Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5444
OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,5444)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,5444)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,5444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ZPO § 925; ; ZPO § 927; ; ZPO § 928; ; ZPO § 936; ; ZPO § 945; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB §§ 823 ff.; ; UWG § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen an Schadensersatzanspruch wegen Vollziehung einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung nach § 945 ZPO - Rechtsberatung mittels Anwalts-Hotline

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch im Falle einer Unterlassungsverfügung ; Schadensersatzanspruch wegen Vollziehung einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung; Existenz eines Vollstreckungsdrucks und Kausalität zwischen diesem Vollstreckungsdruck und dem eingetretenen Schaden; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1708
  • NJW-RR 2006, 1224 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97

    Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    Ein solches Verschulden ist jedoch im Zusammenhang mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung regelmäßig dann zu verneinen, wenn dem Verfügungsantrag ein rechtlich schwierig zu beurteilender Sachverhalt zugrunde liegt, für den die Rechtsprechung noch keine festen Grundsätze entwickelt hat und bei dessen Bewertung sich der Antragsteller auf namhafte Vertreter in Schrifttum und/oder Rechtsprechung berufen kann (BGH NJW 1996, 198, 199).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    In einem weiteren Urteil vom selben Tag, das eine Berufungsentscheidung des Kammergerichts betraf, hat der BGH diese Rechtsauffassung nochmals bestätigt ( BGH WRP 2003, 374 ).
  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 4 U 144/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW-RR 2003, 1708 veröffentlicht ist, hat einen Schadensersatzanspruch gemäß § 945 ZPO mit der Begründung verneint, es fehle an einem erkennbaren Vollstreckungsdruck auf den Kläger.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - I-6 U 181/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4680
OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - I-6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,4680)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2003 - I-6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,4680)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - I-6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,4680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § ... 31; ; GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 a Abs. 1; ; GmbHG § 32 a Abs. 3; ; HGB § 172 a; ; BGB § 128; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anwendung der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz bei eigenkapitalersetzender Gebrauchsüberlassung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks und einer Maschine durch Gesellschafter: Verpflichtung zur Rückgewähr auch der nach dem Ausscheiden des Gesellschafters erfolgten Mietzahlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1862
  • DB 2003, 2275
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
    Darüber hinaus darf entsprechend den §§ 30, 31 GmbHG nach den sogenannten Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz der vertragliche Anspruch auf Zahlung des Miet- oder Pachtzinses nicht aus dem zur Deckung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft erfüllt werden (vgl. zu allem BGHZ 109, 55 ff. = WM 1989, 1844 ff.; BGHZ 121, 31 ff. = WM 1993, 144 ff.).

    Muss der Gesellschafter erkennen, dass die Gesellschaft in Zukunft ohne seine Hilfe nicht mehr lebensfähig ist, hat er ihr daher entweder seine weitere Unterstützung zu versagen und dadurch die Liquidation herbeizuführen, oder er hat, wenn er sich zur Fortsetzung seiner Hilfe entschließt, diese auf eigene Gefahr der Gesellschaft zu belassen, bis ihr Stammkapital wieder auf andere Weise gedeckt ist (vgl. BGHZ 109, 55, 57 f. = WM 1989, 1844, 1845 m.w.N.).

    Der Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter diese Wahl zu treffen hat und ab dem weitere Gesellschafterleistungen wie Eigenkapital behandelt werden oder - wie es im § 32 a Abs. 1 GmbHG heißt - in dem ein Gesellschafter als ordentlicher Kaufmann der GmbH Eigenkapital zugeführt hätte, weil sie anderenfalls nicht mehr lebensfähig war, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets erreicht, wenn die Gesellschaft überschuldet ist (vgl. BGHZ 109, 55, 59 f. = WM 1989, 1844, 1845 f.).

    Für die Umqualifizierung in haftendes Kapital reicht es aus, dass der Beklagte zur Zeit des Umzuges der Gemeinschuldnerin hätte erkennen müssen, dass die Leistungen in Gestalt der Gebrauchsüberlassung des Betriebsgrundstücks und der Pulverbeschichtungsanlage als Kapitalgrundlage für die Gesellschaft unentbehrlich waren (vgl. in diesem Zusammenhang BGHZ 109, 55, 60 = WM 1989, 1844, 1846 m.w.N.).

    Gleichwohl gezahlte Zinsen sind entweder gemäß §§ 37 Abs. 1, 32 a KO oder nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entsprechend § 31 GmbHG zurückzugewähren (vgl. BGHZ 109, 55, 66 = WM 1989, 1844, 1848).

