Rechtsprechung
OLG Köln, 29.01.2010 - I-6 U 177/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§ 12 Abs. 2 UWG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 12 Abs. 2
- webshoprecht.de
Wegfall der Dringlichkeit nach längeren außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2
Beseitigung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung - rechtsportal.de
UWG § 12 Abs. 2
Beseitigung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 12 Abs. 2 UWG; § 542 ZPO
Bei einer einstweiligen Verfügung sollten nicht noch lange Verhandlungen geführt werden / Zum Entfall der Dringlichkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beseitigung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zögerliches Verhalten im einstweiligen Rechtsschutz lässt Dringlichkeit entfallen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutz entfällt bei zögerlichem Verhalten
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.10.2009 - 84 O 43/09
- OLG Köln, 29.01.2010 - I-6 U 177/09
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 448
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 07.02.2019 - 20 U 101/18
Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29.03.2018, I-20 U 114/17, im Anschluss an OLG Köln GRUR-RR 2010, 448; GRUR-RR 2018, 95; aA Isele WRP 2017, 1050) ist es zwar dringlichkeitsschädlich, wenn der Antragsteller, der eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, gegen ihm bekannt gewordene Verstöße des Antragsgegners nicht in angemessener Zeit mit Anträgen auf Verhängung von Ordnungsmitteln vorgeht, was die Zustellung einer Ausfertigung nach § 750 ZPO voraussetzt. - KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10 (lauterkeitsrechtliche) Dringlichkeitsvermutung jedenfalls dann, wenn in den nachfolgenden Monaten konkrete und mit zeitlichen Limits zur Beantwortung versehene Vorschläge zur Beilegung des Rechtsstreits nicht unterbreitet werden (OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2010, 6 U 177/09 = GRUR-RR 2010, 448).
- KG, 08.04.2011 - 5 U 140/10
Vollzug einer Auskunftsverfügung
Unbeschadet der - obergerichtlich umstrittenen - Frage, ob nach Erwirkung einer einstweiligen Leistungsverfügung die Nichtbeantragung eines - wegen Nichterfüllung an sich erwirkbaren - Zwangsmittels nach § 888 ZPO binnen der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO vollziehungsschädlich ist, kann sich ein diesbezüglich längeres Zuwarten ohne sachlichen Grund als ein Fall dringlichschädlich-zögerlicher Betreibung des Eilverfahrens im Vollstreckungsstadium erweisen und sonach den Verfügungsgrund entfallen lassen (Fortführung von OLG Frankfurt ZLR 2010, 458; OLG Köln GRUR-RR 2010, 448; Senat Magazindienst 2010, 951).
Rechtsprechung
KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 426 HGB, § 434 Abs 1 HGB, § 439 Abs 2 HGB, § 280 Abs 1 BGB, § 407 Abs 1 BGB
Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von Gütern zur Entsorgung durch den Beförderer; Haftungsbeschränkung bei Verursachung von Schäden an Rechtsgütern Dritter beim Transport; Eintrittspflicht des Versicherers aus einer ... - ra-skwar.de
Kranunfall - Haftung
- rabüro.de
Zur Haftung für Schäden durch einen Kranunfall
- rechtsportal.de
Rechtsnatur eines Vertrages über den Abtransport und die Entsorgung von Abrissmaterial
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung beim Abtransport von Abrissmaterial
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auf einen Vertrag über den Abtransport von Abrissmaterial von der Baustelle und dessen Entsorgung durch den Auftragnehmer finden die Vorschriften des Frachtrechts keine Anwendung; Umfang der Eintrittspflicht des Versicherers aus kombinierter Bauleistungsversicherung und ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abtransport und Entsorgung von Abrissmaterial: Kein Frachtrecht! (IBR 2011, 405)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2011, 1666
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12
Bauvertrag: Frage der Risikoverlagerung wegen der Vorgabe eines bestimmten …
Die Beklagten zu 2) und 4) sind deshalb "wie Gesamtschuldner" zu verurteilen (vgl. Kammergericht 6 U 177/09, Urteil vom 11.01.2011; OLG Düsseldorf I - 24 U 116/09, Beschluss vom 18.01.2010, juris).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 6 U 177/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses: Kündigung wegen Fehlens hinreichend qualifizierten Personals zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns
- Justiz Baden-Württemberg
Fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses: Kündigung wegen Fehlens hinreichend qualifizierten Personals zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns
- ibr-online
Kein qualifiziertes Personal: Außerordentliche Kündigung!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch nach fristlosen Kündigung wegen Pflichtverletzung auf Grund des Fehlens von qualifizierten Mitarbeitern i.R.v. Elektrizitätsarbeiten unter Spannung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Zertifizierung des Auftragnehmers: Kündigung durch Auftraggeber! (IBR 2012, 14)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 29.09.2009 - 35 O 141/08
- OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 6 U 177/09
- BGH, 08.09.2011 - VII ZR 170/10
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 27.03.2013 - 16 U 51/11
Keinen deutschsprachigen Bauleiter gestellt: Keine Minderung des Werklohns …
Diese kann - wie auch die Verletzung sonstiger Vertragspflichten - einen Schadensersatzanspruch auslösen oder - ggfs. nach entsprechender Abmahnung - auch die Kündigung des Vertrages rechtfertigen (so z.B. die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 14.9.2010 - 6 U 177/09, IBR 2012, 14, Volltext über juris).