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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.04.2019 - 6 U 179/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11117
OLG Köln, 05.04.2019 - 6 U 179/18 (https://dejure.org/2019,11117)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.04.2019 - 6 U 179/18 (https://dejure.org/2019,11117)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. April 2019 - 6 U 179/18 (https://dejure.org/2019,11117)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • kanzlei.biz

    Autohändler dürfen wichtige Informationen bei Internetkäufen nicht verstecken

  • RA Kotz

    Preisangabe in Online-Gebrauchtwagenanzeige muss richtig sein

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassung irreführender Werbung; Schutz vor irrführenden Preisangaben; Begriff der dreisten Lüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Autokauf im Internet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung wenn Auto auf Online-Plattform mit Preis beworben wird der nur gilt wenn Kunde altes Fahrzeug in Zahlung gibt - Hinweis unter "Weiteres" reicht nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Autoangebote im Internet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Onlinewerbung eines Kfz-Händlers eine dreiste Lüge

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbrauchertäuschung: Die "dreiste Lüge" eines Autoverkäufers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Preisangabe beim Online-Autokauf muss stimmen!

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Preisangabe beim Autokauf im Internet

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Preisangabe auf Gebrauchtwagen-Onlineplattform

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Irreführung der Werbung eines Autohändlers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Autokauf mit Tücken - Kfz-Händler darf nicht mit einem Preis für ein Auto werben, der nur "bedingt" gilt

  • versr.de (Kurzinformation)

    Autokauf im Internet

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Preise in Händlerinseraten müssen umfänglich gültig sein - Händler wegen unlauterem Wettbewerb verurteilt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisangabe auf Online-Plattform maßgeblich, Abweichungen im Kleingedruckten unzulässig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Autokauf im Internet: Autokäufer muss sich auf Preisangabe der Online-Plattform verlassen können, ohne im Einzelnen das "Kleingedruckte" zu lesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versteckte Preisangaben sind irreführend

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Autokauf im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1312
  • MMR 2020, 794
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2019 - 6 U 179/18
    Insgesamt ist die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus, juris-Tz. 24, 25; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 5 Rn. 1.90 f.).

    Auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen ist nach der Lebenserfahrung nicht sichergestellt, dass der Irrtum, der durch eine irreführende Blickfangwerbung verursacht wird, durch einen Hinweis am Ende eines nachfolgenden umfangreichen und unübersichtlichen Textes ausgeräumt wird, dessen inhaltlicher Bezug zum Blickfang nicht klargestellt wird (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus, Juris-Tz. 26).

  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG Köln, 05.04.2019 - 6 U 179/18
    Die Angaben zum Angebotspreis finden sich zudem gut versteckt mitten in einem unübersichtlichen Fließtext mit unzusammenhängendem Inhalt, vordergründig rein informativer Art. Angesichts der unübersichtlichen Gestaltung der Werbung wirkt sich auch nicht aus, dass die Anschaffung eines neuen Pkw für den Verbraucher in der Regel eine wirtschaftlich besonders bedeutsame Entscheidung darstellt, bei der anzunehmen ist, dass er sich mit Werbeangaben eingehend befasst (vgl. insoweit BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 747/22

    Blickfangwerbung eines Küchenhändlers mit Rabatten für den Erwerb einer

    Nicht durch einen Sternchenhinweis korrekturfähig ist etwa die blickfangmäßige Aussage "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" (LG Dortmund, Urteil vom 31.10.2018 - 20 O 22/18, juris-Rn. 15) oder die Werbung eines Autohändlers, die den Eindruck vermittelt, dass ein angebotenes "Neufahrzeug" zu dem angegebenen Preis von jedermann gekauft werden kann, obwohl der Preis nur dann gilt, wenn für den Wagen eine Tageszulassung vorgenommen wird und zum anderen nur für die Verbraucher, die ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung geben (OLG Köln, Urteil vom 05.04.2019 - I-6 U 179/18, juris-Rn. 21 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18, 6 U 174/18, 6 U 175/18, 6 U 176/18, 6 U 177/18, 6 U 178/18, 6 U 179/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10671
OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18, 6 U 174/18, 6 U 175/18, 6 U 176/18, 6 U 177/18, 6 U 178/18, 6 U 179/18 (https://dejure.org/2019,10671)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.2019 - 6 U 173/18, 6 U 174/18, 6 U 175/18, 6 U 176/18, 6 U 177/18, 6 U 178/18, 6 U 179/18 (https://dejure.org/2019,10671)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 2019 - 6 U 173/18, 6 U 174/18, 6 U 175/18, 6 U 176/18, 6 U 177/18, 6 U 178/18, 6 U 179/18 (https://dejure.org/2019,10671)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Schadenersatzpflicht einer Versicherung wegen Aufklärungspflichtverletzung bei Anlagegeschäft

  • Wolters Kluwer

    Rechtstellung der finanzierenden Lebensversicherung beim finanzierten Kauf von Photovoltaikanlagen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 358 BGB
    Haftung einer Versicherung wegen Verletzung der Aufklärungspflichten bei einer Kapitalanlage unter Darlehensfinanzierung des Erwerbs einer Photovoltaikanlage: Eigene Aufklärungspflichten bei verbundene Verträgen und berechtigte Erwartung des Kunden; Kausalität der ...

