WRP 2010, 1465 Tz. 19 - Femur-Teil).