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   OLG Frankfurt, 03.11.2016 - 6 U 175/15   

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https://dejure.org/2016,75412
OLG Frankfurt, 03.11.2016 - 6 U 175/15 (https://dejure.org/2016,75412)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.11.2016 - 6 U 175/15 (https://dejure.org/2016,75412)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. November 2016 - 6 U 175/15 (https://dejure.org/2016,75412)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 30.03.2020 - 32 U 5462/19

    Inhalt der Widerrufsbelehrung bei einem Leasingvertrages über ein Fahrzeug mit

    Den insoweit zwingenden, aber auch abschließenden Charakter der voll harmonisierenden Vorschriften der Richtlinie 48/2008 erkennt auch der nationale Gesetzgeber an (vergleiche Bundestagsdrucksache 16/11643, Seite 87 rechte Spalte, drittletzter Absatz), er ergibt sich aber insbesondere aus den Erwägungen 7, 9 und 10 der Richtlinie 48/2008 (vgl. auch EuGH, Urteil vom 09.11.2016, Az.: A C-42/15, OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2015, Az.: 6 U 175/15; LG Heilbronn, Urteil vom 30.01.2018, Az.: 6 O 358/17, BeckRs 2018, 738; LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2018, Az.: 2-21 O 67/18).
  • LG Heilbronn, 30.01.2018 - 6 O 358/17

    Pkw-Finanzierung durch Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen für den

    Den insoweit zwingenden, aber auch abschließenden Charakter der voll harmonisierenden Vorschriften der Richtlinie 48/2008 erkennt auch der nationale Gesetzgeber an (vergleiche Bundestagsdrucksache 16/11 643, Seite 87 rechte Spalte, drittletzter Absatz), er ergibt sich aber insbesondere aus den Erwägungen 7, 9 und 10 der Richtlinie 48/2008 (vgl. auch EuGH, Urteil vom 9.11.2016 Aktenzeichen C-42/15, OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2015, Az. 6 U 175/15).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20

    Mittelbare Herkunftstäuschung beim Vertrieb von "Plastikuhren"

    Die dortigen Feststellungen des Berufungsgerichts (also die des Senats im Urteil vom 3.11.2016 - 6 U 175/15 = GRUR-RS 2016, 134575) beinhalten, dass die angesprochenen Fachkreise für Industrienähmaschinen aufgrund der deutlichen Herstellerangabe "S" in den Prospekten sowie am Messestand der Beklagten nicht annähmen, die Industrienähmaschinen der Beklagten stammten aus dem Unternehmen der Klägerin oder es bestünden Lizenzverbindungen zwischen den Parteien.
  • LG München I, 20.08.2019 - 34 O 2898/19

    Kein Rückgewährschuldverhältnis wegen verfristetem Widerruf eines

    Den insoweit zwingenden, aber auch abschließenden Charakter der voll harmonisierenden Richtlinie 48/2008 erkennt auch der nationale Gesetzgeber an (vgl. BT-Drucks 16/11 643, S. 87), er ergibt sich aber insbesondere aus den Erwägungen 7, 9 und 10 der Richtlinie 48/2008 (vgl. auch EuGH, Urt. v. 09.11.2016, A C-42/15; OLG Stuttgart, B v. 16.11.2015, 6 U 175/15).".
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