  • der-rechtsberater.de

    Schadenersatzpflicht einer Versicherung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht bei der Darlehensfinanzierung eines beworbenen Anlagegeschäftes

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 488 Abs. 1
    Rechtstellung der finanzierenden Lebensversicherung beim finanzierten Kauf von Photovoltaikanlagen

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 ; BGB § 358
    Aufklärungspflicht; Kreditgeberrolle; verbundenes Geschäft; Widerruf; Bürgerliches Recht; Schadenersatzpflicht einer Versicherung wegen Verletzung der Aufklärungspflichten bei der Darlehensfinanzierung eines beworbenen Anlagegeschäfts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Klagen von sieben Eurosolid-Anlegern gegen die finanzierende Stuttgarter Lebensversicherung a.G. erfolgreich

  • versr.de (Kurzinformation)

    Klagen von sieben Eurosolid-Anlegern gegen die finanzierende Stuttgarter Lebensversicherung a.G. erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung einer Versicherung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 254/15

    Finanzierte Fondsbeteiligung: Nebeneinander bestehende Ansprüche auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18
    Soweit der Kläger außerdem den - vorliegend prozessual nur hilfsweise geltend gemachten, vgl. dazu noch unten 3. - Widerruf des streitgegenständlichen Darlehensvertrages erklärt hat, hat dessen Wirksamkeit vorliegend keine Folgen für den Inhalt eines Schadensersatzanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15 -, BGHZ 211, 189-201, Rn. 22), diese kann daher offen bleiben.

    Denn diese sind nach klägerischer Klarstellung im Termin zur mündlichen Verhandlung lediglich hilfsweise geltend gemacht für den Fall, dass die vorrangig verfolgten Ansprüche aus Anfechtung bzw. Schadensrecht dem Grunde nach nicht bestehen und diese Ansprüche bilden gegenüber dem oben bejahten Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von (vor-)vertraglichen Aufklärungspflichten einen eigenen Streitgegenstand (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15 -, BGHZ 211, 189-201, Rn. 21 ff.).

  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18
    Insbesondere besteht eine Aufklärungspflicht, wenn die Bank Interessenten gegenüber den Eindruck erweckt, das Anlageprogramm mit positivem Ergebnis geprüft zu haben; sie hat dann die Interessenten über alle bei ordnungsgemäßer banküblicher Überprüfung erkennbaren Programmrisiken und Bedenken gegen die Bonität oder Seriosität des Initiators aufzuklären (BGH, Urteil vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91 -, Rn. 29 f., juris).

    Soweit die Beklagte zu 1) unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91 -, Rn. 28, juris, meint, eine Haftung ihrerseits entfalle, weil sie durch individuelle Hinweise klargestellt habe, dass das Darlehen unabhängig vom Kaufvertrag gewährt werde und ohne Rücksicht auf Einwendungen aus dem Kaufvertrag zurückzuzahlen sei, greift auch das nicht durch.