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
    Eine der Gesellschaft in der Krise gewährte oder belassene Gesellschafterleistung verliert die Eigenschaft als Kapitalersatz nicht dadurch, dass der Gesellschafter später aus der Gesellschaft ausscheidet (BGHZ 127, 1, 6 f.; WM 1999, 1621, 1622; Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 32 a Rdnr. 27).

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 81, 311, 315; WM 1999, 1621 f.) gilt die Y KG für die Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln als Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin.

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
    Darüber hinaus darf entsprechend den §§ 30, 31 GmbHG nach den sogenannten Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz der vertragliche Anspruch auf Zahlung des Miet- oder Pachtzinses nicht aus dem zur Deckung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft erfüllt werden (vgl. zu allem BGHZ 109, 55 ff. = WM 1989, 1844 ff.; BGHZ 121, 31 ff. = WM 1993, 144 ff.).

    Wird die Gesellschaft in dieser Situation mit Leistungen fortgeführt, die ihr der Gesellschafter zur Verfügung stellt, so ist dass nur um den Preis möglich, dass diese Leistungen in Kapitalersatz umqualifiziert werden (BGHZ 121, 31, 36 f.).

  • BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 81, 311, 315; WM 1999, 1621 f.) gilt die Y KG für die Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln als Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin.
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92

    Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
    Für die Anwendung dieser Rechtsprechungsregeln auf die GmbH & Co. KG kommt es darauf an, ob durch die Auszahlungen das zur Erhaltung des Stammkapitals der Komplementär GmbH erforderliche Vermögen beeinträchtigt wird (vgl. BGHZ 127, 17, 21 f. = WM 1994, 1663, 1665 m.z.N.).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2003 - 6 U 181/02
    Eine der Gesellschaft in der Krise gewährte oder belassene Gesellschafterleistung verliert die Eigenschaft als Kapitalersatz nicht dadurch, dass der Gesellschafter später aus der Gesellschaft ausscheidet (BGHZ 127, 1, 6 f.; WM 1999, 1621, 1622; Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 32 a Rdnr. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6049
OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,6049)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,6049)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,6049)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kein wettbewerblicher Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Kontaktaufnahme mit einem anderen Beteiligten ohne Einwilligung des Rechtsanwaltes; Kein Wettbewerbsbezug des § 12 Abs. 1 der anwaltlichen Berufsordnung (BO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 783
  • NJW-RR 2003, 783
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02
    Die Frage kann deswegen offen bleiben, weil auch ein Verstoß gegen wertbezogene Normen nur dann einen Anspruch aus § 1 UWG auslösen kann, wenn die Vorschrift ihrerseits einen Bezug zum Wettbewerb aufweist (vgl. BGH WRP 01, 255,258 - "Verbandsklage gegen Vielfachabmahner" zu § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00

    Verfassungsmäßigkeit von § 12 Abs 1 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte -

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 181/02
    Für die Einordnung als wertbezogene Norm spricht allerdings der Umstand, dass diese dem Schutz des anwaltlich vertretenen Mandanten und damit dem Gemeinwohlinteresse an der Funktionsfähigkeit einer geordneten Rechtspflege und an einem fairen Verfahren dient (vgl. BVerfG NJW 01, 3325,3326).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2004 - 3 U 2102/04

    Kein Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 , 3 , 4 UWG bei missachtender unmittelbarer

    So hat das OLG Köln für einen gleichliegenden Fall einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG a.F. bei einem Verstoß gegen das Umgehungsverbot des § 12 BORA zutreffend verneint (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.1.2003, Az.: 6 U 181/02 in NJW-RR 2003, 283 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 11.09.2015 - 2 AGH 3/15

    Meinungsfreiheit, herabsetzende Äußerung, strafrechtliche Sanktion,

    In Rechtsprechung und Literatur wird der Wettbewerbsbezug für das Verbot der Umgehung des Gegenanwaltes nach § 12 BORA verneint, OLG Nürnberg, NJW 2005, 158; OLG Köln, NJW-RR 2003, 783; Hartung, in: Hartung/Römermann, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 4. A., § 12 BORA, Rdn. 26.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2003 - L 6 U 181/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20833
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2003 - L 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,20833)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.03.2003 - L 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,20833)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. März 2003 - L 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,20833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 153 Abs. 4 SGG; § 143 SGG; § 144 SGG; § 56 Abs. 1 S. 1 SGB VII
    Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung wegen einer Distorsion der Halswirbelsäule ; Grundlagen der Beurteilung für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit; Umfang der Beeinträchtigung für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit; Bemessung der Minderung der ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung wegen einer Distorsion der Halswirbelsäule ; Grundlagen der Beurteilung für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit; Umfang der Beeinträchtigung für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit; Bemessung der Minderung der ...

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