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 372/18

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung bei mittelbarer Beteiligung an einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anleger, der aufgrund einer Verletzung der Aufklärungspflicht eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bei der gebotenen wertenden Betrachtung ohne Rücksicht auf die objektive Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung bereits durch den schuldrechtlichen Erwerb der Kapitalanlage geschädigt, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist (st. Rspr., vgl. aus jüngster Zeit etwa BGH, Beschluss vom 26. März 2019 - XI ZR 372/18 -, Rn. 13, juris, m. w. N.).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Darlehensgeber - insbesondere eine kreditgebende Bank - zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären (z. B. BGH, Urteil vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18
    Offen bleiben kann damit, ob eigene Aufklärungspflichten der Beklagten zu 1) auch im Rahmen der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gleichfalls anerkannten Fallgruppe der Schaffung eines besonderen Risikos bestanden, weil sich die Beklagte zu 1), die auch den Erwerb des Grundstücks für den Solarpark vorfinanziert hatte, ausweislich des vorgelegten notariellen Vertrages die Kaufpreisansprüche der Käufer der Photovoltaikanlagen hat abtreten lassen und dadurch der Verkäuferin für den Fall der Rückabwicklung die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit genommen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. April 1992 - XI ZR 165/91 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18
    Das ist insbesondere im Hinblick auf die entsprechende Begründung der über den Kreis der Initiatoren und sonstigen Hintermänner hinausgehenden, gleichfalls typisierten Vertrauenshaftung im Rahmen der Prospekthaftung im engeren Sinne (vgl. zusammenfassend z. B. BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 125/06 -, Rn. 26 m. w. N.) auch konsequent: Hier wie dort rückt der dann Verpflichtete bereits infolge des inkriminierten Verhaltens in den Kreis der Haftenden ein, ohne dass es darauf ankäme, ob der einzelne Anleger das zum Einrücken in die Haftung führende Verhalten - dort die Nennung der für einen Prospektfehler Verantwortlichen im Prospekt, hier den Auftritt der Beklagten zu 1) auf dem "2.
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18
    Soweit der Kläger seine Rückabwicklungsansprüche sowohl schadens- wie anfechtungsrechtlich begründet, hält sich beides im Rahmen eines einheitlichen Streitgegenstandes und stünde die vom Landgericht bejahte Wirksamkeit der Anfechtung der Annahme eines Schadensersatzanspruchs nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1995 - V ZR 34/94 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18
    Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, Werbung, Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (z. B. BGH, Urteil vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03 -, Rn. 38, juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 280 Rn. 61).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 173/18
    Insoweit greift zugunsten desjenigen, demgegenüber vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt worden sind, die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, BGHZ 193, 159-183, Rn. 28, m. w. N.) und die Beklagte zu 1) hat keinen Beweis angetreten dafür, dass der Kläger den streitgegenständlichen Darlehensvertrag auch dann geschlossen hätte, wenn er darauf hingewiesen worden wäre, dass die Schlüssigkeit des Anlagekonzeptes entscheidend von einer nicht unabhängig geprüften Angabe des Veräußerers zu möglichen Stromerträgen abhing.
  • LG Stuttgart, 18.02.2021 - 6 O 265/19

    Finanzierter Kauf einer Photovoltaikanlage: Verbrauchereigenschaft bei Betrieb

    Es kann dahinstehen, ob dem Kläger gem. §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB oder § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte wegen der Verletzung eigener (vor)vertraglicher Aufklärungspflichten zustehen (vgl. hierzu grundlegend: OLG Stuttgart vom 30.4.2019 - 6 U 173/18, juris), da solche Ansprüche jedenfalls verjährt sind.

    Der Kläger hat den Darlehensvertrag nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer abgeschlossen (aA OLG Stuttgart, Urteil vom 30.4.2019 - 6 U 173/18, juris Rn. 95).

    Soweit diese Rechtsfrage vom Oberlandesgericht Stuttgart in der Entscheidung vom 30.4.2019 - 6 U 173/18 juris Rn. 95 anders entschieden wurde, folgt die hiesige Kammer aufgrund obiger Ausführungen dieser abweichenden Rechtsansicht nicht.

  • OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 174/18

    Klagen von sieben Eurosolid-Anlegern gegen die finanzierende Stuttgarter

    OLG Stuttgart 6 U 173/18, 6 U 174/18, 6 U 175/18, 6 U 176/18, 6 U 177/18, 6 U 178/18, 6 U 179/18.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10865
OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18 (https://dejure.org/2019,10865)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.2019 - 6 U 179/18 (https://dejure.org/2019,10865)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 2019 - 6 U 179/18 (https://dejure.org/2019,10865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 Abs 1 BGB, § 358 Abs 3 BGB
    Kreditfinanzierte Investition in eine in einem Solarpark installierte Photovoltaikanlage: Schadenersatzanspruch gegen den finanzierenden Versicherer aufgrund einer Aufklärungspflichtverletzung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 241 Abs. 2
    Aufklärungspflichten des eine Kapitalanlage finanzierenden Versicherungsunternehmens gegenüber einem Darlehensnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Klagen von sieben Eurosolid-Anlegern gegen die finanzierende Stuttgarter Lebensversicherung a.G. erfolgreich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 254/15

    Finanzierte Fondsbeteiligung: Nebeneinander bestehende Ansprüche auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18
    Soweit der Kläger außerdem den - vorliegend prozessual nur hilfsweise geltend gemachten, vgl. dazu noch unten 3. - Widerruf des streitgegenständlichen Darlehensvertrages erklärt hat, hat dessen Wirksamkeit vorliegend keine Folgen für den Inhalt eines Schadensersatzanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15 -, BGHZ 211, 189-201, Rn. 22), diese kann daher offen bleiben.

    a) Denn diese sind nach klägerischer Klarstellung im Termin zur mündlichen Verhandlung lediglich hilfsweise geltend gemacht für den Fall, dass die vorrangig verfolgten Ansprüche aus Anfechtung bzw. Schadensrecht dem Grunde nach nicht bestehen und diese Ansprüche bilden gegenüber dem oben bejahten Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von (vor-)vertraglichen Aufklärungspflichten einen eigenen Streitgegenstand (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15 -, BGHZ 211, 189-201, Rn. 21 ff.).

  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18
    Insbesondere besteht eine Aufklärungspflicht, wenn die Bank Interessenten gegenüber den Eindruck erweckt, das Anlageprogramm mit positivem Ergebnis geprüft zu haben; sie hat dann die Interessenten über alle bei ordnungsgemäßer banküblicher Überprüfung erkennbaren Programmrisiken und Bedenken gegen die Bonität oder Seriosität des Initiators aufzuklären (BGH, Urteil vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91 -, Rn. 29 f., juris).

    cc) Soweit die Beklagte zu 1) unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91 -, Rn. 28, juris, meint, eine Haftung ihrerseits entfalle, weil sie durch individuelle Hinweise klargestellt habe, dass das Darlehen unabhängig vom Kaufvertrag gewährt werde und ohne Rücksicht auf Einwendungen aus dem Kaufvertrag zurückzuzahlen sei, greift auch das nicht durch.

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 372/18

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung bei mittelbarer Beteiligung an einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anleger, der aufgrund einer Verletzung der Aufklärungspflicht eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bei der gebotenen wertenden Betrachtung ohne Rücksicht auf die objektive Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung bereits durch den schuldrechtlichen Erwerb der Kapitalanlage geschädigt, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist (st. Rspr., vgl. aus jüngster Zeit etwa BGH, Beschluss vom 26. März 2019 - XI ZR 372/18 -, Rn. 13, juris, m. w. N.).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Darlehensgeber - insbesondere eine kreditgebende Bank - zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären (z. B. BGH, Urteil vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18
    Das ist insbesondere im Hinblick auf die entsprechende Begründung der über den Kreis der Initiatoren und sonstigen Hintermänner hinausgehenden, gleichfalls typisierten Vertrauenshaftung im Rahmen der Prospekthaftung im engeren Sinne (vgl. zusammenfassend z. B. BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 125/06 -, Rn. 26 m. w. N.) auch konsequent: Hier wie dort rückt der dann Verpflichtete bereits infolge des inkriminierten Verhaltens in den Kreis der Haftenden ein, ohne dass es darauf ankäme, ob der einzelne Anleger das zum Einrücken in die Haftung führende Verhalten - dort die Nennung der für einen Prospektfehler Verantwortlichen im Prospekt, hier den Auftritt der Beklagten zu 1) auf dem "2.
  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18
    Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, Werbung, Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (z. B. BGH, Urteil vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03 -, Rn. 38, juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 280 Rn. 61).
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18
    ee) Offen bleiben kann damit, ob eigene Aufklärungspflichten der Beklagten zu 1) auch im Rahmen der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gleichfalls anerkannten Fallgruppe der Schaffung eines besonderen Risikos bestanden, weil sich die Beklagte zu 1), die auch den Erwerb des Grundstücks für den Solarpark vorfinanziert hatte, ausweislich des vorgelegten notariellen Vertrages die Kaufpreisansprüche der Käufer der Photovoltaikanlagen hat abtreten lassen und dadurch der Verkäuferin für den Fall der Rückabwicklung die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit genommen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. April 1992 - XI ZR 165/91 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18
    Soweit der Kläger seine Rückabwicklungsansprüche sowohl schadens- wie anfechtungsrechtlich begründet, hält sich beides im Rahmen eines einheitlichen Streitgegenstandes und stünde die vom Landgericht bejahte Wirksamkeit der Anfechtung der Annahme eines Schadensersatzanspruchs nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1995 - V ZR 34/94 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 179/18
    Insoweit greift zugunsten desjenigen, demgegenüber vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt worden sind, die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, BGHZ 193, 159-183, Rn. 28, m. w. N.) und die Beklagte zu 1) hat keinen Beweis angetreten dafür, dass der Kläger den streitgegenständlichen Darlehensvertrag auch dann geschlossen hätte, wenn er darauf hingewiesen worden wäre, dass die Schlüssigkeit des Anlagekonzeptes entscheidend von einer nicht unabhängig geprüften Angabe des Veräußerers zu möglichen Stromerträgen abhing.
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